BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung

An die Realität angepasste Titelseite des Positionspapiers des BfE

Der Entwurf des BfE zu Prinzipien der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das BfE hat am 15.01.2018 einen Entwurf seiner allgemeinen Vorstellungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Am 17.01.2018 fand dazu ein Workshop von BfE, BGE und NBG statt, an dem auch weitere Interessierte teilnehmen konnten. Gleichzeitig mit dem Workshop wurde ein Gutachten dazu veröffentlicht – Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Es handelt sich dabei um die ergänzte Veröffentlichung der Teilgutachten

Ergänzend setzt sich der Teil III ab Seite 162 mit der konkreten Gestaltung der

  • der Informationsplattform nach § 6 StandAG und
  • der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG

auseinander.

Der Hauptakteur fehlt im gesamten Positionspapier

Schon auf der Titelseite des BfE-Positionspapiers wird Falsches suggeriert – siehe oben. Es fehlt – wie im gesamten Papier – der Hauptakteur, der im Hintergrund alle Fäden in der Hand hält, es fehlt das BMUB. Das BMUB ist Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter der BGE. So werden zum Beispiel alle wichtigen Stellenbesetzungen im BfE entsprechend des Delegierungserlasses überprüft. Weiterhin versucht es – wie in Nebengesprächen beim Workshop bekannt wurde – Einfluss auf das NBG auszuüben. Auf der Informationsplattform werden diese wesentlichen Einflussnahmen nicht dokumentiert. Zum Beispiel gibt es keinerlei Briefwechsel über Stellenbesetzungen laut Delegierungserlass. Dieser gehört nach Anonymisierung unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte auf die Informationsplattform, wie auch der Einfluss auf die BGE – siehe Beitrag Kann die BGE selbstständig arbeiten und entscheiden?

Warum ist die Benennung der BMUB-Rolle so wichtig?

Die bisherige Behandlung der Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle war stark geprägt von politischen Einflussnahmen. Eine rationale und wissenschaftliche Herangehensweise wurde meist im Keim erstickt zum Beispiel durch den Maulkorberlass 1983 – siehe Beitrag 36 Jahre Gorleben – Wann wird Euphemismus zur Lüge? und Artikel in der  Frankfurter Rundschau vom 25.07.1985. Deshalb gibt es heute in diesem Bereich keine wirklich pluralistisch aufgestellte scientific community. Die Erstellung des StandAG im Top-down-Verfahren stellt eine abgeschwächte Fortsetzung dieser Tradition dar. Damit muss jetzt endlich Schluss gemacht werden.

Verwirrung durch 37 Seiten

Das Positionspapier wird auf 37 Seiten präsentiert. Der Inhalt passt aber auf maximal vier Seiten und konnte leicht vor der Veranstaltung am 17.01. gelesen werden. Damit wird die erste Zielgruppe – BGE und NBG – verfehlt. Dieses Format ist erst gerechtfertigt, wenn die Position der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden soll. Oder soll hier schon einmal der Sack – jedenfalls optisch – zugemacht werden?

Und der Inhalt im Einzelnen?

Im Folgenden soll der Inhalt im Einzelnen betrachte werden. Die Titelseite ist oben schon behandelt worden.
Seite 5

Als neu gegründete Behörde hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) den Anspruch, den hohen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung….

Das BfE ist aus dem BfS hervorgegangen, zwei der fünf Abteilungen sind aus dem BfS abgespalten worden, daneben der Präsident, Präsidialbereich und Presse/Öffentlichkeitsarbeit.
Seite 7

Mit dem Atomausstieg wurde ein gesellschaftlicher Großkonflikt beendet und damit die Voraussetzung für den Neustart in der Endlagersuche geschaffen.

Das ist nicht richtig. Dem steht entgegen die politische Weigerung, den Atomausstieg ins Grundgesetz zu übernehmen. Also nicht einmal der Zweidrittelschutz wird gewährt.

Das Suchverfahren ist sowohl eine technisch-naturwissenschaftliche als auch eine gesellschaftliche Herausforderung.

