StandAG-Novellierung versteckt angekündigt
Wie bereits .ausgestrahlt in der Infomail Standortsuche 028 mitgeteilt hat, bereitet das BMU eine weitere Novellierung des StandAG vor. Diesen Hinweis findet man nach akribischer Suche auf eine Internetseite des BaSE unter Schutz möglicher Standorte als letzte FAQ mit der Fragestellung Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren? Warum wird an dieser versteckten Stelle die nächste StandAG-Novelle angekündigt? Transparenz sieht anders aus!
Der teilweise irreführende Text
Der Text lautet:
Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren?
Derzeit bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem eine Überarbeitung der Regelungen zur Standortsicherung in § 21 StandAG vorsieht. Angesichts der guten praktischen Erfahrungen mit der bisherigen Sicherung nach § 21 Absatz 2 StandAG soll diese auch für die nächste Phase der Standortauswahl weiter Anwendung finden. Dabei soll der Fortschritt der Standortauswahl, wie er sich aus dem Teilgebietebericht ergeben wird, berücksichtigt werden. Das heißt, die Regelung ist dann nur noch auf die identifizierten Gebiete und auf die Gebiete, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten vorerst nicht eingeordnet werden können, anzuwenden. Die Bundesländer werden entsprechend von Aufwand entlastet. Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Ressortabstimmung; die Bundesländer werden zeitnah beteiligt werden. Nachdem im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens durch Bundesgesetz Standortregionen zur Erkundung festgelegt sein werden, wird die Standortsicherung auf diese Flächen beschränkt sein und durch Allgemeinverfügungen des BASE umgesetzt werden.