„Ein gänzlich anderer Weg“ und „Ja, es geht, aber völlig anders“
Im .ausgestrahlt-Blog erschien heute ein Beitrag mit dem Titel Ein gänzlich anderer Weg. Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt, stellt darin vor, wie ein anderer Weg für die Endlagersuche aussehen könnte. Titel und Inhalt erinnern stark an ein Papier aus dem Jahr 2012. Damals war die Headline Ja, es geht, aber völlig anders – siehe dazu Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein und Der zweite fatale Gorleben-Fehler.
ENTRIA als wissenschaftliche Basis
Man kann nur hoffen, dass die Vorstellungen von Jochen Stay nicht wieder vollkommen unbeachtet bleiben. So werden auseinadergesetzt NIMBY, NIABY, Vetorechte etc., die bereits im Projekt ENTRIA untersucht wurden und zum Beispiel zwischen den Zeilen von Achim Brunnengräber in seinem Podcast-Beitrag andiskutiert werden – siehe Endlagersuche als PODCAST. Auch ein Blick in die drei Bände Nuclear Waste Governance sowie Challenges of Nuclear Waste Governance und Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance – könnte zur Klärung des Problemhintergrundes hilfreich sein.
Spezialist für Unerwartet neue Wege
Sieht man sich den Absatz Gelingensbedingungen im .ausgestrahlt-Beitrag an, kommt man zu dem Schluss, dass die Headline auch hätte lauten können Ein anderer Weg. Der Partizipationsbeauftragte ist ja schon Spezialist für Unerwartet neue Wege. Entsprechend reagierte er auch auf den .ausgestrahlt-Artikel – siehe seine Anmerkungen auf Twitter.
Neben dem NBG, der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen ist nicht zu vergessen die Fachkonferenz Rat der Regionen nach § 11 StandAG, da es sich um einen standortübergreifenden Ansatz handelt.
Evaluation des StandAGs und der Sicherheitsverordnungen
Herr Hagedorn betont, dass mit dem Bundestagsbeschluss nach § 15 Abs. 3 zur Festlegung der übertägig zu erkundenden Standortregionen ohnehin eine Evaluation des StandAG angemessen wäre. Weiterhin wäre dann eine Überprüfung der Sicherheitsverordnungen angesagt, der erste Test mit den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wäre gelaufen und die Berechnungsmethode zur Indikatorgröße Dosis sollte fertiggestellt sein.
Eilmeldung – Entwurf der Berechnungsmethode liegt jetzt vor
Gestern wurde noch die nicht vorhanden Berechnungmethode zur Abschätzung der Indikatorgröße Dosis bemängelt.
Nach einer BaSE-Kurzmittelung liegt diese jetzt als Entwurf vor. Leider führt der angegene Link ins Nirwana und eine Suche auf der BaSE-Site bleibt ohne Ergebnis. Man kann nur hoffen, dass der gemeldete Fehler recht bald behoben wird.
Es wird spannend, was jetzt nach gut zehn Jahren Arbeit hinter verschlossenen Türen und an die zehn IFG-Anträgen von endlagerdialog.de zu diesem Thema in dem Papier steht.
Korrektur
Nach Hinweis aus dem Mitleser-Kreis: Der angegebene Link führt doch zu dem Dokument. Man muss aber erst einmal rund 5 Seiten herunterscrollen und kommt dann zu dem Link zur PDF. Der direkte Link ist
https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/Endlagersuche/DE/Fachinfo/FA/200924_Berechnungsgrundlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Danke für die Information! Erwartungsgemäß findet sich in dem verlinkten Dokument keinerlei Betrachtung des genetischen Strahlenrisikos. Auf dieses generelle Defizit im „Endlagerdiskurs“ habe ich des Öfteren auf der Basis von konkreten Daten und Beobachtungen hingewiesen. Siehe etwa meine Stellungnahmen zu den Sicherheitsanforderungen, wie z.B. https://www.dialog-endlagersicherheit.de/node/1477. Ein weiterer Beleg für stark unterschätze genetische Strahlenwirkungen ist die dosisabhängige Veränderung des Geburtsgewichts in Japan nach Fukushima: https://ehjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12940-020-00630-w.
Offener Brief zum Stand des Auswahlverfahrens im September 2020
Der Förderverein Mediation und der Bundesverband Mediation haben am 30.09.2020 einen Offenen Brief zum Standortauswahlverfahren aus konfliktfachlicher Sicht veröffentlich.
Betont wird, dass mit der Bennennung der Teilgebiete erstmals potenzielle Betroffenheit im Hinblick auf eine tiefengeologische Lagerstätte entsteht, so dass zentrale Fragen danach auf der Fachkonferenz Teilgebiete mit der potenziell betroffenen Bevölkerung besprochen werden könnten.
Das sechsseitige Papier gibt unter anderem einige Anregungen, was im Zuge der Teilgebietskonferenz diskutiert werden sollte und sich nicht direkt auf den fachlichen Teil des Teilgebieteberichts bezieht. So wird zu Recht ausgeführt:
BaSE will thematisch enge Fachkonferenz Teilgebiete
Das BaSE will sich streng an das StandAG halten und veröffentlichte unter Ziel und Zeitraum der Fachkonferenz Folgendes:
Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt. Eine Verschriftlichung des vorgetragenen Textes ist leider nicht zu finden.
Es ist zu befürchten, dass die Vorstellungen des Partizipationsbeauftragten in Richtung lernendes Verfahren sich damit auflösen, denn er meinte:
Wie Engführung durch BaSE aussehen kann, ist dem Verbot zur Veröffentlichung von Ausschlussgebieten und der feindlichen Übernahme der bundesweiten Informationsveranstaltungen der BGE zu entnehmen.
Welche Wirkung solche Engführungen haben können, zeigte die berühmt berüchtigte Konrad-Veranstaltung am 28.04.2016.
Der Begriff des „Notariats“, den BASE sich wohl selbst zuschreibt, wirft allerlei Fragen auf. Zum Hintergrund siehe Wikipedia:
‚Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung. …
… ab 1. Mai 2011 muss der Anwaltsnotar zudem die notarielle Fachprüfung bestanden haben. …
… Der Notar wird auf Lebenszeit bestellt. …
Die Amtsbezeichnung „Notarin“ bzw. „Notar“ ist gesetzlich geschützt‘.
So weit Wikipedia. Wenn all das stimmt, dann scheint die Verwendung des Begriffs „Notariat“ durch BASE eher unpassend.
Als ich diesen Begriff bei BaSE das erste Mal gelesen habe, bin ich davon ausgegangen, dass wirklich eine Notar*in diese Aufgabe übernimmt.
Nach dem Video gehe ich davon aus, dass das BaSE dies selber übernehmen will. Das geht nach dem auch von Erlenmeyer Zitierten überhaupt nicht!
Liegt eine Notariatsgenehmigung vor?
Da Notariate in der Regel genehmigt werden müssen, hat endlagerdialog.de folgende Nachfrage an die Bundesnotarkammer gerichtet:
Antwort der Bundesnotarkammer
…vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.
…
Auf der Fachkonferenz geht es immer um : SICHERHEIT
– die sinnlosen Teilgebiete und die Tiefe der Endlagerung
– es geht um die Freisetzungs-Erlaubnisse 10-4 – NEIN
– es geht um Geologien und mögliche Endlagerbauweisen
– es geht um uns, unsere Nachbarn und nukleare Sicherheit
– Thematische Ein-Engung bedeutet unzulässige Zensur …