Hier sollte die Rolle der Geologie konkret benannt werden. Sie ist eine beschreibende Wissenschaft, nicht gleichzusetzen mit exakten Naturwissenschaften. Die Prognosefähigkeit der Geologie ist eingeschränkt, siehe auch Beitrag Wie unsicher sind geologische Aussagen? Unsicherheiten und Nichtwissen prägen deshalb das Problem der Langfristlagerung radioaktiver Abfälle. Die Geophysik, die hier unter Umständen helfen könnte, ist noch nicht weit genug entwickelt.

Für das Gelingen des Verfahrens braucht
es einen Bewusstseinswandel weg von der „Not in my backyard“-Mentalität

Eher braucht es eine Mentalitätsänderung bei den politischen Eliten, die immer noch meinen, durch ein Gesetz Top-down sei alles geregelt.
Seite 8

Im Jahr 2022 wird das letzte Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet.

Es fehlt der Zusatz Nach jetziger Gesetzeslage. Diese wurde aber in der Vergangenheit öfter angepasst. Siehe auch Weigerung, den Atomaustieg in das Grundgesetz zu übernehmen, damit wenigstens ein Zweidrittelschutz dafür besteht.

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima beschloss
der Deutsche Bundestag im Jahr 2011
den Atomausstieg und die Energiewende.

Der Bundestag beschloss das das zweite Mal. Das relativiert diese Aussage wesentlich.
Seite 9

Die Endlagerfrage wird nicht mehr durch die Auseinandersetzung um das Für und Wider der Kernenergie überlagert.

Das StandAG gilt formal nicht nur für die Abfälle bis Ausstieg 2022. Dies ist auf das unsystematische Vorgehen bei der Gesetzesentwicklung zurückzuführen, wobei zum Beispiel der Rechtfertigungsgrundsatz des Strahlenschutzes keine Beachtung fand.

Es basiert auf den Empfehlungen der pluralistisch besetzen Kommission Lagerung

Die Kommission wurde unter Ausgrenzung der wesentlichen bisherigen Stakeholder zusammengesetzt. Die im Vorfeld eingebrachten Kompromissvorschläge dieser Stakeholder fand keine Beachtung. (Stichwort zum Beispiel Offener Brief aus Gartow 2012). Ein Sitz für Umweltverbände wurde mit der Deutschen Umweltstiftung fehlbesetzt, um kein Symbol der leeren Stuhls entstehen zu lassen.

Die klare Aufgabentrennung ist eine wichtige Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit
des Verfahrens.

Eine klare Auftrennung gab es bereits: BfS unter Zuhilfenahme DBE als operator und Landesbehörden als regulator. Dass die ursprünglich rein staatliche DBE in den Händen der Atomkraftwerksbetreiber landete und vorher nicht einmal der Rahmenvertrag angepasst wurde, ist auf dilettantisches politisches Handeln zurückzuführen. Allein zu regeln war die Aufsicht, die vom BfS als Eigenaufsicht betrieben wurde und sich jetzt als KE 5 im BfE wiederfindet.

jetzt auf einmal verspricht man uns ein transparentes Verfahren?

Der Start war bisher und ist aktuell an vielen Stellen nicht transparent.
Seite 10

Warum sollte ich das Leuten überlassen, die in Berlin sitzen?!

Die Endlagerkommission hat alles in Berlin ausgebrütet, ohne sich wirklich der bundesweiten Diskussion zu stellen.

Bürgerinnen und Bürger erwarten heute bei allen Entscheidungen, die ihr Lebensumfeld maßgeblich beeinflussen oder betreffen, eine frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung.

Das ist nichts Neues. Das gibt es bereits seit Jahrzehnten. Die entsprechenden Formate wie die Planungszelle sind in den 1970er Jahren entwickelt worden.
Seite 11

Insbesondere die mangelnde Akzeptanz von Großprojekten hat in Deutschland zum Umdenken geführt. Bürgerbeteiligung wird als wichtiges Element für die Stärkung und Weiterentwicklung unserer Demokratie gesehen. Längst sind Wahlen nicht mehr die einzige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich einzubringen. Direktdemokratische Formate wie Dialogverfahren, Planungswerkstätten und Bürgerentscheide gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dies gilt umso mehr, seit Internet und Digitalisierung auch technische Plattformen bieten, auf denen eine sehr breite Beteiligung möglich ist.

