Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

Eine Auswertung der vorgesehenen 12-tägigen Erörterung kann von der Fachkonferenz nicht geleistet werden. Die Auswertung der 9-tägigen Erörterung zum Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ZERAM) durch hochkompetentes Personal hat gut zwei Jahre in Anspruch genommen. Als Ergebnis können nur Anmerkungen zum Zwischenbericht erwartet werden, die in einem Dokument wörtlich (Zwecks Verfolgung im Erörterungsprozess) mit möglichst verständlichen Anmerkungen gesammelt werden. Abstimmungsprozesse in der Fachkonferenz sind deshalb weitgehend entbehrlich, denn alle Anmerkungen werden weitergegeben. Ob eine eindeutige Klassifizierung nach Abweichungen, Feststellungen, Hinweisen und Bemerkungen, wie sie die BGE vorgeschlagen hat, möglich ist, ist eher unwahrscheinlich.

Die Fachkonferenz Teilgebiete sollte die zentrale Stelle sein, an der alle Stellungnahmen und Anmerkungen zum Zwischenbericht Teilgebiete und darüber hinaus zum bisherigen Verfahren zur Standortauswahl zusammenlaufen. Vorteil wäre die Schaffung einer zentralen Wissensbasis, die mit den heutigen Methoden leicht durchsuchbar wäre. Dies wird nach den bisherigen Entwicklungen nicht möglich sein, da

  • wesentliche Akteure wie zum Beispiel die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) nichtöffentliche Erörterungsstränge eröffnet haben. Gleiches ist bei den Staatlichen Geologischen Diensten (SGDs) geschehen (Methodentreffen in Goslar im Herbst 2019) und zu befürchten sowie
  • die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete am BaSE sich bisher geweigert hat, die schon jetzt verstreut veröffentlichten Erörterungsteile zu sammeln.

1 Plenumsrunden

1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland

Inhalt
unter besondere Berücksichtigung der Wirtsgesteine Kristallin, Salz und Tongestein, von der Gebirgsbildung bis zu den Sedimentbecken im Norden und Süden, Breitengradveränderung und damit Klimaänderungen, Warum kein Wirtsgestein im Mittelwesten Deutschlands?

Referent*innen
Möglichst zwei Referent*innen, eventuell gestützt mit Videoanimationen mit Ausnutzung der Kommunikationskanäle Ton und Bild, wie sie zu ZERAM und Konrad produziert wurden.

1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine

Inhalt
Verständliche Erläuterung der Methoden über stratigraphische Tabellen, gibt es andere Methoden als die von der BGE verfolgten, welche Schwachpunkte hat die Methode, Stellung der 3D-Modelle, deren Versionsgeschichte, anfängliche Schwierigkeiten bei der Entwicklung der 3D-Modelle in den letzten 10 Jahren, weitere Entwicklungsplanung, warum haben die SGDs bei Verfahren nach § 21 StandAG nicht auf ihre 3D-Modelle zurückgegriffen? (Zwischenbericht Zeilen 1765-1779)

Referent*innen
– BGE
– die 16 SGD der Länder
– mindestens eine Ko-Referent*in

1.3 Anwendung Mindestanforderungen

Inhalt
Die Berechtigung der Mindestanforderungen und Ergänzung maximale Teufe, Methoden zur Anwendung, Probleme bei der konkreten Anwendung, sind die Mächtigkeiten beim stratiformen Salz wirklich auf reines Steinsalz bezogen, wie wurde das methodisch gemacht? etc.

Referent*innen
-BGE
– SGD (sind zu Mindestanforderungen und den Anwendungsmethoden Anmerkungen der SGD zu erwarten?)
– Auftragnehmer des BaSE-Projekts Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe)
– Ko-Referent*in

1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien

Inhalt
Begründung, Alternativen, Defizite, Methoden zur Anwendung der Indikatoren und Kriterien, Rolle der Referenzdaten, sicherheitsgerichtete vergleichende Betrachtung der identifizierten Gebiete mit Hilfe dieser Kriterien, Nichtveränderung der Flächen der identifizierten Gebiete beim Vergleich, RESUS wurde offensichtlich noch nicht angewendet, warum? Wird das im Schritt 2 kommen und wie?

