Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen
Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt
Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.
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