BaSE erteilt Selbstorganisation eine klare Absage

TOP 5 und 6 in der heutigen NBG-Sitzung

Bei der heutigen NBG-Sitzung stand im TOP 5: Bericht des Partizipationsbeauftragten (YouTube 2:47:15, Präsentation) und TOP 6: Wie geht es weiter mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 der Phase 1? ( YouTube 2:55:10) das Nachfolgeformat zur Fachkonferenz Teilgebiete auf der Tagesordnung.

Schreiben des Präsidenten des BaSE

Beim Bericht des Partizipationsbeauftragten stellte sich eine aktuelle Wende auf der Grundlage eines Schreibens des BaSE-Präsidenten König an die Ko-Vorsitzende des NBG Schreurs vom 08.09.2021 heraus. In diesem Schreiben wird unmissverständlich mitgeteilt, dass das BaSE (allein) für die Auslegung des StandAG zuständig ist

..Hierzu hat Frau Nanz im Rahmen der dem BASE obliegenden Auslegung des Standortauswahlgesetzes ein sehr weitgehendes und der aktuellen Beteiligungswissenschaft Rechnung tragendes Konzept zur Diskussion gestellt…

und der Selbstorganisation wird mit Hinweis auf Drucksache 18/11398 zu § 9 Abs. 1 (Seite 55) eine klare Absage erteilt

…Entsprechend ist die Eigenständigkeit von Beteiligungsformaten im Standortauswahlgesetz erst wieder im Rahmen der Standortregionenausweisung vorgesehen. Sofern sich Ihre Konfliktwahrnehmung auf den Punkt der Forderung einer dauerhaften Selbstorganisation beziehen sollte, liegt die Erfüllung nicht in der Hand der Exekutive, sondern dieses wäre nur durch Änderung des Standortauswahlgesetzes durch den Bundestag zu erreichen….

Der Partizipationsbeauftragte zum Werfen von Nebelkerzen?

Der Partizipationsbeauftragte kam unter anderem zu der Erkenntnis (YouTube 2:53:45):

…Haben wir noch eine Gesprächsgrundlage für die nächsten Gespräche. In dem Brief steht, ja, die sollen durchgeführt werden. Aber ich frage mich als derjenige, der dazu einladen soll, mit welchem Ziel und Zweck. Also nur um irgendeine Nebelkerze zu werfen, dafür braucht man mich nicht…

Weiterlesen

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das BMU sollte die eigenen Vokabeln besser lernen
Das NBG muss Klärung herbeiführen

Pressemitteilungen des BMU und des BaSE

Anlässlich der gestrigen Übergabe der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlichte das BMU eine Pressemitteilung mit der Headline Endlagersuche erreicht erstes Etappenziel der Öffentlichkeitsbeteiligung. Schon das verwendete Symbolbild führt in die Irre: Es geht im Standortauswahlverfahren um hochradioaktive Abfälle, die nicht in gelben Fässern – wie abgebildet – gelagert werden. Diese euphorische BMU-Mitteilung wird durch eine ebenfalls unkritische Pressemitteilung des BaSE ergänzt, in der im Untertitel zu lesen ist BASE-Präsident König lobt Start der Öffentlichkeitsbeteiligung. Erwähnt wird zum Beispiel nicht, dass das BaSE durch Installation eines Notariats ohne Notar*in versucht hat, die Fachkonferenz zu reglementieren.

Mitteilungen der BGE und des NBG

Die Mitteilung der BGE fällt da schon wesentlich sachlicher aus. Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht benutzt. Das NBG hat zum gestrigen Anlass nichts veröffentlicht. Es sei aber erinnert an die kritische Pressemitteilung vom 16.06.2021. Aber auch hier wird mitgeteilt: Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren schreitet voran.

Kritische Pressemitteilung des BUND e. V.

Der BUND e. V., der als letzter Umweltverband sich bis zum zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz eingebracht hat, dann aber unter Protest das Verfahren vorerst verlassen hat – Gründe siehe hier -, sieht das bisherige Verfahren in seiner Pressemitteilung sehr kritisch. Hier steht die Forderung: Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung muss sich in Zukunft Grundsätzliches ändern.

Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung im StandAG

Der zentrale Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird hier im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren nach StandAG benutzt. Diese Vokabel wird aber in der Gesetzesbegründung (Drucksache 18/11398, Seite 51) explizit definiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7 StandAG. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11). Danach ist also mit Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete lediglich ein sog. neues Beteiligungsinstrument mehr schlecht als recht umgesetzt worden. Öffentlichkeitsbeteiligung nach insbesondere § 7 mit Stellungnahmeverfahren/ Erörterungstermine hat bisher noch nicht stattgefunden. Ein solches Verfahren ist in den nächsten Jahren auch nicht zu erwarten, denn der § 7 wird erstmals nach Abschluss der Beratungen der Regionalkonferenzen über die Standortregionen wirksam werden.

