Fachkonferenz: Bisherige Beratungsergebnisse
spät - inhaltlich gelungen - Präsentation mangelhaft

Späte Veröffentlichung

Wohl am 04.06.2020, knapp eine Woche vor dem nächsten Erörterungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete, wurde eine Übersicht über die bisherigen Beratungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch hier ist nicht verzeichnet, wann das Dokument veröffentlicht wurde, da das BaSE und damit die sogenannte unabhängige Geschäftsstelle sich offensichtlich eine Schummelmöglichkeit offen halten will. Transparenz sieht anders aus.

Auftrag und Urheber geheim

Diese Zusammenstellung wurde lange angekündigt. Ihr zugrunde lag ein Auftrag an Wissenschaftsjournalist*innen, der aber nicht öffentlich verfügbar ist. Warum ist das so? Die Gründe der Geheimhaltung wurden bisher nicht genannt. Weiterhin: Warum werden die Wissenschaftsjournalist*innen nicht genannt, bei denen das Urheberrecht liegt? Transparenz sieht anders aus.

Inhaltliches Ergebnis scheint gelungen zu sein

Das inhaltliche Ergebnis ist nach einer ersten Inaugenscheinnahme durchaus gelungen. Da steckt viel Arbeit derJournalist*innen dahinter. Die Teilnehmer*innen der Fachkonferenz, die sich in die Diskussion eingemischt haben, sollten ihre Beiträge wiedererkennen können. Wenn diese inhaltliche Arbeit beim zweiten und dritten Erörterungstermin stringent fortgesetzt werden könnte, wäre das durchaus eine tragfähige Grundlage für das Beratungsergebnis nach § 9 Abs. 2 Satz 2 StandAG, das von der BGE bei dem Vorschlag der Standortregionen zu berücksichtigen ist.

Die Präsentation des Arbeitsergebnisses könnte nicht schlechter sein

Die Präsentation dieser Arbeit könnte aber nicht schlechter sein. Das Ergebnis der Wissenschaftsjournalist*innen wird allein in einer Datei im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Offensichtlich liegt dem ein Tabellenprogramm zugrunde. Die PDF ist nur auf einem großen Bildschirm mit hoher Auflösung entzifferbar. Ein Ausdruck ist nur verwendbar, wenn Papier von mindestens DIN A3 quer – Format zur Verfügung steht. Nicht einmal die Spaltenbreiten wurden optimiert.

Sortierung nicht veränderbar

Da PDFs nicht bearbeitbar sind, kann auch die Sortierung nicht verändert werden. Diese ist auf die Gliederung im Zwischenbericht fixiert. Dies ist für die Auswertung durch die BGE angemessen. Für die Teilnehmer*innen der Fachkonferenz ist es jedoch wichtig, sich selbst wiederzufinden. Es sollte die Möglichkeit bestehen zu entscheiden, ob die eigene Position richtig und vollständig wiedergegeben ist. Hier wäre eine Sortierung nach den AGs zweckdienlich. Eine solche Umsortierung ist aber nicht möglich,

Einleitender Text mangelhaft

Selbst die Bezeichnung der AGs mit Klarnamen sind im einleitenden Text nicht zu finden. Wer weiß denn noch, ob er an der AG X3 oder an der AG Y4 teilgenommen hat? Angenehm wäre auch noch eine Erklärung zu den Spalten, wenigstens wie sich die Spalten ID und Fundstelle ergeben. Offensichtlich bezieht sich die Fundstelle auf das entsprechende Wortprotokoll mit angesetzter Seitenzahl. Dies geschieht offensichtlich manchmal mit zwischengeschaltetem S und manchmal ohne S, siehe FKT_Bt1_028_AG_F2_53 oder FKT_Bt1_029_AG_F3_S_58. Das Chaos könnte nicht größer sein.

Offensichtliche Fehler trotz genügend Zeit nicht beseitigt

Die Geschäftsstelle hat in der Sitzung der AG_V am 26.05.2021 behauptet, an der Endredaktion zu arbeiten. Aber was hat sie in der ganzen Zeit zwischen 26.05. und 04.06. gemacht? Solche offensichtlichen Inkonsistenzen hätten da doch auffallen müssen. Weiterhin ist es wohl sinnvoll, die Seitenzahl in einer gesonderten Spalte abzutrennen und das Protokoll auch als Link abzulegen. Oder die Protokolle werden im HTML-Format abgelegt und mit Seitensprungmarken versehen.

Der technische Standard ist veraltet

Warum wird das Arbeitsergebnis nicht in einer angemessenen Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Warum klebt die Geschäftsstelle am PDF-Format als Präsentation eines Tabellenprogramms. Das ist der Stand der Technik Mitte der 1980er Jahre. Dieser hat sich in den letzten 40 Jahren jedoch weiterentwickelt. Heutzutage sind Online-Datenbanken durchaus ausgereifte Lösungen. Hiermit könnte zum Beispiel gezielt nach AG-Ergebnissen recherchiert werden und diese in einem nicht proprietären Tabellenformat wie ODS (open document spreadsheet) zum Download bereitgestellt werden.

