Auswahlverfahren Phase 1.2: Sicherheitsuntersuchungen und die leidigen Sprachregelungen

Impulsvortrag des BMU

Am 22.04.2021 fand die zweite Sitzung der Themen-AG Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen statt. Vorgesehen waren Impulsvorträge aus dem BMU (Lukas Schulte, S III 2) und von endlagerdialog.de (Michael Mehnert, Chefredakteur).
Herr Schulte referierte recht ausführlich und bemüht verständlich zu den Sicheranforderungen, deren letze Fassung jetzt als Verordnung mit dem Kürzel EndlSiAnfV vorliegt – Präsentation siehe hier.
Das BMU erwähnte auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Verordnungen – siehe dazu Näheres im Blog aus der Sicht von endlagerdialog.de:

Gegenrede von endlagerdialog.de

Der Vortrag von endlagerdialog.de wurde als Gegenrede angekündigt, bezog sich aber nicht auf den Vortrag des BMU, sondern auf den Beitrag der BGE beim letzten Termin der AG am 25.03.2021 – Präsentation siehe hier. Zu verstehen ist der Beitrag von endlagerdialog.de als konstruktive Gegenrede, in der die allgemeinen Einführungen der BGE aus der anderen Sicht von endlagerdialog.de aufgegriffen wurden. Schließlich wurde auf die Regelungen zu den Untersuchungsräumen in der Verordnung zu den Sicherheitsuntersuchungen (EndlSiUntV) eingegangen. Allgemeine Darstellungen zu den Endlagersicherheitsverordnungen wurden von endlagerdialog.de bereits in der Arbeitsgruppe F2 auf dem ersten Erörterungstermin vorgetragen (Protokoll PDF-Seite 47-50 und Präsentation).

Wirrwarr der Begriffe, um öffentliche Diskussion zu verhindern?

Bei der Diskussion stellte sich wiederum die Unschärfe der Begrifflichkeiten heraus – dies hier am Beispiel Untersuchungsraum. Hiermit wird seitens der Verordnungsautoren das gemeint, was bisher Untersuchungsgebiet genannt wird. So langsam bekommt man den Eindruck, die Begriffe werden so verwirrend benannt, um eine öffentliche Diskussion zu verhindern. Die Spitze dazu ist wohl die unterschiedliche Definition des Begriffs Deckgebirge bei der Endlagerkommission und des Begriffs Deckgebirge im StandAG – mit weitreichenden Konsequenzen. Leider konnte man sich nie zu einer sprachlich ehrlichen Fassung des Gesetzestextes durchringen – siehe StandAG: Evaluierung – Die Erste.

Vorgaben durch sogenannte Sprachregelungen

Was immer wieder auffällt und sich auch bei der Sitzung der Themen-AG zeigte: Die institutionell gebundenen Teilnehmer wie Vertreter des BMU und auch der BGE können sich nicht wirklich in die inhaltliche Diskussion einbringen, da sie an Vorgaben gebunden sind. Damit kommt man nicht weiter, sondern dreht sich im Kreise. Es gibt Sprachregelungen, die einzuhalten sind. Spontan kann einem vorgebrachten Gedanken nicht zugestimmt werden, denn man weiß ja nicht, wie es in der nicht anwesenden Hierarchie oberhalb ankommt. Eine solche spontane Zustimmung gab es auf dem ersten Fachworkshop im Jahr 2017 – siehe BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien. Und was passierte dann? Auf jeden Fall wechselte die Referatsleitung, öffentlich wurde kein Grund genannt.

Nicht wilde Spekulationen, aber mehr Flexibilität

Sicherlich ist es nicht zweckdienlich, dass sich Institutionenvertreter*innen an wilden Spekulationen beteiligen. Doch ein wenig mehr Flexibilität sollte zugelassen werden, schließlich soll das Auswahlverfahren selbsthinterfragend und lernend gestaltet werden. Mit Sprachregelungen im Gepäck kommt es zu Denkblockaden.

endlagerdialog.de kann davon ein Lied singen

endlagerdialog.de hat daran traumatisch anmutende Erinnerungen. Bei der Tätigkeit am BfS im Referat Strahlenschutz in der Entsorgung und im Referat Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Endlagerung gab es immer wieder diese Sprachregelungen, die man einzuhalten hatte und die nicht einmal amtsintern problematisiert werden durften. Die Rechnung bekam ich umgehend: Strafversetzung und schließlich fristlose Kündigung. Heute vor genau 10 Jahren, am 28.04.2011, besuchte mich ein Stab von zwei MitarbeiterInnen und überbrachte mir die fristlose Kündigung mit der Aufforderung, den Büroschlüssel zu übergeben. Ein weiterer Mitarbeiter aus dem IT-Bereich war gezwungen, mir den Arbeitsplatzrechner abzunehmen, so dass ich keine Beweismittel mehr zur Verfügung hatte. Ich musste das Amt verlassen und umgehend wurde Hausverbot erteilt.

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