BMU-Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert
Der zufällig Blick auf das aktuelle Organigramm des BMU datiert mit 17.09.2021 zeigt, dass die Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert wurde. Die bisherige fünffache Untergliederung in Arbeitsgruppe und Referate wurde in drei Arbeitsgruppen konzentriert.
Gut drei Monate nach dem Beschluss der Fachkonferenz am 11.06.2021 hat das BaSE heute – gefühlte fünf Minuten vor der Veranstaltung des Partizipationsbeauftragten – eine konkrete Stellungnahme zum Konzept Fachforum Teilgebiete vorgelegt. Damit wurde das Versprechen auf der Videokonferenz vom 01.09.2021 seitens des BaSE eingelöst. Warum das BaSE für eine solche Analyse geschlagene drei Monaten benötigte, ist nicht nachvollziehbar. Hier muss das BMU als vorgesetzte Behörde eingreifen, denn solch lange Zeiträume kann man sich nicht leisten, wenn man die Standortauswahl bis etwa 2031 abschließen will. Diese langsame Arbeitsweise des BaSE ist nicht akzeptabel. Hoffentlich macht der BMU-Vertreter, der an der heutigen Videokonferenz teilgenommen hat, ordentlich Druck.
Die Präsentationen und weitere Papiere der heutigen Videokonferenz sollen bis morgen hier veröffentlicht werden. Damit kann die Arbeit beginnen, die eigentlich vor dem dritten Termin der Fachkonferenz gestartet und auf der Fachkonferenz abgeschlossen werden sollte. Denn ein kontinuierliches Beteiligungsformat tut not.
Einleitend sprach der Partizipationsbeauftragte von Missverständnissen auf der letzten NBG-Sitzung über das Schreiben des BaSE-Präsidenten an die NBG-Ko-Vorsitzende Schreurs. Worin dieses Missverständnis bestand, wurde nicht mitgeteilt. Offensichtlich laufen wichtige Prozesse im Hintergrund ab. Transparenz sieht anders aus. Wo findet man die Richtigstellung des Präsidentenschreibens??
Bei der heutigen NBG-Sitzung stand im TOP 5: Bericht des Partizipationsbeauftragten (YouTube 2:47:15, Präsentation) und TOP 6: Wie geht es weiter mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 der Phase 1? ( YouTube 2:55:10) das Nachfolgeformat zur Fachkonferenz Teilgebiete auf der Tagesordnung.
..Hierzu hat Frau Nanz im Rahmen der dem BASE obliegenden Auslegung des Standortauswahlgesetzes ein sehr weitgehendes und der aktuellen Beteiligungswissenschaft Rechnung tragendes Konzept zur Diskussion gestellt…
und der Selbstorganisation wird mit Hinweis auf Drucksache 18/11398 zu § 9 Abs. 1 (Seite 55) eine klare Absage erteilt
…Entsprechend ist die Eigenständigkeit von Beteiligungsformaten im Standortauswahlgesetz erst wieder im Rahmen der Standortregionenausweisung vorgesehen. Sofern sich Ihre Konfliktwahrnehmung auf den Punkt der Forderung einer dauerhaften Selbstorganisation beziehen sollte, liegt die Erfüllung nicht in der Hand der Exekutive, sondern dieses wäre nur durch Änderung des Standortauswahlgesetzes durch den Bundestag zu erreichen….
Der Partizipationsbeauftragte zum Werfen von Nebelkerzen?
Der Partizipationsbeauftragte kam unter anderem zu der Erkenntnis (YouTube 2:53:45):
…Haben wir noch eine Gesprächsgrundlage für die nächsten Gespräche. In dem Brief steht, ja, die sollen durchgeführt werden. Aber ich frage mich als derjenige, der dazu einladen soll, mit welchem Ziel und Zweck. Also nur um irgendeine Nebelkerze zu werfen, dafür braucht man mich nicht…
Anlässlich der gestrigen Übergabe der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlichte das BMU eine Pressemitteilung mit der Headline Endlagersuche erreicht erstes Etappenziel der Öffentlichkeitsbeteiligung. Schon das verwendete Symbolbild führt in die Irre: Es geht im Standortauswahlverfahren um hochradioaktive Abfälle, die nicht in gelben Fässern – wie abgebildet – gelagert werden. Diese euphorische BMU-Mitteilung wird durch eine ebenfalls unkritische Pressemitteilung des BaSE ergänzt, in der im Untertitel zu lesen ist BASE-Präsident König lobt Start der Öffentlichkeitsbeteiligung. Erwähnt wird zum Beispiel nicht, dass das BaSE durch Installation eines Notariats ohne Notar*in versucht hat, die Fachkonferenz zu reglementieren.
