Konsequenzenanalysen zur Asse

Quelle: Deutscher Bundestag

Umweltausschuss zur Asse

Am 18.01.2017 fand im Umweltausschuss des Bundestages ein öffentliches Fachgespräch zum Thema Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse II statt. Auf den Besucherrängen waren fast alle Plätze besetzt. Es stellt sich die Frage, welche Problematik der treibende Faktor war: Der Konflikt zwischen dem Betreiber (Asse-GmbH, BfS, zukünftig BGE mit HRB 204918) und der Asse 2 Begleitgruppe oder die Kritik der Strahlenschutzkommission an der Aushebelung der Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung und Optimierung durch die Lex Asse (§ 57b AtG)? Denn beide Themen standen auf der Tagesordnung.

SSK für Konsequenzenanalyse

Die Position der Strahlenschutzkommission erläuterte Herr Joachim Breckow. Im Wesentlichen erläuterte er die SSK-Studie Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Grundlegende Empfehlung ist, parallel zu den Stabilisierungs- und Vorsorgemaßnahmen, der Faktenerhebung und den vorbereitenden Arbeiten zur Rückholung der radioaktiven Abfälle zusätzlich eine dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Konsequenzenanalyse durchzuführen, mit der auch die Langzeitsicherheit beim Verbleiben eines Teils der radioaktiven Stoffe in der Schachtanlage geprüft und bewertet werden kann.

Verantwortung der Wissenschaftler

Betont wurde, dass die Arbeit der SSK in diesem Fall nicht im Auftrag des BMUB durchgeführt wurde, sondern die eigene Verantwortung als Wissenschaftler Ausgangspunkt war. In der SSK-Empfehlung ist das wie folgt formuliert (S. 3):

Die historische Aufarbeitung der Einlagerung radioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II führte in der öffentlichen Diskussion wiederholt zu Vorwürfen, dass Wissenschaftler ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen wären und sie nicht rechtzeitig auf Entwicklungen aufmerksam gemacht hätten, die im Rückblick als fehlerhaft anzusehen sind. Die SSK sieht es umso mehr als ihre Pflicht an, darauf hinzuwirken, dass die Grundsätze des Strahlenschutzes Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Strahlenexposition auch bei den bestehenden schwierigen Bedingungen in der Schachtanlage Asse II berücksichtigt werden. Das Ziel des Schutzes des Menschen und der Umwelt vor den Einwirkungen ionisierender Strahlen ist nach Ansicht der SSK in einem derart komplexen Vorhaben wie der Stilllegung der Schachtanlage Asse II nur auf der Basis eines offenen und fachbezogenen Austausches aller Aspekte umsetzbar.

BfS macht ständig Konsequenzenanalysen zur Asse

Herr König als Vertreter des BfS erläuterte unter anderem (Video 58:15):

Und selbstverständlich und das ein Letztes sind wir ständig dabei, durch eine Konsequenzenanalyse, die parallel gefahren werden, immer zu gucken, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit durch neue Erkenntnisse durch die Untersuchungen einen anderen Weg zu gehen..

Was ist eine Konsequenzenanalyse?

Was ist eine Konsequenzenanalyse? Verwiesen sei hier auf den Plan zur Stilllegung des Endlagers Morsleben (S. 261):

5.4.3 Konsequenzenanalyse
Für repräsentative Szenarien werden die möglichen Konsequenzen für die zukünftig lebenden Menschen ermittelt. Aufgrund des zu betrachtenden langen Zeitraums und der komplexen Geometrie des Endlagersystems kann dies nur mit Hilfe von Modellrechnungen geschehen. Der gesamte Vorgang der Bereitstellung von Daten und Rechenprogrammen sowie die Durchführung und Interpretation der Modellrechnungen wird als Konsequenzenanalyse bezeichnet. Für die repräsentativen Szenarien wird jeweils gezeigt, dass die Freisetzung von Radionukliden ausreichend behindert und das vorgegebene Schutzziel eingehalten werden.

Die einzige Kosequenzenanalyse zur Asse wird verschwiegen

Die einzige Studie zur Asse, die diesen Kriterien entspricht, ist das Papier Gesamtbewertung der Langzeitsicherheit für den Standort Asse (Konsequenzenanalyse) aus dem Jahr 2006. Leider finden sich die von Herrn König erwähnten Konsequenzenanalysen nicht auf der Internetseite zur Asse. Interessant ist auch, dass selbst im SSK-Papier diese Studie nicht erwähnt wird, wie auch im Bericht des 21. Parlamentarischen UA zur Schachtanlage Asse II.

