Berichte aus den Fachgruppen
Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.
FG Öffentlichkeitsbeteiligung
Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.
Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz
Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?
Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen
Nach dem Desaster bei der Auftaktveranstaltung des BaSE zur Fachkonferenz und dem Versagen des BaSE zusammen mit IKU bei der ersten öffentlichen Sitzung der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz wegen Nichtlesens der ZOOM-Lizenzvereinbarung hat das BaSE einen richtigen Schritt gemacht: Es wurde am 24.11.2020 ein Fachaustausch zur Digitalisierung von Öffentlichkeitsbeteiligung veranstaltet. Die entsprechende Meldung enthält aber nichts Substanzielles. Keine vertretene Position, kein Ergebnis, nichts. Die BaSE-Meldung ist wohl nur dazu da, das BaSE positiv darzustellen.
FG Strahlenschutz und Sicherheit
Die FG Strahlenschutz und Sicherheit berichtete über Arbeiten zu der im Entwurf vorliegenden Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Auch dazu gibt es eine Ausarbeitung des NBG, die nicht zugänglich ist. Weiterhin ist keinerlei Inhalt zur Arbeit der FG dargestellt worden. Zur Erinnerung: Diese Berechnungsgrundlage sollte als Leitlinie zu den Sicherheitsanforderungen 2010 erstellt werden. Der Auftrag ist 2012 an die SSK gegangen, diese hat dazu nichts erarbeitet. Nun liegt ein Entwurf vor, der gemeinsam von BfS und BaSE erstellt wurde. In der Verordnung Sicherheitsanforderung ist schon der politische Knebel angesetzt mit der Formulierung (§ 7 Abs.1)
Bei der Abschätzung sind die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung für den gesamten Bewertungszeitraum zu unterstellen.
Wurde in der NBG-FG-Diskussion dies auf der Grundlage der Erörterung zur Planfeststellung ZERAM infrage gestellt? Oder lagen der FG solche Fakten nicht vor? Auch hier tut sich ein Schwarzes Loch auf.
FG Institutionengeflecht
Die FG Institutionengeflecht hat die Arbeit noch nicht aufgenommen. endlagerdialog.de hält das für einen Fehler. Gerade in einem lernenden Verfahren sind diese Fragen von großer Wichtigkeit. So weißt Marcos Buser immer wieder darauf hin, wie durch hierarchische Personalpolitik jedes Lernen in Institutionen verhindert wird. endlagerdialog.de hat das in der Bürgersprechstunde, die vom NBG das erste Mal angeboten wurde, vor dem Hintergrund der realen Entwicklungen angesprochen. Die Personalpolitik der beteiligten Institutionen BMU, BaSE und BGE sollten durch Akteneinsicht und Befragung vom NBG unter die Lupe genommen werden. In welchen Fällen wurde nicht die übliche Probezeit von 6 Monaten, sondern von 24 Monaten vereinbart? Dies hat enorme Selektionswirkung: Nach zwei Jahren ist die MitarbeiterIn soweit sozialisiert, dass keine Innovationen mehr möglich sind. Alle, die ein wenig frischen Wind hineinbringen würden, werden aussortiert. Wieviel Personen haben in der Probezeit gekündigt oder wurden gekündigt? Wie kam es zu den häufigen Leitungswechseln im BMU-Referat S III 2? Wie oft wurden Stellen schon Personen zugeordnet, bevor die Position ausgeschrieben war? Als Reaktion darauf wurde in Aussicht gestellt, dass die FG erst in der zweiten Hälfte 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird. Allein der Partizipationsbeauftragte will hier eher aktiv werden.
BGE-Bericht zur weiteren Arbeit
Die BGE berichtete über die derzeitigen Aktivitäten. Hier werden theoretische Grundlagen erarbeitet, wie zum Beispiel die geologischen Abwägungskriterien vertieft angewendet werden können. Dazu wurde das Projekt RESUS fertiggestellt. Es sind Überlegungen zu generischen Endlagersystemen inklusive Behältern durchzuführen und Methodiken zur Definition von Untersuchungsräumen zu entwickeln. Hier hat die Verordnung nur die platte Anforderung formuliert, dass für jedes Teilgebiet mindestens ein Untersuchungsraum auszuweisen ist (§ 3 Abs. 2 EndlSiUntV). endlagerdialog.de hat immer wieder gefordert, dass alle möglichen Untersuchungsräume zu betrachten sind. Vor dem Hintergrund der großflächigen Teilgebiete gewinnt das an Bedeutung. Die BGE behauptete, dass diese Arbeiten vorbereitender Natur sind und die Weiterarbeit am Zwischenbericht Teilgebiete voraussichtlich nicht vor Ende der Fachkonferenz Teilgebiete stattfindet. Dem muss widersprochen werden: All diese sogenannten Vorarbeiten beeinflussen in massiver Weise die weitere Entwicklung des Zwischenberichts.
Die BGE sollte wie das BaSE die neuen Vokabeln lernen
Interessant war, dass die BGE immer noch dem alten Sprachgebrauch anhängt und von Langzeitsicherheitsnachweis spricht. Die neuen Vokabeln wie Langzeitsicherheitsanalyse, Bewertung der Langzeitsicherheit etc. sollten gelernt werden. Diese Defizite zeigten sich bereits beim BaSE, siehe Das „sichere“ Endlager des BaSE.
Frage von endlagerdialog.de an den falschen Adressaten gerichtet
Hierher gehörte eigentlich die Frage von endlagerdialog.de an die BGE, die dem NBG vorab übermittelt wurde – siehe Kommentar:
Wo wird die fachliche Auseinandersetzung mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder zum Zwischenbericht der Teilgebiete geführt?
