Wo stehen die Kriterien?
Im Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 gab es diverse Fragen nach den Kriterien, die im Auswahlverfahren angewendet werden sollen. Einigen war nicht bekannt, dass diese im Gesetz (StandAG) selber stehen:
- Ausschlusskriterien (§ 22),
- Mindestanforderungen (§ 23),
- geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24 in Verbindung mit Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10, Anlage 11),
- planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 25 in Verbindung mit Anlage 12).
Und die Auslegung der Kriterien?
Eine weitere Anmerkung war (siehe auch BASE-Verschriftlichung):
Es wäre hilfreich, wenn im Zwischenbericht deutlich gemacht wird, wo die BGE Spielraum bei Entscheidungen hatte bzw. wo sie Kriterien ausgelegt hat.
Die Auslegung der Kriterien wird von der BGE als Methode bezeichnet, es ist die jeweilige Methode, wie die Kriterien auf die Daten angewendet werden. D. h. die im StandAG festgelegten Kriterien bedürfen in der Regel einer Interpretation.
Wie sehen diese Methoden aus und werden diese vom BASE geprüft?