BaSE will für nicht vorhandenes Dokument kassieren

Wie berichtet – siehe hier – wurde endlagerdialog.de der Zugang zu einem Web-Seminar für Journalist*innen verweigert. Offensichtlich reichen zehn Jahre Betreiben eines Blogs als ausgebildeter Fachjournalist und Veröffentlichungen in Zeitschriften nicht aus, um die Kriterien des BaSE für journalistische Tätigkeit zu erfüllen. Beantragt wurde der Zugang zu den festgelegten Kriterien, nach denen diese Entscheidung getroffen wurde – siehe IFG-Antrag.

Es kam eine Antwort aus dem Referat Z 2, was für die Entscheidung des Referats PB 2 offensichtlich nicht zuständig ist. Der Widerspruch gegen diese Information mit dem Antrag auf Vorlage der Unterlage zu den Zulassungskriterien wurde heute – nach drei Monaten – beantwortet. Danach liege ein solches Dokument nicht vor und es werde eine Gebühr von 30 EUR fällig.

Offensichtlich werden hier weitgehende Entscheidungen, die unter anderem die Pressefreiheit betreffen, am BaSE zwischen Tür und Angel getroffen, ohne dass dazu etwas schriftlich festgehalten wird. Und aufgrund dieser Schlamperei werden 30 EUR Gebühren fällig.

Steckt dahinter vielleicht eine Strategie wie damals bei Einführung des UIGs? Siehe dazu IFG-Antrag 201655 auf Akteneinsicht.

Und tendiert auch die BGE dazu, interessierte Bürger*innen abzuschütteln? Oder warum wird für die Onlinetagung Tage der Standortauswahl am 11./12.02.2021 ein Beitrag von 15 EUR verlangt?

Fehler: Salzstock Uchte?

Ermittlung mehrerer alternativer Standorte in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage – Entwicklungsvorhaben gefördert vom Bundesministerium für Forschung und Technologie (1974). Frankfurt/ M-Höchst, KEWA Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-GmbH. , Tabelle 1: Standortdaten der Regionaluntersuchungen

Frage vom 17.10.2020 nicht beantwortet

Auf der Auftaktveranstaltung am 17.10.2020 wurde von endlagerdialog.de folgende Frage gestellt – siehe hier:

Gehörte der Salzstock Uchte zu identifiziertem Endlagergestein, warum wurde er nicht zum IG?

Die Frage wurde nicht beantwortet. Sie wurde als zu speziell bezeichnet. Aber auch im Nachgang wurde von der BGE darauf bisher nicht eingegangen.

Master-Inventierungstabellen

Sieht man sich die Unterlagen der BGE und insbesondere den Datenbericht Teil 1 von 4 – Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG an, so muss man ab Seite 65 in den Master-Inventierungstabellen nach Potentiellem Wirtsgestein suchen. Eigentlich sollte es nach geologischem Sprachgebrauch eher Potenzielles Wirtsgebirge heißen – siehe Chaudry, S., V. Mintzlaff, et al. (2016). Der Beitrag der Geologie zur Tiefenlagerung hoch radioaktiver Reststoffe, in: U. Smeddinck, S. Kuppler und S. Chaudry (Hrsg.), Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe. Der Begriff Uchte kommt dort jedoch nicht vor.

KEWA und Jaritz 1983

Die oben genannte Frage ergab sich aus der Tatsache, dass in der KEWA-Studie 1974 der Standort Uchte unter F erwähnt wurde, aber schon in der Studie Jaritz, W. und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).(1983). Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. wird dieser Standort nicht mehr erwähnt.

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