Die BGE im Internet
Ab heute meldet sich die Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH im Internet unter bge.de zu Wort. Die Botschaft ist noch recht kurz:
Hier entsteht die neue Webseite der Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE).
Bitte sehen Sie später noch einmal vorbei. Vielen Dank!
Zuvor war unter dem URL lediglich das Favicon geschaltet.
Handelsregistereintrag
Weitere Informationen sind dem Handelsregister zu entnehmen. Dort findet man unter HRB 204918 die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine mit Geschäftsanschrift Stresemannstr. 128 -130, 10177 Berlin. Gegründet wurde die BGE am 21.09.2016, der letzte Eintrag stammt vom 17.01.2017. Darin werden die Änderungen des Gesellschaftsvertrages bekannt gemacht, die auf der Gesellschafterversammlung am 21.12.2016 beschlossen wurden.
Warten bis Anfang 2018?
Gehaltvollere Informationen wurden auf der Sitzung des NBG am 12.01.2017 von Frau Heinen-Esser präsentiert, siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt. Das Ergebnisprotokoll zu dieser Sitzung sei hier kurz zitiert:
Frau Heinen-Esser betonte, dass die Struktur der BGE komplett neu geschaffen wird. Die BGE, Vorhabenträger und Betreiber, setzt sich aus drei Strängen zusammen: dem Betreiberteil des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für die Endlagerprojekte, der Asse GmbH und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), einer Tochter der Energieversorgungsunternehmen (EVU). Heinen-Esser wies darauf hin, dass derzeit noch die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Bundesumweltministerium und den Anteilseignern der DBE laufen. Zum 1. Januar 2018 verliere die DBE nach dem Gesetz die Aufgabe als Verwaltungshelfer, spätestens dann gehen alle Aufgaben auch des Betriebs auf die BGE über. Die Betreiberaufgaben des BfS bekomme die BGE übertragen sobald ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt ist.
Wie man als Außenstehender die Dynamik empfindet, wird – selbst bei zügiger Verabschiedung der Novelle zum StandAG – vor dem 01.01.2018 kaum mit der Endlagerstandortsuche begonnen werden, denn da ist die VorhabenträgerIn BGE als Erste gefragt.
Und das BfE?
Der Auftritt des BfE steht zwar schon lange im Internet, aber aktuelle Informationen zur Endlagersuche werden da nicht zur Verfügung gestellt. Die einzige Ausnahme sind die bisher acht ausgeschriebenen Stellen. Nicht einmal der – nach Aussage des Präsidenten des BfE vom 12.01.2017 endgültig genehmigte – Organisationsplan wird zur Verfügung gestellt.
Auswertung der Online-Konsultation
Sinnvoll wäre es gewesen, wenn das BfE nicht nur formal die Online-Konsultation zum Endlagerkommissionsbericht übernommen hätte, sondern diese auch ausgewertet hätte. Schließlich ist das BfE nach dem derzeit gültigen StandAG für Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Neutrale Erläuterung der wissenschaftlichen Grundlagen der Endlagersuche
Ein weiteres Betätigungsfeld wäre die neutrale Erläuterung der wissenschaftlichen Grundlagen der Endlagersuche, siehe Ergebnisprotokoll oben genannter NBG-Sitzung:
Die Vorsitzende Miranda Schreurs hob hervor, dass der Prozess für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher gemacht werden müsse.
Die eher wissenschaftlich geprägten Entscheidungsgrundlagen wurden weder vom AkEnd noch von der Endlagerkommission in irgendeiner Weise verständlich gemacht. Erst wenn es dazu allgemein verständliche Erklärungen gibt, macht eine BürgerInnen-Anhörung Sinn. Insofern war die Veranstaltung des NBG schlechterdings eine Pseudo-Veranstaltung.
Stattdessen politisch-ideologische Blubberartikel
Das wäre ein weites Betätigungsfeld für das BfE, das bisher noch nicht angegangen wurde. Stattdessen werden Artikel wie hier ins Netz gestellt, die eher politisch-ideologische Sonntagsreden darstellen. Dafür ist offensichtlich genug Zeit bei der Öffentlichkeitsarbeit des BfE, wahrgenommen durch das BfS.
Neues zu BfE und BGE im Internet
Nun endlich gibt das BfE aktuellere Informationen im Internet preis. Der Auftritt ist mit viel Schnörkeln eher verwirrend und knüpft damit an die jüngere Tradition von BfS, Asse, Konrad und Morsleben an.
Aber immerhin: Man findet ein aktuelles Organigramm. Eine systematische Erläuterung der wissenschaftlichen Basis des Standortsuchverfahrens – der Auswahlkriterien – sucht man aber vergeblich. Man wird stattdessen mit Sonntagsreden abgespeist.
Bei der BGE gibt es einen Rückzug. Hier erscheint nur noch eine TYPO3-Meldung.