Stoffliche Freisetzung und Neutronenstrahlung
Bei den Risikobetrachtungen zu oberirdischen Zwischenlagern steht meist die Freisetzung von radioaktiven Stoffen im Wesentlichen durch Terrorangriffe im Vordergrund. Siehe auch Beitrag Wie riskant sind oberirdische Zwischenlager?. Oft wird vergessen oder verdrängt, dass bei der Zwischenlagerung insbesondere von abgebrannten Brennelementen Neutronenstrahlung freigesetzt wird, die durch die Lagerbehälter nicht vollständig zurückgehalten werden kann.
Geschlechterverhältnis Neugeborener in der SSK
Als eine Folge wird die Veränderung des Geschlechterverhältnisses der Neugeborenen rund um diese Anlagen diskutiert, siehe Veränderungen beim sekundären Geschlechterverhältnis in der Umgebung des Transportbehälterlagers Gorleben ab 1995. Seit dem Fachgespräch im März 2012 dazu befasst sich die SSK mit dieser Thematik. In den Jahresberichten wird darüber berichtet.
Jahresbericht 2012, Seite 19:
In der Fachöffentlichkeit wird immer wieder intensiv der Zusammenhang zwischen dem Geschlechtsverhältnis von Neugeborenen und der Exposition mit ionisierender Strahlung diskutiert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in Folge dessen in einem Beratungsauftrag um eine grundsätzliche Stellungnahme zu den wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen über die Einflussfaktoren auf das Geschlechtsverhältnis bei Neugeborenen gebeten. Dabei sollte insbesondere die Wirkung ionisierender Strahlung betrachtet werden. Für diese Aufgabe wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in bisher drei Sitzungen einen ersten Entwurf erarbeitet hat.
Jahresbericht 2013, Seite 18:
In der Fachöffentlichkeit wird immer wieder intensiv der Zusammenhang zwischen dem Geschlechtsverhältnis von Neugeborenen und der Exposition mit ionisierender Strahlung diskutiert. Das BMU hat in Folge dessen in einem Beratungsauftrag um eine grundsätzliche Stellungnahme zu den wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen über die Einflussfaktoren auf das Geschlechtsverhältnis bei Neugeborenen gebeten. Dabei sollte insbesondere die Wirkung ionisierender Strahlung betrachtet werden. Für diese Aufgabe wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in bisher fünf Sitzungen einen Entwurf erarbeitet hat, der dem Ausschuss „Strahlenrisiko“ der SSK vorgelegt wurde. Die Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
Verabschiedete SSK-Stellungnahme
In der Presseerklärung des BMUB vom 22.10.2014 zum 40-jährigen Bestehen der SSK wird mitgeteilt:
So wurde soeben eine Stellungnahme zum möglichen Einfluss von Strahlung auf das Geschlechterverhältnis von Mädchen zu Jungen verabschiedet.
Die Stellungnahme ist bisher auf der einschlägigen Internetseite der SSK noch nicht zu lesen. Dies ist laut Antwort auf eine Anfrage für Anfang Dezember angekündigt.
Veröffentlichung einen guten Monat später
Warum wird die Stellungnahme einer unabhängigen ExpertenInnen-Kommission gut einen Monat zurückgehalten? Zur Veröffentlichung der Beratungsergebniss heißt es in der Satzung der SSK:
§ 11 Beratungsverfahren
…
(3) Die Empfehlungen und Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission werden mit den Begründungen den Länderbehörden zur Kenntnis gegeben und der Öffentlichkeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium kann sie im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Verzögerung der Veröffentlichung – Überarbeitung – Zensur?
Ist dies vergleichbar mit der „Überarbeitung“ – andere sagen dazu Zensur – der Langfassung der Studie Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 (Kurzfassung, Langfassung)? Diese nahm ein halbes Jahr in Anspruch, siehe auch Beitrag Öffentlichkeitsarbeit der Bundesämter im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.
Unabhängigkeit der SSK als überzogene Darstellung?
Aber vielleicht ist das mit der Unabhängigkeit der SSK sowieso überzogen dargestellt, denn an den grundsätzlich nicht öffentlichen Sitzungen nimmt das BMUB regelmäßig teil (Satzung der SSK):
§ 13 Teilnahme an Sitzungen
…
(5) Vertreter des Bundesministeriums und der Geschäftsstelle nehmen an den gesamten Sitzungen teil.(6) Bei der Beschlussfassung über die Abgabe einer Empfehlung oder Stellungnahme können außer den Mitgliedern der Strahlenschutzkommission in der Regel nur die Vertreter des Bundesministeriums, seines Geschäftsbereichs und der Geschäftsstelle anwesend sein.
Bedeutung für das ENTRIA-Projekt
Es gilt also abzuwarten bis Anfang Dezember. Aber auch wenn aus SSK-Sicht nach kein Einfluss auf das Geschlechterverhältnis festzustellen ist, ist diese Fachdiskussion bei der ENTRIA-Fragestellung zu berücksichtigen. Dies ist einer der wenigen Punkte, in denen gegenüber der Studie Appel, D., J. Kreusch, Neumann, W. (2001). Vergleichende Bewertung von Entsorgungsoptionen für radioaktive Abfälle ENTRIA neue Erkenntnisse berücksichtigen muss.
Anfrage an das BMUB
Zur späten Veröffentlichung der SSK-Stellungnahme ging heute folgende Anfrage an das BMUB:
Laut Ihrer Pressemitteilung lag die SSK-Stellungnahme zu sex ratio spätestens am 22.10.2014 vor. Diese wird laut SSK aber erst Anfang Dezember veröffentlicht.
1. Wann lag die Stellungnahme dem BMUB vor?
2. Weshalb wird diese erst im Dezember veröffentlicht?
Sollten Sie sich dafür nicht zuständig fühlen, bitte ich Sie, die Anfrage an die SSK mit Ihrer Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Der SSK-Satzung weiterzuleiten.
Antwort
…vielen Dank für Ihr Interesse an der Stellungnahme der SSK zum Geschlechterverhältnis. Zur Zeit werden Anmerkungen der SSK und redaktionelle Anpassungen in die Stellungnahme eingearbeitet. Sobald dies abgeschlossen ist, wird Ihnen die Stellungnahme zugeleitet.
Nachfrage
vielen Dank für Ihre knappe Antwort. Leider haben Sie Frage Nr. 1 nicht beantwortet. Ich bitte darum.
Bitte senden Sie mir nach Fertigstellung die ursprüngliche Fassung und die bearbeitete Fassung zu.
Antwort
zur Klarstellung: Die Stellungnahme wird nicht im BMUB redaktionell bearbeitet sondern in der Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission.
Es ist nicht vorgesehen, verschiedene Fassungen zu versenden. Sie werden die endgültige Fassung erhalten, wie zugesagt.
Stellungnahme der SSK liegt jetzt vor
Die am 22.10.2014 vom BMUB erwähnte Stellungnahme der SSK zum Einfluss ionisierender Strahlung auf das Geschlechterverhältnis liegt nach redaktioneller Überarbeitung jetzt vor. Sie kommt zu folgendem Ergebnis:
Im Hinblick auf das Risikomanagement, das nicht allein Aufgabe der Wissenschaft sein kann, ist noch folgender Schlusssatz wichtig: