Gutachtenpräsentation in der NBG-Sitzung
Auf der heutigen 57. NBG-Sitzung wurden vier Gutachten zur Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung vorgestellt. Die Gutachten wurden vorher auf der NBG-Site hier veröffentlicht. Die Autoren haben ihre Gutachten mit begleitende Präsentationen vorgestellt – siehe YouTube-Video, 1:20:20 bis 3:20:05. Gefragt war vom NBG, ob die Auswahl der Methodengebiete durch die NBG BGE nachvollziehbar ist und ob diese Teilgebiete zur Methodenentwicklung geeignet sind.
Kriterien nicht nachvollziehbar angewendet, keine Aufzeichnung vorhanden
Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Auswahl nicht nachvollziehbar ist, da weder genaue Kriterien formuliert noch nachvollziehbar angewendet wurden. Es existieren auch keine Aufzeichnungen über solch einen systematischen Auswahlprozess. Das ist jedoch nichts Neues, da die BGE im Nachgang zu der Entscheidung erläutert hat, dass es kein streng wissenschaftliches Auswahlverfahren auf der Grundlage von Kriterien gegeben hat. Andererseits kommen alle Gutachter zu dem Schluss, dass die vier Teilgebiete gut gewählt sind, um die Methodenentwicklung durchzuführen.
Pragmatismus war wohl leitend
Offensichtlich hat sich die BGE in einer internen Runde pragmatisch für passende Teilgebiete entschieden. Es fehlt aber die Dokumentation dieses Prozesses. Pragmatismus sollte in dem Standortauswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden, um in einem realistischen Zeitraum zu einem guten Ergebnis zu kommen. Schon in dem Beitrag Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird wurden dazu Anmerkungen gemacht und folgende Kriterien formuliert:
- Der pragmatische Ansatz muss transparent formuliert und darf nicht zwischen den Zeilen versteckt werden.
- Es muss offengelegt werde, welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn kein Pragmatismus verfolgt wird. Pragmatismus ist in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nie alternativlos.
- Pragmatische Ansätze sind erst möglich, wenn eine starke Vertrauensbasis entwickelt worden ist und somit die Öffentlichkeit dieses Vorgehen mitträgt. Das ist bisher in keinster Weise geschehen.
Interessante Einblicke in die interne Methodendiskussion
Die Gutachter gingen nicht nur den oben genannten zwei Fragen nach, sondern haben im direkten Austausch mit Mitarbeiter*innen vieles über die Methodenentwicklung und weiteres Vorgehen im Schritt 2 des Auswahlverfahrens erfahren. Deshalb sind die zwei Stunden in dem YouTube-Video (1:20:20 bis 3:20:05) und die vier Gutachten sehr wertvoll, um sich auf das erste Fachforum Methodenentwicklung im April 2022 vorzubereiten. Gerade in den Gutachten wird vereinzelt sogar versucht, allgemein verständlich zu formulieren.
Lücken in den verwendbaren Geologiedaten
Immer wieder wurde auf die Schwierigkeiten mit Geologiedaten hingewiesen. Hauptaugenmerk lag darauf, wie in analoger Form vorhandene Daten für das Auswahlverfahren verfügbar gemacht werden können. Anzumerken ist, dass es daneben auch Datenlücken gibt, wo auch analoge Daten nicht vorhanden sind. Zu Verwirrung kann der Begriff Analogdaten führen. Damit sind nicht analog vorliegende Daten, sondern Daten aus analogen stratigraphischen Einheiten wie zum Opalinuston in der Schweiz.
Gebiete ohne hinreichende geologische Daten nach StandAG?
In diesem Zusammenhang ist nicht auf das StandAG hingewiesen worden, welches in §§ 13 und 14 erlaubt, Gebiete ohne hinreichende geologische Daten auszuweisen. Dieser Ansatz von Pragmatismus im StandAG ist jedoch nicht zielführend, da zu diesen Gebieten von der BGE Empfehlungen zum weiteren Verfahren gefordert werden. Die AkEnd-Empfehlungen waren da konkreter, indem sie Rückstellungen festlegte.
RESUS als Basis für Methodenentwicklung?
Erstaunlich ist weiterhin, dass weder in den Gutachten noch den Präsentationen und Diskussionen das Projekt RESUS als Basis für die Methodenentwicklung erwähnt wurde. Nur an einer Stelle, im Gutachten zu Salz in steiler Lagerung, steht auf Seite 5:
Wichtige Grundlagen für die Entwicklung der rvSU wurden durch das von der BGE an die GRS (federführend) beauftragte Forschungsvorhaben RESUS (RESUS_2020) gelegt.
Offensichtlich spielt RESUS bei der derzeitigen internen Methodendiskussion in der BGE kaum eine Rolle.
Fehler korrigiert
Ein aufmerksamer Blockleser hat mir einen Fehler im letzten Satz des ersten Absatzes mitgeteilt. Ich habe diesen deshalb wie folgt korrigiert:
Gefragt war vom NBG, ob die Auswahl der Methodengebiete durch die
NBGBGE nachvollziehbar ist und ob diese Teilgebiete zur Methodenentwicklung geeignet sind.