Zwei Studien zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG – zumindest eine Übereinstimmung

Studien von .ausgestrahlt und BaSE

Im Jahr 2018 wurden sowohl von .ausgestrahlt als auch vom BaSE (damals noch BfE) Studien zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Auftrag gegeben. Die .ausgestrahlt-Studie lag bereits im November 2018 vor – siehe auch Blog-Beitrag. Im Mai 2021 wurde die vom BaSE beauftragte Studie veröffentlicht. Positiv ist anzumerken, dass die Studie mit einem URN versehen ist, und damit auch bei Änderung des URLs auffindbar sein wird.

Warum so spät veröffentlicht?

Als Erstellungsdatum der Studie wird November 2020 angegeben. Da aber im gesamten Text keinerlei aktueller Bezug zum Zwischenbericht Teilgebiete vom 28.09.2020 angegeben ist, wurden die Arbeiten wohl schon Monate vorher abgeschlossen. Warum dauerte es mindestens sechs Monaten bis zur Veröffentlichung? Papierknappheit kann es nicht gewesen sein, denn für PDFs wird kein Papier benötigt.

Aufschlussreich ist ein Absatz auf Seite 10:

Die zugrundeliegende Bestandsaufnahme wurde für alle Arbeitspakete im Herbst 2019 abgeschlossen – neuere Entwicklungen des laufenden Verfahrens konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ergebnisse und Empfehlungen geben den Stand Ende April 2020 wieder. Zwischenergebnisse wurden mit dem Auftraggeber im Projektverlauf diskutiert. Vertiefende Herleitungen und die wissenschaftliche Fundierung für in diesem Bericht angerissene Aspekte liegen dem Auftraggeber schriftlich vor.

Wurde die wissenschaftliche Auffassung vom BaSE manipuliert?

Es stellt sich die Frage, wie die Zwischenergebnisse aussahen? In welcher Weise wurde hier Einflussnahme durch den Auftraggeber genommen? Ist hier die Kritik, die endlagerdialog.de zum Beispiel im Papier zur Umweltauschussanhörung zu den Sicherheitsverordnungen vorgebracht hat, anzubringen?

In diesem Zusammenhang ist die Unsitte zu erwähnen, dass wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben werden und diese als Vorabversion dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Endversion, die oft veröffentlicht wird, ist dann nicht mehr die wissenschaftliche Position des Auftragnehmers. Der Zugang zur Vorabversion wird in der Regel auf der Grundlage von § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 UIG nicht gewährt, zum Beispiel FragDenStaat 1847505

Ist somit die auch in dieser Studie abgedruckte Einschränkung

Der Bericht gibt die Auffassung und Meinung der Auftragnehmer:innen wieder und muss nicht mit der des BASE übereinstimmen.

überhaupt wahr? endlagerdialog.de wird jedenfalls den Versuch unternehmen, diese Frage zu klären, und hat deshalb einen IFG-Antrag gestellt.

Beide Studien stimmen zumindest in einem Punkt überein

Beide Studien kommen in einem Punkt zum gleichen Ergebnis. In der .ausgestrahlt-Studie wird auf Seite 135 formuliert:

Innerhalb eines weiteren Monats muss die Fachkonferenz Teilgebiete der BGE mitteilen, was sie von deren Zwischenbericht hält, und wird dann umgehend aufgelöst, ob die Teilnehmenden der Konferenz das wollen oder nicht. Da wäre allerdings zu überlegen, ob es der Sache nicht auch dienlich sein könnte, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachkonferenz Teilgebiete auch nach deren Auflösung informell in Kontakt blieben, um zum Beispiel im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens gegenseitig von ihren Erfahrungen profitieren zu können, gerade auch unter Einschluss derjenigen Standortregionen, die aus dem Auswahlverfahren ausscheiden.

In der BaSE-Studie wird auf Seite 19 gleiches vorgeschlagen:

Es ist vorstellbar, dass im Nachgang der Sitzungen der Fachkonferenz Teilgebiete der ggf. mehrere Jahre dauernde Zeitraum bis zur Ermittlung übertägig zu untersuchender Standortregionen (siehe Trichtergrafik im Kap 3.1.4) durch ergänzende territoriale Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Teilgebieten begleitet wird. So könnten die vom Vorhabenträger durchzuführenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die darauf folgende erneute geowissenschaftliche Abwägung (StandAG § 14.1) unter Einbezug fachlicher Akteure aus den Teilgebieten in ihren Zwischenschritten kommentiert und diskutiert werden (siehe dazu LUPE 3: mit einer fachlichen und einer politischen Ebene).

