Die 3D-Modelle der Länder
Schon frühzeitig haben die Staatlichen Gelogischen Dienste (SGD) bei der Planung der unterirdischen Raumnutzung 3D-Modelle als Werkzeug entdeckt – siehe Unterirdische Raumnutzung…. Die BGE hat jetzt zur Standortsuche ebenfalls die 3D-Modelle entdeckt – siehe NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer. Dies wurde auch auf der BGE-Tagung in Braunschweig betont.
Entwurf des Geologiedatengesetzes
Im Entwurf des Geologiedatengesetzes (GeolDG) wird zu den 3D-Modellen Folgendes geregelt (§ 34 Abs. 4 Satz 4):
Für staatliche 3D-Modelle des Untergrunds, die über nichtstaatliche Fachdaten oder nichtstaatliche Bewertungsdaten Aufschluss geben könnten, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 [überwiegendes öffentliches Interesse an Fachdaten und nachgeforderten Fachdaten] und 2 [überwiegendes öffentliches Interesse an Bewertungsdaten] erfüllt sind, wenn die 3D-Modelle für die Suche und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erforderlich sind. Im Fall des Satzes 4 ist Absatz 3 [Pflicht zur Anhörung] nicht anzuwenden.
Eigentlich war es vorgesehen, dass die Bundesländer die Rohdaten an die BGE liefern und die Bundesgesellschaft die Daten auswertet. Man geht – wohl richtigerweise – jetzt offensichtlich davon aus, dass die 3D-Landesmodelle keine landespolitischen Komponenten enthalten.