Referent*innen
– BGE (auch Sailer, GRS Braunschweig)
– Auftragnehmer des BaSE-Projekts Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe)
– Auftragnehmer des BaSE-Projekts (= GRS Köln) Methoden für sicherheitsgerichtete Abwägungen und vergleichende Bewertungen im Standortauswahlverfahren (MABeSt)
– Ko-Referent*in
– endlagerdialog.de als Beobachter der Arbeit der AG 3 Endlagerkommission

1.5 Ausschlussgebiete

Inhalt
deren geringe Bedeutung insbesondere durch Nichteintreten der Befürchtungen zu § 21 StandAG, siehe auch letzte Novellierung StandAG, die Sinnhaftigkeit der erster Stelle im Auswahlverfahren, Ausschlussgebiete haben nichts mit Wirtsgesteinen zu tun, sie gelten auch in Gebieten, in denen kein Wirtsgestein vorkommt, wissenschaftliche Kontroverse Erdbeben/Spannungszustand

Referent*innen
– BGE
– SGDs (zu den Methoden Auschlusskriterien gibt es ein Papier von den SGD)
-Auftragnehmer*innen des BaSE-Projekts KaStör und des BMWi-Projekts SpannEnD (TU Darmstadt, KIT, GFZ)
– Ko-Referent*in

1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

Inhalt
Stand des Verfahrens (Welche Geologiedaten wie Bohrungen und Seismiken sind noch nicht ausgewertet?), Prozess der Eingrenzung der Teilgebiete (54 % der Fläche) auf Standortregionen (ca. 1 %?), Aussage der SGD in K-MAT 53a etc., welche Punkte wurden/werden von den 16 SGDs zum Zwischenbericht vorgebracht (schriftlich oder in Sitzungen), von der ESK (falls sich diese damit befasst – siehe Röhlig-Podcast), von der DAEF. Problem der Definition von Untersuchungsräumen, Gefahr der verfrühten Anwendung der Planungskriterien, Prinzip der gläsernen BGE

Referent*innen
– BGE
– SGD-Vertreter*in
– ESK
– Ko-Referent*in

2 Arbeitsgruppen

Da bisher wegen der Verwendung von Referenzdaten kein gesteinsübergreifende Abwägung und damit gesteinsübergreifende Auswahl stattgefunden hat, ist es sinnvoll, Arbeitsgruppen längs der möglichen Wirtsgesteine zu bilden. Wirtsgestein Kristallin (Referenzdaten zu Abwägungskriterien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10), Ton (Referenzdaten zu Abwägungskriterien 1, 5, 6, 7, 8, 9, 10), Salz flach (Referenzdaten zu Abwägungskriterien 1, 5, 6, 7, 8, 9, 10), Salzstock (Referenzdaten zu Abwägungskriterien 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10). Damit kann in den Wirtsgesteins-AGs der Prozess in den Schritten Inventur –> Identifiziertes Gebiet –> Teilgebiet wirtsgesteinspezifisch nachvollzogen werden.

2.01 AG Kristallin

Auswahlverfahren in den Schritten Inventarisiertes Gesteinsvorkommen –> Identifiziertes Gebiet –> Teilgebiet nachvollziehen.

Weitere Differenzierung: – mit Behälter, – mit abdichtender Schicht oberhalb

U. a. folgende Unterlage beachten: Grundlagen zur Bewertung eines Endlagersystems in einer Kristallingesteinsformation mit mehreren einschlusswirksamen Gebirgsbereichen (K1)

2.02 AG Tongestein

Auswahlverfahren in den Schritten Inventarisiertes Gesteinsvorkommen –> Identifiziertes Gebiet –> Teilgebiet nachvollziehen.

Bedeutung von tertiärem und prätertiärem Tongestein.