Ausgangspunkt für weitere Modellrechnungen

Dabei könnte diese Arbeit aus dem Jahr 2006 ein Ausgangspunkt weiterer Modellrechnungen sein. Interessant wäre eine intensive Auseinandersetzung mit der Studie, die auf der Grundlage des HMUG-Schließungskonzeptes sogar zu dem Schluss kommt, dass die Langzeitsicherheit gewährleistet ist. Nach diversen Aussagen ist die Robustheit jedoch nicht gegeben. Eine ausführliche Stellungnahme zur mangelhaften Robustheit gibt es aber nicht, siehe BMUB-Auskunft. Eine fachliche Auseinandersetzung findet sich bisher allein in Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung, Seite A3/227.

SSK und Rechtfertigung/Optimierung in der Endlagerkommission?

Interessant ist die Betonung der Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung und Optimierung durch die SSK. Weshalb hat die SSK nicht dafür gesorgt, dass diese Grundsätze Eingang in die Arbeit der Endlagerkommission gefunden haben?

Rechtfertigung/Optimierung für die zwischengelagerten Abfälle im ERAM

In der SSK-Empfehlung Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wird allein auf die endgelagerten Abfälle abgehoben. Bei einer systematischen Betrachtung hätten auch die zwischengelagerten Abfälle, die nach Plan zur Schließung in dem ungeeigneten Bergwerk endgelagert werden sollen, betrachtet und die drei Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung konsequent angewendet werden müssen. Dies ist seitens der SSK unterblieben. Dabei ist anzumerken, dass die zwischengelagerten Abfälle aus der Schachtanlage Morsleben ohne Schwierigkeiten rückgeholt werden können.

4 Gedanken zu „Konsequenzenanalysen zur Asse

  1. Ihre Frage: „Weshalb hat die SSK nicht dafür gesorgt, dass diese Grundsätze Eingang in die Arbeit der Endlagerkommission gefunden haben?“ – kann man einfach beantworten: Die SSK hat (genauso wie diese Webseite) keinerlei Weisungsrecht. Die SSK kann etwas sagen (und hat es getan!!), kann aber nicht „dafür sorgen“.

    • Sicherlich hatten die SSK und endlagerdialog.de kein Weisungsrecht gegenüber der Endlagerkommission, doch es gibt andere öffentliche Kanäle, dazu etwas zu „sagen“.

      Das „Sagen“ der SSK zur Arbeit der Endlagerkommission hielt sich da in engen Grenzen. Mir ist nur das Statement von Herrn Walther in der 4. Kommissionssitzung erinnerlich (siehe Protokoll, Seite 52), und dort auch nur als Vertreter von ENTRIA. Aber vielleicht habe ich da etwas übersehen, für einen entsprechenden Hinweis wäre ich dankbar.

      Das übliche „Sagen“ der SSK findet über „Empfehlungen“ statt. Und da kann ich unter Alle Beratungsergebnisse leider nichts finden.

      endlagerdialog.de hat zu den Strahlenschutzgrundsätzen zahlreiche Beiträge veröffentlicht und auch gegen den BUND e. V. Stellung bezogen, der den Strahlenschutz – wie viele andere – bei der Endlagerung auf die Dosisbeschränkung reduzieren wollte.

      Eine Zusammenfassung findet sich im Beitrag Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung:

      Weiterhin wurde nicht auf die Systematik des Strah­lenschutzes zurückgegriffen, obwohl hier ein originäres Strahlenschutzproblem vorliegt. Stattdessen wurden Nachhaltigkeit und Zukunftsethik bemüht, welche aber keine wirklichen Konsequenzen erfordern.

      Der Strahlenschutz mit seinen drei Grundsätzen „Rechtfertigung“, „Optimierung“ und „Dosisbegrenzung“ hätte direkte Konsequenzen für die Endlagerung. „Recht­fertigung“ bedeutet, dass bei der Nutzung/Erzeugung radioaktiver Stoffe eine Nutzen‑/Risikoabwägung zu ma­chen ist. Da die Endlagerung mit einem hohen Risiko ver­bunden ist, insbesondere wenn man die Unsicherheiten und das Nichtwissen bei der notwendigen Prognose über mehrere Millionen Jahre berücksichtigt, spielt der Nut­zen eine wesentliche Rolle. Wenn die hier im StandAG gefundenen Regelungen für den Atommüll bis zum ver­einbarten Ausstieg gelten, so gelten sie nicht für eventuell neu produzierten Atommüll. Dafür sind dann gesonderte Regelungen mit höheren Anforderungen zu finden, da sie unter einer anderen Rechtfertigung stehen.

      Der Grundsatz „Optimierung“ führt bei der Priorität für geologische Barrieren bei der Endlagerung zwingend zu einer komparativen Suche nach möglichst guten geolo­gischen Situationen. Da geologische Situationen ortsfest sind, bleibt nur eine komparative Standortsuche als ein­zige Möglichkeit. Dies wurde gerade von den Industrie­vertretern in der Kommission immer wieder bestritten.

