„Ein gänzlich anderer Weg“?

„Ein gänzlich anderer Weg“ und „Ja, es geht, aber völlig anders“

Im .ausgestrahlt-Blog erschien heute ein Beitrag mit dem Titel Ein gänzlich anderer Weg. Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt, stellt darin vor, wie ein anderer Weg für die Endlagersuche aussehen könnte. Titel und Inhalt erinnern stark an ein Papier aus dem Jahr 2012. Damals war die Headline Ja, es geht, aber völlig anders – siehe dazu Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein und Der zweite fatale Gorleben-Fehler.

ENTRIA als wissenschaftliche Basis

Man kann nur hoffen, dass die Vorstellungen von Jochen Stay nicht wieder vollkommen unbeachtet bleiben. So werden auseinadergesetzt NIMBY, NIABY, Vetorechte etc., die bereits im Projekt ENTRIA untersucht wurden und zum Beispiel zwischen den Zeilen von Achim Brunnengräber in seinem Podcast-Beitrag andiskutiert werden – siehe Endlagersuche als PODCAST. Auch ein Blick in die drei Bände Nuclear Waste Governance sowie Challenges of Nuclear Waste Governance und Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance – könnte zur Klärung des Problemhintergrundes hilfreich sein.

Spezialist für Unerwartet neue Wege

Sieht man sich den Absatz Gelingensbedingungen im .ausgestrahlt-Beitrag an, kommt man zu dem Schluss, dass die Headline auch hätte lauten können Ein anderer Weg. Der Partizipationsbeauftragte ist ja schon Spezialist für Unerwartet neue Wege. Entsprechend reagierte er auch auf den .ausgestrahlt-Artikel – siehe seine Anmerkungen auf Twitter.

Neben dem NBG, der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen ist nicht zu vergessen die Fachkonferenz Rat der Regionen nach § 11 StandAG, da es sich um einen standortübergreifenden Ansatz handelt.

Evaluation des StandAGs und der Sicherheitsverordnungen

Herr Hagedorn betont, dass mit dem Bundestagsbeschluss nach § 15 Abs. 3 zur Festlegung der übertägig zu erkundenden Standortregionen ohnehin eine Evaluation des StandAG angemessen wäre. Weiterhin wäre dann eine Überprüfung der Sicherheitsverordnungen angesagt, der erste Test mit den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wäre gelaufen und die Berechnungsmethode zur Indikatorgröße Dosis sollte fertiggestellt sein.

10 Gedanken zu „„Ein gänzlich anderer Weg“?

  1. Eilmeldung – Entwurf der Berechnungsmethode liegt jetzt vor

    Gestern wurde noch die nicht vorhanden Berechnungmethode zur Abschätzung der Indikatorgröße Dosis bemängelt.

    Nach einer BaSE-Kurzmittelung liegt diese jetzt als Entwurf vor. Leider führt der angegene Link ins Nirwana und eine Suche auf der BaSE-Site bleibt ohne Ergebnis. Man kann nur hoffen, dass der gemeldete Fehler recht bald behoben wird.

    Es wird spannend, was jetzt nach gut zehn Jahren Arbeit hinter verschlossenen Türen und an die zehn IFG-Anträgen von endlagerdialog.de zu diesem Thema in dem Papier steht.

  2. Danke für die Information! Erwartungsgemäß findet sich in dem verlinkten Dokument keinerlei Betrachtung des genetischen Strahlenrisikos. Auf dieses generelle Defizit im „Endlagerdiskurs“ habe ich des Öfteren auf der Basis von konkreten Daten und Beobachtungen hingewiesen. Siehe etwa meine Stellungnahmen zu den Sicherheitsanforderungen, wie z.B. https://www.dialog-endlagersicherheit.de/node/1477. Ein weiterer Beleg für stark unterschätze genetische Strahlenwirkungen ist die dosisabhängige Veränderung des Geburtsgewichts in Japan nach Fukushima: https://ehjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12940-020-00630-w.

  3. Offener Brief zum Stand des Auswahlverfahrens im September 2020

    Der Förderverein Mediation und der Bundesverband Mediation haben am 30.09.2020 einen Offenen Brief zum Standortauswahlverfahren aus konfliktfachlicher Sicht veröffentlich.

    Betont wird, dass mit der Bennennung der Teilgebiete erstmals potenzielle Betroffenheit im Hinblick auf eine tiefengeologische Lagerstätte entsteht, so dass zentrale Fragen danach auf der Fachkonferenz Teilgebiete mit der potenziell betroffenen Bevölkerung besprochen werden könnten.

