Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann.

Die BGE als Betreiber und damit Planer der Stilllegung

Die BGE ist als Rechtsnachfolger des BfS der Betreiber des Endlagers und damit zuständig für den Planfeststellungsantrag auf Endlagerung von zwischengelagerten Abfällen und auf möglichst risikoarme Stilllegung. Nach dem Erörterungstermin im Jahr 2011 wurde vom BMUB die ESK beauftragt, die Unterlagen zu prüfen. Der von der ESK gesehene Nachbesserungsbedarf wurde per Erlass des BMU im Jahr 2013 dem damals zuständigen BfS auferlegt. Inwiefern die BGE durch erlassähnliche Eingriffe des BMUB an eigenständigem Handeln gehindert werden kann, sollte – neben den Festlegungen in § 9a Abs. 3 Satz 3, 4, 5, 8, 10 und 11 AtG – im Gesellschaftsvertrag nachzulesen sein.

Die angebliche Endlosschleife

Im Projektstatusgespräch zwischen BfS und MLU am 25.06.2014 (Ergebnisprotokoll mit Anlagen) wurde vom BfS das Risiko von Endlosschleifen bei langer Verfahrensdauer problematisiert, während das MLU keine Wiederholungsschleife gesehen hat. Bei einem gefühlten Personaleinsatz des Betreibers – genaue Zahlen stehen nicht zur Verfügung – von drei MitarbeiterInnen beim Projekt Morsleben und 50 MitarbeiterInnen beim Projekt Asse ist der quasi Stillstand seit 2014 eher auf den Betreiber als auf die Genehmigungsbehörde zurückzuführen. Dies wird untermauert durch eine Aussage des BVA (siehe hier, Seite 4), dass weitere 15 MitarbeiterInnen notwendig wären. Dem steht eine Stellungnahme des BfE entgegen. Neben den jetzt ausgeschriebenen zwei Stellen soll in Zukunft durch Effizienzsteigerung in der neuen Organisation der BGE dieses Personaldefizit behoben werden.

MULE will nicht Konzepte genehmigen

Die Genehmigungsbehörde hat sich bei der Prüfung der Unterlagen nicht auf die Konzepte des Betreibers verlassen, sondern intensive Nachprüfungen der Angaben vom Antragsteller gefordert und auch selbst durchführen lassen. So wurde die Angabe von Parametern von Gesteinen nicht einfach übernommen, sondern Gesteinsproben angefordert und eigene Messungen in Auftrag gegeben. Dieses Vorgehen wurde vom BMUB bisher nicht durch Bundesweisung unterbunden. Es besteht aber weiterhin die Bundesweisung vom 26.06.1996 zum Ostfeld.

Streckenabichtungen im Großversuch gefordert

Weiterhin wurde verlangt, dass die als wesentliche Komponenten der Stilllegung konzipierten Streckenabdichtungen in zwei Großversuchen erstellt werden und die in die Langzeitrisikobetrachtung eingehenden Parameter nachgewiesen werden. Beide Großversuche erbrachten nicht die notwendigen Ergebnisse, bisher wurden wegen mangelnder Ressourcen keine Wiederholungen geplant. Die Alternative zu diesem Vorgehen der Genehmigungsbehörde wäre die Festschreibung allein der Konzepte in der Genehmigung. Dann hätte die Eigenüberwachung im BfS bzw. jetzt die atomrechtliche Aufsicht im BfE die Einhaltung der Parameter prüfen müssen. Die Abdichtungsbauwerke hätten dann wieder abgerissen und neu gebaut werden müssen. Es stellt sich die Frage, ob die atomrechtliche Aufsicht überhaupt so ausgestattet ist, dass sie in dieser Weise aktiv hätte werden können?

Geschäftsführung der BGE gesprächsbereit

Seitens der Geschäftsführung der BGE wurde übermittelt, dass sie zu einem Gespräch mit den Initiativen zur Einrichtung einer Bürgerbeteiligung auch beim Projekt Morsleben bereit ist. Es sei für die BGE nicht akzeptabel, dass die Endlagerprojekte in dieser Frage ungleich behandelt werden.

BfE als Forschungsinstitution

Im Workshop wurde herausgearbeitet, dass das BfE vor dem Hintergrund Morsleben die Rolle der Forschungsinstitution übernehmen könnte. Die Anregung kam von der Feststellung, dass im Endlagerbereich der vielzitierte Stand von Wissenschaft und Technik sehr unterschiedlich angesetzt wird. Hier könnte durch BfE-initiierte Forschung mehr Einheitlichkeit hergestellt werden. Zwei Forschungsfelder wurden identifiziert.

Forschungsfeld Streckenabdichtungen

Die Streckenabdichtungen werden vom Betreiber inzwischen – im Gegensatz zum Erörterungstermin – als Planungen mit Forschungscharakter  bezeichnet. So wurde anfänglich vermutet, das Scheitern des einen Großversuchs sei auf mangelhafte Durchführung zurückzuführen. Inzwischen ist man der Ansicht, dass der Baustoff die gewünschten Eigenschaften (dauerhafter Quelldruck) nicht erbringen kann, da seine Struktur das nicht hergibt. Ein anderer Ansatz ist, dass solche monolithischen Bauwerke mit den gewünschten Parametern nicht errichtet werden können. Hier könnte das BfE Studien zum Stand der Technik erstellen und darauf aufbauend wissenschaftliche Forschung zum Verständnis von Streckenabdichtungen durchführen lassen.

Forschungsfeld safety case with stakeholder involvement

Ein weiteres Forschungsfeld ist die Langzeitrisikobetrachtung – auch Safety Case genannt. Im Projekt Morsleben werden drei unterschiedliche Prognosemethoden angewendet – EMOS, PROSA und Modell der Genehmigungsbehörde. Was sind die Vorteile und Nachteile der entsprechenden Ansätze? Weiterhin wurde im Rahmen von ENTRIA der Stand der Wissenschaft dahingehend fortgeschrieben, dass der Safety Case mit Beteiligung von Stakeholdern erstellt werden sollte. Dazu sind nach Röhling/Eckhardt transdiziplinäre Forschungsarbeiten durchzuführen. Daneben gibt es Anstrengungen, auch Modellierungssoftware für den interessierten Laien zugänglich zu machen – siehe ReSUS-Projekt. Hier könnte das BfE in einem Pilotprojekt safety case Morsleben with stakeholder involvement den Stand von Wissenschaft und Technik verlässlich neu setzen.

So könnte das BfE im Projekt Morsleben sinnvoll die Rolle des innovators übernehmen.

2 Gedanken zu „Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

  1. Anfragen zur Abhängigkeit der BGE vom BMUB und zur ERAM-Betriebsgenehmigung

    Die Unabhängigkeit der BGE vom BMUB sollte im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein. Deshalb wurde eine entsprechende IFG-Anfrage gestellt. Bisher liegt öffentlich lediglich der Jahresbericht 2016 nach dem Public Corporate Governance Kodex vor.

    Weiterhin war bisher die Betriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben im Internet verfügbar, kann jetzt aber nicht mehr aufgefunden werden. Es wurde ein entsprechender Antrag auf Übermittlung an die Atomaufsicht gestellt.

  2. Streckenabdichtungen – Stellenbesetzung schwierig

    Die BGE hatte bereits mit Bewerbungsfrist 11.08.2017 einen Dipl.-Ing. Geotechnik / Bauingenieurwesen (m/w) (Kennziffer: BGE-1050) gesucht. Aufgaben sollten sein:

    • Identifikation von Anforderungen an
      Stilllegungskomponenten für das Endlager Morsleben
    • Entwicklung, Optimierung und Nachweisführung von
      geotechnischen Barrieren
    • Einbindung und Steuerung von externen Dienstleistern
    • Fachliche Vertretung der Nachweisführung in
      Genehmigungsverfahren

    Offensichtlich führte das Bewerbungsverfahren nicht zu einem positiven Ergebnis. Die Stelle wurde nochmals ausgeschrieben (siehe hier). Die Ausschreibungstexte sind identisch, allein die Bewerbungsfrist 11.08.2017 fehlt. Eine neue Frist wird nicht angegeben.

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