Mitteilungen der BGE und des NBG
Die Mitteilung der BGE fällt da schon wesentlich sachlicher aus. Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht benutzt. Das NBG hat zum gestrigen Anlass nichts veröffentlicht. Es sei aber erinnert an die kritische Pressemitteilung vom 16.06.2021. Aber auch hier wird mitgeteilt: Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren schreitet voran.
Kritische Pressemitteilung des BUND e. V.
Der BUND e. V., der als letzter Umweltverband sich bis zum zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz eingebracht hat, dann aber unter Protest das Verfahren vorerst verlassen hat – Gründe siehe hier -, sieht das bisherige Verfahren in seiner Pressemitteilung sehr kritisch. Hier steht die Forderung: Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung muss sich in Zukunft Grundsätzliches ändern.
Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung im StandAG
Der zentrale Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird hier im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren nach StandAG benutzt. Diese Vokabel wird aber in der Gesetzesbegründung (Drucksache 18/11398, Seite 51) explizit definiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7 StandAG. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11). Danach ist also mit Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete lediglich ein sog. neues Beteiligungsinstrument mehr schlecht als recht umgesetzt worden. Öffentlichkeitsbeteiligung nach insbesondere § 7 mit Stellungnahmeverfahren/ Erörterungstermine hat bisher noch nicht stattgefunden. Ein solches Verfahren ist in den nächsten Jahren auch nicht zu erwarten, denn der § 7 wird erstmals nach Abschluss der Beratungen der Regionalkonferenzen über die Standortregionen wirksam werden.
Auf der letzten öffentlichen Sitzung der AG_V ging es inhaltlich im Wesentlichen um das Nachfolgeformat der Fachkonferenz der Teilgebiete. Dazu gibt es einen Konferenzbeschluss vom 11.06.2021und eine Diskussionsgrundlage des BaSE. Der Partizipationsbeauftragte hat einen Auftrag des BaSE und eine Bitte der Fachkonferenz, Gespräche mit dem BaSE vorzubereiten.
Auftrag und Bitte an den Partizipationsbeauftragten
Der Partizipationsbeauftragte hat zu seinem Auftrag und zur Bitte eine Präsentation vorgetragen. Darin wird – wie schon so oft – darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 2 StandAG das BaSE Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Zur Definition des Begriffs Öffentlichkeitbeteiligung sollte in die Drucksache 18/11398, Seite 51 gesehen werden, in der dieser Begriff gegen neuen Beteiligungsinstrumente abgegrenzt wird.
Begriffe Öffentlichkeitsbeteiligung und neue Beteiligungsinstrumente
Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11).
Folgeformat ist ein neues Beteiligungsinstrument
Das Folgeformat sollte nach oben genannten Konferenzbeschluss eine Fortsetzung der Fachkonferenz Teilgebiete sein, da der Zwischenbericht nicht die erwartete Tiefe der Standortauswahl gebracht hat. Damit konnte die Fachkonferenz Teilgebiete nicht die Aufgabe wahrnehmen, die für sie vorgesehen war. Das Folgeformat ist kein Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern ein Instrument der neuen Beteiligungsinstrumente. Somit hat das BaSE primär damit nichts zu tun. Analog zu den neuen Beteiligungsinstrumenten hat das BaSE lediglich eine unabhängige Geschäftsstelle analog der Geschäftsstellen der KTA, RSK und ESK einzurichten und zu finanzieren.
BaSE wird detaillierte Stellungnahme abgeben
Eine erst kürzlich eingestellte Mitarbeiterin des BaSE hat in Aussicht gestellt, dass das BaSE demnächst zum Konferenzbeschluss eine begründete Stellungnahme abgeben wird, auf die die Fachkonferenz seit dem per Beschluss gesetzten Termin am 12.07.2021 wartet. Bisher gab es dazu trotz mehrmaliger Nachfragen keine detaillierte Antwort, die Punkt für Punkt auf den Konferenzbeschluss eingeht. Die neue Mitarbeiterin versprach: Wir räumen das ab!
Nächster Termin 15.09.2021
Als nächster Termin ist als Videokonferenz zu diesem Thema der 15.09.2021 angesetzt. Da ist man doch sehr gespannt, wie das BaSE den Konferenzbeschluss gut zwei Monate nach Ablauf der Frist im Einzelnen beurteilt. Zugesagt wurde auch eine Definition des Begriffs Selbstorganisation. Dieser Begriff wird in der Begründung des StandAG nicht definiert, wohl aber die Begriffe Öffentlichkeitsbeteiligung und neue Beteiligungsinstrumente.
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