BGE geht junge Wege

Dritte Veranstaltung in Berlin

Am 28.11.2018 fand die dritte Veranstaltung mit dem Titel Standortauswahl – Wie die BGE ein sicheres Endlager für Atommüll sucht statt. Nach Peine und Wolfenbüttel war jetzt Berlin an der Reihe. Passender wäre es gewesen, diese Veranstaltung an den Orten der derzeitigen Endlagerdiskussion wie Lathen und Sögel, Herzlake, Krone, Meppen, Bayerischen Wald oder flächendeckend in ganz Bayern (Koalitionsvereinbarung, S. 31) anzubieten. Weitere wichtige Veranstaltungsorte können der BMU-Presseschau vom 19.05.1994 entnommen werden.

Solidarität mit dem Geologischen Dienst Bayern notwendig?

Entgegen diversen Meldungen in der Presse- und Informationslandschaft hat nach wiederholter Feststellung der BGE das Land Bayern die angefragten Geodaten des Landes ohne Weiteres geliefert. Man kann nur hoffen, dass das Bayerische Landesamt für Umwelt Abt. 10: Geologischer Dienst weiterhin den jetzt massiven Einflüssen der Landespolitik widersteht.

Erstaunlich viele TeilnehmerInnen

In Berlin kamen erstaunliche viele TeilnehmerInnen zusammen. Unter den ca. 70 Personen waren viele ehemalige Mitglieder der Endlagerkommission, stark vertreten war das Nationale Begleitgremium. Auch die BGZ wurde von der BGE als Schwestergesellschaft begrüßt, mit der man ein Stück weit zusammenarbeiten müsse. In der GeschäftsführerInnen-Reihe nahm auch die ab Anfang 2019 bei der BGE als kaufmännische Geschäftsführerin tätige Frau Beate Kallenbach-Herbert Platz.

Aber es gab eine positive Überraschung

Für jemand, der Endlagerveranstaltungen regelmäßig besucht, war zu erwarten, dass es nichts Neues in der Sache geben wird. So lag die Statuskonferenz des BfE nur knappe drei Wochen zurück, wo die BGE bereits zu Wort kam. Aber es gab eine positive Überraschung: Das vorgesehene Standortauswahlverfahren wurde von Frau Dr. Dorothea Reyer vorgetragen, die erst seit August 2018 bei der BGE arbeitet. Weiterlesen

Forum Zwischenlagerung: Die zweite Veranstaltung

Frühzeitig genannter Termin am Wochenende

Am 24.11.2018 fand die zweite Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung des BfE in Fulda statt. Der Termin wurde bereits bei der ersten Veranstaltung fünf Monate zuvor angekündigt. Den damals Anwesenden wurde er vorgesetzt, obwohl es durchaus Terminplanungen gibt, die den Fünf-Monatszeitraum überschreiten. In einem konkreten Fall wurde das eigentlich vorgesehene Treffen um einen Tag verschoben und ebenfalls nach Fulda verlegt.

Dünnes Programm und dünne Dokumentation

Eingeladen wurde mit einem etwas dünnen Programm. Auch als dünn kann die zugesagte Dokumentation der ersten Veranstaltung bezeichnet werden. Neben einem allgemeinen Artikel, dem Beitrag des BfE-Präsidenten, einer Frage-Antwortliste (veröffentlicht am 16.11.2018), einem Papier der ASKETA und dem gemeinsamen Papier von BIs an Zwischenlagerstandorten gab es keinerlei Informationen über die Beiträge von Olaf Schulze (Bürgermeister der Stadt Geesthacht), Christoph Bunzmann (BfE), Matthias Eck (BGZ), Raimund Kamm (Verein Forum), Michael Müller (BfE) sowie Burghard Rosen (BGZ) – siehe Programm 1. Veranstaltung.

