Die BMU-Ankündigung 2009
Vor gut fünf Jahren – am 18.02.2009 – wurde seitens des BMU mitgeteilt (Dialog nach dem Endlagersymposium 2008, Seite 21):
Das BMU zum Beitrag von helkow:
Derzeit ist vorgesehen, konkretisierende Vorgaben zur Berechnung effektiver Dosen und Risikowerte im Langzeitsicherheitsnachweis in einer Leitlinie festzulegen.
18.02.2009
Anfrage im Jahr 2012
Eine Anfrage an das BMU vom 14.03.2012 zum Stand der Arbeiten ist gut vier Monate später nach mehreren Anmahnungen beantwortet worden. Darin wurde mitgeteilt – siehe auch Beitrag Von der Radioaktivität im Grundwasser zur Strahlenbelastung des Menschen:
Das BMU wird die Strahlenschutzkommission (SSK) bitten, Empfehlungen für die Berechnung der effektiven Dosis aus der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zu geben. Hierfür wurde erstmalig am 12.06.2012 einer Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission durch das BMU der Beratungsbedarf erläutert, mit den AG-Mitgliedern diskutiert und der Umfang der Arbeiten umrissen. Die nächste Sitzung der AG wird voraussichtlich am 24.08.2012 stattfinden.
Eine Konkretisierung des Beratungsauftrags des BMU an die SSK steht ebenfalls in dieser Antwort:
Die Strahlenschutzkommission wird gebeten werden, Empfehlungen abzugeben, wie die effektive Dosis, die sich auf in ferner Zukunft lebende Personen bezieht, zu berechnen ist.
Die ERAM-Gutachter warten darauf
Genau auf die Beantwortung dieser Fragestellung warten die Gutachter der ERAM-Genehmigungsbehörde – siehe Beitrag Langzeitrisiko – Bewertungsmaßstäbe und Transmutation:
Gegenwärtig werden im Verantwortungsbereich des BMU Vorgaben für die Berechnung von endlagerbedingten Strahlenexpositionen in ferner Zukunft erarbeitet. Ob dort ein anderes Vorgehen als von uns skizziert festgelegt wird, ist für uns gegenwärtig nicht absehbar…..
Wir gehen davon aus, dass es zum Zeitpunkt der Planfeststellung für die Stilllegung des ERAM eine verbindliche Vorschrift zur Durchführung der Dosisabschätzung geben wird, die von der heutigen AVV abweichen wird….
Abfrage des aktuellen Standes
Diese Gutachteraussagen waren Anlass, beim BMUB den aktuellen Stand der Arbeiten abzufragen. Nach sechs Wochen, einer Anmahnung per Kontaktformular, zweier Anmahnung per Fax und 12 Telefonanrufen liegt die lapidare Antwort nun vor:
…vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Dosisberechnung bei der Endlagerung sowie für Ihren gestrigen Anruf.
Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat die Strahlenschutzkommission (SSK) gebeten, Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zu erarbeiten. Die Beratungen zu diesem Themenkomplex sind noch nicht abgeschlossen.
Beratungen der SSK werden gemäß ihrer Satzung vertraulich behandelt. Daher sind wir nicht berechtigt Ihnen Auskunft über Inhalte laufender Beratungen zu erteilen. Wann die Beratungen der SSK zu diesem Thema abgeschlossen sein werden, lässt sich zur Zeit noch nicht sagen. Beratungsergebnisse und Empfehlungen des SSK werden nach deren Billigung durch die Hauptkommission auf der Homepage der SSK unter http://www.ssk.de veröffentlicht.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Antwort des BMUB im Bescheid vom 30.07.2012, Az.: RS II 3 – 17026-6/1 zu Ihrem Antrag vom 14.03.2012 gemäß §§ 5, 8 Abs. 1 Nr. 2 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu dieser Thematik.
Ist das Transparenz?
Es stellt sich unweigerlich die Frage, inwieweit die Beratung dieser wichtigen Frage ausschließlich einer vertraulich arbeitenden Kommission wie der SSK mit dem immer wieder propagierten Ziel der Transparenz und Offenheit verträglich ist. Gehört diese Frage nicht zwecks Falsifizierung in die Scientific Community und die interessierte Öffentlichkeit?
Fazit von 2012 bereits teilweise umgesetzt
Bereits der oben genannte Beitrag kam zu dem Schluss:
- Die Abschätzung der effektiven Dosis ist nicht auf die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle beschränkt. Gleiche Schwierigkeiten treten auch bei Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bei Morsleben, Asse und Konrad auf.
- Es ist zu hoffen, dass auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung stattfinden kann, wenn die Beratungen der Behörden voraussichtlich im Jahre 2018/2019 zu einer Entscheidung geführt haben. Diese könnte dann 2022/2023 in die Entscheidung zum Planantrag zu Morsleben und die zweite Periodische Sicherheitsüberprüfung des Endlagers Konrad eingehen.
Der Punkt 1 wird offensichtlich von den Gutachtern zur ERAM-Genehmigung umgesetzt. Der Zeitplan in Punkt 2 kann noch eingehalten werden. Aber die Zeit wird knapp.
Man kann nur hoffen, dass die SSK-Empfehlung zu diesem Punkt solider ausfällt als die zu den radiologischen Anforderungen an die ERAM-Schließung, die die zwischengelagerten Abfälle unbegründet nicht berücksichtigt.
SSK-Beratungsauftrag „Dosisberechnung bei Endlagern“
Die Durchsicht der Jahresberichte der SSK ergab, dass der Beratungsauftrag „Dosisberechnung bei Endlagern“ nirgends auftaucht. Deshalb wurde heute folgende Anfrage an das BMUB gestellt:
Antwort
die SSK berichtet in den Jahresberichten über wichtige Beratungsergebnisse und auch über ausgewählte fortgeschrittene Beratungen. Da in dem von Ihnen angesprochenen Fall noch keine Ergebnisse vorliegen, über die berichtet werden könnte, hat die SSK darüber noch nicht berichtet.
Ich gehe davon aus, dass in einem der nächsten Jahresberichte auch dieses Thema aufgegriffen werden wird.