U. a. folgende Unterlagen beachten: Grundlagen zur Bewertung eines Endlagersystems in einer Tongesteinsformation größerer Mächtigkeit (T1)
Grundlagen zur Bewertung eines Endlagersystems in einer Tongesteinsformation geringerer Mächtigkeit (T2)

2.03 AG Salz flach

Prozess in den Schritten Inventarisiertes Gesteinsvorkommen –> Identifiziertes Gebiet –> Teilgebiet nachvollziehen.

U. a. folgende Unterlage beachten: Grundlagen zur Bewertung eines Endlagersystems in flach lagernden Salzformationen (S1)

2.04 AG Salzstock

Prozess in den Schritten Inventarisiertes Gesteinsvorkommen –> Identifiziertes Gebiet –> Teilgebiet nachvollziehen.

U. a. folgende Unterlage beachten: Grundlagen zur Bewertung eines Endlagersystems in steil lagernden Salzformationen (S2)

2.05 AG Gesteinskombination

Diskussion über mehrere Wirts-/Barriere-Gesteinsarten übereinander, Rolle der Diversität bei geologischen Barrieren

2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren

Diskussion der Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren des Auswahlverfahrens wie Sicherheitsverordnungen mit vorläufiger Sicherheitsuntersuchung und Ausweisung von Untersuchungsräumen, Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung vor dem Hintergrund des Schutzes von Mensch und Natur etc., weitere Performanceindikatoren, Softwaremodule unter OpenSource

2.07 AG Künstliche Barrieren

Diskussion der nichtgeologische Barrieren

  • Behälter (Konzept Schweden/Finnland, Konzept Tschechien, Konzept keramische Behälter etc.)
  • Geochemische Barrieren (Beispiel Aktivkohle in Radiumfass etc., wurde bisher unter diesem Begriff noch nicht diskutiert, wichtig für Transmutationsdiskussion in Richtung Rückhaltung von Cäsium-135, Iod-129,Selen-79 etc.
  • Geobiologische Barrieren
  • Geotechnische Barrieren (Beispiel Bentonit etc.)

2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten

Sind die zugesagten 95 % erreicht, wie sieht es mit den Seismik-Daten aus, wo liegen Defizite, wie können diese behoben werden?

2.09 AG Daten-Visualisierung

Hier steht das Suchverfahren ganz am Anfang. Die BGE nutzt nur ansatzweise die inzwischen möglichen Visualisierungsmethoden (auch mit OpenSource-Software), es ist auch eher Aufgabe des BaSE wegen Zuständigkeit für Öffentlichkeitsarbeit und –beteiligung. Um wissenschaftsbasierten Vergleiche mit bisherigen Geologiedaten zu Endlagerung und Barrierehorizonten zu ermöglichen, müssen entsprechende Layer zur Verfügung gestellt werden. Siehe auch Punkt arcgis-Plattform.

2.10 AG Duale Strategie

Im Sinne des lernenden Verfahrens und der absehbaren Schwierigkeiten mit den Zwischenlagern schon wegen der begrenzten Genehmigungszeiträumen sollte über den Vorschlag einer Dualen Strategie zur Lagerung von radioaktiven Abfällen diskutiert werden. Welche Anforderungen der Dualen Strategie werden bereits durch das StandAG und die einschlägigen Verordnungen und Berechnungsgrundlagen erfüllt (Monitoring, Bergung etc.), welche Regelungen müssten zusätzlich getroffen werden (unterirdische Zwischenlagerung z. B. in stillgelegten Eisenbahntunneln)?

2.11 AG Beteiligungsbereitschaft

Anknüpfend an den Beitrag auf endlagerbericht.de von jemandem, der Jahrzehnte lang an der Endlagerfrage mitgearbeitet hat

Es sollte eine Phase 0 geben, in der die Landkreise in Deutschland motiviert und abgefragt werden, wer aktiv an der Lösung der Endlagerung und der Langzeitzwischenlagerung (ist unvermeidbar) mitwirken möchte. Aus diesem Kreis sollten Vertreter in das gesellschaftliche Begleitgremium berufen werden. Ohne eine gesellschaftliche Gruppierung, die aktives Interesse an der Lösung der Entsorgungsfragen hat, wird kein gesellschaftlicher Prozess – und dies soll das Standortauswahlverfahren sein – erfolgreich sein.

sollte die Diskussion zur Beteiligungsbereitschaft der Kommunen wieder aufgenommen werden. Beteiligungsbereitschaft im Sinne des AkEnd, Vetorecht zur Verhinderung, Vetorecht zur Klärung, internationale Diskussion und Erfahrung zu Vetorecht, Standortvereinbarungen nach § 10 Abs. 4 StandAG.

2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate

Diskussion zur juristischen Einschätzung der Reduktion der Erörterungsformate allein auf Onlinemedien, Bedeutung der dadurch bedingten Ausgrenzung von Beteiligungsberechtigten an der Erörterung nach § 9 Abs. 2 StandAG beim Klageverfahren nach § 17 Abs. 3 StandAG, Einrichtung

  • der unabhängigen Geschäftsstelle am BaSE für die Fachkonferenz Teilgebiete,
  • der unabhängigen Geschäftsstellen vom BaSE zu den Regionalkonferenzen und
  • der unabhängigen Geschäftsstelle am BaSE der Fachkonferenz Rat der Regionen.

2.13 AG Abfallinventar

Welche Abfälle sollen gelagert werden? Nuklidvektor, kritische Nuklide, Radiotoxizität, Diskrepanz zwischen notwendiger Isolations- und Betrachtungszeitraum, Chemotoxizität, Stöchiometrie der Kombination aus Kernumwandlungen und chemischen Prozessen (Gasbildung etc.)

2.14 AG Verständnis

Klärung von Begrifflichkeiten, Grundlagen der Geologie und der Geophysik, Methoden in der Geologie und Geophysik, kritische Überarbeitung und Erweiterung des Glossars.

2.15 AG Gläserne BGE

Möglichkeiten der öffentlichen Begleitung der Arbeiten der BGE bei den weiteren Teilschritten in der Phase 1, zum Beispiel Begleitung durch zwei Wissenschaftsjournalist*innen mit wöchentlicher Berichterstattung mit Möglichkeit der Nachfrage

2.16 Weitere AGs

Entsprechend dem Aufruf Call for Papers (wie bereits bei der BMU-Veranstaltung zu den Kriterien 29./30.01.2016) können weitere AGs vorgeschlagen werden. Die Teilnehmer*innen entscheiden selbst, welche durchgeführt werden. Nur AGs mit null Teilnehmer*innen finden nicht statt.

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

3.1 Online-Beteiligungsplattform

Die Online-Beteiligungsplattform ist ungeeignet für die Beteiligung. Es fehlen zum Beispiel die Zeilenzahlen im Zwischenbericht – siehe BGE-Klassifikation.

Wesentliche Untersetzende Unterlagen müssen ebenfalls präsentiert werden.

Die Eingabe von Anmerkungen muss auch per Email oder Brief geschehen können. Neben der Onlinebeteiligung muss angeboten werden, gedruckte Exemplare der Unterlagen anzufordern und per Brief Anmerkungen abzugeben. Weiterhin sollte es möglich sein, Anmerkungen zur Niederschrift telefonisch abzugeben.

Durch die unabhängige Geschäftsstelle der Konferenz Teilgebiete sind alle Anmerkungen, Fragen etc. an einer Stelle zu sammeln und mit einer eindeutige Kennung zu versehen. An dieser Stelle sind auch die Antworten dazu zu sammeln. Gesammelt werden muss zumindest vom evervote-Chat (die mündlich gestellten Fragen und die mündlichen Antworten müssen verschriftlicht werden), vom YouTube-Chat, von der Online-Plattform, von den mündlich und schriftlich eingegangen Anmerkungen, von den Videosprechstunden der BGE zu den Teilgebieten, von den Rückmeldungen der SGDs in schriftlicher Form oder in Fachgesprächen, von den Wissenschaftlichen Diskussionen mit DAEF, ESK etc.

