LAST CALL: Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG

Erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause

Der Bundestag kommt in der kommenden Woche zu seiner ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zusammen. In dieser Woche müssen die eventuellen Änderungen zu den Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG eingebracht werden.

Öffentliche Anhörung ohne fundamentale Kritik?

Die öffentliche Anhörung dazu fand in der 77. Sitzung des Umweltausschusses statt. Trotz erheblicher Bedenken von endlagerdialog.de, die man auf gut 10 Seiten – siehe auch hier – nachlesen kann, war damals das Resümee der Vorsitzenden des Ausschusses (zitiert nach Wortprotokoll):

Ich will für den weiteren Prozess sagen, ich habe nicht den Eindruck, dass es – wie sehr oft bei Gesetzesvorlagen – wirklich fundamentale Kritik gibt und man sagt, das geht aber gar nicht mit diesem Entwurf. Und ich glaube, das liegt auch daran, dass dieser Verordnungsentwurf in der Tat die Empfehlungen der Kommission sehr, sehr weit aufgegriffen hat. Das ist wirklich sehr ausführlich und ich denke, wir werden an der einen oder anderen Stelle im Ausschuss noch diskutieren. Ich erwarte mir einen sehr konstruktiven Prozess bis zum Beschluss.

Das ist damit darauf zurückzuführen, dass in der Anhörung kaum kritische Stimmen zu Wort kamen.

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Fachkonferenz Teilgebiete: Irrungen und Wirrungen

aus Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle – Was Landkreise, Städte und Gemeinden jetzt wissen müssen

Aus drei mach vier

In § 9 Abs. 2 StandAG wird ausgeführt:

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts.

Das BaSE macht aus den drei Terminen vier Termine. Grundlage dafür ist die teleologische Auslegung des Gesetzestextes in einem Juristischen Kurzgutachten von Jörg Kuhbier zur Auslegung des §9 StandAG im Auftrag des BASE. Das NBG-Mitglied Beckstein, ehemaliger Ministerpräsident Bayerns und Jurist, äußerte sich dazu in der 41. NBG-Sitzung passend mit folgenden Worten (Video auf YouTube 1:04:10):

Das Gutachten ist völlig indiskutabel!

Das BaSE weigert sich aber standhaft, die Veranstaltung am 17./18.10.2020 als Informationsveranstaltung außerhalb des Beteiligungsformats Fachkonferenz zu bezeichnen.

Online-Veranstaltung ohne Entscheidungsprozesse

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Grundwasseralter: Die BGR kann es transparent!

Aufruf der BGR

Die BGR ruft Firmen und Institutionen auf, vorliegende Isotopendaten zu Grundwasser für ein Forschungsprojekt zur Verfügung zu stellen – siehe Aufruf. Das Projekt Methodenentwicklung zur Nutzung von Grundwasserverweilzeiten steht im Zusammenhang mit der Standortauswahl für ein tiefengeologisches Langzeitlager für radioaktive Abfälle. Aus den Isotopendaten kann auf das Alter des Grundwassers geschlossen werden. Junges Grundwasser ist ein Ausschlusskriterium – siehe § 22 Abs. 2 Punkt 6 StandAG.

Was ist junges Grundwasser?

Die Definition von jungem Grundwasser wird weder im Abschlussbericht der Endlagerkommission noch im StandAG geliefert. In der Gesetzesbegründung wird lediglich ausgeführt:

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