Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft
Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.
Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt
Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:
Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.
Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:
Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.
Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.
Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt
Weiterhin wurden die Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs umgesetzt und die falsche Bezeichnung [Dimension] für Maßeinheiten wie z. B. mm/a oder m an diversen Stellen gestrichen. Diese Fehler waren von der Endlagerkommission blindlings aus den AkEnd-Empfehlungen übernommen worden und fanden sich schließlich im Gesetzesentwurf wieder.
Gesetzesbegründung schafft keine Klarheit
Weitere Ungereimtheiten und insbesondere die Tatsache, dass die Begründung kaum als wirkliche Begründung angesehen werden kann, da oft der Gesetzestext in etwas andere Formulierung wiederholt wird, wurden nicht beseitigt. Solch ein Gesetz ist eben nicht zu verwechseln mit einem wissenschaftlichen Papier mit einem hohen Grad an Konsistenz und nachvollziehbaren Begründungen inklusive Quellenhinweisen, sondern bietet weiten Raum für Interpretationen. Denn die JuristInnen sollen nicht arbeitslos werden.
Die praktische Umsetzung ist jetzt gefragt
Nach fast sechs Jahren Gesetzgebungsverfahren ist es jetzt Zeit, das Endlagerproblem erst einmal von den politischen Schreibtischen und Redepulten verschwinden zu lassen und die praktische Anwendung zu versuchen. Die Praxistauglichkeit steht jetzt auf dem Prüfstand. Das zurückliegende Verfahren war geprägt vom Willen, möglichst eindeutige Entscheidungskriterien zu entwickeln, sodass eine objektive Entscheidung möglich wird. Dies ist ein hehrer Anspruch, der die zugrunde liegende Wissenschaft, nämlich die Geowissenschaften, schlechterdings überfordern wird. Die Geowissenschaften ist eine beschreibende Wissenschaft, die im Wesentlichen die Vergangenheit beschreibt. Zukunftsprognosen sind hier eher neu und bedürfen eigentlich tragfähiger, möglichst geschlossener mathematischer Strukturen, wie es in den sogenannten exakten Naturwissenschaften an einigen Stellen der Fall ist.
Auch das Schaffen von Vertrauen wäre notwendig gewesen
Deshalb – und nicht nur deshalb – wäre das Schaffen von Vertrauen und damit eines bottom-up-Verfahrens wenigstens genauso wichtig gewesen. endlagerdialog.de hat sich im eigenen Blog, bei Umweltverbänden, in den diversen Internetforen und schließlich bei den Veranstaltungen der Endlagerkommission für eine solche Alternative zum nun vorliegenden top-down-Verfahren eingesetzt – siehe exemplarisch im Beitrag Die Langzeitlagersuche endlich vom Kopf auf die Füße stellen. Leider haben diese konstruktiven Ansätze kein Gehör gefunden.
Der top-down-Ansatz wird viel Zeit kosten
Mit diesem top-down-Ansatz gilt es nun zu arbeiten, was aber viel Zeit kosten wird – siehe Beitrag Zeitbedarf für das Auswahlverfahren – Einen wesentlichen Punkt vergessen. Ausgangspunkt für diese Fehlentwicklung war die sehr frühzeitige Formulierung eines Gesetzestextes, was von der Niedersächsischen Staatskanzlei schon auf der Loccum-Tagung 2012 und schließlich auch von Herrn Hennenhöfer eingesehen wurde – siehe Beitrag vom 15.06.2012.
Lernendes Verfahren und Beteiligungsverfahren sind nicht neu
Die Fixierung auf feste Kriterien ist historisch durchaus nachvollziehbar, ist aber eben zu einseitig umgesetzt worden. Dem widerspricht der Anspruch auf ein lernendes Verfahren. All diese Sachen sind nicht neu, viele Gesetze werden regelmäßig novelliert. Auch die Beteiligungsverfahren inklusive die Schaffung eines Begleitgremiums finden sich schon in Verfahren zur Altlastensanierung- siehe Kommentar Bürgerbeteiligung ist kein neues Thema.
