Zeitschrift GAiA: Jahrhundertprojekt Endlagerung

Das Schwerpunktthema der neusten Ausgabe der Zeitschrift GAiA ist die Endlagerung. GAiA ist eine peer-review Zeitschrift unter dem Motto Ökologische Perspektiven für Wissenschaft und Gesellschaft. Die zehn Artikel zum Schwerpunkt sind:

  1. Achim Brunnengräber: Jahrhundertprojekt Endlagerung
  2. Achim Brunnengräber, Christoph Görg: Nuclear Waste in the Anthropocene – Uncertainties and Unforeseeable Timescales in the Disposal of Nuclear Waste
  3. Konrad Ott, Franziska Semper: Nicht von meiner Welt – Zukunftsverantwortung bei der Endlagerung von radioaktiven Reststoffen
  4. Klaus-Jürgen Röhlig, Anne Eckhardt: Primat der Sicherheit – Ja, aber welche Sicherheit ist gemeint?
  5. Clemens Walther, Moritz Riemann: Wie viel Strahlendosis für wen? – Lange Lagerung, Offenhaltung und ein langer Entsorgungsprozess bedeuten zusätzliche Dosis für Beschäftigte
  6. Harald Budelmann, Maria Rosaria Di Nucci, Ana María Isidoro Losada, Dennis Köhnke, Manuel Reichardt: Auf dem Weg in die Endlagerung – Die Notwendigkeit der langfristigen Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle
  7. Klaus-Jürgen Röhlig, Daniel Häfner, Karl-Heinz Lux, Thomas Hassel, Joachim Stahlmann: Einschluss oder Zugriff – Tiefenlagerung ohne oder mit Vorkehrungen zur Rückholbarkeit
  8. Elisabeth Jänsch, Achim Brunnengräber, Christian von Hirschhausen, Christian Möckel: Wer soll die Zeche zahlen? – Diskussion alternativer Organisationsmodelle zur Finanzierung von Rückbau und Endlagerung
  9. Cord Drögemüller, Sophie Kuppler: Bürger(innen) auf Standortsuche – Erwartungen in Deutschland, Erfahrungen aus der Schweiz
  10. Peter Hocke, Ulrich Smeddinck: Robust-parlamentarisch oder informell-partizipativ? – Die Tücken der Entscheidungsfindung in komplexen Verfahren

zu 1:

Im ersten Beitrag werden im Wesentlichen alle neun folgenden Artikel kurz vorgestellt. Einleitend wird auf die Verabschiedung diverser Gesetze hingewiesen. Dabei wird zum Beispiel von der Novellierung des StandAG gesprochen, ohne darauf hinzuweisen, dass wesentliche Teile – nämlich alle Auswahlkriterien – gänzlich neu sind. Das StandAG von 2013 enthielt zu diesem Kernbereich nichts.

Betont wird, dass das NBG unter erheblichem Erwartungsdruck steht. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb in diesem Zusammenhang nicht auch die beiden Hauptakteure, die BGE als operator und das BfE als regulator mit gleichzeitiger Zuständigkeit für die Öffentlichkeitsbeteiligung, genannt werden. Hier sollten sich die Haupterwartungen konzentrieren. Das NBG als ehrenamtliches Organ kann diese Akteure nur kritisch begleiten, hat aber nach außen sichtbar mit der Arbeit bereits begonnen, während BGE und BfE erst dabei sind, langsam aus den Startlöchern zu kommen.

Betont wird der interdisziplinäre Ansatz, im Wesentlichen verortet im Forschungsprojekt ENTRIA. An den Beiträgen waren Politik-, Sozial-, Wirtschafts- und Naturwissenschaftler beteiligt.

zu 2:

Aufgegriffen wird die Entscheidung einer Arbeitsgruppe der International Commission on Stratigraphy, dass das Erdzeitalter des Holozän durch eine neue Epoche, das Anthropozän, abgelöst werden muss, da der Mensch in einem noch nicht dagewesenen Maße in die natürlichen Kreisläufe eingreift. Dies wurde bereits in der Endlagerkommission erwähnt, hier wird es auch naturwissenschaftlich mit dem stratigrafischen Marker belegt. Als Marker eignen sich wohl die radioaktiven Isotope, die durch die Atombombentests weltweit verbreitet wurden.

Angeführt werden auch Cäsium-Isotope aus dem Unfall von Fukushima, jedoch werden Cäsium 134 mit einer Halbwertszeit von 2 Jahren und Cäsium 137 mit 30 Jahren bald nicht mehr auffindbar sein. Sie sind als Marker ungeeignet. Anders wird es mit den radioaktiven Abfällen sein, die eine andere Zeitdimension eröffnen. Angeführt wird hier Uran 235 mit 704 Millionen Jahren Halbwertszeit.

Angeführt wird der durch das StandAG vorgegebene Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre und dieser als unvorhersehbarer Zeitraum in Hinblick auf Politiker, Technikern und der Gesellschaft bezeichnet. Verzichtet wird darauf darzustellen, dass die Physik die Lebensdauer der radioaktiven Nuklide recht gut vorhersagen kann. Aus dieser Aussage zu den Halbwertszeiten, die leicht 1 Million Jahre überschreiten, ist es naheliegend, zur Behandlung des Problems die Geologie, die mit solch langen Zeiträumen arbeitet, heranzuziehen. Die Geologie kann aber nicht so exakte Prognosen liefern wie die Physik. Wenn man die großen Unsicherheiten betont, wie es in dem Beitrag getan wird, sollte man diesen Aspekt auch zur Sprache bringen. So stellen sich die 1 Million Jahre nicht als notwendige Isolationsdauer dar, sondern sie wurden als Grenze des geologischen Wissens auf der Grundlage der Geologie Deutschlands festgelegt – siehe AkEnd-Empfehlungen S. 28 – 30.

Der AkEnd ist der Auffassung, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen praktisch vernünftige Prognosen über die geologische Standortentwicklung in günstigen Gebieten, wie sie auch in Deutschland existieren, über einen Zeitraum in der Größenordnung von einer Million Jahren erstellt werden können.

zu 3:

Eingangs werden die radioaktiven Abfälle als langlebige Schadstoffe identifiziert. Leider wird nicht darauf eingegangen, wie man mit anderen langlebigen Schadstoffen wie zum Beispiel Dioxinen umgeht. Damit könnte die Diskussion zu Rückhol- und Bergbarkeit bereichert werden.

Apodiktisch wird weiterhin behauptet, die radioaktiven Abfälle sollten aus Sicherheitsgründen konzentriert gelagert werden und dass deshalb ein egalitärer Ansatz zur Verteilung der Lasten ausscheidet. Selbstverständlich sollte man die Abfälle nicht weiträumig über Deutschland verteilen, gegen fünf oder sechs Standorte sprechen aber nicht Sicherheits-, sondern Kostengründe. Die Aufteilung auf einige Standorte bringt sogar den Vorteil der Diversität – siehe auch Vorschlag von Kromp und Lahodynsk erwähnt hier.

Interessant ist die Herausarbeitung des nicht ganz unrealistischen Falls, dass bei der engeren Auswahl die Rationalität des Verfahrens nicht mehr ausreicht, sprich wenn zum Schluss mehrere Standorte mit nur geringen Sicherheitsdifferenzen identifiziert werden. Sollen dann Freiwilligkeit oder sogar Losverfahren die Entscheidung bringen?

Aufschlussreich ist weiterhin die Schlusspassage:

Angesichts des neuen Gesetzentwurfs stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, um wie viel wir in den vergangenen Jahren klüger geworden sind. Die Forschungen und Beratungen münden ja in die rechtliche Fixierung einer in ihren Einzelheiten flexiblen, aber im Kern nicht sonderlich originellen, ja im Grunde altbekannten konventionellen Grundstrategie. Ob die Debatten der letzten fünf Jahre Auswirkungen auf den erwartbaren Protest an zukünftigen Standorten haben werden, können wir derzeit nicht wissen.

In einer fiktiven Gesprächssituation mit Repräsentant(inn)en zukünftiger Generationen sollten wir in der Lage sein, umfassend Rede und Antwort zu stehen. Trauen wir uns dies zu, dürfen wir hoffen, verantwortlich gehandelt zu haben.

Aber genau diese Gesprächssituation – real oder fiktiv – wurde in den letzten sechs Jahre – seit dem 11.11.2011 – gescheut. Hat man trotzdem verantwortlich gehandelt?

zu 4:

Gegenstand der Ausführungen ist der Safety Case. Bei der deutschen Übersetzung beginnt schon die Schwierigkeit und wird deshalb in diesem Papier vermieden. Im Papier 7 wird es als Sicherheitsdokumentation bezeichnet, in der auf rechnerischer und argumentativer Grundlage wissenschaftlich plausibel und nachvollziehbar der Einschluss belegt wird. In diesem Beitrag deutet folgende Formulierung auf die in Deutschland bisher in den konkreten Endlagerverfahren benutze Formulierung hin:

Beim Nachweis der Sicherheit kommt dem Safety Case eine wesentliche Rolle zu.

