Kritischer Dialog zwischen BGE und den SGD
Am 16.04.2021 lud das NBG die BGE und Staatliche Geologische Dienste (SGD) zu einem kritischen Dialog ein – siehe auch Nachinszenierung einer kritischen Debatte. Das NBG berichtet darüber unter dem Titel Was hat eine Kirschtorte mit der Endlagersuche zu tun? In einem Impulsvortrag listete die BGE auf, welche Workshops die BGE bisher mit den Landesbehörden veranstaltet hat – siehe hier Seite 6 f. Leider wurde nicht mitgeteilt, welche dieser Termine der interessierten Öffentlichkeit zugänglich waren und welche nicht und weshalb die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen wurde.
Unterstützung der BGE bei Geosynthesen zu den Untersuchungsräumen
Die BGE sah im weiteren Verlauf der Standortauswahl die Notwendigkeit, dass sich die SGD insbesondere bei der Erstellung der Geosynthesen der Untersuchungsräume nach § 5 EndlSiUntV einbringen. Die Landesdienste wiesen aber darauf hin, dass sie nach StandAG die Rolle der Datenlieferanten haben und nicht Akteure im Auswahlprozess sind.
Verbot des BfE/BaSE zur Kommunikation über Zwischenergebnisse
Verschiedentlich kam es zu der Frage, weshalb bisher kein intensiverer Austausch zwischen der BGE und den SGDs stattgefunden hat, so im Chat mit
warum hat die BGE den fachlichen Austausch nicht vor dem Zwischenbericht Teilgebiete gesucht?
Das lag wohl einerseits an den zugewiesenen Rollen und andererseits am BaSE, das der BGE auferlegte, vor dem Zwischenbericht Teilgebiete nicht über Gebiete zu kommunizieren. Im Chat gab es dazu zum Beispiel
Warum lässt sich denn die BGE von der BASE etwas verbieten, das ist rechtlich nicht gerechtfertigt.
Das BaSE ist aber Regulierungsbehörde und ist in dieser Weise eingeschritten, so mit Schreiben vom 30.10.2017 an die BGE:
Die Auslegung und Anwendung der Ausschlusskriterien (wie auch der Mindestanforderungen) haben große Bedeutung für das Standortauswahlverfahren. Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen. Ich bitte daher, das BfE als Aufsichtsbehörde über dieses Verfahren bei der Auslegung einzubeziehen.
Flächenreduktion durch Untersuchungsräume und deren Geosynthese
Im Chat wurde auch diskutiert, die bisherigen Unzulänglichkeiten des Zwischenberichts weitgehend durch Ausweisung von kleinen Untersuchungsräumen (§ 3 EndlSiUntV) in einem flächenhaften Teilgebiet zu heilen. Bei der Aufstellung der Geosynthese würden die Untersuchungsräume ohne zum Beispiel Wirtsgestein sofort herausfallen und so könnten die Flächen relativ einfach reduziert werden. endlagerdialog.de nahm das zum Anlass, dies in einen Impulsvortrag zur Themen-AG Sicherheitsverordnungen am 22.04.2021 aufzunehmen – Präsentation siehe hier.