Neues aus BGE und BfE

Berichte im NBG

In der NBG-Sitzung in Magdeburg (siehe auch Kurzbericht auf der NBG-Site) berichteten VertreterInnen von BGE und BfE von den neusten Entwicklungen.

Geologische Daten

Neue wirklich aufschlussreiche Aussagen über die eingegangen geologischen Daten wurden nicht gemacht. Offensichtlich sind die Antworten der Landesbehörden und der anderen angefragten Stellen recht inhomogen, was nach der Veranstaltung am 05.09.2017 – siehe BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien – nicht anders zu erwarten war. Wie mit den Daten Dritter umgegangen werden kann, wird immer noch diskutiert. Das NBG hat bisher offensichtlich noch keine Unterlagen erhalten. Anzumerken ist noch, dass das BfE als Regulierungsbehörde in einem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass nach StandAG kein Zwischenbericht nach der Anwendung der Ausschlusskriterien vorgesehen ist.

Selbsthinterfragendes System

In der BGE ist die Meinung gereift, dass eine Institution nicht Teil eines selbsthinterfragenden Systems werden kann allein dadurch, dass externe Beratung eingekauft wird (Prof. Sträter, Uni Kassel – siehe auch Die „pathologischen“ Endlager-Institutionen), sondern dies gelebt werden muss, wobei die leitenden MitarbeiterInnen eine wesentliche Rolle spielen.

Dies ist nichts Neues und wurde schon an vielen Stellen diskutiert. Zum Beispiel wie steil sollte eine Hierarchie sein, kann selbst auf eine flache Hierarchie verzichtet werden? Im Beamtenrecht gibt es weiterhin das vom Ansatz her vorbildliche Remonstrationsrecht und die Remonstrationspflicht, die auf die Württembergische Verfassung von 1819 zurückgeht. Dies gilt meist nach Geschäftsordnung auch für die Angestellten in den Behörden. Leider wird das Remonstrationsrecht selten in Anspruch genommen. Die Angst vor Sanktionen ist auch durchaus berechtigt (Nichtberücksichtigung bei Beförderung, Personalgespräche, Strafversetzungen, Abmahnungen mit konstruierten Begründungen, Entlassung). Die Aussagen der Bundesregierung in der Kleinen Anfrage von 2011 treffen in der Praxis nicht zu.

Die eigentlich vorgesehene Umorganisation im Zuge der Zusammenlegung von BfS, Asse GmbH und DBE bis Anfang 2018 wird nicht mehr angestrebt. Ab Anfang 2018 werden aber alle unter BGE firmieren und die aufgabenorientierte Organisation danach umgesetzt.

Informationsplattform und Einvernehmenserklärungen

Seitens des BfE wurde nochmals mitgeteilt, dass zur Informationsplattform nach § 6 StandAG unter anderem zur Verbesserung der Transparenz eine Datenbank entwickelt wird. Auch bei den Veröffentlichungen der Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG wird noch optimiert. Schwierig stellt sich die personelle und arbeitsräumliche Lage dar, da die Trennung vom BfS erst mit Beginn des nächsten Jahres umgesetzt wird.

Konzept Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung, um das das NBG in der letzten Sitzung gebeten hatte, kann auch deshalb noch nicht vorgelegt werden. Vom NBG wurde leider nicht nachgefragt, inwieweit die für das BfE bereits angefertigten Studien – siehe FragdenStaat.de-Anfrage

Ausgangsbasis dieses BfE-Konzepts sein sollen?

2 Gedanken zu „Neues aus BGE und BfE

  1. Das erwähnte Schreiben des BfE an die BGE verstehe ich sowieso nicht. Einerseits solle alles transparent und nachvollziehbar ablaufen, aber einen Zwischenbericht nach Anwendung der Ausschlusskriterien verbietet man? Warum eigentlich? Dass das Thema Standortauswahl in der öffentlichen Debatte bleibt, kann man nur begrüßen.

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar

      Aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch die Welt ist komplexer, als in einem Gesetz geregelt werden kann.

      Ich werde den Kommentar zum Anlass nehmen, darüber einen Beitrag zu schreiben. Basis wird die Auseinandersetzung in der Endlagerkommission darüber sein, die ich intensiv verfolgt habe.

      Interessant wird auch die Diskussion zwischen BfE und BGE sein und ob sich das BMUB einmischt. Den schriftlichen Äußerungen von BGE, BfE und BMUB auf der Infoplattform sehe ich mit Spannung entgegen.

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