Bei allen nicht akademischen, sondern verwaltungsrechtlich relevanten Verfahren wird vom Langzeitsicherheitsnachweis gesprochen. Sicherheit kann bei einem Endlager mit einem notwendigen Prognosezeitraum von gut über 10 Mio. Jahren wohl schlechterdings nicht nachgewiesen werden. Es lassen sich höchstens Risiken abschätzen, wobei der absolute Maßstab nicht zielführend ist. Zielführend ist allein der Vergleich der Risiken in unterschiedlichen geologischen Konfigurationen und Endlagersystemen mit der gleichen Abschätzungsmethode. Deshalb ist die Skepsis gegenüber Safety Case durchaus angebracht.

Das wird noch auf die Spitze getrieben durch den einzigen Safety Case, der in Deutschland laut AutorInnen aufgestellt wurde, nämlich der Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben. Der Widerstand gegen diesen Safety Case – besser Risk Case – trifft deshalb auf pauschale Verweigerung, weil er weder unterschiedliche geologische Formationen noch Endlagersysteme miteinander vergleicht, sondern allein die ehemaligen Planungen am Standort Gorleben zum Gegenstand hat. Zum Beispiel werden Diversität und Redundanz – wesentliche Komponenten der Sicherheitsphilosophien – bei den geologischen Barrieren fallen gelassen, ohne dies auch nur zu erwähnen.

Auch die Kritik an den Sicherheitsuntersuchungen, wie sie in der Endlagerkommission diskutiert wurden, lässt sich leicht erklären. Ein Blick in die angeführte Unterlage – Beitrag Mehnert , Unterpunkt Sicherheitsuntersuchungen – führt dahin. Sie sei verkürzt zitiert:

Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen sollen schon in der Phase 1 erstellt werden. Zu befürchten ist, dass in diesen versucht wird, die durch das Endlager verursachte zusätzliche Dosisleistung für den Menschen als skalare Größe abzuschätzen und insgeheim als wesentliches Aus­wahlkriterium in den Auswahlprozess einzuspielen. Dem widerspricht, dass solche Abschätzungen zu relativ belie­bigen Werten führen können und eine wissenschaftlich haltbare Methodik dafür bisher nicht öffentlich diskutiert wurde, obwohl seit 2009 nach Aussage des BMUB daran gearbeitet wird (SSK-Beratungsauftrag). Der Beratungs­auftrag an die SSK wurde sogar mit dem Hinweis auf die Endlagerkommission ausgesetzt. Die bisherige Vorge­hensweise nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird schon seit Jahrzehnten als unzureichend betrachtet. Im Planfeststellungsverfahren ERAM ist das als wesent­liches Defizit erkannt worden.

Die Beurteilung eines Endlagers an einem Standort kann nicht durch eine skalare Größe geschehen, sondern muss durch multikriterielle Analyse insbesondere der geologischen Gegebenheiten erfolgen. Nur so kann das Risiko in seiner gesamten Bandbreite insbesondere auch im Bereich der Ungewissheiten und des Nichtwissens vergleichend abgewogen werden.

Kritisiert wird also nicht die Komplexität, sondern die zu befürchtende Reduktion auf eine einzige skalare Größe, die sogar mit einem Grenzwert belegt werden sollte. Dies ist dann doch verhindert worden.

Interessant ist der Lösungsansatz, Stakeholder an der Erstellung des Risk Case zu beteiligen. Ähnliches liest man schon in gut 10 Jahre alten internen BfS-Unterlagen:

Es geht auch um die Schaffung einer breiteren Vertrauensbasis in der Öffentlichkeit, um eine fundierte gesellschaftliche Entscheidung herbeiführen zu können. Um dieses zu erreichen, sollten bei einem konkreten Projekt alle verfügbaren Indikatormodelle angewendet werden. Lediglich Doppelungen sollten vermieden werden, indem identische Indikatoren identifiziert und als Synonyme gekennzeichnet werden. Nur durch einen solchen „pluralistischen“ Ansatz ist die Beurteilung des komplexen Problems „Endlager in der Nachbetriebsphase“ – das sich mit den exakten Naturwissenschaften Physik und Chemie, mit der beschreibenden Wissenschaft Geologie und mit weiteren Wissenschaften wie der Soziologie nicht eindeutig abbilden lässt – in Approximation durchführbar. Ein „singularistischer“ Ansatz ist wenig hilfreich lit[76].