Die Endlagerkommission ist am Problem Kristallin gescheitert
Die Endlagerkommission ist am Problem Kristallin gescheitert, obwohl schon entsprechende Warnsignale aus dem AkEnd zu vernehmen waren. Das Modell einschlusswirksamer Gebirgsbereich kann das Kristallinproblem nur mit Hängen und Würgen angehen. Wissenschaftlich ist der nun gefundene Ansatz mehr als fragwürdig, praktikabel ist er wohl auch kaum. Die Frage war, wie man mit der politischen Vorgabe zur Berücksichtigung von Kristallin umgeht? Da wären wissenschaftlich mindestens zwei Alternativen zu entwickeln gewesen, die dann politisch zu entscheiden gewesen wären. Wissenschaftlich hätte man neben der jetzt festgelegten eher konfusen Verfahrensweise wenigstens ein Verfahren mit gesteinsspezifischen Kriterien getrennt nach Salz, Ton und Kristallin entwickeln müssen. Entsprechende Vorschläge sind undiskutiert im Papierkorb gelandet.
ewG nicht kritisch hinterfragt
Das Modell einschlusswirksamer Gebirgsbereich wurde vom AkEnd 2002 aus den Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes entwickelt. Selbst bei Salz und Ton mussten hier schon Differenzierungen angebracht werden, so vollständiger Einschluss bei Salz und sicherer Einschluss bei Ton. Das Scheitern des Modells bei Kristallin stand in den AkEnd-Empfehlungen deutlich lesbar zwischen den Zeilen. Trotzdem wurde dieses Modell in der Endlagerkommission nicht kritisch hinterfragt.
Klares Suchverfahren? – Das Beispiel Gorleben
Die Frage ist, führen die jetzt postulierten Auswahlkriterien zu einem klaren Suchverfahren? Nehmen wir das Beispiel Gorleben. Die Frage, ob am Standort Gorleben eine aktive Störungszone bei Betrachtung des Zeitraums Rupel bis heute – also letzten 34 Millionen Jahre – vorliegt und damit das Ausschlusskriterium nach § 22 Abs. 2 Punkt 2 StandAG zutrifft, wird auch jetzt zu unterschiedlichen Ansichten führen. Mit den Papieren von Kleemann und der BGR ist die Diskussion – um nicht zu sagen der Streit – schon eröffnet. Da hilft vielleicht die Ankündigung der Geschäftsführerin der BGE -siehe Beitrag vom 13.01.2017:
Konkret wird sie dafür sorgen, dass die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen sich nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden. Die andere Hälfte sollte frisch aus der Ausbildung kommen.
Auf jeden Fall wird die Suche spannend werden.
Die dringliche Aufgabe des BfE zum Start des Beteiligungsverfahrens
Es ist zu hoffen, dass das BfE die zeitlich dringliche Aufgabe wahrnimmt, das Beteiligungsverfahren zu beginnen. Dazu gehört im ersten Schritt die allgemeinverständliche Information über den Inhalt des Gesetzes, den geologischen Grundlagen und deren praktische Anschauung am geologischen Untergrund Deutschlands. Hier gilt es das nachzuholen, was die Endlagerkommission versäumt hat.
Geodidaktik sollte umgehend zum Zuge kommen
Wie sieht die Geologie in den einzelnen Bundesländern aus? Hier sollten die Fachleute der Geodidaktik endlich zum Zuge kommen, und zum Beispiel anschauliche Filme wie der von Felix Krüger Geheimnisse unter märkischem Sand – Bodenschätze in Brandenburg und weitere Materialien erstellt werden. Aktuelles Material dazu gibt es im Projekt Speicher-Kataster Deutschland. Wie wäre es mit der Verankerung der Geologie in den Lehrplänen der Schulen und solchen Veranstaltungen wie Unterirdisch gut!?