Endlagerung – Mehrgenerationenaufgabe?

Altersdurchschnitt 60+

Am 10.04.2019 startete die Veranstaltungsreihe Der Atomkonflikt in Deutschland – bis in alle Ewigkeit? im Rahmen des Offenen Hörsaals an der FU Berlin. Der Veranstaltungsraum war bis auf den letzten Platz besetzt, es mussten weitere Sitzgelegenheit aus dem Nachbarraum geholt werden. Insgesamt waren es gut 100 ZuhörerInnen. Erstaunlich war nicht nur die Anzahl der Interessenten, sondern auch das Alter: Der Altersdurchschnitt lag bei 60+. Man kann also nicht von einem Mehrgenerationeninteresse sprechen, wohl aber wegen der Dauer des Endlagerprozesses von einer Mehrgenerationenaufgabe.

Mehr Vorträge als Diskussion

Angekündigt war eine Diskussionsveranstaltung, schließlich dominierten doch die Vorträge. Die Vortragenden waren Frau Schwarzelühr-Sutter, BMU-Staatssekretärin, Herr Güldner, Deutsches Atomforum, und Herr Fachtan, Nationales Begleitgremium. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn Brunnengräber, Forschungszentrum für Umweltpolitik. Frau Schwarzelühr-Sutter betonte immer wieder den gesellschaftlichen Konsens, obwohl es maximal ein Konsens der im Bundestag vertretenen Parteien war.

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Forschung, so weit das Auge reicht?

Online-Konsultation und Workshop

Das BfE hat mit einer Forschungsstrategie und -agenda die Grundlage einer Diskussion eröffnet und dazu eine sog. Online-Konsultation bis zum 16.12.2018 angeboten, die am 30.01.2019 in einem Workshop zum Ziel geführt werden soll. Danach sollte zügig der Forschungsplan des Jahres 2020 vorgelegt werden.

BMU-Ressortforschungsprogramm

Es geht dem BfE um ein Ressortforschungsprogramm im Bereich der eigenen Zuständigkeiten der Nuklearen Sicherheit. Dies erinnert ein wenig an die Zeiten des UFO-Plans, der in den ersten Jahren im Wesentlichen vom Umweltbundesamt bestritten wurde. Inzwischen gibt es einen Ressortforschungsplan des BMU. In diesem sind bereits die für das BfE relevanten Forschungsvorhaben aufgelistet – siehe Plan 2019, Seite 72 bis 74. Dies wird in den Konsultationsunterlagen des BfE nicht erwähnt. In den BfE-Papieren wird der Eindruck erweckt, dass hier etwas Neues geschaffen wird. Es wird nicht auf die bisherige Forschungslandschaft im Bereich der Nuklearen Sicherheit mit Sicherheit und Sicherung in der Kerntechnik und Sicherheit der nuklearen Ver- und Entsorgung eingegangen.

Die gewachsene Forschungslandschaft – Beispiel GRS

Dazu gehört auch die in Deutschland bereits gewachsenen TSO-Struktur (TSO: Technical Support Organisation) auf diesem Gebiet zum Beispiel mit der GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH) -siehe Haushaltsplan 2019  mit Einzelpläne BMWi (PDF-Seite 1066), BMU (PDF-Seite 2364) und BMBF (PDF-Seite 2813). Irreführend ist auch der Begriff Forschung. Es geht hier keinesfalls um Grundlagenforschung, im Einzelfall eher um angewandte Forschung, hauptsächlich aber um Sichtung und Aufbereitung wissenschaftlicher Unterlagen.

Abteilung Forschung ohne Leitung

Betont wird der hohe Stellenwert wissenschaftlicher Expertise für das BfE, was sich organisatorisch in einer eigenen Abteilung widerspiegele. Diese Abteilung ist aber seit geraumer Zeit ohne Leitung – siehe hier. Weiterlesen

.ausgestrahlt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG

Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase gescheitert

Die Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE ist gescheitert. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.