– Geschieht dies in separaten Fachgesprächen?
Sind diese öffentlich? Wie werden sie dokumentiert?– Geschieht dies im Rahmen der drei Erörterungstermine der Fachkonferenz Teilgebiete?
Diese Frage wurde später an das NBG gerichtet, das natürlich keine relevante Antwort finden konnte.
Vorab übermittelte Frage nicht gestellt
Eine ebenfalls vorher übermittelte Frage an das NBG – siehe hier
In der NBG-Sitzung am 26.09.2020 habe ich den Antrag an das NBG gestellt, Akteneinsicht in der Frage der Beeinflussung der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen durch Bayern durchzuführen.
1) Welche Akten welcher Institutionen wurden eingesehen?
2) Wie hat Bayern versucht, Einfluss zu nehmen?
wurde nicht erwähnt.
Die vielen Schwarzen Löcher und das Versprechen der Besserung
Auffallend ist, dass sich das NBG immer weiter aus der Öffentlichkeit zurückzieht. So werden regelmäßig nicht öffentliche Sitzungsteile anberaumt, die Arbeit findet in den geheim tagenden Fachgruppen statt und in den öffentlichen Sitzungen werden Papiere behandelt, die vorher nicht zur Verfügung gestellt werden – so das Papier zum TOP Planung wissenschaftliche Gutachten / Studien (wurde nach der Sitzung hier hochgeladen). ausgestrahlt hat dieses in der Bürgersprechstunde bemängelt. Das NBG versprach Besserung, so zum Beispiel eventuell durch Protokolle zu den Sitzungen der Fachgruppen. Doch Ergebnisprotokolle reichen da in der Regel nicht aus. Es sollte schon wenigstens über die wesentlichen unterschiedlichen Positionen berichtet werden.
Für diejenigen, die nicht in den asozialen Medien unterwegs sind
Auf twitter gibt es von Marion Durst folgenden Kommentar:
Endlagerdialog.de wird auch von vielen Laien oder örtlich betroffenen Bürgern der Endlagersuche gentutzt, um sich zu informieren. Dabei sind nicht allen die abgekürzten Begriffe geläufig: was bdeutet IKU, wer oder was ist RESUS. Wenn ich ZERAM google, lande ich bei einem Zahnarzt ;).
Vielleicht kann auf Abkürzungen verzichtet oder Erläuterungen angefügt werden!
Danke!!!
Vielen Dank für den Kommentar!
Es freut mich, dass viele Laien den Blog nutzen. Ich gebe zu, dass ich oft in eine Fachsprache verfalle. Alle Fachinstitutionen in Deutschland und darüber hinaus, die etwas mit Langzeitlagerung radioaktiver und chemotoxischer Abfälle zu tun haben, rufen meine Beiträge ab. Um auf diese Einfluss zu haben, will ich möglichst viel möglichst schnell loswerden.
Interessierte BürgerInnen geraten da oft ins Hintertreffen. Auf der anderen Seite habe ich die Fähigkeit, den Stoff auch verständlich darzustellen. Da helfen mir meine jahrzehntelangen Erfahrungen an diversen Hochschulen, in der Arbeit mit BIs und last but not least in der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz. Mein Grundsatz ist: Es gibt keine dummen Fragen, nur unpassende Antworten!
Ich werde den Kommentar zum Anlass nehmen, zum Blog ein Glossar zu entwickeln. Die ersten Einträge werden sein:
IKU
RESUS
ZERAM
Das Glossar ist jetzt eingerichtet unter https://endlagerdialog.de/glossar/. Das Glossar ist als Seite eingerichtet und jeder Glossareintrag ist mit einem Anker markiert, z. B. ZERAM https://endlagerdialog.de/glossar/#ZERAM
Zum Indikator Dosis, für den jetzt endliche eine Berechnungsgrundlage vorgeschlagen wurde
Die Dosis ist nur ein Indikator. Anbei eine Übersicht aus dem Jahre 2006, deren Vorlage zu meiner Strafversetzung vom Fachgebiet Strahlenschutz in der Entsorgung in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am BfS geführt hat.
Mehnert, M.(2006). Sicherheits- und Performance-Indikatoren für Endlager radioaktiver Abfälle in der Nachbetriebsphase, Wahl der Referenzwerte und deren Monitoring – hier: Vers. 4.0 zum Arbeitsauftrag vom 05.07.2005.
Der erste Schritt ist gemacht, es ist jedoch noch ein weiter Weg zurückzulegen
Im Internetauftritt des NBG gibt es jetzt eine Ebene, wo die Fachgruppen aus ihrer Arbeit berichten. Jedoch findet man da weder die in der 45. NBG-Sitzung vom 27.11.2020 diskutierten Unterlagen noch die weiteren Sitzungstermine und -themen.
Lediglich unter FG Geologie gibt es ein Protokoll einer Sitzung am 18.12.2020. Da wird es interessant: Es geht um die Beauftragung der Sachverständigen nach GeolDG. Sie sollen zum Beispiel aufzeigen, welche Daten zum 01.02.2021 öffentlich verfügbar und welche noch geheim sind?
Beim Problem Referenzdaten wurde nicht die Frage aus der NBG-Veranstaltung am 16.12.2020 aufgegriffen, weshalb bei Salzstöcken 8, bei flach lagerndem Salz und Ton 7 sowie bei Kristallin 9 von insgesamt 11 Indikatoren mit Referenzdaten in die Abwägung gehen. Wo ist die Evaluation zu finden, für welche der laut StandAG zu betrachtenden geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine literaturbasierte Beurteilung stattfinden soll, da für deren Bewertung noch keine ortsbezogenen Daten vorhanden sind?