BGE-Umfrage zu Ausschlusskriterien
Die BGE wollte ihre Abfrage bei den Länderbehörden zu den Ausschlusskriterien Ende Februar abschließen. Man kann auf die Auswertung gespannt sein, die wohl bei einem Workshop am 16./17.04.2018 vorgetragen werden wird. In den Veranstaltungsankündigungen der BGE kommt dieser Workshop seit heute vor, siehe hier.
Bundesländer-Prüfungen nach § 21 StandAG
Weiterhin bearbeiten die Länder Anträge für Vorhaben in einer Teufe von mehr als 100 m. Sie müssen entscheiden, ob an den Vorhabenstandorten zwischen 300 und 1500 m Teufe potenzielles Endlagergestein vorkommt oder erwartet wird. Sollte dies der Fall sein, ist nach § 21 StandAG das Einvernehmen des BfE einzuholen.
Kartengrundlage zu Wirtsgesteinen im BfE nicht vorhanden
Es war davon auszugehen, dass sowohl das BfE als auch die Landesbehörden dazu eine Übersicht vorliegen haben, wo potenzielles Wirtsgestein vorkommt, wo dieses vermutet wird und wo die geologischen Kenntnisse nicht ausreichen, um diese Festlegung zu treffen.
Eine entsprechende Anfrage nach UIG beim BfE über FragdenStaat.de ergab, dass diese Daten beim BfE nicht vorliegen. Es werden lediglich die Ausnahmetatbestände geprüft.