Sicherheitsanforderungen etc.: Lange nichts mehr gehört!

37. Sitzung des NBG am 09.02.2020

Das NBG wird sich auf der nächsten Sitzung am 09.02.2020 unter TOP 7 mit dem Verbleib der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen nach § 26 StandAG und den Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 befassen.

Ursprünglicher Zeitplan zu den Verordnungsentwürfen

Zur Historie: Die Verordnungsentwürfe wurden veröffentlicht und dazu am 14./15.09.2019 ein Symposium veranstaltet. Dies wurde seitens des BMU als freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung deklariert. Da angeblich ein hoher Zeitdruck herrschte, wurde für den 20.09. das Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung festgesetzt. Knapp sieben Wochen später sollte die Kabinettsbefassung stattfinden, damit im Dezember 2019 der Bundestag sich damit befassen können sollte.

Massiver Druck auf dem Symposium

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Gorleben im Zwischenbericht Teilgebiete?

BGR.(2007). Description of the Gorleben site Part 2: Geology of the overburden and adjoining rock of the Gorleben salt dome. page 110

Zwischenbericht Teilgebiete und nicht hinreichende Daten

Die BGE hat für das vierte Quartal 2020 die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete angekündigt. Somit stellt sich die Frage, in welcher Weise der bekannte Standort Gorleben in diesem Zwischenbericht dort auftauchen wird.

Der Zwischenbericht Teilgebiete hat zwei Ziele: Benennung von

  • Teilgebieten, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen und
  • Regionen, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können.

Da die Region um Gorleben zu den bestuntersuchten Regionen Deutschlands gehört, ist auszuschließen, dass hier die geologischen Daten nicht zur Einordnung ausreichen.

Ist ein Standort als Teilgebiet möglich?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich der Zwischenbericht Teilgebiete mit dem Standort Gorleben befassen wird, da es ja ein Standort und kein Teilgebiet ist. In § 2 Nr. 6 StandAG ist erst einmal der Begriff Gebiet definiert. Gebiet ist ein räumlicher Bereich innerhalb Deutschlands, der hinsichtlich der Eignung als Endlagerstandort zu bewerten ist. Das Gebiet umfasst die übertägige Fläche und die darunterliegende Gesteinsformation.

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Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert

Empfehlung der Endlagerkommission missachtet

Hatte die Endlagerkommission noch empfohlen, die Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG mit Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten – siehe Drucksache 18/9100, S. 398 -, sprach das BMU auf der 2. Statuskonferenz wiederholt davon, dass die Öffentlichkeit freiwillig einbezogen worden wäre. Sicher – die Endlagerkommission konnte nur Empfehlungen aussprechen. Und die Empfehlung wurde in diesem Fall nicht umgesetzt.

Glitzernde Begriffe wie Symposium und Dialog

Was das BMU veranstaltet und mit glitzernden Begriffen wie Symposium und Dialog geschmückt hat, war höchstens eine Anhörung und keine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Verwaltungsverfahrensgesetz kodifiziert ist. Und noch lange nicht eine Erarbeitung mit Beteiligung der Öffentlichkeit, wie von der Kommission empfohlen.

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BfE-Statuskonferenz – der zweite Versuch

Statuskonferenz und Bürgerforum

Am 14./15.11.2019 fand die zweite Statuskonferenz statt. Terminiert war sie in der Arbeitswoche und richtete sich an die Fachöffentlichkeit. Ein sogenanntes Bürgerforum soll laut BfE am 25.01.2020, einem Samstag, veranstaltet werden. Näheres ist noch nicht bekannt und selbst der Termin ist noch nicht im BfE-Kalender verzeichnet.