Auf Seite 26 wird es als Beteiligungslücke formuliert:

Zwischen der Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete und der Unterbreitung des Vorschlags für übertägig zu untersuchende Regionen klafft eine Beteiligungslücke (s.a. LUPE 1), die durch ergänzende Formate adressiert werden könnte. Es wird vorgeschlagen, in den Teilgebieten fachliche und politische Begleitkreise zu installieren, die die Durchführung der für diesen Vorschlag erforderlichen Untersuchungen begleiten (siehe oben).

Diese schon hier benannte Beteiligungslücke ist auf der Grundlage des Zwischenberichts Teilgebiete vom 28.09.2020 wesentlich größer als vermutet wurde. Sowohl die Ausdehnung als auch die Anzahl der Teilgebiete hat viele Beobachter*innen überrascht, da offensichtlich aufgrund des Zeitdrucks die Mindestanforderungen nicht anhand lokaler Schichtenverzeichnisse eingehend geprüft und die Abwägungskriterien weitgehend lediglich über Referenzdaten angewendet wurden.

Der bestrittene Zeitdruck wird dokumentiert

Dieser Zeitdruck wird zwar immer wieder seitens der beteiligten Institutionen insbesondere in den höheren Hierarchieebenen bestritten, jedoch wird er auch in dieser Studie benannt (S. 45):

Insbesondere die Schnittstellen und ihre Gestaltung bieten die Möglichkeit, neues Wissen, neue Informationen und Kritik zu erkennen und in das Verfahren aufzunehmen. Genau an dieser Stelle entstehen derzeit jedoch noch Hindernisse. Im Laufe der Untersuchung – so die Wahrnehmung des Forschungsteams – wurde deutlich, dass die Verantwortlichen aller Institutionen im Verfahren unter erheblichem Zeitdruck arbeiten. Aufgrund des noch im Aufbau befindlichen Personaltableaus kann es zu Engpässen in der Abarbeitung der vielfältigen (neuen) Aufgaben kommen.

Beteiligungslücke auch in der Fachkonferenz benannt

Auf dem ersten Erörterungstermin ist die Beteiligungslücke auch durch einen entsprechenden Beschluss in den Fokus gerückt worden, und eine Themenarbeitsgruppe hat dazu weiter gearbeitet – siehe hier. Somit wird dieser Punkt ein wesentlicher Bestandteil des zweiten Erörterungstermins sein.

Das BMU als Drahtzieher im Hintergrund

Positiv ist hervorzuheben, dass in der BaSE-Studie nicht nur die beiden Akteure BaSE und BGE genannt werden, sondern neben dem NBG auch das BMU. Schließlich hält das BMU alle Fäden in der Hand und übt über die Machtschiene BMU/BaSE im Hintergrund erheblichen Einfluss auf das Verfahren aus – siehe auch Präsentation Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen in Phase 1.2, Seite 4 bis 6. Inwieweit das BMWi aufgrund der Verbindung über KENFO, diversen Forschungsaktivitäten und der Zuständigkeit für Geologie auf Bundesebene (Geologiedatengesetz, BGR) ebenfalls berücksichtigt werden müsste, ist zu diskutieren.

Hierarchie und herrschaftsfreier Diskurs

Für eine lernende Behörde werden folgende Bausteine als erforderlich angesehen (S. 39):

1. Flache Hierarchien und ein kooperativer Führungsstil mit ganzheitlichen Arbeitsinhalten
2. Austausch von Information, Wissen und Erfahrungen horizontal und vertikal
3. Multidirektionale Kommunikationsstrukturen (interorganisational und mit extern), die den Austausch sicherstellen und neue Entwicklungen und Anforderungen frühzeitig erkennen lassen (Transparenz und Offenheit)
4. Gemeinsames Ziel / gemeinsame Vision sowohl intra- als auch interorganisational sowie die Entwicklung mind. eines gemeinsamen positiven Narrativs

Von flachen Hierarchien kann aber weder im BaSE noch in dem Gesamtinstitionengeflecht – angeführt vom BMU – nicht gesprochen werden. Im Gegenteil: Steilere Hierarchien, wie sie hier praktiziert werden, sind in der bundesdeutschen Behördenlandschaft kaum zu verorten. Deshalb ist auch bei jeder Videokonferenz das Gegenteil des herrschaftsfreien Diskurses nach Habermas – siehe Seite 38 – zu spüren.