Weiterlesen

BaSE-Beschäftigte: „Wir räumen das ab!“

aus Präsentation des Partizipationsbeauftragten

Nachfolgeformat zur Fachkonferenz Teilgebiete

Auf der letzten öffentlichen Sitzung der AG_V ging es inhaltlich im Wesentlichen um das Nachfolgeformat der Fachkonferenz der Teilgebiete. Dazu gibt es einen Konferenzbeschluss vom 11.06.2021und eine Diskussionsgrundlage des BaSE. Der Partizipationsbeauftragte hat einen Auftrag des BaSE und eine Bitte der Fachkonferenz, Gespräche mit dem BaSE vorzubereiten.

Auftrag und Bitte an den Partizipationsbeauftragten

Der Partizipationsbeauftragte hat zu seinem Auftrag und zur Bitte eine Präsentation vorgetragen. Darin wird – wie schon so oft – darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 2 StandAG das BaSE Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Zur Definition des Begriffs Öffentlichkeitbeteiligung sollte in die Drucksache 18/11398, Seite 51 gesehen werden, in der dieser Begriff gegen neuen Beteiligungsinstrumente abgegrenzt wird.

Begriffe Öffentlichkeitsbeteiligung und neue Beteiligungsinstrumente

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11).

Folgeformat ist ein neues Beteiligungsinstrument

Das Folgeformat sollte nach oben genannten Konferenzbeschluss eine Fortsetzung der Fachkonferenz Teilgebiete sein, da der Zwischenbericht nicht die erwartete Tiefe der Standortauswahl gebracht hat. Damit konnte die Fachkonferenz Teilgebiete nicht die Aufgabe wahrnehmen, die für sie vorgesehen war. Das Folgeformat ist kein Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern ein Instrument der neuen Beteiligungsinstrumente. Somit hat das BaSE primär damit nichts zu tun. Analog zu den neuen Beteiligungsinstrumenten hat das BaSE lediglich eine unabhängige Geschäftsstelle analog der Geschäftsstellen der KTA, RSK und ESK einzurichten und zu finanzieren.

BaSE wird detaillierte Stellungnahme abgeben

Eine erst kürzlich eingestellte Mitarbeiterin des BaSE hat in Aussicht gestellt, dass das BaSE demnächst zum Konferenzbeschluss eine begründete Stellungnahme abgeben wird, auf die die Fachkonferenz seit dem per Beschluss gesetzten Termin am 12.07.2021 wartet. Bisher gab es dazu trotz mehrmaliger Nachfragen keine detaillierte Antwort, die Punkt für Punkt auf den Konferenzbeschluss eingeht. Die neue Mitarbeiterin versprach: Wir räumen das ab!

Nächster Termin 15.09.2021

Als nächster Termin ist als Videokonferenz zu diesem Thema der 15.09.2021 angesetzt. Da ist man doch sehr gespannt, wie das BaSE den Konferenzbeschluss gut zwei Monate nach Ablauf der Frist im Einzelnen beurteilt. Zugesagt wurde auch eine Definition des Begriffs Selbstorganisation. Dieser Begriff wird in der Begründung des StandAG nicht definiert, wohl aber die Begriffe Öffentlichkeitsbeteiligung und neue Beteiligungsinstrumente.

Online-Diskussion Langfristige Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

BUND e.V. sieht Probleme bei der langfristigen Zwischenlagerung

Der BUND e. V. veranstaltete am 27.08.2021 eine Online-Diskussion zum Problem der langfristigen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Die Suche nach dem Standort für ein Endlager mit bestmöglicher Sicherheit und der Bau des Endlagers an diesem Standort werden noch einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Für eine solch lange Zeit sind die Zwischenlager nicht ausgelegt.

NBG hat das ebenfalls bereits 2018 vorgebracht

Das NBG hat sich bereits in einem Workshop am 13. Januar 2018 in Karlsruhe intensiv mit dem Problem auseinandergesetzt. Im Vorfeld wurden zwei Gutachten erstellt, sowohl zu den Sicherheitsaspekten als auch zur möglichen Bürgerbeteiligung.

Zu Alterungsprozessen sind Modellrechnungen nicht ausreichend

Klar wurde betont, dass zur Verfolgung der Alterungsprozesse der Behälter und insbesondere der radioaktiven Abfälle in den Transport- und Lagerbehältern Modellrechnungen nicht ausreichen, sondern experimentelle Daten notwendig sind. Das exemplarisch notwendige Öffnen von einigen Behältern erfordert jedoch sogenannte Heiße Zellen, die zurzeit nicht existieren.

Kein großes Eingangslager am Endlagerstandort

Weiterhin wird inzwischen wohl davon ausgegangen, dass die derzeit 16 Zwischenlager bis zur Einlagerung in das Endlagerbergwerk erhalten bleiben. Lediglich ein bis zwei Jahre vorher werden die Abfälle am Endlagerstandort angeliefert, um sie zu konditionieren. Der im Nationalen Entsorgungsprogramm von 2015 festgelegte Bau eines Eingangslagers nach der ersten Teilgenehmigung des Endlagers (Seite 6)

Weiterlesen

Neue Organisationsstruktur des BaSE

Warum mit gut zwei Wochen Verzögerung informiert?