3.2 arcgis-Plattform

Die bisherige arcgis-Plattform ist nicht umfassend genug. So wurden selbst die Teilgebiete bis zum 04.12.2020 falsch dargestellt, da zum Beispiel die Ausschlussflächen der Bohrungen nicht enthalten waren.

Grundsätzlich müssen alle BGE-Objekte einzeln und in Kombination darstellbar gemacht werden (Ausschlussflächen nach einzeln Kriterien, Inventar der Wirtsgesteine, Identifizierte Gebiete, Teilgebiete, Ausschlussgebiete).

Notwendig ist der getrennte Zugang zu Inventar, Anwendung der einzelnen Mindestanforderungen auf das Inventar, Identifizierte Gebiete und Teilgebiete, so dass die logische Abfolge räumlich nachvollziehbar wird.

Die entsprechenden 3D-Modelle müssen abgelegt sein, so dass beliebige Punkte mit Schichtenverzeichnissen und Schnitte mit gewählter Überhöhung dargestellt werden können.

Da 3D-Darstellungen von Wirtsgesteinskörpern nur schwer zu interpretieren sind, sollten auf Nachfrage exemplarisch räumliche Darstellungen zur Verfügung gestellt werden, die dann auch an einem 3D-Drucker ausgedruckt werden können.

Alle verwendeten Bohrungen / Seismiken müssen entweder als Platzhalter oder – sobald sie öffentlich zugänglich sind –  mit Schichtenverzeichnis / Seismikergebnis aufgenommen werden. Dazu gehören auch die Daten, die in den 3D-Modellen der Länder verwendet wurden.

Um Kontexte herstellen zu können, muss die Plattform um ausgewählte Informationen ergänzt werden. Dies gehört allein zur Beteiligungsaufgabe der BaSE-Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung, kann also nicht von der BGE verlangt werden. Zu diesen Informationen, die jeweils als Layer abgelegt werden sollten, gehören:

  • Kartenschnitte der geologischen Karten 1:25.000
  • Darstellung Bohrungen aus K-MAT 11
  • Darstellung 2 und 3D-Seimiken aus K-MAT 11
  • Darstellungen aus Jaritz 1983
  • Darstellungen aus Krull 1991
  • Darstellungen aus Kristallinstudie 1994
  • Darstellungen aus Salzstudie 1995
  • Darstellungen aus Tonstudie 2007
  • Darstellung der Informationen aus Verfahren nach § 21 StandAG
  • Darstellung der Störungen aus BaSE-Projekt Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland (KaStör)

3.3 Revision des Zwischenberichts

Der Zwischenbericht sollte einer Laien-Testgruppe vorgelegt werden, die ihn auf Verständlichkeit prüfen soll. Die entsprechenden Punkte aus der Auswertung des Testes müssen nachgebessert werden.

Die Behandlung der Ausschlusskriterien und die Darstellung der Ausschlussgebiete ist nach hinten zu schieben, und zwar nach den Schritten Inventarisiertes Gesteinsvorkommen –> Identifiziertes Gebiet –> Teilgebiet, da sonst das Wesentliche des Auswahlverfahrens verdeckt wird.

Zum Beispiel ist die Abbildung 34 nach meiner Meinung irreführend, da er einen Kreislaufprozess nahelegt.

Zum Beispiel sollte Tabelle 8 (und alle weiteren Tabellen dieser Art) nachgebessert werden, so dass die grafische Darstellung der Bewertung auch eindeutig korreliert mit der textlichen Aufzählung der Kriterien. Die Farben sind eindeutiger zu wählen und mit Schraffuren zu hinterlegen, so dass auch farbenblinde Leser*innen damit zurechtkommen. Hier sind elementare Regeln der Barrierearmut verletzt.

Das Glossar ist in den Bericht direkt aufzunehmen und wesentlich zu erweitern. Daneben sollte das Glossar didaktisch aufbereitet werden. So sollten Begriffe möglichst im Kontext erklärt werden wie z. B. Lithologie und Stratigrafie. Durch komparative Definitionen / Erklärungen wird vieles verständlicher.