Das Asse-Trauma als Narrativ

Bezüglich eines Narrativs ist gerade bei den vom BfS übernommenen Mitarbeiter*innen ein negatives Narrativ zu spüren, was sich bis zum Trauma hochgeschaukelt hat. Es ist das Trauma aus dem Beteiligungsverfahren bei der Asse.

Es fehlt die Diskussion der Doppelrolle des BaSE

Was in beiden Studien fehlt ist die Auseinadersetzung mit der doppelten Rolle des BaSE als Regulierungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsbehörde. Zwar wurde hier durch Schaffung der eigenen Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht – siehe auch hier -,

vereinfachtes Organigramm mit URL https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/bfe/organigramm-de.html

das reicht aber nicht aus, wie insbesondere die Ereignisse rund um die Fachkonferenz Teilgebiete zeigen. Offensichtlich ist diese Trennung nicht wirklich gelebt, was zum Beispiel im vereinfachten Organigramm zum Ausdruck kommt, worin die Öffentlichkeitsbeteiligung immer noch auch in der Abteilung SV benannt wird.

In der BaSE-Studie wird sogar noch eine weitere Rolle für das BaSE vorgeschlagen, was bei den derzeitigen Bedingungen strikt abzulehnen ist (S. 64):

Neben der Kontroll- und Aufsichtsfunktion, die das BASE innehat, ist davon auszugehen und zu empfehlen, dass sich BASE als eine Art federführende „Reflexionsagentur“ verstehen kann, die das Lernen im Verfahren durch das Bereitstellen und Einfordern von Reflexionsräumen sicherstellt.

Die steile Hierarchie erfordert weitere Abgrenzung

Bei der in der Realität vorherrschenden steilen Hierarchie sind unbedingt weitere Abgrenzungen notwendig. Auch die Unabhängigkeit der Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete ist unter diesen Verhältnissen eine Illusion – siehe Einstellung der Mitarbeit in der AG_V. Bei flacher Hierarchie könnte jedoch in all diesen Fällen auf eine weitere Abgrenzung mit einiger Sicherheit verzichtet werden.

Klärung beim NBG-Streitgespräch am 25.05.2021?

Die BaSE-Studie konnte hier nur punktuell vorgestellt werden. Sie bietet Stoff für viele Diskussionsrunden, insbesondere bei Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen wie des Zwischenberichts Teilgebiete vom 28.09.2020 und der angelaufenen Fachkonferenz Teilgebiete. Man kann gespannt sein, inwieweit das BaSE die Gelegenheit nutzt, um im NBG-Streitgespräch: Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? am 25.05.2021 endlich von seinem Teflon-Verhalten – alles perlt ab – Abstand zu nehmen.

3 Gedanken zu „Zwei Studien zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG – zumindest eine Übereinstimmung

  1. NBG-Streitgespräch heute fällt aus

    Das heutige NBG-Streitgespräch: Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? findet nicht statt. Diskutieren sollten Patrizia Nanz (Vizepräsidentin Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung/BASE) und Markus Dröge (Mitglied Nationales Begleitgremium). Aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung von Patrizia Nanz muss die Veranstaltung verschoben werden.
    Siehe auch Pressemitteilung des NBG.

  2. Die Einschätzung, dass die Vorschläge aus beiden Studien bezüglich der Zeit nach der Teilgebiete-Konferenz übereinstimmen, teile ich nicht. Kostka schlägt in der .ausgestrahlt-Expertise ein informelles Weiterarbeit vor, also unabhängig von den staatlichen Institutionen und tatsächlich selbstorganisiert. Der in der Studie des Bundesamts formulierte Vorschlag klingt für mich ähnlich wie das, was derzeit in der entsprechenden AG der Teilgebiete-Konferenz diskutiert wird: ein weiteres Format der (sogenannten) Öffentlichkeitsbeteiligung, organisiert (und damit auch ein Stück weit in Abhängigkeit) vom Bundesamt.

Schreibe einen Kommentar zu endadm Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert