Endlagersuche ist kein Altherrenprojekt

BGE-Tage der Standortauswahl in Braunschweig

Drei Tage lang veranstaltete die BGE als Vorhabenträger einen Workshop zur Endlagerproblematik. Die ersten beiden Tage waren fachwissenschaftlich geprägt, der dritte Tag, ein Samstag, wandte sich an die interessierte Öffentlichkeit.

Forschungsfeld mit breit gestreuten Akteur*innen

Der fachwissenschaftliche Teil wurde zu einem großen Teil von externen Wissenschaftler*innen geprägt. Das Altersspektrum war breit gefächert und es stellte sich heraus, dass dieses Forschungsfeld offensichtlich keine reine Männerdomäne mehr ist. Das stimmt zuversichtlich. Auch erschien die Herangehensweise pluralistischer als bisher, was über Spin-off-Effekte auch Auswirkungen auf das wissenschaftliche und gesellschaftliche Umfeld haben sollte.

ENTRIA und Einstellungspraxis der BGE

Teilweise ist das wohl auf das Forschungsverbundprojekt ENTRIA und die Einstellungspraxis bei der BGE zurückzuführen. Erinnert sei an das Statement der BGE bei der zweiten NBG-Sitzung:

Frau Heinen-Esser sieht in der Umsetzung der Unabhängigkeit und im Aufbau eines selbsthinterfragenden Systems große Herausforderungen. Konkret wird sie dafür sorgen, dass die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen sich nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden. Die andere Hälfte sollte frisch aus der Ausbildung kommen.

Nach Außenwahrnehmung hat die BGE dieses Ziel erreicht, wenn nicht übererfüllt.

Aktualisierter Tagungsband, Präsentationen kommen später, Poster gibt es nicht

Der in Papierform verteilte Tagungsband (Programm nebst Listen der wissenschaftlichen Poster und Kurzvorträge, sowie eine Sammlung von Abstracts) wurde kurzfristig aktualisiert und am Anfang der Tagung per Internet zur Verfügung gestellt, sodass jede Teilnehmer*in darauf zugreifen konnte. Die Präsentationen wurden jedoch nur zum Beamer geschickt, obwohl das Hochladen kaum zusätzlichen Aufwand erfordert. So konnten die Zuhörer*innen ihre Notizen nicht gleich in die PDFs schreiben. Die Präsentationen werden nachgeliefert, wohingegen die Poster der externen Wissenschaftler*innen nicht dokumentiert werden.

Start mit Ungewissheiten

Erfrischend war der Beginn der Tagung mit Ungewissheiten: mit menschlicher Unzuverlässigkeit und Unsicherheiten bei Geomodellierungen.

Aspekte menschlicher Unzuverlässigkeit

Herr Sträter entwickelte in seinem Vortrag Anforderungen an eine lernende Organisation, eins von den fünf in § 1 Abs. 2 StandAG festgelegten Attributen des Auswahlverfahrens. Er erläuterte an einem praktischen Beispiel, wie juristische Systeme negative Auswirkungen auf die Fehlerkultur haben können. Weiterhin betonte er die Rolle der Öffentlichkeit und kritischer Medien. Letztere haben im Falle des Boing-737-Max-Vorkommnises kläglich versagt hat. Auf die Rolle von Whistleblowern in diesem Fall ging er nicht ein – siehe Chaos und ignorante Chefs bei Boeing. Betont wurde, dass es für das Erkennen von Problemen durch die Aufsicht ein Optimum bezüglich der Interaktion zwischen Betreiber und Aufsicht gibt. Dieses Optimum liegt bei einem mittleren Interaktionsgrad. Angeführt wurde dazu die OECD-NEA-Studie The Regulatory Goal of Assuring Nuclear Safety.

Beratung der BGE zu lernender Organisation reicht nicht aus

Zwar wird die BGE derzeit dazu beraten, es fehlt aber die Gesamtbetrachtung des Organisationssystems zur Standortauswahl aus BGE, BfE, BGZ, NBG und BMU. Eine Anregung dazu gab es bereits in einem Papier von Herr Grunwald auf der 14. Sitzung des NBG (TOP 7) – siehe auch hier. Für eine Beauftragung einer solchen Untersuchung wäre die in der Hierarchie am höchsten stehende Organisation zuständig.

Unsicherheiten bei geologischer Modellierung

Herr Wellmann schilderte anhand einer Region in Südfrankreich, die bereits mehrfach geologisch erkundet wurde, wie unterschiedlich die erstellten geologischen Modelle sind – trotz identischer Realität. Neu ist diese Erkenntnis nicht – siehe zum Beispiel Structural model creation: the impact of data type and creative space on geological reasoning and interpretation. Konsequenz ist nach Wellmann, dass für weiterführende Betrachtungen nicht ein einziges geologisches Modell zu verwenden ist, sondern die Unsicherheiten durch ein Ensemble von Modellen dargestellt werden sollten. Insofern stellt die Auseinandersetzung zwischen der BGR und den Landesgeologen Sachsen-Anhalts zum geologischen Modell zum Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM) ein Problem von gestern dar.

Darstellung von Ungewissheiten

Herr Rühaak griff zur Darstellung von Ungewissheiten auf die üblichen Grafiken bei Klimaprognosen zurück. endlagerdialog.de hat schon im Erörterungstermin zum ZERAM im Jahr 2011 solches eingefordert – siehe auch Beitrag Langzeitrisiko – Bewertungsmaßstäbe und Transmutation.

Open source Softwarecodes

In vielen Vorträgen spielten Softwaretools eine bedeutende Rolle. Betonte wurde immer wieder, dass open source Tools verwendet werden, wodurch auch Fehler in den Rechencodes früher entdeckt werden. Das sind für BMU und GRS bisher keinerlei relevante Punkte – siehe eingeforderter Rechencode zu der Verordnung Sicherheitsanforderungen. Unter der Maßgabe des StandAG mit den Attributen partizipativ und transparent sollte das eigentlich ein Muss sein.

BGE nutzt nicht open source, öffentliche Schnittstellen sollen weiterhelfen

Die von der BGE eingesetzten Softwarepakete zur Anwendung der Kriterien sind jedoch nicht frei zugänglich, da keine open source Tools mit den notwendigen Anforderungen gefunden wurden. Ein Manko, was durch öffentliche Schnittstellen behelfsmäßig aufgefangen werden soll. Man kann gespannt sein, wie diese aussehen und ob sie in der Lage sind, auch die bisherigen Standortdaten wie Kartenschnitte TK 25.000, Tonvorkommen nach Tonstudie 2007 und Unterlagen nach § 21 StandAG (nach § 12 Abs. 3 einzubeziehen) darzustellen.

Forschungsprojekt RESUS

Herr Mönig machte Ausführungen zum Forschungsprojekt RESUS, wo bisher nicht einmal die Aufgabenstellung öffentlich zugänglich ist – siehe IFG-Antrag 170192. Wenigstens sind nach dem Vortrag die zehn Endlagersysteme bekannt:

System-IDGeologische LithologieLagerungskonfigurationAuslegungstemperatur
S1flach lagerndes SteinsalzStreckenlagerung100°C
S2steil lagerndes Steinsalzvertikale Bohrlochlagerung 100°C
S3flach lagerndes SteinsalzStreckenlagerung 150°C
T1Tongestein großer Mächtigkeitvertikale Bohrlochlagerung 100°C
T2Tongestein geringer Mächtigkeit Streckenlagerung 100°C
T3 Tongestein geringer Mächtigkeit Streckenlagerung 150°C
K1Kristallingestein mit mehreren ewGs vertikale Bohrlochlagerung 100°C
K2 Kristallingestein mit überlagerndem Steinsalz Streckenlagerung 100°C
K3 Kristallingestein mit überlagerndem Tongestein Streckenlagerung 100°C
K4 Kristallingestein mit Einschluss durch technische und geotechnische Barrierenvertikale Bohrlochlagerung 100°C

Warum Endlagersysteme mit Lithologie Ton-über-Salz (alle genehmigten Endlager der Klasse IV DepV) und Ton-über-Salz-über-Kristallin nicht betrachtet werden, wurde nicht erkenntlich.

Notwendige Prognosen zu den Ausschlusskriterien

Die Ausschlusskriterien Hebungsrate und Vulkanismus erfordern Prognosen über 1 Mio. Jahre. Dazu gibt es Papiere der BGR, die im Auftrag der BGE erstellt wurden. Der Kurzbericht zum Vulkanismus ist bereits öffentlich gewesen, aber kaum auffindbar, da er unter BGR->Themen->Endlagerung radioaktiver Abfälle->Aktuelles->Neuer BGR-Kurzbericht 17.10.2019->Kurzbericht versteckt ist. Die Studie zur Hebungsrate ist nach der Tagung veröffentlicht worden.

Überblick über beauftragte und abgeschlossene Forschung nicht möglich

Als interessierter Laie hat man keinerlei Chancen, einen Überblick über die im Zusammenhang mit Endlagerung in Auftrag gegebenen Studien und deren Ergebnisse zu erhalten. Die BGE versprach Besserung. Aber hatte nicht das BfE auf der 1. Statuskonferenz einen Führungsanspruch in der Forschung angemeldet? – siehe hier unter dem Absatz Das BfE als führend in der Forschung? Ist es dann nicht die Aufgabe des BfE, alle Forschungen des BMU, BMWi, BGE, BGR etc. in einer öffentlichen Datenbank zu sammeln, angereichert mit allgemein verständlichen Kurzfassungen. Wie soll sonst Partizipation in einem wissenschaftsbasierten Verfahren ermöglicht werden? Es empfiehlt sich eine Kooperation mit den Projekten INIS und DAMAST – Tagungsband Seite 13.

Keine grundlegenden Einwände?

Der BGE-Bericht zur Veranstaltung führt aus:

Grundlegende Einwände sind während der Veranstaltung nicht geäußert worden.

Dem kann sich endlagerdialog.de nicht anschließen. Herr Heidbach hätte es in seinem Beitrag Das Ausschlusskriterium Seismische Aktivität kritisch kommentiert nicht klarer sagen können:

Das ist die falsche Antwort auf die richtige Frage!

Das in § 22 Abs. 2 Nr. 4 genannte Ausschlusskriterium Seismische Aktivität kann weder mit der im Gesetz genannten DIN EN 1998-1/NA 2011-01 noch mit dem neuen Entwurf DIN EN 1998-1/NA 2018-10 instrumentalisiert werden. Diese Normen betrachten die Gefährdung von Hochbauten durch Erdbeben. Die Gefährdung kommt durch die seismischen Oberflächenwellen und die Schwingungseigenschaften der Gebäude zustande. Ein Endlager wird dagegen durch seismische Wellen im Gesteinskörper gefährdet. Weiterhin sind die ausgeprägten Schwingungseigenschaften von Hochbauten nicht vorhanden, denn das Endlager ist fest eingespannt im Gesteinskörper.

Wo bleibt das Gebirgsspannungsfeld – Novellierung des StandAG

Die für Endlager zu berücksichtigende Seismische Aktivität muss anhand des Erdbebenkatalogs, den bekannten Störungen und dem Gebirgsspannungsfeld ermittelt werden. Zurzeit werden dazu im Projekt SpannEnd die Daten gesammelt und aufbereitet – siehe auch Poster P17 und P18 sowie Abstracts auf Seite 12, 27 und 39 des Tagungsbandes. Es stellt sich die Frage, ob in diesem Punkt das StandAG nach streng juristischen Maßstäben novelliert werden müsste? Schließlich wurde es bereits aus einem wesentlich marginalerem Grund angepasst – siehe Aus BfE wird BaSE. Oder sollte hier nur eine Nebelkerze gezündet werden, um von der Änderung in § 9a Abs. 2 Satz 2 AtG abzulenken? – siehe Bundestagsdrucksache 19/13439.