Leider wurde dies in der Endlagerfrage nicht berücksichtigt. Es wurde im Top-down-Verfahren ohne Berücksichtigung der wesentlicher Stakeholder inklusive ihrer Kompromissvorschläge und ohne gesellschaftliche Diskussion das StandAG installiert. Selbst Herr Hennenhöfer als eingefleischter Jurist hat dies bereits 2012 erkannt – siehe Beitrag Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein. Gleiches war zu dieser Zeit aus der Niedersächsischen Staatskanzlei zu vernehmen. Das Internetforum endlagerbericht.de mit relativ breiter Beteiligung wurde bisher nicht einmal fachlich ausgewertet.
Seite 13

Mit Blick auf den generationenübergreifenden Charakter der Endlagersuche und die Notwendigkeit, das öffentliche Bewusstsein für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle wachzuhalten, ist es besonders wichtig, die junge Generation einzubinden.

Hier fehlt der Zusatznutzen für die junge Generation – added value – wie interessante Informationen über die Welt räumlich unter mir und zeitlich vor mir (Geologie). Allein aus der Pflicht, den Dreck wegzuräumen, entsteht kaum Motivation.
Seite 15

Denn diese drei Institutionen sind auf gemeinsam getragene Regeln für die Zusammenarbeit angewiesen, wenn das Verfahren erfolgreich sein soll.

Die Regeln sind durch das StandAG vorgegeben. Bedarf es weiterer Regeln? Müssen das Regeln aller drei Institutionen sein, oder aller vier, um das BMUB richtigerweise mit einzubeziehen? Geht es nicht besser und einfacher bilateral?
Seite 16

Das BfE ist Kontroll- und Aufsichtsbehörde und damit handelnder Akteur im Standortauswahlverfahren.

Handelnder Akteur ist nicht zu verwechseln mit operator. Der ist die BGE.

Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen für alle Verfahrensbeteiligten frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung.

Was sind wesentliche Informationen? Es fehlt verständlich und schnell nachvollziehbar (siehe Schweiz: miliztauglich).
Seite17

Das BfE bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen der gesetzlich geforderten Kontrolle des Verfahrens und der notwendigen Kooperation mit den anderen Akteuren.

Sollte Kontrolle nicht weitgehend Kooperation ausschließen?
Auf jeden Fall ist anders zu formulieren:
Das BfE bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen
– der gesetzlich geforderten Kontrolle des Verfahrens einerseits und
– der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der damit verbundenen Kooperation mit den anderen Akteuren andererseits.
Die hier erkannte Doppelrolle des BfE muss organisatorisch berücksichtigt werden. Das Fachgebiet Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht zusammen mit Kontrolle des Verfahrens in der gleichen Abteilung angesiedelt werden. Die Spitzen der Hierarchien dieser beiden Rollen sind auf Präsident und Vizepräsidentin aufzuteilen. Siehe auch Diskussion in der AG 1 der Endlagerkommission.

Grafik

In der Grafik fehlen BMUB und Bundestag als Akteure.
Seite 19

wenn sich BfE, BGE und NBG kontinuierlich austauschen und bei der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit konstruktiv zusammenarbeiten.

Dieser Austausch darf aber nicht hinter den Kulissen stattfinden, wie es zurzeit auf jeden Fall zwischen BfE und BGE mit dem BMUB praktiziert wird. Das BMUB ist also zu ergänzen und Transparenz ist herzustellen.
Seite 21

Information ist die Voraussetzung für gelingende Beteiligung. Frühzeitige, umfassende, verständliche und dauerhaft verfügbare Information ermöglicht es
den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Funktion als Mitgestalter des Standortauswahlverfahrens aktiv wahrzunehmen.

Hier wird endlich verständliche Information erwähnt.
Seite 22

durch die Bereitstellung aller notwendigen und für unterschiedliche Zielgruppen aufbereiteten Informationen

Enorm wichtig ist die Aufbereitung. Dazu gehört auch, dass die Informationen interessant bis spannend gestaltet werden müssen.

Das BfE stellt durch Dokumentation, Aufbereitung und Systematisierung sicher, dass alle Informationen, Daten und Positionen im Rahmen der Standortauswahl dauerhaft verfügbar sind.

