Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs?

aus Poster zum Forschungsprojekt Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche – Herausforderungen eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens

Novellierung des StandAGs?

Das in § 1 Abs. 2 StandAG postulierte selbsthinterfragende, lernende Standortauswahlverfahren sollte es eigentlich mit sich bringen, dass das entsprechende Gesetz häufiger novelliert wird als es sonst für Gesetze üblich ist. Diskussionen bei der Endlagertagung in Loccum (28.-30.06.2019) und der letzten Sitzung des NBG (01.07.2019) zeigten jedoch, dass dazu wenig Bereitschaft besteht – siehe auch hier.

Kreative Interpretation und die bisherige Praxis

Stattdessen wird eine kreative Interpretation des bestehenden Standortauswahlgesetzes empfohlen. Ist das ein realistischer Weg? Was lief in den letzten zwei Jahren dazu ab? Mindestens drei Punkte können hier angeführt werden.

Verhinderung von Datenfriedhöfen

Auf dem ersten Workshop der BGE mit den Landesgeologischen Diensten wurde der Vorschlag gemacht, Daten lediglich in Gebieten zu erheben, in denen potenzielle Wirtsgesteinformationen vorhanden oder zu erwarten sind. Dies lehnt sich an die Regelungen in § 21 Abs. 2 StandAG. Damit wären zum Beispiel die zeitintensiven Recherchen nach alten Bergwerken in Gebieten ohne Wirtsgesteinsformationen nicht notwendig. Die zuständige BMU-Referatsleiterin hat diesem Ansinnen auf dem Workshop zugestimmt, die BGE hat das abgelehnt. Begründet wird dies mit der Regelung in § 13 Abs. 2 StandAG:

Weiterlesen

„Die Kriterien sind von der Endlagerkommission erarbeitet worden…“

Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung

In der Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung zur BfE-Werbeveranstaltung in Stuttgart wird die BGE wörtlich zitiert mit:

Die Kriterien sind von der Endlagerkommission erarbeitet worden, in der neben Wissenschaftlern, auch Vertreter von Umweltverbänden waren.

Die Frage war, wer die Mindestkriterien festgelegt habe.

Kriterien wurden vom AkEnd erarbeitet

Zu der Aussage zu den Kriterien sind Richtigstellungen und Anmerkungen zu machen. Die Kriterien wurden in der AG 3 der Endlagerkommission diskutiert. Erarbeitet wurden sie ursprünglich vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd), der sie in seinen Empfehlungen im Jahr 2002 veröffentlicht hat (Mindestanforderungen – Seite 95 bis 97). Die AG 3 hat diese Kriterien im Wesentlichen kopiert, jetzt finden sie sich als Mindestanforderungen im § 23 StandAG.

Weiterlesen

Geowissenschaftsverbände bei der Endlagersuche

Konkrete Initiativen

Sowohl der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG) als auch die Deutsche Geophysikalische Gesellschaft (DGG) ergreifen konkrete Initiative bei der Frage der Endlagerstandortauswahl.

Mentoring-Programm mit Schwerpunkt Endlagersuche

Der BDG bietet ein Mentoring-Programm mit Schwerpunkt Endlagersuche an. Absolvierende der Geowissenschaften, die sich für diese Thematik interessieren – immerhin das „Jahrhundertthema für Geos“ – erhalten über die neue Kooperation mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einen passgenauen Ansprechpartner aus diesem Bereich – siehe auch hier. Dazu wurde ein Kooperationsvertrag mit dem BfE gechlossen. Dieser ist vom BfE bisher nicht veröffentlicht worden, deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt.

Ziele des Arbeitskreises Endlagergeophysik

Im DGG wurde Anfang 2018 ein Arbeitskreis Endlagergeophysik gegründet. Die jetzt formulierten Ziele sind recht umfassen:

  1. Fachliche Zuarbeit und Unterstützung des Vorstands der DGG und des DVGeo sowie des FKPE bei geophysikalischen Fragestellungen zur Endlagersuche.
  2. Positionierung des Arbeitskreises beim Nationalen Begleitgremium, beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als unabhängige, öffentliche Fachgruppe.
  3. Bereitstellung einer Plattform für den wissenschaftlichen Austausch auf internationaler und nationaler Ebene; dazu veranstaltet der AK Kolloquien sowie Workshops, organisiert Sessions auf geowissenschaftlichen Tagungen und kommuniziert zum Thema der Standorterkundung mit verwandten Fachdisziplinen.
  4. Öffentlichkeitsarbeit für die Geophysik in der Standorterkundung.
  5. Bereitstellung von Informationen über Ausschreibungen und Veranstaltungen.
  6. Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Endlagergeophysik und der geophysikalischen Erkundung zur Standortauswahl.
  7. Zusammenstellung von grundlegenden auf dem Gebiet der geophysikalischen Erkundung von Endlagern bereits erschienenen Studien und Berichten.
Weiterlesen

„Deutschland ist gesegnet mit einer guten Geologie“

Titelseite Lehrerinformation Tonbergbau

Die BGE allgemein zur Geologie in Deutschland

Seitens der BGE wird die Geologie in Deutschland für die Möglichkeit der Endlagerung positiv eingeschätzt. So wird Herr Kanitz im Beitrag des MDR über die BfE-Werbeveranstaltung in Magdeburg wie folgt zitiert:

Deutschland ist gesegnet mit einer guten Geologie.