Livestream und anderes

Groß angekündigt wurde ein Livestream, der aber nur zu bestimmten Zeiten aktiv war und lediglich das Rahmenprogramm im Plenum umfasste. Die wesentlichen Aktivitäten fanden aber in parallelen Foren statt. Der Livestream war nicht zeitversetzt abrufbar und steht zurzeit auch nicht zur Verfügung. Es ist zu hoffen, dass wenigstens diese dünne Dokumentation bald veröffentlicht wird. Zur Erinnerung: Bei der ersten Statuskonferenz aufgezeichnete Videos konnten erst mehrere Wochen später abgerufen werden. Die zusammenfassenden Berichte aus den Foren waren inhaltlich wenig hilfreich. Aber selbst diese sind zurzeit nicht verfügbar, obwohl sie vorliegen. Das Gleiche gilt für die Präsentationen.

Fehlerlisten

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Gesetzeskommentar zum StandAG 2017

Gesetzeskommentare zum Standortauswahlgesetz 2013 und 2017

Zum StandAG aus dem Jahr 2013 gibt es bereits einen ausführlichen Kommentar – siehe hier. Jedoch sind wesentliche Teile des StandAG im Jahr 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission novelliert worden, sodass das oben genannte Werk nur noch beschränkt herangezogen werden kann. Diese Lücke wurde geschlossen durch den umfassenden Kommentar zum Atomrecht in der Reihe NomosKommentar. In diesem knapp 700-Seiten-Werk findet sich der Teil zum StandAG 2017 auf den Seiten 443 bis 594. Ulrich Wollenteit (§§ 1, 2, 5-27, 36-38), Olaf Däuper (§§ 3, 4), Alexander Dietzel (§§ 3, 4) und Marc Ruttloff (§§ 28-35) haben auf 152 Seiten alle erdenklichen Unterlagen zusammengetragen und fundiert jede einzelne Passage des Gesetzes unter die Lupe genommen.

Kommentar als Wegweiser durch Unterlagen des AkEnd und der Endlagerkommission

Beim Durchlesen des Kommentars wird durch den Hinweis auf die Quellen deutlich, dass viele Regelungen des StandAG 2017 aus den Arbeiten des Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) stammen, der bereits 2002 seine Empfehlungen veröffentlicht hat, deren Umsetzung aber politisch verhindert wurde. Leicht nachvollziehbar wird auch die Rolle des StandAG 2013, das entsprechend angeführt wird. Von unschätzbarem hohen Wert sind die regelmäßigen Hinweise auf Fundstellen in den umfangreichen, kaum überschaubaren 1322 Dokumenten der Endlagerkommission. Bei § 26 Sicherheitsanforderungen wird sogar auf die RSK-Kriterien aus dem Jahr 1982 zurückgeblickt (§ 26 Rn.1).

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dialog-endlagersicherheit ist bisher eine Mogelpackung

2019/S 143-353025 Bekanntmachung vergebener Aufträge

dialog-endlagersicherheit und Forderung der Endlagerkommission

dialog-endlagersicherheit – sprachlich zutreffender dialog-endlagerrisiko – ist damit angetreten, zu den Verordnungsentwürfen des BMU zu den Ermächtigungen nach § 26 und § 27 StandAG einen Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zu führen. Dies sollte wohl offensichtlich die Forderung der Endlagerkommission umsetzen, die Verordnungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten: (Drucksache 18/9100, S. 398):

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.

Öffentlichkeitsbeteiligung auf den letzten Drücker

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auf den letzten Drücker durchgezogen werden, während die Entwürfe in jahrelanger Arbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine Expertengruppe zu den Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG und dem Länderausschuss für Atomkernenergie erarbeitet wurden.

Dialogpartner BMU ausgefallen

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Emotionen und Endlager – wissenschaftlich gesehen

Die 32. NBG-Sitzung als Ausgangspunkt

Bei der 32. NBG-Sitzung kam der Vorschlag, Emotionen bei der Endlagersuche aus wissenschaftlicher Sicht zu betrachten – siehe hier. Dies war Anlass, sich das dazu einschlägige Buch Smeddinck, U., Hrsg. (2018). Emotionen bei der Realisierung eines Endlagers – Interdisziplinäre Beiträge anzusehen. Es geht auf eine Veranstaltung am 21.06.2016 im Rahmen des Forschungsprojektes ENTRIA zurück. Die Braunschweiger Zeitung berichtete darüber unter der Überschrift „Bürger-Wut ist konstruktiv“.

