Gemeinsame Pressemitteilung
Heute haben die Organisationen .ausgestrahlt, BUND e. V. und Greenpeace e. V. in einer Pressemitteilung ein neues Endlagersuchgesetz gefordert. Das trifft nicht den wesentlichen Schwachpunkt des dem Bundestag vorliegenden Standortauswahlgesetzes.
Ist ein Gesetz notwendig?
Es ist nämlich die Frage zu stellen, ob überhaupt ein Gesetz notwendig ist. Dies wurde bereits im Endbericht des AkEnd erörtert (S. 233f.):
Bei der Festlegung und Durchführung des Verfahrens geht die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Weitergabe von Informationen und die Diskussion von Ergebnissen hinaus. Der AkEnd hält die Einbeziehung der Öffentlichkeit auch in die Meinungs- und Willensbildung für unerlässlich. In der Phase II ist ein faires, gerechtes und effizientes Verfahren mit Beteiligung relevanter Interessengruppen und der interessierten Öffentlichkeit festzulegen. Nur durch einen breit angelegten Dialog zwischen Experten, Interessenvertretern, Politik und Bevölkerung ist es möglich, eine hohe gesellschaftliche Legitimation des Auswahlverfahrens für Endlagerstandorte zu errreichen.
Im bestehenden Rechtsrahmen ist das vorgeschlagene Standortauswahlverfahren grundsätzlich durchführbar. Es könnte aber in der Phase II überlegt werden, inwieweit Veränderungen des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll und praktikabel sind.
Der bisherige Mangel
Die Verbände bemängeln zu Recht die nicht geführte Diskussion und den Nichtdialog mit den betroffenen BürgerInnen. Zeit war genug, schließlich hatte man bereits am 11.11.2011 einen politischen Konsens hergestellt und medial vermarktet.
Entschließung statt krampfhaftes Gesetz
Statt diesen Konsens in einer Entschließung zusammenzufassen, wurde von der Politik ohne Einbeziehung von Fachwissen krampfhaft versucht, ein Gesetz zu formulieren. Man kommt leicht zu dem Schluss, die Politik habe keinen Mut mehr, sich mit den BürgerInnen und fachlich versierten Personen auseinanderzusetzen.
Forderung nach einem neuen Gesetz greift zu weit
Die Forderung nach einem neuen Gesetz greift zu weit. Berechtigt ist die Aufforderung, das im Verfahren befindliche Gesetz nicht zu verabschieden, sondern daraus eine Entschließung zu machen. Der organisierte Diskurs wird dann zeigen, inwieweit Veränderungen des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll und praktikabel sind. Zuständig für die Organisation eines solchen Diskurses sind die nach Atomgesetz für die Endlagerfrage zuständigen Behörden BMU (Politik), BfS (Fachbehörde, Vorhabenträger und Überwachungsbehörde) und die Umweltministerien der Länder (Genehmigungsbehörden).
Berlin ist nicht der einzig mögliche Endlagerstandort
Und ein solcher Diskurs kann nicht damit erledigt werden, dass das BMU nach Berlin einlädt, wo jede BürgerIn über drei Tage hinweg fünf Minuten zu Wort kommen kann. Allein schon deshalb nicht, weil Berlin nicht der einzig mögliche Endlagerstandort (Salz– und Tonvorkommen) in der Bundesrepublik ist.