Notariat ohne Notar*in – eine BaSE-Innovation

Das Notariat des BaSE

Sprach sich der Partizipationsbeauftragte noch vor Kurzem dafür aus, dass die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zu einer Evaluation des StandAG mache könne – siehe hier, tauchte dann in einer BaSE-Verlautbarung die folgende Passage auf:

Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird.

Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt.

Einschätzung der Bundesnotarkammer

Da der Notartätigkeiten in der Regel genehmigt werden müssen, wandte sich endlagerdialog.de an die Bundesnotarkammer. Die Antwort kam prompt:

…vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.

Offensichtlich will das BaSE ein Notariat ohne Notar*in einrichten, eine Innovation, die nach meiner Einschätzung einmalig ist.

Die Angst des BaSE vor Kontrollverlust

Was soll mit dieser Innovation erreicht werden? Da die Fachkonferenz sich selbst organisieren kann, kann sie sich selbstständig machen. Damit kommt hier offensichtlich wieder die Angst des BaSE vor Kontrollverlust auf – siehe auch hier und hier. Das Notariat soll überwachen, ob sich die Fachkonferenz an das StandAG hält – siehe § 9 Abs. 2:

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts. Die Fachkonferenz Teilgebiete legt dem Vorhabenträger ihre Beratungsergebnisse innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin vor. Mit Übermittlung der Beratungsergebnisse an den Vorhabenträger löst sich die Fachkonferenz Teilgebiete auf.

Gesetzestext lesen

Daraus ist nicht zu lesen, dass sich die Fachkonferenz ausschließlich mit dem Zwischenbericht befassen muss. Ob eine Erörterung stattfinden kann , ist auch im Februar 2021 eher unwahrscheinlich. Ein Verstoß gegen den Gesetzestext liegt jedoch bei der jetzigen Planung des BaSE vor, nach der die Erörterung vom 04.02. bis 13.06.2021 an drei Terminen stattfinden soll. Das sind aber lediglich gut vier Monate und nicht sechs. Ob es der Fachkonferenz angeraten ist, sich aufzulösen, hängt sehr vom gefundenen Arbeitsstil ab. Bei erfolgreicher Arbeit ist zu raten, die Arbeit – vielleicht unter dem Namensschild Prä-Fachkonferenz fortzusetzen.

Gegen-Notariat als Innovation der Fachkonferenz

Wenn das BaSE eine als Notariat bezeichnet Überwachungsstelle einrichtet, ist der Fachkonferenz anzuraten, ein Gegen-Notariat einzurichten. Dieses kann sich ganz der Aufgabe widmen, die Überwachungsangriffe abzuwehren. Und dazu bestehen gute Chancen. Einige Beispiele seien aufgezeigt.

Kritische Diskussion der StandAG-Kriterien?

Wenn die Fachkonferenz sich mit den Kriterien im StandAG kritisch auseinandersetzen will, dann kann sie das tun. Kriterien sind Bestandteil des Zwischenberichts, damit musste sich die BGE kritisch auseinandersetzen und Methoden entwickeln, wie diese politisch vorgegebenen Kriterien wissenschaftlich behandelt werden können. Dazu musste sogar der Wertebereich der heranzuziehenden Indikatoren verändert werden, da die gesetzlichen Vorgaben inkonsistent waren und sich im rationalen Wertungsraum nicht darstellen ließen. Interessant wäre dabei auch der Beitrag des BaSE-Forschungsvorhabens Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe), das bis Mai 2020 lief. Der Abschlussbericht steht leider noch aus, wird aber hoffentlich bis zur ersten Beratung der Fachkonferenz im Februar 2021 verfügbar sein.

Der nächste Schritt mit Ziel Standortregionen?

Auch die Frage, wie im nächsten Schritt – nach Zählung der BGE Schritt Nr. 2, nach Endlagerkommission Schritt Nr. 3 – von den Teilgebieten, die rund 50 % der Fläche des Bundesgebietes darstellen, auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung eingegrenzt werden, ist Teil des Zwischenberichts und damit mögliches Thema der Fachkonferenz. Hier sei verwiesen auf die Zeilen 242 bis 254. Dies kann eine interessante Diskussion werden, insbesondere wenn man die Stellungnahme der Staalichen Geologischen Dienste aus dem Jahr 2016 (K-Mat 53 a) mit einbezieht.

Und das lernende Verfahren?

Selbst über das lernende Verfahren kann gearbeitet werden. Die einschlägigen Textstellen sind Zeilen 13, 298-302, 333-339, 378-382, 421-439, 751-753, 2488-2490.

Also: Gegen-Notariat der Fachkonferenz als nächste Innovation

Nach der Innovation Notariat ohne Notar*in gibt es also durchaus eine weitere Innovation Gegen-Notariat der Fachkonferenz auf der Grundlage PDF-Suche.

2 Gedanken zu „Notariat ohne Notar*in – eine BaSE-Innovation

  1. Frau Weiss als unabhängiges Notariat

    Frau Weiss wurde in der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz als unabhängiges Notariat vorgestellt. Dies trifft nicht zu: Frau Weiss ist abhängig beschäftigt, nämlich als Abteilungsleiterin beim BaSE.

    Wieso hat das BaSE es nötigt, diese Falschinformation in die Welt zu setzen?
    Warum übernimmt das BaSE jetzt die dritte Rolle im Verfahren?

  2. Ein Fehler hat sich eingeschlichen

    Im oben stehenden Beitrag wird empfohlen, dass sich die Fachkonferenz gegebenenfalls nicht auflösen sollte, wie es im Gesetz festgelegt ist. Vorgeschlagen wurde als Namensschild Prä-Fachkonferenz. Auf dem Namesschild sollte aber Post-Fachkonferenz stehen.

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