    Das sechsseitige Papier gibt unter anderem einige Anregungen, was im Zuge der Teilgebietskonferenz diskutiert werden sollte und sich nicht direkt auf den fachlichen Teil des Teilgebieteberichts bezieht. So wird zu Recht ausgeführt:

    Laut Gesetz soll das Standortauswahlverfahren jedoch selbsthinterfragend und lernend sein. Hierzu müssten die Betroffenen den zuständigen Behörden, Politiker*innen und dem Vorhabenträger Anstöße geben. Die genannten Vorfestlegungen bei Bedarf noch einmal zu hinterfragen, könnte beispielsweise ein solcher Anstoß sein. Wir sehen die Gefahr, dass im weiteren Verlauf der Suche jede Region für sich in einen isolierten Abwehrkampf gerät im Sinne eines „Bloß nicht bei uns!“ und somit ein egoistisches Gegeneinander der Regionen entsteht, anstatt sich gemeinsam für die bestmöglichen Rahmenbedingungen und bestmögliche Ergebnisse bei der Suche einzusetzen.

  4. BaSE will thematisch enge Fachkonferenz Teilgebiete

    Das BaSE will sich streng an das StandAG halten und veröffentlichte unter Ziel und Zeitraum der Fachkonferenz Folgendes:

    Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird.

    Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt. Eine Verschriftlichung des vorgetragenen Textes ist leider nicht zu finden.

    Es ist zu befürchten, dass die Vorstellungen des Partizipationsbeauftragten in Richtung lernendes Verfahren sich damit auflösen, denn er meinte:

    Die Fachkonferenz #Teilgebiete und auch das #NBG könnten entsprechende Empfehlungen an den Gesetzgeber formulieren.

    Wie Engführung durch BaSE aussehen kann, ist dem Verbot zur Veröffentlichung von Ausschlussgebieten und der feindlichen Übernahme der bundesweiten Informationsveranstaltungen der BGE zu entnehmen.

    Welche Wirkung solche Engführungen haben können, zeigte die berühmt berüchtigte Konrad-Veranstaltung am 28.04.2016.

    • Der Begriff des „Notariats“, den BASE sich wohl selbst zuschreibt, wirft allerlei Fragen auf. Zum Hintergrund siehe Wikipedia:

      ‚Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung. …
      … ab 1. Mai 2011 muss der Anwaltsnotar zudem die notarielle Fachprüfung bestanden haben. …
      … Der Notar wird auf Lebenszeit bestellt. …
      Die Amtsbezeichnung „Notarin“ bzw. „Notar“ ist gesetzlich geschützt‘.

      So weit Wikipedia. Wenn all das stimmt, dann scheint die Verwendung des Begriffs „Notariat“ durch BASE eher unpassend.

      • Als ich diesen Begriff bei BaSE das erste Mal gelesen habe, bin ich davon ausgegangen, dass wirklich eine Notar*in diese Aufgabe übernimmt.

        Nach dem Video gehe ich davon aus, dass das BaSE dies selber übernehmen will. Das geht nach dem auch von Erlenmeyer Zitierten überhaupt nicht!

        • Liegt eine Notariatsgenehmigung vor?

          Da Notariate in der Regel genehmigt werden müssen, hat endlagerdialog.de folgende Nachfrage an die Bundesnotarkammer gerichtet:

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          das BaSE stellt in Aussicht, dass es ein Notariat einrichten wird – siehe

          https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Fachkonferenz/Selbstorganisation/fachkonferenz-teilgebiete-selbstorganisation.html

          „..Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird…“

          Als Fachjournalist berichte ich auf dem Blog endlagerdialog.de regelmäßig über Entwicklungen auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle.

          Ich bitte Sie deshalb, mir mitzuteilen, ob das BaSE sich ein solches Notariat hat genehmigen lassen. Wenn nicht: Liegt hier ein Fall der Amtsanmaßung vor?

          • Antwort der Bundesnotarkammer

            …vielen Dank für Ihre Anfrage.

            Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.

  5. Auf der Fachkonferenz geht es immer um : SICHERHEIT

    – die sinnlosen Teilgebiete und die Tiefe der Endlagerung
    – es geht um die Freisetzungs-Erlaubnisse 10-4 – NEIN
    – es geht um Geologien und mögliche Endlagerbauweisen
    – es geht um uns, unsere Nachbarn und nukleare Sicherheit
    – Thematische Ein-Engung bedeutet unzulässige Zensur …

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