Das NBG in Kassel

Vorwiegend nichtöffentlich

Die 21. NBG-Sitzung fand am 17./18.10.2018 in Kassel statt. Öffentlich war lediglich der Sitzungsteil ab 11 Uhr am 18.10.2018. Man kann davon ausgehen, dass der wesentliche Teil inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Zwar sollte unter TOP 0 aus dem internen Sitzungsteil berichtet werden, dieses geschah aber nicht. Erst aufgrund von Nachfragen durch endlagerdialog.de in der Pause wurde dies nachgeholt. Auf Nachfrage lag der Grund der Nichtöffentlichkeit nicht bei schützenswerten Belangen wie Personalangelegenheiten, sondern bei der persönlichen Meinungsbildung im Gremium.

Geschäftsstelle arbeitsfähig

Die Geschäftsstelle besteht inzwischen sieben MitarbeiterInnen – siehe hier. Weitere vier Positionen sind noch zu besetzen. Es kann also ab der nächsten Sitzung erwartet werden, dass im NBG schriftlich formulierte Beschlüsse verabschiedet werden.

NBG wird Rechtsweg verfolgen

Die BGE hat bezüglich der Einsicht in die geologischen Daten nichts Neues vorgelegt. Verwiesen wurde jetzt auf die Begründung im StandAG von 2017 zu § 8 Abs. 2 (Drucksache 18/11398, Seite 53f.):

Absatz 2 regelt das Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums und die Veröffentlichung und Dokumentation der Beratungsergebnisse. Soweit das Akteneinsichtsbegehren Unterlagen betrifft, die nicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) herauszugeben sind, sind die Mitglieder gegebenenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies ist der Fall, wenn verfassungsrechtlich geschützte Güter durch eine Bekanntgabe bestimmter Informationen verletzt werden können und das Interesse an der Geheimhaltung das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiegt. Auf Grundlage des geltenden UIG können neben individuellen Interessen und Rechten an den Unterlagen insbesondere öffentliche Belange eine Verschwiegenheitsverpflichtung begründen. Geschützt werden z. B. materielle öffentliche Belange wie der Bestand des Staates, seine internationalen Beziehungen, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der informationspflichtigen Stellen, die Bewahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege sowie Verfahrensrechte der Betroffenen.

Die BGE verweigert dem NBG zudem die von der BGE erstellte Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Geologiedatengesetzes, obwohl das NBG diesen Arbeitsentwurf vorzuliegen hat – siehe auch IFG-Antrag. Das NBG will jetzt in diesen beiden Sachen den Rechtsweg einschlagen. Darüber hinaus wird auch von einzelnen NBG-Mitgliedern das Geologiedatengesetz nicht als Lösung für die notwendige Transparenz bei den zur Endlagersuche benötigten Geodaten gesehen.

Die zwei Rollen des BfE im Standortauswahlverfahren

Beim Bericht des BfE ging es nochmals kontrovers um das Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur Bekanntgabe der Teilgebiete nach § 13 StandAG. Auch im NBG wird es inzwischen kritisch gesehen, dass das BfE sowohl verfahrensführend ist als auch die Rolle Beteiligung der Öffentlichkeit innehat. endlagerdialog.de sprach sich deshalb bereits für eine interne Trennung dieser beiden Rollen aus. Es ist nicht akzeptabel, dass sie in derselben BfE-Abteilung bearbeitet werden.

NBG fordert Rücksprung wegen gescheiterter Online-Konsultation

Das NBG fordert zum oben genannten Konzept konkret einen Rücksprung und Öffnung für eine öffentliche Diskussion. Ausgangspunkt war die geringe Beteiligung bei der Online-Konsultation dazu. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung. Das BfE wird zwar bei der Statuskonferenz ein Forum dazu anbieten, hält aber einen Rücksprung auch aus Zeit- und Ressourcengründen nicht für angebracht.

Streitgespräch mit Vehemenz und Leidenschaft

Die Auseinandersetzung zwischen NBG und BfE wurde mit einer noch nicht da gewesenen Vehemenz und Leidenschaft geführt. Es war ein Streitgespräch, wie es in der Öffentlichkeit nicht hätte besser geführt werden können. Und beide Positionen waren vollständig nachvollziehbar.

Top-Down oder Bottom-Up

Hierin kam das eigentliche Dilemma zum Vorschein: Das Standortauswahlgesetz wurde entgegen dem Ratschlag des AkEnd und den Vorstellungen von BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, .ausgestrahlt und anderen erfahrenen Akteuren – siehe auch Offener Brief 2012 – in einem Top-Down-Verfahren entwickelt. Auch die Endlagerkommission hat diesen Ansatz bestärkt, obwohl international dieser Weg als falsch erkannt ist – siehe Nuclear Waste Governance.

Korrektur des politischen Fehlers

Die aktuelle Frage ist, wie kann der politische Fehler der Top-Down-Methode im laufenden Verfahren korrigiert werden und ein Bottom-Up-Methode verfolgt werden, ohne die Anstrengungen seit 2011 vollständig auf den Misthaufen zu befördern. Dazu müssten sich die relevanten Akteure an einen Tisch setzen. Dies erscheint aber zurzeit kaum möglich. Es fehlt das diplomatische Geschick der staatlichen Akteure. Dies war schon die Situation im Jahr 2012, und die Situation hat sich weiter verhärtet.

