Das Deja-vu um Gorleben

Die Erinnerung an 2014

Wer das Gefeilsche um die Endlagerfrage verfolgt hat, das jetzt seit dem 11.11.2011 läuft, fühlte sich durch die gestrige Meldung im Tagesspiegel an einen Vorgang im Jahr 2014 erinnert.

Keine nochmalige Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre

Der Tagesspiegel berichtete, dass die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks das Vorhaben, die Veränderungssperre nochmals zu verlängern, aufgegeben hat, siehe auch hier. Soll hier gute Stimmung gemacht werden vor der Novellierung des StandAG und der im Wesentlichen vom AkEnd übernommenen Auswahlkriterien für die Standortsuche? Der Vorschlag dazu soll morgen 13 Uhr ins Parlament (220. Sitzung) eingebracht werden, 14 Uhr wird eine Anhörung im Umweltausschuss (109. Sitzung) dazu stattfinden. Da ist gute Stimmung hilfreich, weil insbesondere die bisher allein direkt Betroffenen aus dem Wendland das Gesetz sehr kritisch sehen.

Rücknahme der Klage gegen Aufhebung des Rahmenbetriebsplans

Solch eine Stimmungsmache wurde schon 2014 versucht. Damals ging es um die Besetzung der Sitze der Umweltverbände in der Endlagerkommission. 2014 wurde mit großem Spektakel die Klage des BMU gegen Aufhebung des Rahmenbetriebsplans zurückgenommen und auf einer Veranstaltung des DNR als vertrauensbildende Maßnahme verkauft, siehe Beitrag Bundesumweltministerium hat kein Interesse an Teilnahme der Umweltverbände. Das Ergebnis war die Beteiligung eines Umweltverbandes an der Endlagerkommission, des BUND e. V., und die Falschbesetzung des zweiten Sitzes mit der Deutschen Umweltstiftung, die kein Umweltverband ist.

Fünf Jahre Beratung von JuristInnen und PolitikerInnen

Nach jetzt gut fünf Jahren liegt jetzt ein Gesetz vor, nach dem nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive und andere radioaktive Abfälle gesucht werden soll. Kompromissvorschläge zur Frage Gorleben wurden entweder nicht wahrgenommen oder vorsätzlich ignoriert. Gebastelt wurde am Suchverfahren im Wesentlichen aus juristischer und politischer Sicht. Der Anspruch auf ein wissenschaftsbasiertes Verfahren konnte so kaum umgesetzt werden. Siehe auch Beitrag Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung.

Das ist die bundesrepublikanische Realität

Das Gesetz wird wohl mit breiter politischer Zustimmung verabschiedet und schließlich in Kraft gesetzt werden. Das ist die bundesrepublikanische Realität. Ausgestattet mit den zwei neuen Institutionen BfE und BGE unter der Leitung zweier politischer Gallionsfiguren ist von Neuanfang nichts zu spüren. „Das Zeug muss halt irgendwohin“, egal ob eine Vertrauensbasis geschaffen wurde und wie lange die Standortsuche deshalb dauert.

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