Morsleben: BMUB macht den super-operator


Auftrag des BMUB an die BGE

Am 13.09.2017 fand das angekündigte Gespräch zwischen dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt und dem Bundesumweltministerium auf Staatsekretärsebene zum weiteren Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren zur Schließung des Endlagers Morsleben statt – siehe auch Beitrag Morsleben: „……ist entschieden…“?. Laut Antwort des Umweltministeriums Sachsen-Anhalts vom 04.10.2017 auf eine Anfrage von endlagerdialog.de vom 14.09.2017 kann das Ergebnis wie folgt zusammengefasst werden:

Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Stilllegungsverfahren zügig fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden soll. Das BMUB wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beauftragen, ein Konzept für die Fortsetzung des Verfahrens zu erarbeiten. Dieses Konzept wird Entscheidungsgrundlage dafür sein, ob der Stilllegungsantrag zurück genommen, neu erarbeitet und beim dann zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit eingereicht oder ob der anhängige Antrag bei mir weiter bearbeitet wird. Das BMUB erwartet die Vorlage des Konzeptes Anfang des kommenden Jahres, um dann kurzfristig entscheiden zu können.

Nur klare Trennung von Rollen schafft notwendige Transparenz

Interessant daran ist im Wesentlichen die Rollenverteilung. Die BGE ist allein für die Stellung von Anträgen und deren Rücknahmen zuständig (Rolle des operators). Das BMUB hat lediglich die Aufgabe der Fach- und Rechtsaufsicht. Unter Aspekten der Rollentrennung – wie sie immer wieder stolz von der Endlagerkommission, dem BMUB, der BGE, dem BfE (König: Vertrauen schaffen durch eindeutige Rollentrennung) und anderen deklariert wurde –  sollte die BGE von sich aus entscheiden und öffentlich verkünden, wie es aus ihrer Sicht weitergehen soll. Diese BGE-Entscheidung kann dann vom BMUB als Fach-und Rechtsaufsicht akzeptiert oder mit einer entsprechenden Begründung abgelehnt werden. Nur so werden Argumente und eventuelle Gegenargumente öffentlich und es entsteht die notwendige Transparenz.

BMUB: super-operator und super-regulator?

Das Verhalten des BMUB in der Umweltausschusssitzung vom 28.06.2017 und im Gespräch vom 13.09. zeigt deutlich, dass die Rollentrennung nicht wirklich umgesetzt wird. Dieses Beispiel zeigt, wie sich das BMUB zum super-operator macht und die BGE diesem Ansinnen keinen Riegel vorschiebt. Es fehlt nur noch, dass das BMUB  sich dann auch noch zum super-regulator aufschwingt. Damit hätten wir dann alles in einer Hand, check and balances war gestern. Das sollte das NBG an den Pranger stellen. Gelegenheit ergibt sich auf der Sitzung am 10.11.2017, auf der Morsleben Thema sein soll.

Zwischengelagerte Abfälle sollen illegal endgelagert werden

Die zwischengelagerten Abfälle und insbesondere das Radiumfass spielen für das Land Sachsen-Anhalt laut Protokoll vom 15.02.2017 als auch laut Papier zur UMK-Vorbereitung eine wesentliche Rolle. Vorgesehen ist seitens des Vorhabenträgers eine Endlagerung in Morsleben, die nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht (Endlagerung in einem alten Gewinnungsbergwerk).

Bleibt das Land auf den zwischengelagerten Abfällen sitzen? Parallele zu Sachsen/Rossendorf?

Das Land geht offensichtlich davon aus, auf diesem Abfall sitzen zu bleiben, wenn er nicht illegal endgelagert wird, obwohl es Strahlenquellen aus Krankenhäusern der gesamten DDR sind. Was sind die juristischen Setzungen zur Knebelung des Landes Sachsen-Anhalt? Gibt es da nicht eine Parallele zu Rossendorf – siehe Herr Jurk in der Umweltausschusssitzung vom 08.03.2017 und hier.

Der Bund muss sich einen anderen Standort für sein Zwischenlager suchen

Das Radiumfass wird zurzeit vom Bund im Bundesendlager Morsleben zwischengelagert. Sollte die vom Bund durchgeführte Zwischenlagerung in der Schachtanlage Morsleben wegen Stilllegung und Verfüllung nicht mehr möglich sein, so hat sich der Bund – und nur dieser – einen neuen Standort für sein Zwischenlager zu suchen. Warum sollte die Verantwortung für das Radiumfass vom Bund auf das Land Sachsen-Anhalt übergehen?

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  1. Nachfrage zum Auftrag des BMUB an die BGE

    Über fragdenstaat.de wurde das BMUB gebeten, den am 13.09.2017 in Aussicht gestellten Auftrag zur Erstellung eines Konzepts zum weiteren Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren zur Verfügung zu stellen – siehe hier.

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