BUND e.V. sieht Probleme bei der langfristigen Zwischenlagerung
Der BUND e. V. veranstaltete am 27.08.2021 eine Online-Diskussion zum Problem der langfristigen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Die Suche nach dem Standort für ein Endlager mit bestmöglicher Sicherheit und der Bau des Endlagers an diesem Standort werden noch einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Für eine solch lange Zeit sind die Zwischenlager nicht ausgelegt.
NBG hat das ebenfalls bereits 2018 vorgebracht
Das NBG hat sich bereits in einem Workshop am 13. Januar 2018 in Karlsruhe intensiv mit dem Problem auseinandergesetzt. Im Vorfeld wurden zwei Gutachten erstellt, sowohl zu den Sicherheitsaspekten als auch zur möglichen Bürgerbeteiligung.
Zu Alterungsprozessen sind Modellrechnungen nicht ausreichend
Klar wurde betont, dass zur Verfolgung der Alterungsprozesse der Behälter und insbesondere der radioaktiven Abfälle in den Transport- und Lagerbehältern Modellrechnungen nicht ausreichen, sondern experimentelle Daten notwendig sind. Das exemplarisch notwendige Öffnen von einigen Behältern erfordert jedoch sogenannte Heiße Zellen, die zurzeit nicht existieren.
Kein großes Eingangslager am Endlagerstandort
Weiterhin wird inzwischen wohl davon ausgegangen, dass die derzeit 16 Zwischenlager bis zur Einlagerung in das Endlagerbergwerk erhalten bleiben. Lediglich ein bis zwei Jahre vorher werden die Abfälle am Endlagerstandort angeliefert, um sie zu konditionieren. Der im Nationalen Entsorgungsprogramm von 2015 festgelegte Bau eines Eingangslagers nach der ersten Teilgenehmigung des Endlagers (Seite 6)
Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.
wird nicht mehr als realistisch eingeschätzt.
Bürgerbeteiligung zur Zwischenlagerung
Wann die Bürgerbeteiligung zur Zwischenlagerung starten sollte, blieb umstritten. Ein frühzeitiger Start hätte den Vorteil, dass durch öffentlichen Druck immer wieder auf das Zwischenlagerproblem hingewiesen werden würde.
Zwischenlagerstandorte bei Partizipation zur Standortauswahl durch StandAG einbezogen
Nicht zur Sprache kam, dass die Zwischenlagerstandorte in die Partizipation bei der Standortauswahl einbezogen werden. Nach § 11 StandAG sind die Gemeinden, in denen radioaktive Abfälle zwischengelagert werden, in der Fachkonferenz Rat der Regionen vertreten.
Zwischenlagerstandorte und Fachkonferenz Teilgebiete
Folgende Grafik zeigt die Teilgebiete und die Zwischenlagerstandorte.
Danach sind die meisten Zwischenlagerstandorte schon durch Teilgebiete betroffen. Lediglich die Standorte Jülich und Lubmin liegen weitab von Teilgebieten, bei Biblis und Philippsburg sind Teilgebiete keine 30 km entfernt. Das Einmischen der Zwischenlagerstandorte konnte also schon bei der Fachkonferenz Teilgebiete erwartet werden.
Übergang Fachforum Teilgebiete in Fachkonferenz Rat der Regionen
Sollte das Nachfolgeformat Fachforum Teilgebiete nach Fachkonferenzbeschluss auf der Grundlage von § 5 Abs. 3 StandAG umgesetzt werden, und würde dieses Format einmünden in die Fachkonferenz Rat der Regionen, wäre die Mehrzahl der Zwischenlagerstandorte bei der Partizipation zur Standortauswahl kontinuierlich dabei und könnten ihre Anliegen einbringen.
Das BaSE-Konzept sieht dagegen einen Übergang des Folgeformats in das Stellungnahmeverfahren nach § 7 StandAG vor – siehe BaSE-Diskussionsgrundlage.