Diskussion in der Veranstaltung wenig ausgeführt – Der Inhalt im Überblick

Das Buch geht lediglich auf einer halben Seite auf die Diskussion in dieser Veranstaltung ein. Der wesentliche Teil (siehe Inhaltsverzeichnis) besteht aus Abhandlungen der Vortragenden:

Christian Götter – Emotionen als Argument – Die Debatte um die Kernenergie im Biblis der 1970er Jahre

Barbara Thies, Melanie Misamer und Florian Henk – Protestverhalten aus psychologischer Perspektive

Basil Bornemann – Emotion, Konflikt und Partizipation – Politikwissenschaftliche Perspektiven auf die Rollen von Emotionen im Konflikt um die Endlagerung radioaktiver Abfälle und dessen partizipative Bearbeitung

Ulrich Smeddinck – Recht, Atommüll und Emotionen – Eine Annäherung an verschiedene Facetten des Konfliktfeldes

Ergänzt wurden in diesem Buch zwei weitere Beiträge, um das Bild abzurunden:

Anne Reichold – Empörung im Kontext von Debatten um ein Endlager für Atommüll – Eine philosophische Analyse

Nicole Terne – Mythos der nuklearen Sicherheit am Beispiel Japans

Emotionen beim Biblis-Konflikt

Christian Götter kommt aufgrund seiner Studien zu Biblis zu dem Schluss, dass nicht die von Kernkraftanlagen Betroffenen Angst und damit Emotionen zeigen, sondern es sind die Betreiber dieser Anlagen, die sich über die Emotionen der Bevölkerung beklagen, die eine rationale Auseinandersetzung behindern würden. Offensichtlich wurde das Instrument eingesetzt, um die protestierenden BürgerInnen zu diskreditieren. Die Haltung der Kernenergiegegner war eher geprägt von Vertrauensverlust zum Beispiel in sogenannte wissenschaftliche Prognosen. Besonders besorgniserregend war dabei, dass von politischer Seite auf kritische Fragen oft nur mit „faulen Entschuldigungen und Ausflüchten“ reagiert wurde. Götter rückt das Vertrauen in den Mittelpunkt. Das Vertrauen – nach Niklas Luhmann ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität -, der Akteuren hilft, Entscheidungen über komplexe Fragen zu treffen, indem sie dem Urteil von akzeptierten Fachleuten folgen.

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BMU betreibt reine Schönfärberei

BMU-Pressemitteilung

Mit der Pressemitteilung Nr. 512/19 BMU stellt Verordnung für sicheres Endlager zur Debatte kündig das BMU die am kommenden Wochenende öffentlich stattfindende Veranstaltung zu den Verordnungsentwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen an.

Euphemismus schon in der Überschrift

Schon die Überschrift ist ein Euphemismus. Gesucht wird nicht das sichere, sondern das bestmögliche Endlager. Risiken für Schäden sind bei einem notwendigen Prognosezeitraum von mehreren Millionen Jahren nicht auszuschließen.

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiter heißt es:

…Mit den Verordnungen führen wir den Auftrag der Endlagerkommission weiter…

Es gab interessante Vorstellungen der Endlagerkommission, wie diese Verordnungen gestalten werden sollten. Es wird aber vom BMU nicht dargestellt, welche Vorschläge der Endlagerkommission übernommen wurden und weshalb viele sich nicht in den Entwürfen wiederfinden. Dies gilt insbesondere für den Entwurf zu den Sicherheitsuntersuchungen.

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