Gasdruck durch Heliumfreisetzung von Alpha-Strahlern

Eine Frage aus dem Publikum blieb unbeantwortet. Wieviel Helium entsteht in einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, wie hoch wird der Druckaufbau dadurch sein? Schließlich besteht die Alpha-Strahlung aus Heliumkernen, die keine Schwierigkeiten haben werden, Elektronen einzufangen. Dazu findet man zum Beispiel in der GRS-Studie zum Inventar (GRS – 278) keine Angaben. Sinnvoll wäre es, diese Studie zu ergänzen mit Berechnungen zu Volumenveränderungen durch die Zerfallsprozesse und den chemotoxischen Eigenschaften der stabilen Endprodukte.

Das Schweizer Verfahren – etwas einseitig dargestellt

Herr Vietor von der NAGRA gab einen Abriss des Schweizer Verfahrens der Endlagerauswahl. Die Schweizer Verhältnisse sind wesentlich einfacher. Gesucht wird nur in einer stratigrafischen und lithologischen Struktur – dem flach lagernden Opalinuston. Deshalb ist keine untertägige Erkundung notwendig. Nicht dargestellt wurde der Konflikt über die Begrenzung der Partizipation auf die übertägigen Anlagen – siehe Cord Drögemüller, Sophie Kuppler: Bürger(innen) auf Standortsuche in: GAiA 26(2): 121-124. Die Langzeitrisikoaspekte wurden erst durch Druck aus der Bevölkerung in die Diskussion einbezogen. Weiterhin wurde das ursprüngliche EKRA-Konzept präsentiert, obwohl davon offensichtlich bereits diverse Abstriche gemacht worden sind – siehe hier. Berichtet wurde, dass am Anfang des Verfahrens der Zeitplan nicht eingehalten werden konnte, bei den späteren Schritten dies aber gelang. Die Frage nach dem entstehenden Helium konnte der Gast aus der Schweiz auch nicht beantworten.

Das Problem der gleichen Augenhöhe

Problematisiert wurde von Vertretern der interessierten Öffentlichkeit, dass zum Zwischenbericht Teilgebiete eine Diskussion auf etwa gleicher Augenhöhe ermöglicht werden müsse. Dazu braucht es schon im Vorfeld Mittel für Expertisen, die unabhängig von BGE und BfE sind. Das fand Zustimmung auch seitens der BGE und anderer Experten, eine Lösung des Problems ist damit jedoch noch nicht erreicht. Mit wieviel Mitteln wird die Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 Abs. 3 StandAG dazu ausgestattet?

Onlinekonsultationen zu den Anwendungsmethoden der Ausschlusskriterien

Zu den einzelnen Methoden zur Berücksichtigung der Ausschlusskriterien sollen sechswöchige Onlinekonsultationen angeboten werden. Zum Ausschlusskriterium Bohrungen läuft diese zurzeit und ist bis zum 31.12.2019 befristet – siehe hier. Ab Anfang 2020 werden weitere Ausschlusskriterien zur Diskussion gestellt. Einen konkreten Zeitplan gibt es bisher nicht. Auch werden weder die Mindestanforderungen noch die geologischen Abwägungskriterien einbezogen. Wirkliche Partizipation insbesondere auch der Fachöffentlichkeit sieht anders aus. Positiv ist hervorzuheben, dass die Beiträge seitens der BGE fachlich einwandfrei und zeitnah kommentiert werden. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem sog. Dialog Endlagersicherheit, wo seitens BMU auf Online-Monolog gesetzt wird und keinerlei Reaktion auf die Onlinekommentare zu lesen ist.

Nachbesserung des Zwischenberichts Teilgebiete?