Auf jeden Fall ist die Geologie in Deutschland sehr vielfältig, die geologische Karte von Deutschland ist nicht weiß, sondern bunt. Bunter könnte sie nicht sein. Anzumerken ist noch, dass die üblichen geologischen Karten – zum Beispiel von Rheinland-Pfalz – nur Aussagen zum oberflächennahen Zustand des Untergrundes liefern. Bei der Endlagerstandortauswahl spielen aber die 3D-Darstellungen bis 1500 m Tiefe eine Rolle.

Tonlagerstätten im Westerwald

Die Deutsche Ton- und Tonmineralgruppe (DTTG) mit 100 Mitgliedern steht vor dem Problem der Sicherung des Nachwuchses. Eine Idee ist eine offene Exkursion für Studenten geowissenschaftlicher Disziplinen, die vorzugweise in dem bekannten Lagerstättengebiet des Westerwaldes stattfinden könnte.

Lehrerinformation Tonbergbau – erosionsgeschützter Ton im Westerwald

Als Nichtgeologe kommt man dabei ins Stutzen. Tonlagerstätten könnten ja durchaus für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet sein, und das im Westerwald? Dazu steht in der Tonstudie nichts. Nach kurzer Suche im Internet landet man bei der Lehrerinformation Tonbergbau – Westerwälder Tonkiste. Und auf Seite 9 wird es richtig spannend (Fettformatierung durch endlagerdialog.de):

Vor ca.65 Millionen Jahren begannen diese Gesteinsschichten an der Oberfläche zu verwittern und Minerale wie Feldspat und Glimmer wandelten sich in Tonminerale um. Im sogenannten Tertiär (65 – 2,5 Millionen Jahre) herrschte nämlich im Westerwald ein feuchtwarmes, tropisches Klima…

Während zweier Ausbruchsphasen vor rund 20 Millionen Jahren sowie vor 5 Millionen Jahren trat an vielen Stellen flüssiges Magma aus dem Erdinneren als Lava an der Oberfläche aus.

Die größte Menge ist als Basalt erstarrt. Durch chemische
Veränderungen im Magma entstanden auch andere Gesteine
wie Trachyt oder Phonolith ( wie z.B. der Malberg
bei Moschheim).

Teilweise ergoss sich die Lava über die Tonlagerstätten und schützte sie so bis zum heutigen Abbau vor Erosion (Abtragung durch Wasser und Wind). Ton und Braunkohle wurden durch Tuff (Vulkanasche) und Basalt wie in einer Schatzkiste verschlossen, wo sie viele Millionen Jahre lagerten, um dann in unserer Zeit abgebaut und weiterverarbeitet zu werden. Daher spricht man auch von sog. Bodenschätzen.

Weiterlesen

Wer überwacht die Regulierungsbehörde?

BfE als Überwachungsbehörde der BGE

Anlässlich der Berichterstattung in der Presse zur BfE-Werbeveranstaltung in Potsdam wurde mit Schreiben vom 13.06.2019 die BGE vom BfE darauf hingewiesen, dass Gebiete mit Einflüssen aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Es wird auf die Regelung in § 22 Abs. 2 Nr. 3 StandAG hingewiesen.

Wer überwacht die Regulierungsbehörde BfE?

Da auf der Veranstaltung vom BfE ein Video präsentiert wurde, in denen mehrfach falsche Angaben gemacht werden, stellt sich die Frage, wer die Regulierungsbehörde BfE überwacht?

Mitverfolgen von Anfang an?

In dem Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt wird bei 1:54 ausgeführt:

Ausschluss und Auswahl der Regionen, können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen.

Die BürgerInnen können aller Voraussicht nach erst ab der Veröffentlichung des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG gegen Ende 2020 den Ausschluss und die Auswahl der Regionen verfolgen. Das BfE hat der BGE untersagt, die Ausschlussgebiete vorher öffentlich zu machen. Die BürgerInnen können zurzeit auch nicht die von den Landesbehörden übermittelten Geologiedaten einsehen, da nicht auszuschließen ist, dass Rechte Dritter an diesen Daten bestehen. Das Geologiedatengesetz, das unter anderem die Veröffentlichung dieser Daten regeln sollte, ist noch immer in Arbeit. Hier hat die Regulierungsbehörde offensichtlich weder genügend Druck gemacht noch Alternativen entwickelt.