…..Da wir es bei einem radioaktiven Endlager mit Unsicherheiten verschiedenen Typs über lange Zeitperioden zu tun haben (die wir einzuschätzen haben und die glaubwürdig zu kommunizieren sind), ist es ratsam, den Sicherheitsnachweis als «bewegliches Ziel» mit verschiedenen Ansätzen anzuvisieren…:

Auf Grund der o. g. erkenntnistheoretischen Rahmenbedingung ist die Aufzählung der Indikatormodelle nie als abschließend zu betrachten. Jedes weitere sinnvolle Indikatormodell kann neue Aspekte aufzeigen, die mit den bisherigen nicht vollständig abgedeckt werden konnten. Konsequenterweise ist für ein Endlagerprojekt ein möglichst umfassender Satz von Eingangsdaten zu erarbeiten, so dass jeder beliebige Indikator abgeschätzt und auf Nachfrage auch weitere sinnvolle Indikatorvorstellungen numerisch bedient werden können. Ein Sicherheitsnachweis/-beweis im rein wissenschaftlichen Sinne ist unmöglich und ein Versuch hätte Ähnlichkeit mit den sog. Gottesbeweisen, die bei der Entwicklung der mathematischen Logik und der Erkenntnistheorie eine wesentliche Rolle spielten lit[15], lit[37]. In lit[77] wird diese Problematik in folgender Weise formuliert:

….The system characteristics of radioactive waste lead to the fact that longterm safety of waste disposal intrinsically cannot be mathematically demonstrated. The hypothesis is investigated that a „convincing set of arguments“ (NEA 1999b, [G182:11]) can only be given in an extensive stepwise process and consists of technical elements (barriers), scientific methods (e.g. uncertainty analyses) and comprehensive procedural aspects…..

Durch Beteiligung der Öffentlichkeit sind die WissenschaftlerInnen gezwungen, verständliche Erklärungen bereitzustellen und Rede und Antwort zu stehen. Wie in der Forschung über Nichtwissen bereits ausgiebigst diskutiert, lassen sich damit auch Expertenirrtümer reduzieren. Dass dazu eine konzentrierte transdisziplinäre Forschung erforderlich ist, ist wohl überzogen. Hilfreich wäre es aber, die schon lange vorliegenden Forschungsergebnisse aus den verschiedensten Bereichen endlich zusammenzutragen. Diese sollten dann in dem zu Morsleben neu zu erstellenden Risk Case getestet werden. Schließlich sind sie in der Verordnung nach § 27 Abs.6 StandAG festzulegen.

Leider fehlt eine allgemeine Betrachtung, ob und in welcher Weise bei multikriteriellen Entscheidungsprozessen (siehe hier), die gerade in der Umweltplanung gang und gäbe sind, zusätzlich begleitende Analysen zum Einsatz kommen. Welchen Betrachtungshorizont haben solche Analysen und wie werden sie beim Planungsprozess neben den Kriterien berücksichtigt?

zu 5:

Bei der gesamten Endlagerdiskussion – insbesondere in der Endlagerkommission – spielte das dafür originäre Fachgebiet – nämlich der Strahlenschutz – keine Rolle. Die Wissenschaftsbasiertheit steht deshalb auf sehr tönernen Füßen. Deshalb ist der Beitrag Wieviel Strahlendosis für wen? sehr zu begrüßen. Eines sollte immer wieder betont werden:

Jede Lagerungsform, die – aus Gründen des Schutzes vor Exposition – auf Handhabung der Stoffe angewiesen ist, folgt demnach utilitaristischen Erwägungen, wonach die höhere Exposition einer kleinen Gruppe zugunsten des Schutzes der größeren Gruppe in Kauf genommen wird. Dies widerspricht unter Umständen auch den Zielen des Strahlenschutzes selbst.

Leider wird im Text an keiner Stelle die Sinnhaftigkeit der Betrachtung der Kollektivdosis diskutiert. Auch wenn die Überschrift des Beitrags auf die Individualdosis abzielt, wäre wenigstens die Erwähnung der Kollektivdosis angebracht gewesen.