Top-Down beim Jugendworkshop?

Das gleiche Problem tauchte bei dem geplanten Jugendworkshop auf. Hier war strittig, ob die BUNDjugend beim ersten Treffen der Akteure NBG, BfE und BGE auch am Tisch sitzen und die bisherigen Erfahrungen in ähnlichen Projekten einbringen sollte.

Rederecht für Besucher

Ohne dass es in der Tagesordnung angekündigt war, hatten die Besucher der öffentlichen Sitzung nach der Mittagspause die Gelegenheit, Beiträge einzubringen. endlagerdialog.de plädierte für die Änderung der Geschäftsordnung des NBG, wie bereits im Beitrag vom 13.02.2017 angedeutet:

Auf eine Regelung, dass Besucher zu Wort kommen, wie es in bürgernahen kommunalen Gremien wie Ortsbeiräten üblich ist, wurde angesprochen aber nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen.

Das NBG beschloss daraufhin, ab der nächsten Sitzung in der Regel einen Tagesordnungspunkt für Beiträge von Bürgern anzubieten.

Gutachten im Kontext BGR-Salzstudie

Interessant war noch der TOP 7 Vergabe Gutachten im Kontext BGR-Salzstudie. Dies geht zurück auf die Anfrage der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg vom April 2018. Auch diesmal konnte sich das NBG nicht entscheiden, Vorbereitungen für die Vergabe einer solchen Studie zu treffen. Mehrheitlich wurde dies als ein Schritt zur Vergangenheitsbewältigung gesehen. Beschlossen wurde deshalb, die neue Organisation Netzwerk Nukleares Gedächtnis (NeNuG) dazu einzuladen.

NBG hat keine Vorstellung vom fachlichen Inhalt einer Ergänzung der Salzstudie

endlagerdialog.de hatte den Eindruck, dass bei der Anfrage der BI allein die politisch-administrative Seite gesehen wurde. Zum fachlichen Inhalt hat wohl kein Mitglied des NBG eine genaue Vorstellung. Dabei geht es nicht um eine tiefgreifende Studie, sondern nur um eine kleine Ergänzung der Salzstudie von 1995. In dieser wurden insgesamt 41 Salzstrukturen verglichen. Die Forderung lautet also, in der Bewertung den Standort Gorleben als 42. Position aufzunehmen. Dabei sind eigentlich alle notwendigen Daten bereits in Jaritz, W. (1983). Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zu finden.
Das Ergebnis wird sein, dass der Standort Gorleben bei solch einem komparativen Vorgehen nach den 13 Beurteilungskriterien der Salzstudie

nicht zu den vier untersuchungswürdigen Standorten WADDEKATH, WAHN und ZWISCHENAHN und GÜLZE-SUMTE gehört hätte.

 Politik in Fachfragen in die Schranken weisen

Die politische Vorgabe, Gorleben nicht in den Vergleich aufzunehmen, widersprach der wissenschaftlichen Methodik. Der Schluss einer solchen Ergänzung der Salzstudie wäre –  auch im Sinne eines Lernens aus der Vergangenheit -, die Politik in solchen Fachfragen in die Schranken zu weisen. Dies kann aber nur geschehen, wenn sich das BMU als politische Institution im selbsthinterfragenden System auch an den Transparenzgrundsatz im § 1 Abs.2 des StandAG halten würde.

3 Gedanken zu „Das NBG in Kassel

  1. Auftrag zur Erstellung der Salzstudie von 1995
    Zum Wortlaut des Auftrags des BMU an die BGR zur Erstellung der Salzstudie von 1995 unter Ausschluss des Standortes Gorleben wurde ein IFG-Antrag gestellt. Vorgelegt werden sollen daneben eventuelle Zwischenberichte und weitere Unterlagen.

  2. Auch das NBG neigt zur Intransparenz
    Interessant ist die Eigenberichterstattung des NBG zu seiner 21. Sitzung. Da gibt es das Foto mit der Unterschrift Neue Ideen, neue Impulse von der Generalsekretärin Carolin Boßmeyer. Dies stammt aus der nichtöffentlichen Sitzung. Es wird gerade beraten über Haushaltsaufstellungsverfahren 2020 und mittelfristige Planung bis 2023. Ist das vereinbar mit der Geschäftsordnung? Dort lautet § 5 Abs. 5:

    Soweit eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich ist, beschließt das Begleitgremium in Ansehung dieses Grundes jeweils mit Zweidrittelmehrheit ggf. vorab über die Zutrittsberechtigung weiterer Personen. Der Grund ist zu nennen und öffentlich zu machen.

  3. BGE-Stellungnahmen zum Geologiedatengesetz veröffentlicht
    Die BGE-Stellungnahmen zu Entwürfen des Geologiedatengesetzes wurden auf der Grundlage eines IFG-Antrags zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitungszeit war beachtlich kurz.

    Stellungnahme vom 20.08.2018
    Stellungnahme vom 24.10.2018

    Beide Stellungnahmen kommen zu dem Schluss, dass die vorgesehenen Regelungen der Vorhabenträgerin die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages Transparenz bei der Standortsuche nicht ermöglichen würden.

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