CORONA – und was nun?

Meldung der BGE

Das Corona-Virus wird auch die Endlagerstandortauswahl beeinflussen. Die BGE betont in einer Meldung vom 26.03.2020 im Wesentlichen die Maßnahmen zur Betriebssicherheit der Bergwerke, die sie als Endlagergesellschaft betreibt, geht aber auf die konkreten Schritte bei der Standortauswahl nicht ein. Wird der Zwischenbericht Teilgebiete Ende September diesen Jahres vorgelegt werden können?

Meldung des BaSE

Auch das BaSE wird in seiner Meldung vom 19.03.2020 wenig konkret. Allein der letzte Satz in dieser Meldung lässt aufhorchen:

Zudem arbeitet das BASE daran, mit technischer Unterstützung Ersatz für ausgefallene Treffen zu schaffen.

Welche Treffen sind gemeint, in welcher Richtung wird bezüglich Ersatz gedacht?

Analyse des Partizipationsbeauftragten

Da geht die Analyse des beim NBG angesiedelten Partizipationsbeauftragten, die heute unter der Überschrift Unerwartet neue Wege veröffentlicht wurde, wesentlich weiter. Betont wird, dass die Standortauswahl an sich wie geplant weiter laufen kann, vielleicht mit ein wenig Zeitverzögerung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung aber kann in der angedachten und teilweise konkret im StandAG festgelegten Form vorerst nicht weiterverfolgt werden.

Unterschied zwischen wissenschaftlicher Auswertung und Öffentlichkeitsbeteiligung

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Endlich eigene BaSE-Abteilung „Öffentlichkeitsbeteiligung“

Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung mit fünf Fachgebieten

Nach der Ankündigung vom 08.11.2019 ist nun im BaSE eine eigene Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet worden. Die Abteilung besteht aus fünf Fachgebieten mit folgenden Bezeichnungen:

  • Grundsätze zur Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Fach- und Regionalkonferenzen,
  • Öffentlichkeitsbeteiligung gem. Planungsrecht,
  • Online, Social Media nach StandAG und
  • Information und Bürgerkommunikation.

Eine weitere Erläuterung und damit Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben der Fachgebiete untereinander und zum Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit wird auch in der entsprechenden Meldung des BaSE vom 10.03.2020 nicht gegeben.

Fehlkonstruktion endlich korrigiert

endlagerdialog.de hat immer wieder auf die Fehlkonstruktion des bisherigen Aufgabengebiets Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen – siehe zum Beispiel hier. Diese Aufgabe war organisatorisch in der Abteilung Standortauswahlverfahren angesiedelt. Damit war bisher keine unabhängige und kritische Öffentlichkeitsarbeit zum Auswahlverfahren möglich. Dies ist aber eine Voraussetzung für eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch eine Kritik an der Regulierungsbehörde für die Standortauswahl beinhalten sollte.

Regulierungsaufgabe vernachlässigt – Überwachung stand im Vordergrund

Das BaSE hat die Regulierungsaufgabe bisher nicht wirklich wahrgenommen, die Behörde war eher als reine Überwachungsinstitution aufgetreten. Zur Regulierung hätte zum Beispiel der massive Druck auf die Politik gehört, um rechtzeitig ein Geologiedatengesetz zur Verfügung zu haben.

Selbsthinterfragung – Fehlerdokumentation steht noch aus

Auf der Statuskonferenz am 15.11.2019 wurde von der BGE und dem BaSE im Sinne eines selbsthinterfragenden Verfahrens eine Fehlerdokumentation in Aussicht gestellt und vom BaSE unter dem Begriff Kurskorrektur immer wieder angekündigt, zum Beispiel hier. Bisher ist auf base.bund.de jedoch zu Kurskorrektur noch nichts zu finden (kurskorrektur site:base.bund.de).

Hierarchische Fehlanbindung

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Methodendiskussion zu den Ausschlusskriterien

Wo stehen die Kriterien?