Herausgestellt wird die notwendige Betrachtung der zwei wesentlichen Strahlenschutzgrundsätze der Rechtfertigung und Optimierung gerade im Falle einer Rückholung. Ob die Rechtfertigung bei der ungeplanten Rückholung aus der Asse II einfach politisch festgelegt werden kann, erscheint dann doch recht zweifelhaft.

zu 6:

In diesem Beitrag wird die Interdisziplinarität des Schwerpunkts im GAiA-Heft sehr deutlich. Die AutorInnen kommen aus den Technik-, Sozial- und Politikwissenschaften. Herausgearbeitet wird die in der Technik notwendige Festlegung des Nutzungszeitraums unter anderem aus Kostengründen. Kurz skizziert werden die Forschungsarbeiten in Großbritannien, USA und Frankreich zur Zwischenlagerung als Komponente einer ganzheitlichen Entsorgungsstrategie, die über die bisher üblichen 40 bis 60 Jahre hinausgehen.

Insbesondere die französischen Arbeiten wurden in den Niederlanden zum Bau eines zentralen Zwischenlagers mit einer Nutzungszeit von mindestens 100 Jahren benutzt. Das Lager ist im Jahr 2003 in Betrieb gegangen. All diese Informationen sollten für die in Deutschland beginnende Diskussion zur Zwischenlagerung genutzt werden. Das NBG wird diese Thematik in einem Gutachten behandeln lassen und eine öffentliche Veranstaltung im Januar 2018 dazu organisieren (siehe Kurzprotokoll 7. Sitzung).

Abschließend wird der Frage nachgegangen, ob eine längerfristige Zwischenlagerung eine Verzögerungstaktik der Endlagersuche darstellt oder aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit reinem Pragmatismus entspringt.

zu 7:

Herausgearbeitet wird, dass die langfristig überwachte und rückholbar/reversible Einlagerung in tiefe geologische Formationen einen Kompromiss darstellt zwischen einerseits der nachsorgefreien Einlagerung mit baldmöglichstem Verschluss und passiver Sicherheit und andererseits eine Hütung der Abfälle auf unbestimmte Zeit.

Bei diesem Kompromiss ist eine Beobachtung (Monitoring) notwendig, damit eine Entscheidung zur eventuellen Rückholung getroffen werden kann. Leider wird nicht auf das einschlägige Forschungsprogramm MoDeRn zum Monitoring hingewiesen, siehe auch Beiträge Nichtwissenskultur.. und Monitoring am...

Die Umsetzung eines solchen Kompromisses erfordert je nach Wirtsgestein unterschiedliche Vorgehensweisen insbesondere im Hinblick auf die eventuelle Verringerung der passiven Sicherheit über sehr lange Zeiträume. Daneben stellt sich die Frage der Generationengerechtigkeit. Es wird der Schluss gezogen:

Gerade um bei der Beantwortung dieser Fragestellungen eine diskursive und wissenschaftliche Verengung der Optionen und Varianten zu vermeiden, muss eine disziplinär, interdisziplinäre und transdisziplinär angelegte Wissenschaftslandschaft, insbesondere auch unter Einbindung der Ethik, möglichst umfassende Informationen und Argumente zur Verfügung stellen, damit Gesellschaft und Politik im Diskurs durch eine „Identifizierung der besten Argumente für die Entsorgung“ (Grundwald) zu einer Entscheidung kommen können.

Bei der Umsetzung dieses hehren Anspruchs wird dem NBG eine wichtige Rolle zugeschrieben. Dazu sei hier angemerkt, dass das NBG ehrenamtlich arbeitet und im Gegensatz dazu das BfE als steuerfinanzierte Behörde die Öffentlichkeitsbeteiligung – also die Transdisziplinarität – zu gewährleisten hat.

zu 8:

Wer für die Entsorgung des nuklearen Komplexes zahlen soll, war umstritten, ist aber inzwischen entschieden. Die Durchsetzung des Verursacherprinzips ist nicht vollständig gelungen, da dies unter Umständen die Abfallverursacher zu stark belastet und den Fortbestand der entsprechenden Energieversorger eventuell gefährdet hätte. Es ist eine Lösung gefunden worden, die angeblich die gesamtgesellschaftlich verträglichste Lösung darstellt. Angemerkt werden muss gerechterweise, dass in Deutschland in der Anfangszeit der Staat Energieversorger gedrängt hat, Kernkraft zur Stromproduktion einzusetzen.

