Morsleben ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzgewinnungsbergwerk. 1970 wurde es in der DDR aus zehn stillgelegten Bergwerken als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Bei der Wiedervereinigung wurde es als Endlager nach Atomgesetz weiterbetrieben.
Im November 1997 erhob der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND e. V.) Klage. Das Ostfeld sei nicht Teil der Dauerbetriebsgenehmigung. Ein Eilantrag auf Unterlassung der Einlagerung hatte am 25. September 1998 Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Auf dieser Grundlage wurde auf die weitere Einlagerung von radioaktiven Abfällen vollständig verzichtet.
Der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, hat schließlich die Endlagerung von bisher im Bergwerk lediglich zwischengelagerten radioaktiven Abfällen, die Legalisierung der Endlagerungen im Ostfeld und die nachfolgende Stilllegung des Endlagers beantragt. Fälschlicherweise wird dies als Plan zur Stilllegung (herunterladen mit „Ziel speichern unter“) bezeichnet.
Für das notwendige Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur Legalisierung der illegalen Endlagerung im Ostfeld und zur Stilllegung ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde zuständig. Der Betreiber rechnet laut Volksstimme für 2014 oder 2015 mit dem Planfeststellungsbeschluss. Die Verfüllung werde dann etwa 15 bis 20 Jahre dauern.