Nationale Aufgabe und Problem
Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.
Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“
Marcos Buser und Walter Wildi betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.
Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG
Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?
Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle
Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Die Asse fehlt dabei selbstverständlich nicht und wird auch als Titelbild präsentiert. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein Foto – Abfallfass in Salzlaugesee -, sondern um einen Screenshot aus einem Animationsfilm. Ob es wirklich so in Einlagerungskammern aussieht, konnte bisher noch nicht festgestellt werden.
Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“
Buser Schluss aus den aufgezeigten Beispielen:
Der konkrete Umgang mit den aufgezeigten Problemen und der Mangel an einer offenen wissenschaftlichen Diskussionskultur führt in der Konsequenz dazu, dass an der verfolgten Endlagerkonzeption in rund 500 m Tiefe gezweifelt werden muss.
Er empfiehlt den Übergang zu einer Dualen Strategie und betont umgehend, um Missverständnis nicht erst aufkommen zu lassen:
Ein längerfristiges „Hüten“ der Abfälle über tausend oder tausende von Jahren im direkten Einflussbereich der Gesellschaft ist in keinem Fall akzeptabel.
Buser entwickelt eine Duale Strategie, die auf fünf Eckpfeilern ruht.
1. Strategien
Er empfiehlt eine Denkpause im Sinne einer Pause zum Denken. Er sieht zurzeit in der Schweiz und anderswo ein politisches Herausschieben in der Weise, dass Planungen immer wieder zeitlich aus dem Ruder laufen. Diese Pause zum Denken sollte dazu führen, einen schlüssigen Gesamtrahmen zu erarbeiten.
2. Sichern
Notwendig dazu ist die Sicherung der vorhandenen Abfälle durch Zwischenlagerung in speziell geschützten, oberflächennahen Kavernen im Trockenlagermodus. Bezogen auf Deutschland ist die alleinige Regelung der Standortsuche im StandAG also umgehend zu ergänzen durch eine längerfristige Zwischenlagerungskonzeption. Der Verweis auf das Ingenieurbüro Goebel GmbH (Zwischenlagerlösungen bis weit über 1 km Tiefe) ist dabei nicht zielführend. Herr Goebel ist lediglich Architekt und hat sich durch seine Emailbeiträge zur Arbeit der Endlagerkommission mit wenig Substanz aber großem Datenvolumen eher disqualifiziert.
3. Erarbeitung weiterer Lösungswege und Nachweis in Demonstrationsanlagen
Buser regt an, Lagerkonzepte in größeren Tiefen bis 5 km zu entwickeln, denn die Nutzung des Untergrundes entwickelt sich rasant, so dass ein Tiefenlager in den bisher angedachten Tiefen schnell in den Nutzungsbereich fallen würde. Weiterhin sprechen hydrogeologische Gründe dafür, da der Austausch zwischen hochmineralisierte Tiefenwässer und Grundwasserreserven mit Süßwasser behindert ist. In Deutschland ist der Mineralgehalt jedoch aufgrund des größerflächigen Salzvorkommens ab relativ geringer Tiefe sehr hoch.
Angeführt wird, dass Minen bis 4 km Tiefe geplant und betrieben werden (tiefste Minen). Maschinen zur Herstellung von Blindschächten in bis zu 2000 m werden bereits angeboten (HERRENKNECHT).
Die Endlagerkommission hat ebenfalls empfohlen, Vorhaben in größeren Tiefen weiterhin zu verfolgen. Sie hat die Endlagerung in tiefen Bohrlöchern diskutiert und sich dafür ausgesprochen, die Entwicklungen auf diesem Gebiet zu beobachten (Abschlussbericht, B-5.4.3, S. 196-200) – siehe auch Beitrag Vielleicht doch Langzeitlagerung in tiefen Bohrlöchern?. Bei der GRS gibt es dazu Aktivitäten – siehe GRS Fachgespräch: Redundanz und Diversität. In der Fachzeitschrift atw ist dazu ein Artikel erschienen, ein Mitautor ist inzwischen Leiter des Fachgebiets FA 2 im BfE.
Buser betont die Notwendigkeit von Pilot- und Demonstrationsanlagen und führt dazu auch Aussagen von Eisenhower vor der UNO an (nach Kollert, Roland (1994): Die Politik der latenten Proliferation, militärische Nutzung „feindlicher“ [„friedlicher“] Kerntechnik in Westeuropa, S. 76?).
Sieht man sich die Entwicklung bei der Schließung des Endlagers Morsleben an, wo die geplanten Abdichtbauwerke bei der von der Genehmigungsbehörde geforderten realen Demonstration nicht die geforderten Qualitäten erreichten, kann dies nur unterstützt werden.