Interessant war das Statement der BGE, dass der Zwischenbericht Teilgebiete nachgebessert werden kann. Das wurde bisher so nicht in Aussicht gestellt, obwohl es die logische Konsequenz eines lernenden Verfahrens ist. Zu Rücksprüngen gibt es im Gesetz keine Instrumentalisierung, allein in § 1 Abs. 5 heißt es:

Das Standortauswahlverfahren ist nach Maßgabe der §§ 12 ff. reversibel…..

Inwieweit dann mit der Folge der Ermittlung der Teilgebiete nach § 21 Abs. 3 umgegangen wird, wonach die Sicherungsvorschriften nach sechs Monaten auslaufen, blieb ungeklärt.

Neuer Begriff: Identifizierte Gebiete

Vom Wording her ist der von der BGE benutzte Begriff identifizierte Gebiete interessant. Dieser geht aus § 13 Abs. 2 Satz 2 hervor. Damit ergibt sich folgende Begriffsreihenfolge: Identifizierte Gebiete -> Teilgebiete -> Standortregionen -> Standorte -> Standort.

Teilgebiete als Teilmenge der identifizierten Gebiete

Weiter heißt es in diesem Paragrafen:

…Aus den identifizierten Gebieten ermittelt der Vorhabenträger durch Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 die Teilgebiete, die sich auf Basis der Abwägung als günstig erweisen…

Die Anwendung der Abwägungskriterien auf die Menge der identifizierten Gebiete führt zu der Teilmenge der Teilgebiete. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese Teilmenge die gesamte Menge umfasst. Die identifizierten Gebiete sind ja schon günstig, da sie kein Ausschlusskriterium verletzen und alle Mindestanforderungen erfüllen. Können Abwägungskriterien überhaupt zu einem Ausschluss führen? Ist es bei der schlechten Datenlage zu den Abwägungskriterien überhaupt zu erwarten, dass eine fundierte Abwägung durchgeführt werden kann? Insbesondere bei den Kristallinvorkommen ist das sehr fraglich.

Kann-Vorschrift zu den Planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien

Aufgefallen in der Diskussion ist auch die Kann-Vorschrift zu den Planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Dazu heißt es in § 25 StandAG:

Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien dienen vorrangig der Einengung von großen, potenziell für ein Endlager geeigneten Gebieten, soweit eine Einengung sich nicht bereits aus der Anwendung der geowissenschaftlichen Kriterien nach den §§ 22 bis 24 und auf Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ergibt. Sie können auch für einen Vergleich zwischen Gebieten herangezogen werden….

Diese Kann-Vorschrift wird durch den Verweis in § 14 bestätigt:

…Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien sind nach den Vorgaben in § 25 anzuwenden…

Da ist noch Luft nach oben!

Zusammenfassend war es erfreulich, dass der Altersdurchschnitt der Teilnehmer*innen wesentlich unterhalb der 60 Jahre-Marke lag. Bei den Referent*innen war jedoch der Männeranteil dominierend. Bei den vereinzelten von Referentinnen vorgetragenen sehr kompetenten Beiträgen kann man zum Schluss kommen: Da ist noch Luft nach oben!

13 Gedanken zu „Endlagersuche ist kein Altherrenprojekt

  1. BfE übernimmt Schlusslaterne bei der Forschung

    Das BfE hat auf der 1. Statuskonferenz im Jahr 2018 einen Führungsanspruch in der Forschung angemeldet. Die konkrete Situation sieht leider anders aus: Weder gibt es vom BfE eine Übersicht über alle Forschungsvorhaben zum Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle noch sind die Endberichte der BfE-eigenen Projekte zugänglich.

    Ein Beispiel: Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz.
    Dazu hat endlagerdialog.de bisher vier IFG-Anträge gestellt.

    Der erste Antrag vom 05.06.2018 hatte als Ergebnis:

    Nach derzeitigem Stand ist mit dem Vorliegen eines abgenommenen Zwischenberichts im dritten Quartal 2018 und eines abgenommenen Abschlussberichts im ersten Quartal 2019 zu rechnen.

