Intransparenz macht Schule – Beispiel Erdbebenzone

Informationen zu Ausschlusskriterien

Auf einer Veranstaltung der BGE in Hamburg wurde mitgeteilt, dass das Ausschlusskriterium Grundwasseralter aus naheliegenden Gründen bei der Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 13 StandAG nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird beim Ausschlusskriterium seismische Aktivität, wozu im StandAG die DIN EN 1998-1/NA 2011-01 als Bewertungsgrundlage vorgeschrieben ist, mit einiger Sicherheit auf die neue Version DIN EN 1998-1/NA 2018-10 zurückgegriffen werden, die als Entwurf vorliegt und für 114,10 EUR bezogen werden kann.

Abweichung vom Gesetz ist hierarchisch abgesichert – ohne Transparenz

Auf die Rückfrage, ob diese Abweichung vom Gesetz auch von den hierarchisch höheren Ebenen gebilligt ist, wurde dies bejaht. Offensichtlich gibt es dazu also Abstimmungen mit BfE und/oder BMU. Sieht man in die Informationsplattform nach § 6 StandAG, so gibt es kein Dokument dazu. Die Abstimmung fand wohl offensichtlich klammheimlich statt. Sieht so Transparenz aus?

Berechtigte Erwartungen der Fachöffentlichkeit

Was sollte in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren zu erwarten sein? Das Minimum wäre gewesen, dass die entsprechenden Abstimmungspapiere zwischen BGE, BfE und BMU auf der dafür vorgesehenen Informationsplattform öffentlich gemacht worden wären. Dann könnte die Fachöffentlichkeit wie zum Beispiel GeologInnen und GeophysikerInnen an Forschungsinstitutionen und StudentInnen dieser Fachrichtungen fachlich sich dazu äußern. Was ist zum Beispiel zu erwarten bei der Revision dieser DIN, die offensichtlich nicht marginal sein wird – siehe Änderungsvermerk:

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Warum nicht § 7 StandAG testen?

Quelle: Frenz, W., Hrsg. (2019). Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, Seite 472

Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert

Nachdem die Erarbeitung der Verordnungen nach § 26 und § 27 StandAG unter Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattfand und eine Dialogbereitschaft des BMU auf dem Symposium am 14./15.09.2019 nicht zu erkennen war, könnte man ja mal testweise das herkömmliche alte Stellungnahmeverfahren anwenden, das in § 7 StandAG in einer eigenen Variante festgelegt ist.

Planspiel statt Formaljuristerei

Formaljuristisch wurde auf dem Symposium eingangs betont (Video, 22:11)

…Das ist heute kein Termin im Standortauswahlverfahren…

, damit wohl niemand auf die Idee kommen sollte, Transparenz oder womöglich dialogorientierte Elemente einzufordern. Das BMU hat sich nicht immer so formaljuristisch verhalten. Erinnert sei zum Beispiel an das Planspiel im Jahr 1990, wo Verwaltungsvorschriften zum UVP-Gesetz getestet wurden – siehe BT-Drs. 12/584. endlagerdialog.de war damals Mitspieler.

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dialog-endlagersicherheit ist bisher eine Mogelpackung

2019/S 143-353025 Bekanntmachung vergebener Aufträge

dialog-endlagersicherheit und Forderung der Endlagerkommission

dialog-endlagersicherheit – sprachlich zutreffender dialog-endlagerrisiko – ist damit angetreten, zu den Verordnungsentwürfen des BMU zu den Ermächtigungen nach § 26 und § 27 StandAG einen Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zu führen. Dies sollte wohl offensichtlich die Forderung der Endlagerkommission umsetzen, die Verordnungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten: (Drucksache 18/9100, S. 398):

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.

Öffentlichkeitsbeteiligung auf den letzten Drücker

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auf den letzten Drücker durchgezogen werden, während die Entwürfe in jahrelanger Arbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine Expertengruppe zu den Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG und dem Länderausschuss für Atomkernenergie erarbeitet wurden.

