ENTRIA wünscht sich einen engen Austausch mit der Endlagerkommission

ENTRIA_memENTRIA-Memorandum

Anfang Mai 2014 veröffentlichte der Forschungsverbund ENTRIA ein Papier mit dem Titel Memorandum zur Entsorgung hochradioaktiver Reststoffe. Auf 40 Seiten werden darin aus der Sicht von ENTRIA die wichtigsten Spannungsfelder benannt, die bei den Entscheidungen zur Lagerung radioaktiver Abfälle berücksichtigt werden sollten.

Verknüpfung zur Endlagerkommission

Die Verknüpfung zur Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nach § 3 StandAG ist schnell gefunden, denn in  § 4 Abs. 2 Stand AG ist formuliert:

Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten
1. zur Beurteilung und Entscheidung der Frage, ob anstelle einer unverzüglichen Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen andere Möglichkeiten für eine geordnete Entsorgung dieser Abfälle wissenschaftlich untersucht und bis zum Abschluss der Untersuchungen die Abfälle in oberirdischen Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen,
……

Das Forschungsprojekt ENTRIA hat das Ziel, die verschiedenen Entsorgungsoptionen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen zu untersuchen. Das Memorandum kommt deshalb auf Seite 7 zu der Aussage:

Auf Grund dieser inhaltlichen Nähe wünschen sich die in ENTRIA organisierten Einrichtungen einen engen Austausch mit der Kommission. ENTRIA stellt der Kommission, aber auch allen übrigen beteiligten Akteuren, Ergebnisse der Forschungsarbeit zur Verfügung. Ein erster Beitrag dazu ist dieses Memorandum.

Zwei ENTRIA-Wissenschaftler in der Kommission

Es reicht offensichtlich nicht aus, dass zwei bei ENTRIA beteiligte Wissenschaftler – Dr. Detlef Appel (Geologe) und Prof. Dr. Armin Grunwald (Physik und Philosophie) – als Wissenschaftler auch in der Kommission sitzen. Bemerkt sei an dieser Stelle, dass bereits im Jahre 2001 zu der Problematik eine Studie im Auftrag des BMU erstellt wurde – Appel, D., J. Kreusch, Neumann, W. (2001). Vergleichende Bewertung von Entsorgungsoptionen für radioaktive Abfälle. Weiterhin wurden wesentliche Problemfelder in dem vom  VGB (Verband der Großkessel-Besitzer) PowerTech Service GmbH finanzierten Memorandum Radioactive Waste Technical and Normative Aspects of its Disposal ebenfalls unter maßgeblicher Mitarbeit von K.-J. Röhlig betrachtet – siehe Beitrag Neue “wissenschaftliche” Studie bringt nur Altbekanntes.

Der zweite Versuch?

Die mit großer Schrift gefüllten 40 Seiten des Memorandums sind schnell gelesen. Leider werden eigentlich keine neuen Aspekte vorgebracht.

Auf Seite 10 wird fälschlicherweise vom zweiten Versuch gesprochen:

Dies gilt für ENTRIA und ebenso für die Verbindungen aus wissenschaftlicher und politischer Debatte in dem jetzt begonnenen zweiten Versuch der Problemlösung.

Dabei wird vollständig ausgeblendet, dass bereits in den Siebziger Jahren ein komparatives Suchverfahren stattgefunden hat. Im Zuge der Suche nach einem Standort für ein Integriertes Entsorgungszentrum inklusive Endlager wurde von der KEWA (Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft mbH) eine vergleichende Standortuntersuchung unter anderem mit Kriterien für Endlager durchgeführt. Diese von der Industrie – die KEWA war ein Gemeinschaftsunternehmen von Hoechst, Bayer, Nukem und Gelsenberg – durchgeführte vergleichende Suche wurde erst mit der 4. Atomgesetznovelle abgewürgt.  Die Endlagerung wurde als Staatsaufgabe deklariert und die Standortuntersuchungen wurden auf Gorleben beschränkt. Siehe Dr. Hornke (KEWA) Leserbrief; NLfB (1994) Ablauf der Standortsuche; KfK: Statusbericht Wiederaufarbeitung und Abfallbehandlung 1975 und 1977, weiterhin Artikel Der fatale Gorleben-Fehler.

Zumindest muss also vom dritten Versuch gesprochen werden. Ehrlicher wäre es, die Arbeiten des AkEnd ebenfalls zu berücksichtigen und den jetzigen „Neustart“ als vierten Versuch zu bezeichnen, das Problem der Lagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland anzugehen.

„weiße Deutschlandkarte“und Klagerecht

Erfrischend realitätsnah ist die Äußerung zur weißen Landkarte auf Seite 10

So besteht eine materielle Voraussetzung darin, dass wegen der bereits existierenden Zwischenlager sowie der bekannten geologischen Verhältnisse eine „weiße Deutschlandkarte“ de facto nicht existiert.

Auf Seite 12 wird richtig festgestellt:

Die Aarhus Konvention garantiert jeder Person Information über Umweltfragen, die Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie die Möglichkeit, gegen Umweltbeeinträchtigungen zu klagen.

Erwähnt wird aber nicht, dass dieses Klagerecht beim Endlager Konrad verweigert wurde. Erst durch die durch Gerichtsentscheidung erzwungene Novellierung des  Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2013 sind wesentliche Aspekte einer Langzeitlagerung beklagbar. Siehe auch Beitrag Auch das Langzeitrisiko ist nun gerichtlich überprüfbar.

Risiko und Sicherheit

Enttäuschend ist das Kapitel Risiko und Sicherheit. Hier werden zwar die alten Grundsätze der Risikokommunikation wiederholt aber nicht verdeutlicht, was bei der Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle der wesentliche Punkt ist. Wie bereits Flüeler mit

..Definitive disposal of radioactive waste is no decision under risk but one under uncertainty because the associated probablities are not completely know and, therefore, a „risk“ (=damage x propability) cannot be calculated. Whereas risk decisions are, in essence, dominated by the expected utility, in  dealing with uncertainty, divers models are competing (for a further discussion see Hanson 1991)…
Flüeler, T.(2005). Decision Making for Complex Socio-Technical Systems – Robustness from Lessons Learned in Long-Term Radioactive Waste Governance, S. 144

umreißt, steht hier die Unsicherheit im Vordergrund – nicht Schaden und Eintrittswahrscheinlichkeit.

Fazit

Insgesamt vermisst man eine gewisse Tiefe in der Argumentation, die man von einer Denkschrift (Memorandum) erwartet. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussionen in der Endlagerkommission nicht auch an dieser Flachheit leiden werden.

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