Fernbleiben bei bleibender schlechter Qualität

Zu Beginn der Veranstaltung in Fulda wurde dies bemängelt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bei der ersten Veranstaltung betont wurde, dass bei gleichbleibender schlechter Qualität die BI-orientierten TeilnehmerInnen der Veranstaltungsreihe fernbleiben werden. Weiterlesen

NBG findet zur Geschäftsordnung zurück

Gründe der Nichtöffentlichkeit

Nachdem bei der letzten NBG-Sitzung auf § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung

Soweit eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich ist, beschließt das Begleitgremium in Ansehung dieses Grundes jeweils mit Zweidrittelmehrheit ggf. vorab über die Zutrittsberechtigung weiterer Personen. Der Grund ist zu nennen und öffentlich zu machen.

hingewiesen wurde und  verspätet die Gründe der Nichtöffentlichkeit genannt wurden, wurde dieses Mal gleich unter TOP 1 über die Themen des nichtöffentlichen Sitzungsteils informiert. Die nachgeholte Begründung der Nichtöffentlichkeit ist im Protokoll zur 21. Sitzung nachzulesen. Auch die Wortmeldungen der Gäste werden im Protokoll nachvollziehbar wiedergegeben, so auch der Vorschlag, das Rederecht für Gäste zeitnah in der Geschäftsordnung festzuschreiben.

Es fehlt im Protokoll: Scheitern der Online-Konsultation

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Erste Statuskonferenz des BfE

Breitenwirkung nicht erreicht

Am 8./9. November 2018 veranstaltete das BfE die erste Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zielgruppe sollte sein (siehe 6.1 in Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE):

Insbesondere die engagierte Öffentlichkeit sowie Wissenschaft und Forschung

Eine Breitenwirkung wurde nicht erreicht. Interessierte BürgerInnen ohne Funktion waren an einer Hand abzuzählen, was auch wegen der Veranstaltungszeit Donnerstag/Freitag zu erwarten war. Wohl aber waren entsprechende Stakeholder vertreten. Hauptsächlich waren VertreterInnen der Landesbehörden, der Dienstleister der nach StandAG befassten Institutionen und der Institutionen selbst anwesend, vereinzelt auch von bisher nicht beauftragten Forschungsinstitutionen. Einladungen wurden nicht gezielt platziert, so wurde angeblich lediglich ein Journalist gesichtet. Eine Pressekonferenz gab es nicht. Die Presse als Multiplikator  – weniger für die Veranstaltung, aber für das Thema Endlagerung – wurde nicht bedient. Das Desinteresse in der allgemeinen Bevölkerung wird zwar beklagt, einfach umzusetzende Gegenmaßnahmen werden aber nicht ergriffen.

Livestream, Videodateien müssen noch bearbeitet werden

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Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager

AVV nicht Stand von Wissenschaft und Technik

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. Offensichtlich befasste sich die SSK damit jedoch nicht.

Rolle im Planfeststellungsverfahren Morsleben

Im Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur nachträglichen Legalisierung der Endlagerung im Ostfeld und zur Schließung des Endlagers Morsleben wurde während des Erörterungstermins die fehlende Methodik zur Abschätzung der Dosis problematisiert. So kommt der Gutachter der Genehmigungsbehörde – Brenk Systemplanung – in der Kommentierung der Einwendungen und Erörterung zu folgender Aussage (Seite A3/204): Weiterlesen

Betreten von Neuland?

Die BGE und das Neuland

Im Tagesspiegel erschien am 30.10.2018 ein Artikel mit dem Titel Welche Probleme die Endlager-Suche bereitet. Darin stellt Frau Dehmer, Leiterin der Unternehmenskommunikation der BGE, fest:

Wir stellen bei jedem Schritt fest, dass wir Neuland betreten. Wir haben schlicht keine Erfahrungswerte mit dem neuen Verfahren.

Das ist reichlich übertrieben.

Frühere Standortsuchen

Nach günstigen geologischen Gesamtsituationen für Endlager radioaktiver Abfälle wurde schon mehrfach in Deutschland gesucht, eine Auswahl: Weiterlesen