Dialogpartner BMU ausgefallen

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Emotionen und Endlager – wissenschaftlich gesehen

Die 32. NBG-Sitzung als Ausgangspunkt

Bei der 32. NBG-Sitzung kam der Vorschlag, Emotionen bei der Endlagersuche aus wissenschaftlicher Sicht zu betrachten – siehe hier. Dies war Anlass, sich das dazu einschlägige Buch Smeddinck, U., Hrsg. (2018). Emotionen bei der Realisierung eines Endlagers – Interdisziplinäre Beiträge anzusehen. Es geht auf eine Veranstaltung am 21.06.2016 im Rahmen des Forschungsprojektes ENTRIA zurück. Die Braunschweiger Zeitung berichtete darüber unter der Überschrift „Bürger-Wut ist konstruktiv“.

Diskussion in der Veranstaltung wenig ausgeführt – Der Inhalt im Überblick

Das Buch geht lediglich auf einer halben Seite auf die Diskussion in dieser Veranstaltung ein. Der wesentliche Teil (siehe Inhaltsverzeichnis) besteht aus Abhandlungen der Vortragenden:

Christian Götter – Emotionen als Argument – Die Debatte um die Kernenergie im Biblis der 1970er Jahre

Barbara Thies, Melanie Misamer und Florian Henk – Protestverhalten aus psychologischer Perspektive

Basil Bornemann – Emotion, Konflikt und Partizipation – Politikwissenschaftliche Perspektiven auf die Rollen von Emotionen im Konflikt um die Endlagerung radioaktiver Abfälle und dessen partizipative Bearbeitung

Ulrich Smeddinck – Recht, Atommüll und Emotionen – Eine Annäherung an verschiedene Facetten des Konfliktfeldes

Ergänzt wurden in diesem Buch zwei weitere Beiträge, um das Bild abzurunden:

Anne Reichold – Empörung im Kontext von Debatten um ein Endlager für Atommüll – Eine philosophische Analyse

Nicole Terne – Mythos der nuklearen Sicherheit am Beispiel Japans

Emotionen beim Biblis-Konflikt

Christian Götter kommt aufgrund seiner Studien zu Biblis zu dem Schluss, dass nicht die von Kernkraftanlagen Betroffenen Angst und damit Emotionen zeigen, sondern es sind die Betreiber dieser Anlagen, die sich über die Emotionen der Bevölkerung beklagen, die eine rationale Auseinandersetzung behindern würden. Offensichtlich wurde das Instrument eingesetzt, um die protestierenden BürgerInnen zu diskreditieren. Die Haltung der Kernenergiegegner war eher geprägt von Vertrauensverlust zum Beispiel in sogenannte wissenschaftliche Prognosen. Besonders besorgniserregend war dabei, dass von politischer Seite auf kritische Fragen oft nur mit „faulen Entschuldigungen und Ausflüchten“ reagiert wurde. Götter rückt das Vertrauen in den Mittelpunkt. Das Vertrauen – nach Niklas Luhmann ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität -, der Akteuren hilft, Entscheidungen über komplexe Fragen zu treffen, indem sie dem Urteil von akzeptierten Fachleuten folgen.

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Änderung des Atom- und Standortauswahlgesetzes

Trotz Warnung vor Änderung des StandAG

Immer wieder wird von der Seite gewisser Interessensträger vor der Änderung des Standortauswahlgesetzes gewarnt. Aber genau diese Interessensträger haben die Initiative ergriffen, das StandAG und das Atomgesetz zu novellieren – siehe Bundestagsdrucksache 19/13439, hier und hier.

BfE wird BSE

Das BfE soll in BSE ( Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) umbenannt werden. Die Begründung dazu lautet:

Bei der im Jahr 2020 beginnenden formellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren besteht aufgrund der Namensähnlichkeiten die Gefahr einer Verwechslung der beteiligten Behörde mit den auf Seiten des Bundes mit der Entsorgung betrauten Unternehmen, was die Transparenz und Funktionsfähigkeit und damit die Glaubwürdigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung beeinträchtigen könnte. Ziel ist eine klare und bereits durch die Namen der beteiligten Behörde und Bundesunternehmen erkennbare Rollenzuschreibung.

Euphemismen gefährden die Glaubwürdigkeit wesentlich stärker

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