Im Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 gab es diverse Fragen nach den Kriterien, die im Auswahlverfahren angewendet werden sollen. Einigen war nicht bekannt, dass diese im Gesetz (StandAG) selber stehen:

  • Ausschlusskriterien (§ 22),
  • Mindestanforderungen (§ 23),
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24 in Verbindung mit Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10, Anlage 11),
  • planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 25 in Verbindung mit Anlage 12).

Und die Auslegung der Kriterien?

Eine weitere Anmerkung war (siehe auch BASE-Verschriftlichung):

Es wäre hilfreich, wenn im Zwischenbericht deutlich gemacht wird, wo die BGE Spielraum bei Entscheidungen hatte bzw. wo sie Kriterien ausgelegt hat.

Die Auslegung der Kriterien wird von der BGE als Methode bezeichnet, es ist die jeweilige Methode, wie die Kriterien auf die Daten angewendet werden. D. h. die im StandAG festgelegten Kriterien bedürfen in der Regel einer Interpretation.

Wie sehen diese Methoden aus und werden diese vom BASE geprüft?

Dialog-Forum zu den Ausschlusskriterien

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Standortauswahl: Trifft die Politik die Entscheidung?

Sichtung von alten Bohrkernen aus Dessau und Umgebung

Am 24.01.2020 erschien in der Mitteldeutschen Zeitung ein Artikel mit der Überschrift Wird Dessau eine Endlagerstätte? – NATURKUNDEMUSEUM – Landesamt für Geologie untersucht 650 Bohrkerne aus Dessau und Umgebung. In diesem Artikel wird über die Sichtung von 650 Bohrkernen aus Dessau und Umgebung durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen berichtet. Sie dienen der Ergänzung der Landesbohrdatenbank, in der etwa 250.000 Bohrungen verzeichnet sind. Einige Bohrkerne sind im Dessauer Museum für Naturkunde und Vorgeschichte zu sehen.

Die Politik entscheidet!

Der Artikel endet mit:

Hinter einer möglichen Eignung, so Ehling [Abteilungsleiter Geologischer Dienst], „steht ein großes Fragezeichen“. Die Entscheidung trifft aber nicht das Landesamt, weist er hin, sondern die Politik. Er ahnt, wo auch immer in Deutschland eine Endlagerstätte errichtet wird: „Das wird eine Akzeptanzfrage sein.“

Was steht im Gesetz?

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Ablaufschema zur Veröffentlichung der Geologiedaten

Rückgriff allein auf vorhandene Geologiedaten

Mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und dem Regierungsentwurf zum Geologiedatengesetz (GeolDG) gibt es absehbare Regelungen zur öffentlichen Bereitstellung von geologischen Daten Dritter. In der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens muss allein auf schon vorhandene Daten des geologischen Untergrundes in Deutschland zurückgegriffen werden. Da zur Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete die geologischen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien angewendet werden, sind selbst schon für diesen Schritt alle notwendigen geologischen Daten zugrunde zu legen.

Erfordernis wegen Transparenzgrundsatzes

Der im StandAG festgelegte Transparenzgrundsatz macht es erforderlich, dass die Geologiedaten vor der Behandlung des Zwischenberichts in den Fachkonferenzen Teilgebiete öffentlich zugänglich gemacht werden. Für den Zeitplan ist es also wichtig, einen Ablaufplan zur Veröffentlichung der Geologiedaten Dritter zu erstellen. Bei Änderungen des Regierungsentwurfs des GeolDG in der parlamentarischen Beratung können damit auch umgehend die Auswirkungen auf den Ablauf zur öffentlichen Bereitstellung der Daten verfolgt werden.

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Erster Bürger*innen -Workshop bei BaSE

Endlagerung und Mobilfunk?

Für Verwirrung sorgte die neue Bezeichnung des Amtes. BASE ist ein Mobilfunkunternehmen, das hat aber nichts mit dem Amt zu tun. Warum soll ein deutsches Amt englisch ausgesprochen werden, warum alles in Großbuchstaben und nicht BaSE, eigentlich BaSnE –Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Auch als Chemiker hat man sein Problem: Warum Base und nicht Säure?