100 Meter starke Schicht aus Granit?

Weiterlesen

BfE-Werbeveranstaltung in Stuttgart ein Monat zu früh

BfE-Veranstaltung in Stuttgart

Das BfE setzt am 27.06.2019 seine bundesweite Werbeveranstaltungsreihe in Stuttgart fort. Man kann wieder erwarten, dass kein Basiswissen vermittelt wird, denn für ein Tiefenlager nach StandAG ist die Basis die Geologie. Dazu wurde bisher in der Veranstaltungsreihe nichts Konkretes mitgeteilt.

Freischaltung geowissenschaftliches Portal

Am 23.07.2019, leider etwa ein Monat später, schaltet der Landesgeologische Dienst Baden-Württemberg ein neues geowissenschaftliches Portal frei. Das Portal soll sein

  • die frei verfügbare geowissenschaftliche Internetplattform für Baden-Württemberg,
  • das digitale, fachübergreifende Erläuterungswerk des LGRB und
  • das dynamische Wissensportal für Fachanwender und die interessierte Öffentlichkeit.

Informationen nach § 21 StandAG?

Man kann gespannt sein, inwieweit sich auf diesem Portal Informationen aus den zurzeit 136 Vorlagen des Landes beim BfE nach § 21 StandAG zur Einvernehmenserklärung finden lassen. Interessant wären hier die standortbezogenen Aussagen über das Vorliegen von Ton, Salz oder Kristallin. Noch interessanter wären die Bohranträge, die dem BfE nicht vorgelegt wurden, da nach Ansicht des Landesgeologischen Dienstes kein potenzielles Endlagergestein vorliegt.

„Wissensbasis schaffen“? – Die vertane Chance von Potsdam

Profil durch Salzstock Sperenberg aus Stackebrandt (2018). Mehr als nur die Streusandbüchse.

BfE-Berichterstattung

Zur Veranstaltung des BfE in Potsdam erschien ein Internetartikel auf der Internetseite des BfE mit dem Titel Endlagersuche: Wissensbasis schaffen. Doch wodurch wurde eine Wissensbasis geschaffen? Das Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt mit diversen Fehlern kann es nicht gewesen sein.

Die Basis der Endlagerstandortauswahl nach StandAG ist die Geologie

Die Basis der Endlagerung muss nach Vorgaben des StandAG die Geologie sein. Zur Geologie von Brandenburg und Berlin war aber nichts zu sehen oder zu hören. Das ist schon erstaunlich, denn zu diesen beiden Bundesländern gibt es einen recht gut verständlichen und interessanten Film des rbb – Geheimnisse unter märkischem Sand – Bodenschätze in Brandenburg und ein Schulbuch mit dem Titel Mehr als nur ,die Streusandbüchse‘ – Zur Erdgeschichte von Brandenburg und Berlin – siehe auch Beitrag Wo bleibt die Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung?

BGE zu den öffentlich zugänglichen Geologiedaten und ihre Berichterstattung

Weiterlesen

Sind die Info-Veranstaltungen des BfE keine politischen Veranstaltungen?

Nächste BfE-Info-Veranstaltung in Hannover

Morgen, am 17.06.2019, findet in Hannover die nächste sogenannte Info-Veranstaltung des BfE zur Endlagerstandortauswahl statt. Diese Werbeveranstaltung findet im Historischen Museum Hannover statt.

Keine politische Veranstaltungen im Historischen Museum

Im Historischen Museum Hannover sollten keine politischen Veranstaltungen zeitnah zur Europawahl stattfinden und auch danach seien keine Termine frei – siehe BI-Blog.

Ist das BfE eine unpolitische Regulierungsbehörde?

Doch was für eine Veranstaltung führt das BfE dort durch? Ist das BfE eine Regulierungsbehörde ohne politische Ambitionen? Dem ist nicht so. Als Regulierungsbehörde müsste sich das BfE an den Gesetzestext des StandAG halten.

Stoppen des Auswahlverfahrens bei Nichtnachvollziehbarkeit?

Im Falle der nicht Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG wegen der Nichtzugänglichkeit zu Geologiedaten müsste die Regulierungsbehörde das Verfahren stoppen. Dazu ist sie offensichtlich nicht bereit. Die Aussage auf der Veranstaltung in Potsdam – siehe Beitrag Werbeveranstaltung des BfE in Potsdam war aber, dass das BfE sich an Spekulationen nicht beteilige.

Politische Aussage des BfE

Dies ist eine typisch politische Aussage. Das BfE entpuppt sich damit als politische agierende Behörde und nicht als Regulierungsbehörde, die allein dem Gesetz verpflichtet ist. Die morgige Veranstaltung ist eine politische Veranstaltung des BfE, das hier als Handlanger der politischen Administration tätig wird.