NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer

Am Anfang stand eine Überraschung

Die 29. Sitzung des NBG begann mit einer kleinen Überraschung: Die Generalsekretärin hat innerhalb der Probezeit das NBG wieder verlassen. Gründe wurden nicht angegeben. Man kann nur hoffen, dass die Gründe, soweit sie nicht ausschließlich im privaten Bereich angesiedelt sind, bei der weiteren Arbeit des Gremiums Berücksichtigung finden.

Team von jetzt 30 soll auf 100 Personen aufgestockt werden

Das NBG war zu Gast bei der BGE in Peine. Schwerpunkt war die Arbeit der BGE bei der Standortauswahl eines Endlagerstandorts. Zurzeit beschäftigt sich damit ein recht kleines Team von 30 MitarbeiterInnen. Ziel ist es, diese Gruppe auf 100 Personen aufzustocken.

Prognose als eine Schwierigkeit

Eingeführt wurde in die einzelnen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien sowie in die Schwierigkeiten mit diesen Kriterien, wenn zum Beispiel im StandAG nicht der gegenwärtige Wert des Kriteriums, sondern dessen Prognose über die nächsten 1 Mio. Jahre gefordert wird.

Methoden werden der Fachöffentlichkeit vorgestellt

Die dazu notwendigen Methoden werden von der BGE auch unter Hinzuziehung zum Beispiel der BGR entwickelt und an den inzwischen zum internen Gebrauch bei der BGE vorhandenen Daten getestet. Noch in diesem Jahr sollen diese Methoden dann der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer

Eine wesentliche Frage ist die nach dem Vorhandensein der entsprechenden Wirtsgesteine. Dazu werden unter anderem die 3D-Modelle der Bundesländer herangezogen, denn darin sei schon viel Arbeit gesteckt worden. Bisher sprach man immer nur über die Weiße Landkarte, obwohl es diese 3D-Modelle seit geraumer Zeit gibt und sie verfeinert wurden und werden. Darauf wurde bereits in mehreren Beiträgen auf endlagerdialog.de hingewiesen – siehe zum Beispiel Die Geheimdiplomatie um das Endlagersuchgesetz endet! (?) und Unterirdische Raumnutzung und die Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle. Diese regionalen 3D-Modelle zeigen die Stratigrafie, müssen also in lithologischer Hinsicht ausgewertet werden.

Öffentliche Zugänglichkeit der Daten

Eine weite Diskussion entspann sich wieder um die öffentliche Zugänglichkeit der Daten, wie sie nach dem Transparenzgebot in § 1 Abs. 2 StandAG notwendig ist. Die BGE kann zurzeit keinerlei Daten veröffentlichen, da nicht gesichert ist, dass private Dritte keine Rechte daran haben. Das Geodatengesetz liegt immer noch nicht vor. In den Raum gestellt wurde, dass das Suchverfahren ausgesetzt werden müsse, wenn zum Teilgebietsbericht nach § 13 StandAG die Geodaten nicht öffentlich zugänglich sind – siehe auch Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?.

Bereits öffentlich zugängliche Geodaten

Die BGE hat auf einer Veranstaltung in Kiel darauf hingewiesen, dass schon viele Geodaten öffentlich seien – siehe dazu IFG-Antrag. Geliefert wurde eine bereits bekannte Linkliste zu entsprechenden Kartenservern der Landesgeologischen Dienste. Der Vorschlag, bei den nächsten Infoveranstaltungen in den Landeshauptstädten einen Rechnerarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, an dem eine Fachperson den BügerInnen zeigt, wie sie auf geologische Daten ihres Wohnorts zugreifen können, wurde von der BGE positiv aufgenommen.

Kartenserver mit den bereits vorhandenen Daten in Endlagerstudien

Eigentlich spricht nichts dagegen, schon einmal einen öffentlichen Kartenserver aufzubauen, über den alle öffentlichen Daten mit Relevanz bei der Endlagersuche recherchiert werden können. Dazu gehören die diversen Karten der BGR in Salz-, Ton- und Kristallinstudien, die Karte der Erdbebenzonen, die Karte Vulkangebiete im AkEnd-Bericht (Seite 92), die 3D-Ländermodelle etc. Die entsprechenden Layer könnten dann sukzessive durch Layer nach den neuen Erkenntnissen der BGE ergänzt werden. Weiterhin könnte ein Layer die Informationen aus den Einvernehmenserklärungen nach § 21 StandAG darstellen.

Die BürgerInnen schon einmal vorbereiten

Dieser Kartenserver könnte dazu dienen, die BürgerInnen schon einmal mit dem Darstellungsinstrument vertraut zu machen, sodass sie sich bei Veröffentlichung des Teilgebietsberichts nach § 13 StandAG gut orientieren können. Weiterhin sollten grundlegende geologische Kenntnisse in die Bevölkerung getragen werden, damit eine sachliche Diskussion stattfinden kann. Ohne diese Vorarbeit ist zu befürchten, dass Gerüchte, Legenden und Ideologien die Diskussion beherrschen werden, ein weites Einfallstor für politische Einflussnahmen. Ein solch umfassendes Informationsprogramm ist weniger die Aufgabe der BGE, sondern nach § 5 Abs. 2 StandAG eher die des BfE.

Layer Ausschlussgebiete, Mindestanforderung x, Abwägungskriterium y

Seitens der BGE ist vorgesehen, für den Teilgebietsbericht Visualisierungen zu erstellten, wo nach Layern unterschieden werden kann zwischen Ausschlussgebieten, Gebieten mit Mindestanforderung x und Gebieten mit Abwägungskriterium y etc.

Visualisierung geologischer Gegebenheiten

Die BGE sieht Schwierigkeiten bei der Visualisierung geologischer Gegebenheiten für die breite Bevölkerung. Man bräuchte Mediengestalter, die die Geologie begreifen. Solche gäbe es nicht und es wäre ein langer Prozess, so etwas zu entwickeln.

endlagerdialog.de hat dem widersprochen

Seitens endlagerdialog.de wurde dem widersprochen und auf die Arbeiten am BfS dazu hingewiesen, die im Internet teilweise auch noch verfügbar sind. Beispiele sind:

Das letztere Video aus dem Jahr 2010 entstand zum Beispiel aus der Studie Forschungsbergwerk Asse – Hydrogeologische Modellvorstellungen – Bericht 4956/07 – Revision 3 (November 2006) mit gut 250 Seiten. Zusammengearbeitet haben ein Fachgeologe, ein Fachjournalist und Naturwissenschaftler mit hochschuldidaktischer Ausbildung und ein Medienteam. Der Kommentar der Autoren der Ausgangsstudie, die an der Produktion nicht beteiligt waren, lautete:

Wir haben heute den Film zur Hydrogeologie Deckgebirge der Asse zur Kenntnis nehmen können (leider ohne Ton, da haben wir Schwierigkeiten). Meine Kollegen und ich sind sehr beeindruckt.
Kompliment!

Man kann davon ausgehen, dass so etwas auch heute noch – neun Jahre danach – möglich ist. Die gesammelten Erfahrungen sind nicht verloren gegangen.

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