    Ergebnis des zweiten vom 09.11.2018 war:

    …die Regelfrist von einem Monat aufgrund des Umfangs und der Komplexität der beantragten Umweltinformationen nicht eingehalten werden kann. Konkret liegt der von Ihnen beantragte Zwischenbericht dem zuständigen Fachreferat derzeit noch nicht in abgenommener Fassung vor.

    Am 11.12.2018 wurde ein Zwischenbericht zur Verfügung gestellt – siehe auch Beitrag BfE-Forschungsvorhaben zur Perkolation in Steinsalz.

    Der dritte Antrag vom 19.07.2019 wurde wie folgt beantwortet:

    Mit dem Vorliegen eines abgenommenen Abschlussberichts ist nach derzeitiger Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zum Ende des III. oder Anfang des IV. Quartals 2019 zu rechnen.

    Der vierte Versuch endete mit:

    Mit dem Vorliegen eines abgenommenen Abschlussberichts ist nach derzeitiger Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zum Ende des I.Quartals 2020 zu rechnen.

    Das BfE übernimmt damit nicht die Führungsposition, sondern eher die Schlusslaterne bei der Forschung.

    • BfE (jetzt BASE) als zuständige Behörde für Öffentlichkeitsbeteiligung

      Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Ausführungen der BGR zu diversen Forschungsvorhaben und die Rolle des BfE (jetzt BASE) als zuständige Behörde für Öffentlichkeitsbeteiligung – siehe hier.

  2. Nachbesserung des Zwischenberichts Teilgebiete

    Im Ergebnisprotokoll zum 5. Aufsichtlichen Gespräch am 28.11.2019 ist zu lesen:

    Der Zwischenbericht Teilgebiete repräsentiert einen Zwischenstand und stellt keine abschließende Beurteilung dar. Sowohl die Fachkonferenz Teilgebiete als auch regulatorische Entwicklungen (z. B. Seismik) können die Beurteilung bis Ende der Phase 1 verändern.

    Wie mit § 21 Abs. 3 umgegangen wird, wonach die Sicherungsvorschriften sechs Monaten nach Ermittlung der Teilgebiete nach § 13 auslaufen, blieb offensichtlich ungeklärt.

    • Gute Frage!

      Im Zwischenbericht Teilgebiete ist lediglich ein Entwurf zitiert, aber auch dieser ist nicht zu finden. Auch auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG finde ich nichts. Eigentlich wollte das BaSE zentrale Stelle für die Endlagerforschung sein, dazu liegt aber nicht einmal eine Übersicht über die Forschungsvorhaben vor. Mit dem BaSE-Vorhaben Stakeholder-Analyse zur Forschungslandschaft im Bereich der nuklearen Sicherheit und Entsorgung (StAF) wird ein erster Schritt gemacht – leider etwas sehr spät.

      Aufgrund dieser Tatsachen hat endlagerdialog folgende Email an die BGE gesendet:

      RESUS-Endbericht

      ….im Zwischenbericht Teilgebiete wird zitiert

      Mönig, J., Bertrams, N., Bollingerfehr, W., Fahland, S., Frenzel, B., Maßmann, J., Müller-Hoeppe, N., Reinhold, K., Rübel, A., Schubart-Engelschall, N., Simo, E., Thiedau, J., Weber, J. R. & Wolf, J. (2020): Empfehlungen zur sicherheitsgerichteten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien des StandAG – Synthese aus dem Vorhaben RESUS – Entwurf Stand 03.04.2020. 03.04.2020. Ergebnisse aus dem Vorhaben RESUS. BGE TECHNOLOGY GmbH, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH. Braunschweig

      Diese Unterlage findet sich nicht unter „Zitierte Sekundärdokumente“. Wo ist diese Quelle zu finden? Ich bitte gegebenfalls um Zusendung.

      Offensichtlich handelt es sich um einen Zwischenbericht. Ich stelle den Antrag auf Zusendung des Endberichts dieses Vorhabens, das Ende 2019 abgeschlossen werden sollte….

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