Schon seit einiger Zeit kündigt sich eine neue Organisationsstruktur des BaSE an – siehe Informiert das BaSE wahrheitsgemäß? In der zweiten Hälfte des August 2021 wurde die neue Struktur veröffentlicht, die seit dem 01.08.2021 gilt. Es stellt sich die Frage, warum nicht zeitnah, sondern mit gut zwei Wochen Verspätung informiert wurde?

Eine Geschäftsstelle wird unterschlagen

Zur Organisation wird hier ausgeführt:

Ebenfalls im BASE angesiedelt sind die Geschäftsstellen des kerntechnischen Ausschusses sowie die Geschäftsstelle der Reaktorsicherheit- und Entsorgungskommission.

Unterschlagen wird dabei die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete.

Soll fachliche Unabhängigkeit unterwandert werden?

Weiterlesen

NBG sucht Mitarbeiter*innen

Beim NBG sind zwei Stellen ausgeschrieben – siehe hier.

Die bisherige Geologin hat das NBG verlassen. Gesucht wird eine Nachfolger*in, die zusammen mit dem bereits länger tätigen Geologen das NBG fachlich in geologischen Fragen unterstützt.

Weiterhin wird zur Unterstützung des Partizipationsbeauftragten eine Referent*in Konfliktmanagement gesucht. Die Referent*in arbeitet direkt mit dem Partizipationsbeauftragten zusammen und soll insbesondere die Konfliktanalyse in den beteiligten Regionen übernehmen.

Die Frage der Selbstorganisation
Will das BaSE sich in den Vordergrund spielen?

Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete

Beim dritten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete konnte keine Einigung für ein Nachfolgebeteiligungsformat erzielt werden. Das war auch kaum zu erwarten, denn das BaSE hat erst knapp zwei Wochen vor dem Konferenztermin, am 26.07.2021, ein eigenes Konzept vorgelegt, das sich nicht konkret auf den Konferenzbeschluss vom 11.06.2021 bezog.

Selbstorganisation soll im Nachfolgeformat abgeschafft werden

Der Konferenzbeschluss schlug ein Fachforum Teilgebiete vor, das sich eng an die Fachkonferenz anlehnte. Das BaSE-Konzept (Ursprungsversion im Internet gelöscht – error 404) sieht vier sog. Schienen vor. Eine davon, genannt Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH, stellt das Nachfolgeformat dar. Dieses soll später münden in Stellungnahmeverfahren, Erörterungstermine nach § 7 StandAG. Ein wesentlicher Unterschied zum Konferenzbeschluss ist, dass damit die Selbstorganisation, die für die Fachkonferenz ein wesentliches Element war, abgeschafft wird.

Verkrustung durch Selbstorganisation?

Der Partizipationsbeauftragte betont in seiner Präsentation – Vortrag liegt leider nicht vor (FKT_Bt3_026, Seite 35):

• Selbstorganisation kann auf Dauer verkrusten und für neue Betroffene unzugänglich werden.
• Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, der nur Dienstleister ist, kann seinen Auftrag nicht erfüllen.

Sicher kann Selbstorganisation verkrusten, so aber auch andere Verfahren wie das vom BaSE vorgeschlagene. Aber wenn man das erkannt hat, können Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Bei Selbstorganisation nur Dienstleister

Weiterlesen

Wissenschaftsbasierte Machtanalyse der Fachkonferenzen

Gut zwanzigseitige Machtanalyse

Kurz vor Beginn der 3. Fachkonferenz Teilgebiete erschien eine gut zwanzigseitige Machtanalyse der 2. Konferenz mit dem Titel Von Machtasymmetrien zu flachen Hierarchien im Standortsuchprozess für ein Endlager? – Über die Wirkung von Macht beim zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete. Die gleichen Analysemethoden wurden bereits auf die Auftaktveranstaltung und die 1. Fachkonferenz angewendet – die Ergebnisse sind hier und hier nachzulesen. Ein allgemein verständlicher Einstieg ist in der Berliner Zeitung vom 11.06.2021 zu finden.

Wissenschaftsbasiert im sozio-technischen Sinne

Zu betonen ist, dass im Standortauswahlgesetz ein wissenschaftsbasiertes Verfahren gefordert wird. Dies bedeutet nicht nur, dass Geologie und Physik gefragt sind, sondern auch sozial- und politikwissenschaftliche Aspekte zu beachten sind. Dieser sozio-technische Ansatz wurde insbesondere in den Forschungsprojekten ENTRIA und SOTEC-radio bearbeitet und jetzt bei TRANSENS fortgesetzt.

Analyse der 2. Fachkonferenz

Die akribische Auswertung der 2. Fachkonferenz und der aufgrund des Versagens der Konferenztechnik notwendigen Nachhol-AG-Sitzungen zeigt unter anderem, dass sich die Machttypen direkte Machtausübung (power over, PO) und Aufbau gemeinsamer Überzeugungen (power with, PW) verstärkt haben, der Machttyp Gestaltung durch soziale Bewegung (power to, PT) dagegen in den Hintergrund getreten ist.

Die kontinuierlichen AGs und Nachhol-AGs

Weiterlesen