Dazu gehören auch der dauerhaft gleiche URL und das Datum der Veröffentlichung.

die von anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH. Für die Auswahl, rechtliche Prüfung und Aufbereitung der Unterlagen ist jede Organisation selbst verantwortlich.

Auch die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen sind aufzunehmen. Weiterhin fehlt hier das BMUB. Alle nicht veröffentlichten Unterlagen sind mit aufzuführen und die Begründung abzugeben, weshalb diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Weshalb darf der Austausch mit dem BMUB nicht veröffentlicht werden?
Seite 23

Kulturstufenleiter: Eigene Darstellung, nach Patrick Hudson

Hier fehlt der Literaturhinweis, zumindest öffentlich ohne Kosten ist zugänglich: The Hearts and Minds Program: Understanding HSE Culture
Seite 26

Das BfE fühlt sich der Förderung einer breiten und dauerhaften Beteiligungsbereitschaft verpflichtet.

Und was ist mit der unterschiedlichen Augenhöhe? Was ist mit Habermas und der idealen Sprechsituation?
Seite 31

Konflikte sind konstruktiv, wenn sie durch eine kritische Auseinandersetzung mit Sachthemen, durch das Aufwerfen von Fragen und das beharrliche Bestehen auf Antworten zur Klärung beitragen. Solche Konflikte begrüßen wir, weil sie helfen können, bessere Lösungen und Ergebnisse zu erzielen.

Das ist ja ein ganz vernünftiger Ansatz, mal sehen, ob der Bestand hat?

Konflikte sind unproduktiv, wenn sie sich in Details und Wiederholungen verzetteln, auf persönlichen Befindlichkeiten beruhen und einzig das Ziel verfolgen, einzelne Standorte zu verhindern und das Verfahren zu verzögern. Solche Konflikte versuchen wir zu vermeiden. Gelingt das nicht, werden wir sie durch eine begründete Entscheidung beenden.

Das ist viel zu kurz gegriffen. Das kann nicht das BfE entscheiden. Da gehört zumindest die Partizipationsbeauftragte nach § 8 Abs. 5 StandAG erwähnt.
Seite 34

Um die Standortauswahl als partizipatives, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren aktiv gestalten zu können, muss das BfE sich als lernende Behörde verstehen.

Wie sieht es denn mit Remonstrationen aus? Was ist diesbezüglich in der Geschäftsordnung des BfE geregelt? Haben MitarbeiterInnen das Recht, Remonstrationen in die Öffentlichkeit zu tragen? Gibt es einen Remonstrationsbeauftragten, der dieses zu tun hat? Was ist mit Remonstrationen gegenüber dem BMUB? Bei einem selbsthinterfragenden Verfahren müssen die Remonstrationsregeln durch Whistleblowerregelungen ergänzt werden.
Seite 35

Dafür werden wir innovative Formen des Wissensmanagements etablieren

Wie geht man mit Nichtwissen um, das bei der Endlagerung eine wesentliche Rolle spielt? Wird hier der Stand von W&T endlich berücksichtigt? So zum Beispiel die Erkenntnis, dass Öffentlichkeitsbeteiligung das Wissen der Allgemeinheit einbindet und so  Fachidiotentum zurückdrängt.
Seite 37

Bau und Inbetriebnahme einer sicheren Lagerstätte.

So etwas wird es nie geben! Es kann nur eine vergleichsweise sichere Lagerstätte sein. Zu mehr kann dieses komparative Verfahren nicht führen.

Ich glaube, wir haben eine Beteiligungs- und Diskussionskultur geschaffen, von der unser Land bei anderen politischen Debatten noch profitieren wird!

Da ist doch mal etwas Zusatznutzen formuliert, der Motivation schaffen könnte. Also sollte dies vorne als Ziel formuliert werden.

Jetzt müssen wir das Beste aus der Situation machen. Wir werden den Bund in die Pflicht nehmen, uns dabei zu unterstützen!

Es fehlt hier: Jetzt gilt es die Standortvereinbarung nach § 10 Abs. 4 StandAG, die lange in der Regionalkonferenz diskutiert wurde, auch umzusetzen. Siehe auch Abschlussbericht der Endlagerkommission in Abschnitt A 4.2.7 auf Seite 44 und zahlreiche weitere Stellen.

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