.ausgestrahlt legt lange, umfassende, aber nicht trockene Studie vor

.ausgestrahlt hat jetzt von Dieter Kostka eine ausführliche Stellungnahme zur gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG erarbeiten lassen, zu haben als PDF oder in ausgedruckter Form. Die Arbeit von Dieter Kostka ist mit gut 160 Seiten sehr ausführlich, beleuchtet aber den gesamten Prozess der StandAG-Erarbeitung seit 2011 mit historischer Exkursion zurück bis 1998 inklusive der AkEnd-Arbeiten. Wer also die jetzigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG und deren Kritik wirklich verstehen will, kommt um die umfangreiche Lektüre nicht herum. Sie bekommen dies in einem Stil präsentiert, der nicht allzu trocken daherkommt und auch von Nichtjuristen und NichtöffentlichkeitarbeiterInnen verstanden werden kann. Nur Ausdauer ist gefragt.

Keine Verschwörungstheorien

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BGE geht junge Wege

Dritte Veranstaltung in Berlin

Am 28.11.2018 fand die dritte Veranstaltung mit dem Titel Standortauswahl – Wie die BGE ein sicheres Endlager für Atommüll sucht statt. Nach Peine und Wolfenbüttel war jetzt Berlin an der Reihe. Passender wäre es gewesen, diese Veranstaltung an den Orten der derzeitigen Endlagerdiskussion wie Lathen und Sögel, Herzlake, Krone, Meppen, Bayerischen Wald oder flächendeckend in ganz Bayern (Koalitionsvereinbarung, S. 31) anzubieten. Weitere wichtige Veranstaltungsorte können der BMU-Presseschau vom 19.05.1994 entnommen werden.

Solidarität mit dem Geologischen Dienst Bayern notwendig?

Entgegen diversen Meldungen in der Presse- und Informationslandschaft hat nach wiederholter Feststellung der BGE das Land Bayern die angefragten Geodaten des Landes ohne Weiteres geliefert. Man kann nur hoffen, dass das Bayerische Landesamt für Umwelt Abt. 10: Geologischer Dienst weiterhin den jetzt massiven Einflüssen der Landespolitik widersteht.

Erstaunlich viele TeilnehmerInnen

In Berlin kamen erstaunliche viele TeilnehmerInnen zusammen. Unter den ca. 70 Personen waren viele ehemalige Mitglieder der Endlagerkommission, stark vertreten war das Nationale Begleitgremium. Auch die BGZ wurde von der BGE als Schwestergesellschaft begrüßt, mit der man ein Stück weit zusammenarbeiten müsse. In der GeschäftsführerInnen-Reihe nahm auch die ab Anfang 2019 bei der BGE als kaufmännische Geschäftsführerin tätige Frau Beate Kallenbach-Herbert Platz.

Aber es gab eine positive Überraschung

Für jemand, der Endlagerveranstaltungen regelmäßig besucht, war zu erwarten, dass es nichts Neues in der Sache geben wird. So lag die Statuskonferenz des BfE nur knappe drei Wochen zurück, wo die BGE bereits zu Wort kam. Aber es gab eine positive Überraschung: Das vorgesehene Standortauswahlverfahren wurde von Frau Dr. Dorothea Reyer vorgetragen, die erst seit August 2018 bei der BGE arbeitet. Weiterlesen

Betreten von Neuland?

Die BGE und das Neuland

Im Tagesspiegel erschien am 30.10.2018 ein Artikel mit dem Titel Welche Probleme die Endlager-Suche bereitet. Darin stellt Frau Dehmer, Leiterin der Unternehmenskommunikation der BGE, fest:

Wir stellen bei jedem Schritt fest, dass wir Neuland betreten. Wir haben schlicht keine Erfahrungswerte mit dem neuen Verfahren.

Das ist reichlich übertrieben.