Ganz anders als bei Gorleben?

Seitens BaSE wurde betont, dass man es jetzt ganz anders machen will als bei Gorleben. Erinnert sei aber an die Informationsveranstaltung im Rahmen des Energiedialogs der Bundesregierung am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow – Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben, in der bezahlt Rede und Gegenrede geboten wurden. Gegenreden gegen Honorar hatten im BaSE-Workshop keinen Platz. Insofern startete diese Veranstaltung auf einem niedrigeren Niveau als im Fall Gorleben.

Klare fachliche Kriterien?

Weiterhin wurde die Illusion vertreten, dass das StandAG klar fachliche Kriterien festlegt. Verfolgt man jedoch die bisherigen wenigen Ausführungen zur Anwendung der Kriterien, so wird folgendes Statement bestätigt (Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance, Seite 385):

Many decisions must be made that are not based on scientific evidence.

Dauerhaft sicherer Standort für 1 Mio. Jahre?

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NBG-Sitzung in Notbesetzung

Bundestag und Bundesrat haben nicht rechtzeitig gewählt

Für sechs Mitglieder des NBG ist das Mandat Ende November 2019 abgelaufen. Sie gehören zur Gruppe der anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 Satz 6 StandAG. Bundestag und Bundesrat sind für deren Wahl nach Satz 7 zuständig, haben aber weder die Wahl von sechs Persönlichkeiten nach Gesetzesverabschiedung im Jahr 2017 noch die rechtzeitige Wahl vor Ablauf der Amtszeit der sechs weiteren bewerkstelligt. Die Bundesumweltministerin hat deshalb aus der Not heraus das Mandat der sechs bisher Gewählten mit einem Schreiben vom 11.12.2019 bis Ende Februar 2020 verlängert.

Bericht aus der internen NBG-Sitzung

Am Beginn der öffentlichen Sitzung wurde über die interne NBG-Sitzung berichtet. Danach war ein Punkt die Arbeitsschwerpunkte des NBG für das Jahr 2020. Warum das in einer internen Sitzung besprochen werden musste, wurde nicht mitgeteilt.

Beratungsgruppe und Bürger*innen-Workshop des BASE/BfE

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Übungen mit einem 3D-Modell

Die 3D-Modelle der Länder

Schon frühzeitig haben die Staatlichen Gelogischen Dienste (SGD) bei der Planung der unterirdischen Raumnutzung 3D-Modelle als Werkzeug entdeckt – siehe Unterirdische Raumnutzung…. Die BGE hat jetzt zur Standortsuche ebenfalls die 3D-Modelle entdeckt – siehe NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer. Dies wurde auch auf der BGE-Tagung in Braunschweig betont.

Entwurf des Geologiedatengesetzes

Im Entwurf des Geologiedatengesetzes (GeolDG) wird zu den 3D-Modellen Folgendes geregelt (§ 34 Abs. 4 Satz 4):

Für staatliche 3D-Modelle des Untergrunds, die über nichtstaatliche Fachdaten oder nichtstaatliche Bewertungsdaten Aufschluss geben könnten, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 [überwiegendes öffentliches Interesse an Fachdaten und nachgeforderten Fachdaten] und 2 [überwiegendes öffentliches Interesse an Bewertungsdaten] erfüllt sind, wenn die 3D-Modelle für die Suche und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erforderlich sind. Im Fall des Satzes 4 ist Absatz 3 [Pflicht zur Anhörung] nicht anzuwenden.

Eigentlich war es vorgesehen, dass die Bundesländer die Rohdaten an die BGE liefern und die Bundesgesellschaft die Daten auswertet. Man geht – wohl richtigerweise – jetzt offensichtlich davon aus, dass die 3D-Landesmodelle keine landespolitischen Komponenten enthalten.

3D-Modelle im Internet – zum Üben

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