      Der Strahlenschutzgrundsatz „Dosisbegrenzung“ ist bei der Endlagerung nicht anwendbar. Er beinhaltet ja immer einen Vergleich einer Zusatzdosis mit einem ge­sellschaftlich festgelegten Grenzwert, der eine gewisse Schädigung im Vergleich zum Nutzen zulässt. Da aber eine Dosisprognose über mehrere Millionen Jahre nicht möglich ist, kann auch nicht mit einem Grenzwert ver­glichen werden. Die abgeschätzte Dosis über die nächs­ten Millionen Jahre kann aber wohl als Indikator beim Vergleich unterschiedlicher Standorte und Endlagersys­teme verwendet werden. Die Absolutwerte sind hingegen bedeutungslos und können nicht zum Beenden der Suche nach Auffinden eines sogenannten sicheren Standorts he­rangezogen werden.

      Geht man dann von den Strahlenschutzgrundsätzen zu der dadurch bestimmten kerntechnischen Sicherheit über, kommt man systematisch zu der Forderung nach Redundanz und Diversität geologischer Barrieren. Das heißt, die Forderung nach einer unabhängigen zweiten Barriere, wenn sie denn in der Geologie Deutschlands auffindbar ist, entspricht der Anwendung der kerntech­nischen Sicherheit auf das Endlagerproblem. Hier gilt genau das Motto, das Herr Kanitz in Bezug auf die schüt­zende Wirkung des Deckgebirges vertreten hat: „Mehr Schutz ist besser!“ Aber ein Abwägungskriterium zur Di­versität fehlt.

      Das Ergebnis, und da gebe ich Ihnen Recht, ist sehr mager. Die Endlagerkommission hat Beteiligung lernen wollen – ohne Erfolg aber mit viel Aufwand für Veranstaltungen. Im Wesentlichen hat sie sich als beratungsresistent erwiesen. Statt Strahlenschutz wurden Nachhaltigkeit und Technikfolgenabschätzung propagiert, die bis zur Beliebigkeit ausgestaltet werden können. Der Strahlenschutz mit seinen historisch gewachsenen und ethisch verankerten Grundsätzen ist da schon anspruchsvoller und hatte in der Kommission keinen Platz.

      P. S.
      Positiv ist zu erwähnen, dass die SSK inzwischen eine Empfehlung zum Schutz der Umwelt im Strahlenschutz erstellt hat. endlagerdialog.de wird sich damit in Kürze auseinandersetzen. Im BfS habe ich im Zuge der Erstellung des Morsleben-Plans zu dieser Strahlenschutzproblematik im Jahr 2005 remonstriert, mit dem Ergebnis der Strafversetzung im Jahr 2006.

      Leider gibt es aber zum Beratungsauftrag aus dem Jahr 2012 Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle immer noch keine Ausführungen außer der Nachricht, der Auftrag wäre storniert worden – siehe Beitrag Endlagerkommission verhindert Dosisabschätzung. Dabei ist diese Problematik dringend, denn sie gehört in die Sicherheitsanforderungen, die entsprechend der Formulierungshilfe StandAG umgehend novelliert und auf alle Arten radioaktiver Abfälle erweitert werden muss – siehe Papier S. 6.

  2. Anfrage an das BfS zu den erwähnten Konsequenzenanalysen

    Zu den von Herrn König in der Umweltausschusssitzung erwähnten Konsequenzenanalysen wurde eine Anfrage über FragDenStaat.de an das BfS gestellt:

    Am 18.01.2017 erklärte der Präsident des BfS im Umweltausschuss des Bundestages, dass das BfS zur ASSE bereits mehrfach Konsequenzenanalysen durchgeführt hat. Auf der Internetseite zur ASSE http://www.asse.bund.de erhält man bei Eingabe von „Konsequenzenanalyse“ in die Suchfunktion acht Ergebnisse, unter denen sich aber keine Konsequenzenanalyse befindet.

    Erstaunlich ist dieses Suchergebnis, da die bisher öffentlich bekannte Konsequenzenanalyse zur ASSE, erstellt vom HGMU, mit dem Titel „Gesamtbewertung der Langzeitsicherheit für den Standort Asse (Konsequenzenanalyse)“ unter

    http://www.asse.bund.de/SharedDocs/Downloads/Asse/DE/IP/historische-dokumente/stilllegungskonzept-hmgu/33-gesamtbewertung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    über andere Wege zu finden ist. Leider findet man die vom Präsidenten erwähnten Konsequenzenanalysen überhaupt nicht auf http://www.asse.bund.de . Bitte teilen Sie mir mit, unter welchen URLs diese Studien abgelegt sind.

    Sollten diese Studien noch nicht öffentlich zugänglich sein, beantrage ich hiermit die Übersendung als PDF-Dokument.

    • Inzwischen erhält man bei der Suche nach Konsequenzenanalyse neun Ergebnisse, und eines der Dokumente ist die Langzeitrisikoanalyse vom Dezember 2006, erstellt von COLENCO und GRS.

      Es fehlen immer noch die neueren, von Herrn König erwähnten Konsequenzenanalysen.

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