Sollten die Kosten der Endlagerung höher werden, als abgeschätzt wurde, oder das angesetzte Zinsniveau nicht erreicht werden können, wird die Allgemeinheit die zusätzlichen Kosten tragen müssen. Diese eventuelle Subvention ist nicht die erste Subvention, aber hoffentlich die letzte. Auf die konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips wurde bei der Kernkraftnutzung schon von Anfang an verzichte, indem die Haftung der Kernkraftwerksbetreiber im Falle eines Unfalls per Atomgesetz beschränkt worden war. Leider fehlt dieser Aspekt in dem Beitrag.

zu 9:

Erwähnt werden die drei vorgesehenen Institutionen der Bürgerbeteiligung im Standortauswahlverfahren wie NBG, Regionalkonferenzen und Rat der Regionen. Leider wird nicht erläutert, weshalb es neben den Regionalkonferenzen einen Rat der Regionen geben soll. Dazu siehe Abschlussbericht der Endlagerkommission Kapitel A 4.2.5.2:

In der Fachkonferenz „Rat der Regionen“ tauschen Vertreter aus den Regionalkonferenzen ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region miteinander aus und entwickeln eine überregionale Perspektive auf die Standortsuche. An der Fachkonferenz sind auch Vertreter der Standorte von Zwischenlagern beteiligt.

Siehe auch § 11 StandAG. Die Betonung liegt also auf überregionale Perspektiven, das bedeutet, der NIMBY-Trend soll abgeschwächt werden.

Weiterhin richtet das BfE zwar die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen ein, das NBG wird jedoch zu einem Teil von Bundestag und Bundesrat gewählt (anerkannte Personen des öffentlichen Lebens) und zum anderen Teil vom BMUB ernannt (BürgerInnen).

Der Vergleich mit Erfahrungen mit ähnlichen Strukturen in der Schweiz ist interessant, betont wird aber, dass die historische Entwicklung dieses Problemfeldes in Deutschland doch anders aussieht. Schon auf der ersten Seite des Beitrags wird zutreffend bemerkt:

Offen bleibt, inwiefern sich jene Umweltverbände und Bürgerinitiativen, die sich der Zusammenarbeit mit der Endlager-Kommission verweigerten, auf diesen Prozess einlassen können.

zu 10:

Einleitend wird ausgeführt, dass ein wirklicher Neuanfang mit dem StandAG nicht gemacht worden ist:

Dieser fundamentale Rücksprung hätte unter anderem darin bestehen können, konzeptionelle Endlager-Alternativen – vor allem prinzipiengeleitet – abzuklären und in demokratischen Verständigungs- und Willensbildungsprozesse einzubeziehen (Ueberhorst).

Unter anderem wird festgestellt, dass die im StandAG vorgesehenen Anträge und Stellungnahmen nur schwache Mitwirkungsrechte sind. Es besteht die Gefahr, dass dies zum partizipativen Ornament verkommt.

Das StandAG enthält keine Verfahrenweise, um den historischen Konflikt bei der nuklearen „Entsorgung“ bearbeiten zu können. Um hier vorwärts zu kommen, sollte die Historie wissenschaftlich aufgearbeitet und kommuniziert werden und in die Bildung Eingang finden. Dies sollte in einem Wissenszentrum gebündelt werden.

Fazit

Die Beiträge zum Schwerpunkt in der Zeitschrift GAiA zeigt das erste Mal eine wirklich interdisziplinäre Herangehensweise an das Problem der Endlagerung. Da musste im Forschungsverbund ENTRIA offensichtlich knappe fünf Jahre hart gerungen werden.

Was aber immer noch fehlt, ist der Vergleich mit der offensichtlich parallelen Problemlage bei der Endlagerung chemotoxischer Abfälle.

Weiterhin werden geologische Aspekte nicht reflektiert, obwohl das Tiefenlager als die quasi geologische Problemlösung präferiert wird. Insbesondere wird nicht der Fragestellung nachgegangen, inwieweit Aussagen der Geologie insbesondere über die Zukunft vertrauenswürdig sind? Dazu bedarf es der wissenschaftstheoretischen Reflexion dieser Wissenschaft im Vergleich zum Beispiel zur Physik.

Was sagt die Wissenschaftsforschung zum derzeitigen Stand der Geologie aus? Diese Fragestellung scheint wenig behandelt zu sein. Auf der Internetseite des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte findet man lediglich eine einzige Arbeit zur konkreten Geologie: Overcoming the Division of Labor in Global Tectonics: Eduard Suess‘ The Face of the Earth.

2 Gedanken zu „Zeitschrift GAiA: Jahrhundertprojekt Endlagerung

  1. Endlich geschafft

    Endlich wurde der vorstehende Artikel um die zugesagten Statements zu den einzelnen Beiträgen in der Zeitschrift GAiA ergänzt.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Kommentare sind erwünscht!

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