Frühere Standortsuchen

Nach günstigen geologischen Gesamtsituationen für Endlager radioaktiver Abfälle wurde schon mehrfach in Deutschland gesucht, eine Auswahl: Weiterlesen

Das NBG in Kassel

Vorwiegend nichtöffentlich

Die 21. NBG-Sitzung fand am 17./18.10.2018 in Kassel statt. Öffentlich war lediglich der Sitzungsteil ab 11 Uhr am 18.10.2018. Man kann davon ausgehen, dass der wesentliche Teil inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Zwar sollte unter TOP 0 aus dem internen Sitzungsteil berichtet werden, dieses geschah aber nicht. Erst aufgrund von Nachfragen durch endlagerdialog.de in der Pause wurde dies nachgeholt. Auf Nachfrage lag der Grund der Nichtöffentlichkeit nicht bei schützenswerten Belangen wie Personalangelegenheiten, sondern bei der persönlichen Meinungsbildung im Gremium.

Geschäftsstelle arbeitsfähig

Die Geschäftsstelle besteht inzwischen sieben MitarbeiterInnen – siehe hier. Weitere vier Positionen sind noch zu besetzen. Es kann also ab der nächsten Sitzung erwartet werden, dass im NBG schriftlich formulierte Beschlüsse verabschiedet werden.

NBG wird Rechtsweg verfolgen

Die BGE hat bezüglich der Einsicht in die geologischen Daten nichts Neues vorgelegt. Verwiesen wurde jetzt auf die Begründung im StandAG von 2017 zu § 8 Abs. 2 (Drucksache 18/11398, Seite 53f.):

Absatz 2 regelt das Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums und die Veröffentlichung und Dokumentation der Beratungsergebnisse. Soweit das Akteneinsichtsbegehren Unterlagen betrifft, die nicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) herauszugeben sind, sind die Mitglieder gegebenenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies ist der Fall, wenn verfassungsrechtlich geschützte Güter durch eine Bekanntgabe bestimmter Informationen verletzt werden können und das Interesse an der Geheimhaltung das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiegt. Auf Grundlage des geltenden UIG können neben individuellen Interessen und Rechten an den Unterlagen insbesondere öffentliche Belange eine Verschwiegenheitsverpflichtung begründen. Geschützt werden z. B. materielle öffentliche Belange wie der Bestand des Staates, seine internationalen Beziehungen, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der informationspflichtigen Stellen, die Bewahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege sowie Verfahrensrechte der Betroffenen.

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¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

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Hat der Pluralismus bei der Endlagerung wieder Chancen?


Pluralistische Scientific Community und NBG-Workshop

In den letzten fast vierzig Jahren wurden in der Regel strittige Fragen bei der Endlagerung von offizieller Seite nicht öffentlich präsentiert und diskutiert. Eine funktionierende, pluralistische Scientific Community war nicht sichtbar – siehe Beitrag Was bedeutet wissenschaftsbasiert?

Beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums zu den geologischen Daten für die Ausschlusskriterien war das anders. Das erinnert ein wenig an die Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, wo nach dem Prinzip Rede und Gegenrede vorgegangen wurde. Diese Tradition wurde leider abgebrochen.

Eiszeitliche Auswirkungen

Offensichtlich wurde das beim Vortrag von Prof. Hübscher mit dem Titel Hebungen, Senkungen und eiszeitliche Auswirkungen auf den (auch tieferen) Untergrund. Bisher wurden Eiszeiteinwirkungen immer als geklärt dargestellt – siehe BGR-Studie zu eiszeitlichen Rinnen. Herr Hübscher erwähnte Rinnen bis 1000 m Tiefe und nach seiner Ansicht ist nicht geklärt, inwiefern vorhandene eiszeitliche Rinnen bei folgenden Eiszeiten vertieft werden können. Insgesamt ist er der Meinung, dass die eiszeitlichen Prozesse konzeptuell beschrieben seien, aber es fehle weitgehend an quantifizierende Studien. Weiterlesen