Zur Not: sofort wenigstens Ergebnis im ODS-Format bereitstellen

Auch wenn die Geschäftsstelle auf dem veralteten Stand der Technik besteht und sich standhaft weigert, Datenbanksysteme zu benutzen, sollte umgehend – also vor dem zweiten Erörterungstermin – das bisherige Beratungsergebnis wenigstens im ODS-Format zur Verfügung gestellt werden. Dann kann jede Nutzer*in die Spalten löschen, die ihr unwichtig sind, und so zu einer lesbaren Version kommen. Weiterhin wäre eine individuelle Sortierung möglich.

5 Gedanken zu „

Fachkonferenz: Bisherige Beratungsergebnisse
spät - inhaltlich gelungen - Präsentation mangelhaft

  1. Kategorisierung nach Vorschlag der BGE aufnehmen?

    Die BGE hat in einer Unterlage vom 20.08.2020 auf Seite 9 für die Rückmeldungen der Fachkonferenz vier Kategorien vorgeschlagen. Es sollte entschieden werden, ob diese Kategorisierung sinnvoll ist und ob die Übersicht der Beratungsergebnisse um diesen Punkt erweitert werden sollte?

    Die vorgeschlagenen Kategorien sind:

    Unter Abweichungen versteht die BGE eine systematische Differenz eines Ergebnisses oder des gewählten Vorgehens zu einer Norm oder einem Standard. Das sind für die BGE besonders relevante Diskussionsbeiträge, denn diese Fehler würden sich im weiteren Verfahren fortschreiben. In einem solchen Fall wären Korrekturmaßnahmen beim Vorgehen der BGE erforderlich.

    Unter Feststellungen versteht die BGE eine einmalige Differenz eines Ergebnisses oder des gewählten Vorgehens zu einer Norm oder einem Standard. Für die BGE würde das bedeuten, dass dieser Fehler einfach korrigiert werden kann und wird.

    Unter Hinweisen versteht die BGE ein Verbesserungspotential ohne Bezug zu einer Norm oder einem Standard. Die BGE würde aufgrund eines solchen Hinweises abwägen, ob und wie er bei der künftigen Arbeit berücksichtigt werden kann.

    Unter Bemerkungen versteht die BGE die Mitteilung der eigenen Grundhaltung, des Empfindens, der kompletten Ablehnung des Standortauswahlverfahrens als Ganzes oder der Ergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete. Sind diese Bemerkungen ohne inhaltlichen Bezug zum Zwischenbericht, würden diese Bemerkungen lediglich zur Kenntnis genommen und dokumentiert werden.

  2. Ich finde auch, dass es nicht einfach ist, mit den pdf-Formaten von Tabellen zu arbeiten. Es ist alles klein und schwer zu lesen. Alles richtig. Aber: Da befindet man sich immer in einem Zielkonflikt. Denn die Tabellenformate selbst kann man nicht barrierefrei bearbeiten. Eine Anforderung, die an alle Dokumente gestellt wird, die Behörden, oder auch Unternehmen veröffentlichen. Und Datenbankformate könnten eine Lösung sein, aber nicht kurzfristig. Die Ausschreibung einer Datenbanklösung kann länger als ein Jahr dauern – und dann gab es keine Probleme unterwegs.

    • Um der Barrierefreiheit formal Genüge zu tun und auch der Dokumentationspflicht nachzukommen, kann man ja die Daten als PDF veröffentlichen. Das ist aber rein formal, denn für die normale User*in sind die Barrieren bei der Bearbeitung recht hoch.

      Daneben kann man – quasi ohne Garantie – das open data spreadsheet Format (ODS) zur Verfügung stellen, das nicht proprietär ist. Das Excel-Format ist das nicht, obwohl viele Spreadsheet-Programmen damit umgehen können. Sicher ist aber nicht, ob doch Daten verloren gehen. Das musste ich erst vor Kurzem beim Öffnen einer odt-Datei mit Microsoft Word feststellen.

      Sicherlich bringt die Zurverfügungstellung von Datenbanken einige Probleme mit sich. Aber das Problem ist schon alt und ich bin erstaunt, dass da so wenig seitens der Behörden bisher entwickelt wurde.

      Intern werden ja meist Datenbanken verwendet. Davon werden dann Teile irgendwie veröffentlicht. Ein krasses Beispiel waren die Unterlagen zum Stilllegungsverfahren ZERAM (Zwischen- und Endlager Morsleben). Die Nummerierung der Unterlagen lautete intern anders als die der veröffentlichten Unterlagen. Bei der Akteneinsicht führte das zu erheblicher Behinderung.

  3. Das PDF-Format ist erst 1993 veröffentlicht worden, und hat sich erst weit in den 2000ern durchgesetzt. Stand der 80er trifft es nicht.

    • Da haben Sie Recht, siehe Wikipedia.

      Das Portable Document Format (englisch; kurz PDF; deutsch: (trans)portables Dokumentenformat) ist ein plattformunabhängiges Dateiformat, das 1993 vom Unternehmen Adobe Inc. entwickelt und veröffentlicht wurde und aktuell von der PDF Association weiterentwickelt wird…..

      Da habe ich mich um knappe 10 Jahre vertan.

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