Das Endlager Morsleben

Morsleben ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzgewinnungsbergwerk. 1970 wurde es in der DDR aus zehn stillgelegten Bergwerken als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Bei der Wiedervereinigung wurde es als Endlager nach Atomgesetz weiterbetrieben.

Im November 1997 erhob der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND e. V.) Klage. Das Ostfeld sei nicht Teil der Dauerbetriebsgenehmigung. Ein Eilantrag auf Unterlassung der Einlagerung hatte am 25. September 1998 Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Auf dieser Grundlage wurde auf die weitere Einlagerung von radioaktiven Abfällen vollständig verzichtet.

Der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, hat schließlich die Endlagerung von bisher im Bergwerk lediglich zwischengelagerten radioaktiven Abfällen, die Legalisierung der Endlagerungen im Ostfeld und die nachfolgende Stilllegung des Endlagers beantragt. Fälschlicherweise wird dies als Plan zur Stilllegung (herunterladen mit „Ziel speichern unter“) bezeichnet.

Für das notwendige Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur Legalisierung der illegalen Endlagerung im Ostfeld und zur Stilllegung ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde zuständig. Der Betreiber rechnet laut Volksstimme für 2014 oder 2015 mit dem Planfeststellungsbeschluss. Die Verfüllung werde dann etwa 15 bis 20 Jahre dauern.

Endlagerforschung mit Steuermitteln finanziert


Verursacherprinzip?

Immer wieder wird betont, dass die Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip von den Abfallproduzenten getragen werden. Die Kostenverteilung ist in der Endlagervorausleistungsverordnung geregelt.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber es gibt natürlich Ausnahmen, so die Forschungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Endlagerung Weiterlesen

Von der ASSE für KONRAD lernen

Behälter nur für den Transport?

Die Vorkommnisse in der Asse haben gezeigt, dass es ein Fehler war, die Abfallbehälter lediglich als Transportbehälter auszulegen. Für die schon lange im Zusammenhang mit der Novellierung der Sicherheitskriterien /-anforderungen diskutierte Rückholbarkeit/Bergbarkeit wurde hier am Praxisbeispiel die Notwendigkeit gezeigt. Die Behälter müssen deshalb wenigstens die ersten 500 Jahre intakt bleiben (siehe Sicherheitsanforderungen, Seite 18, Punkt 8.6). So können während der Betriebsphase bis zum Verschluss des Bergwerks und danach bei nicht erwarteten Ereignissen mit höherem Aufwand die Abfälle geborgen werden. Weiterlesen

Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein

Geheimverhandlungen

Die geheimen Verhandlungen zu einem Endlagersuchgesetz erreichen jetzt die Zivilgesellschaft. Auf einer Tagung in Loccum und einem Fachgespräch der GRÜNEN  begann eine Diskussion, die in einem produktiven Bürgerdialog zur Endlagersuche münden könnte. Weiterlesen