Die Reversibilität der Entscheidungen und die Rückholbarkeit bzw. die konkrete Bergung der Abfälle wird oft in Aussicht gestellt aber nirgends wirklich umgesetzt. Damit ist die Glaubwürdigkeit der bisherigen Konzepte nicht gegeben. Auch die in der Schweiz erarbeitete Konzeption des Pilotlagers verkommt inzwischen dort zu einem bloßen Anhängsel des Hauptlagers- siehe Pilotlager: Beitrag zur nuklearen Sicherheit, sowie zur sozialen und politischen Akzeptanz.
4. Organisationsstrukturen und Prozesssteuerung
Buser plädiert für den Ausschluss der Abfallverursacher aus der Organisation der Endlagerung. Dies ist in Deutschland durch die neuen Zuständigkeitsregelungen vollzogen (Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung und Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung). Ob es zielführend war, alle drei Institutionen (BfE regulator, BGE operator Endlager, BGZ operator Zwischenlager, NBG Beobachter) an das Bundesumweltministerium anzubinden, wird sich noch herausstellen. Kritisch ist zu sehen, dass dieses Ministerium zum Super-Operator werden kann und es bisher keinerlei Ambitionen zur Transparenz zeigt.
Betont wird die Notwendigkeit einer funktionierenden Sicherheits- und Fehlerkultur. Formal wurde dies – wie oben ausgeführt – im StandAG mit der Formulierung selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren festgelegt. Ob dies wirklich gelebt und umgesetzt wird, ist eher fraglich. Hier ist das NBG als Beobachter gefordert, vielleicht überfordert?
5. Rolle der Zivilgesellschaft
Buser formuliert:
Die sogenannten „Laien“ haben des Öfteren mehr Klarheit und Weitsicht bewiesen, als die sogenannten Experten und ihre Gremien.
Dies ist allseits bekannt und wird landläufig als Fachidiotentum bezeichnet. In der wissenschaftlichen Literatur ist dieser Ansatz an vielen Stellen nachzulesen. Empfohlen seien zum Beispiel die Ausführungen in Wehling. Im Schatten des Wissens? Kap.7.3.3 (S. 288 f.):
….Dabei bricht vor allem die Frage auf und wird zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen, wer im Hinblick auf eine bestimmte Thematik überhaupt als „Experte“ anzusehen ist. Mehr und mehr wird dabei die lange Zeit als selbstverständlich angesehene Gleichsetzung der Experten mit den etablierten Vertretern der für zuständig erachteten wissenschaftlichen Disziplinen brüchig und gerät unter Begründungsdruck. 298 Stattdessen wird Expertenstatus in vielen Konflikten oder Entscheidungsprozessen auch wissenschaftlichen „Laien“, „normalen“ Bürgerinnen und Bürgern oder lokal Betroffenen zuerkannt. Collins und Evans (2002) sprechen hier von „uncertified experts“…
Bemängelt wird von Buser konkret, dass die BürgerInnen im schweizerischen Auswahlverfahren zur Sicherheit nicht zu sagen haben sollen. In Deutschland ist dies so letztmalig bei der Planfeststellung zum Endlager Konrad höchstrichterlich entschieden worden. Nach Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gehört dies jedoch der Vergangenheit an. Zumindest Umweltverbände sind nun bezüglich der Langzeitsicherheit klageberechtigt – siehe Beitrag Auch das Langzeitrisiko ist nun gerichtlich überprüfbar.
Weiterhin wird das menschliche Eindringen in ein altes Endlager als Problem gesehen, was durch eine in der lokalen Bevölkerung verankerten Erinnerungskultur reduziert werden könnte. Als Beispiel einer solchen Kultur werden die Shinto-Tempel in Japan und ihre Neuerrichtung im Generationenrhythmus angeführt – Die Schreinanlage von Ise.
Notwendigkeit einer breiten Herangehensweise
Was bedeutet das alles für das Verfahren zur Langzeitlagerung der Abfälle des nuklearen Zeitalters? Notwendig ist eine umfassende Herangehensweise, um nicht unversehens in einer Sackgasse zu landen. Denkpausen sollte man in Deutschland nicht anstreben. Gedacht werden muss parallel zum Verfahren.
Sicherlich haben die administrativen Institutionen zügig an dem Verfahren, das gesetzlich vorgegeben ist, zu arbeiten. Daneben muss es aber eine Community geben, die in einer offenen Diskussion alle Aspekte immer wieder reflektiert, infrage stellt und gegebenenfalls Nachbesserungen einfordert.
Dies ist in der Vergangenheit teilweise mit der Forschungsplattform ENTRIA gelungen. Diese sollte mit neuen Ideen und in einem neuen Rahmen fortgesetzt werden. Die Bestrebungen zu ENTRIA+ sind deshalb durchaus unterstützenswert. Damit würde es auch einen Personenkreis geben, der sich mit der Problematik Langfristlagerung auch außerhalb der Institutionen unter dem (partei)politisch orientierten Super-Operator Bundesumweltministerium befasst.
Um solch eine Community langfristig abzusichern, sollte in diesem Kreise intensiv und laut über spin-offs nachgedacht werden.