Die gesetzlichen Grundlagen sind zweispaltig darzustellen mit dem Gesetzestext in der ersten und der Begründung des Gesetzes in der zweiten Spalte. Zu ergänzen sind die Sicherheitsverordnungen in gleicher Weise.

Der Bericht und alle ergänzenden Unterlagen sind so abzulegen, dass mit den üblichen Methoden nach Begrifflichkeiten in den gesamten Unterlagen gesucht werden kann. Zurzeit wird zum Beispiel durch Silbentrennung eine solche Suche verhindert.

Alle Unterlagen sind mit einer systematischen Kurzkennung zu versehen, die während des gesamten Auswahlverfahrens Bestand hat. Diese Kurzkennung ist sowohl intern als auch in der Öffentlichkeit zu verwenden. Es sollte nicht wieder zu einer Situation wie beim ZERAM kommen, wo die interne Kennung sich von der öffentlichen unterscheidet und so die Akteneinsicht massiv behindert wird. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob die Unterlagen nicht nach einer logischen Systematik besser geordnet werden könnten.

2 Gedanken zu „

Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

  1. Aufruf zur Einreichung von Beiträgen und Benennung von Themen

    Die AG zur Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) hat einen Aufruf zur Einreichung von Beiträgen und Benennung von Themen veröffentlicht, zu finden unter Call for Papers. Im obigen Beitrag ist dies bereits zur Erweiterung der Spektrums der Arbeitsgruppen erwähnt – siehe unter 2.16 Weitere AGs.

    Gefragt sind also
    – neue Themen,
    – Konkretisierung bereits genannter Themen und auch
    – Bekräftigungen von schon benannten Themen.

    Alles zu senden an die geschaeftsstelle@fachkonferenz.info

  2. Weitere zwei Beiträge/Themen

    Lernender Blick in die Werkstatt der BGE

    Für beliebige Regionen in Deutschland macht die BGE auf der Grundlage der inzwischen veröffentlichten Geologiedaten und anderer Werkzeuge wie die Stratigraphische Tabellen sowie 3D-Modelle öffentlich vor, wie man in diesen Regionen zu den Inventarisierten Wirtsgesteinen, den Identifizierten Gebieten und den Teilgebieten kommt. Zu verwenden sind ausschließlich öffentlich zugängliche Daten und Softwaretools wie zum Beispiel QGIS.
    Zur Auswahl einer beliebigen Region wird ein Zufallsgenerator zur Erzeugung von vierstelligen natürlichen Zahlen und die Blattschnitte der TK 25 benutzt. Es sollten mindestens zehn Durchläufe durchgeführt werden mit dem Ziel, dass danach die Teilnehmer*innen befähigt sind, selbst – mit abnehmenden Hilfestellungen – entsprechende Auswertungen machen zu können.


    Lernendes Verfahren und Wissenschaft

    Im bisherigen Auswahlverfahren haben sich vereinzelt Wissenschaftler*innen dahin gehend geäußert, dass einzelne im StandAG festgelegte Kriterien aus fachlicher Sicht zu überarbeiten sind. Hübscher (Eisüberfahrung), Heidbach (Seismische Aktivität), Fusseis (Definition Kristallingestein), GRS/AkEnd (Ionenstärke). Wie wird damit umgegangen, wer ist zuständig für weitere Forschungsarbeit im Hinblick auf Novellierung des StandAG in diesen Punkten? DAEF, BGE, BaSE, BMWi, BMBF etc.? Reicht es aus, wenn die BGE verlauten lässt:

    Da im StandAG die Anwendung des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ konkret vorgegeben ist, können die beiden genannten Projekte in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden. Dennoch verfolgt die BGE diese Forschungsvorhaben mit großem Interesse und wird auf die darin erarbeiteten Ergebnisse ggf. ab Phase 1, Schritt 2 (Ermittlung von Standortregionen) des Standortauswahlverfahrens zurückgreifen.

Schreibe einen Kommentar zu endadm Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert