Endlagersuche: Der Dachverband Geowissenschaften mischt sich ein

Symposium des DVGeo

Bereits Anfang 2018 wurde – anknüpfend an die Beiträge in GMIT Heft 70 – im Artikel Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände von den Aktivitäten in der Geologenszene zur Endlagerproblematik berichtet. Am 12.10.2018 gab es jetzt dazu vom DVGeo eine Veranstaltung (Symposium „Endlagerung in Deutschland – Rahmenbedingungen und Forschungsbedarf“) mit großer Resonanz. Der Veranstaltungsraum war bis zum Rand besetzt, was in dem alten Gebäude bei weitgehend geschlossenen Fenstern – Verdunklung wegen Beamernutzung – und immer noch sommerlichen Temperaturen den TeilnehmerInnen einiges abverlangte.

Thesenpapier in Aussicht gestellt

Postuliertes Ziel war es, im Nachgang dieser Veranstaltung wesentliche Thesen auf einer Seite zusammenzufassen. Eingangs wurde nochmals betont, dass in der Gesellschaft geologisches Grundwissen weitgehend fehlt, da Geologie zum Beispiel in den Schulen nicht vermittelt wird – siehe auch Beitrag Geologisches Grundwissen statt Buchstabenwüsten. Ansonsten gab es in der ersten Hälfte der Veranstaltung wenig Neues, alte Fehler wurden im Wesentlichen wiederholt.

BGE als Bundesamt, Gelbe Fässer statt CASTOR-Behälter

So wurde die BGE als Bundesamt für Endlagerung deklariert. Dabei ist die BGE eine bundeseigene Gesellschaft, die nicht an öffentliche Haushalte gebunden ist. Weiterhin wurden als Symbolbild wieder die Gelben Fässer bemüht, obwohl es hier im Wesentlichen um hochaktiven Abfall geht. Es wird Zeit, dass das BfE oder die BGZ lizenzfreie Bilder von entsprechenden Transportbehältern zur Verfügung stellt.

Sicher statt risikoarm, Kristallin verkürzt auf Granit

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Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“

Öffentliche Güteverhandlung in der 56. Kammer des Arbeitsgerichts

Bei der Verfolgung der täglichen Aushänge vor den 23 Sitzungsräumen im zweiten und fünften Stock des Arbeitsgerichtes Berlin wurde endlagerdialog.de schließlich fündig. Am Morgen des 08.10.2018 war im Raum 513 ein Verfahren mit dem BMU als Beklagtem zu finden (56Ca11134/18). Es handelte sich um eine Güteverhandlung vor der 56. Kammer (Geschäftsverteilung) im Urteilsverfahren – siehe Die Arbeitsgerichtsbarkeit – Informationen für Pressevertreter. Kläger ist der ehemalige Abteilungsleiter FA im BfE.

Abteilungsleitung ohne Nennung von sachlichen Gründen entzogen

Im Beitrag Personalkarussell BfE – Abteilungsleitung FA wieder vakant wurde noch ausgeführt

….findet man den bisherigen Abteilungsleiter FA nicht mehr im Organigramm des BfE. Hat der Abteilungsleiter woanders eine bessere Stelle gefunden oder ist er dem Aufbau des übersteilen Hierarchiesystems im BfE zum Opfer gefallen?

– siehe auch Widerspruch gegen Ablehnung im IFG-Verfahren. Laut Aussagen in der öffentlichen Verhandlung hat der Abteilungsleiter keine bessere Stelle gefunden, sondern ihm wurde die Abteilungsleitung entzogen, ohne dies anzukündigen oder zu begründen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Präsident des BfE gescheitert

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Statuskonferenz Endlagerung: Ideen zum Programm

Ankündigung der Statuskonferenz Endlagerung

Das BfE kündigt schon seit geraumer Zeit die Statuskonferenz Endlagerung an. Jetzt kann man sich sogar schon anmelden. Was jedoch fehlt, ist ein Programm, nicht einmal eine grobe Struktur ist bekannt, wie es bei wissenschaftlichen Konferenzen üblich ist. So gibt es keine Liste von Topics und auch keinen Call for Papers.

BfE zum Inhalt

Im Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE findet man unter 6.1 Regelmäßig gemeinsam diskutieren und evaluieren: Statuskonferenz Endlagerung folgende Themen

  • der Stand und die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren für das Endlager für hochradioaktive Abfälle,
  • übergreifende wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen sowie
  • der Erfahrungsstand der Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie der Schachtanlage Asse II.

Vorschläge der Endlagerkommission

Eine andere Fundstelle ist der Abschlussbericht der Endlagerkommission. Die Kommission hat sich für ein jährliche Kolloquiumsreihe ausgesprochen (Abschlussbericht der Endlagerkommission, Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Um hierbei eine Meinungsvielfalt zu ermöglichen, hätte ein rechtzeitiger Call for Papers stattfinden müssen. Dies ist leider versäumt worden.

Endlagerung in tiefen Bohrlöchern

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Das selbsthinterfragende System und seine Systemgrenzen

aus Ropohl

Selbsthinterfragendes System

In § 1 Abs. 2 StandAG wird ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gefordert. Zurück geht das auf Kapitel B-6.4 des Abschlussberichts der Endlagerkommission mit dem Titel Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System (S. 235 – 239).

System und Systemgrenzen

Jeder, der seinen Kondepudi, Hanssmann, Ropohl, Mayntz oder auch Luhmann gelesen hat, muss sich fragen, was das System und was die Umgebung ist? Es stellt sich die wichtige Frage der Systemgrenzen. Darüber gibt weder Gesetz, Gesetzesbegründung noch Abschlussbericht Auskunft. Zweifellos sind BfE und BGE Systemkomponenten. Aber wo ist das NBG zu verorten. Soll es Teil des Systems sein oder eher von außen auf das System schauen? Soll es sich dabei auch den Abfallzulieferer, die BGZ, ansehen? Gehört die BGZ auch zum System, oder gehört diese zur Umgebung?

BMU und System

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Dient die Endlagerstandortsuche dem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung?

Atomausstieg nicht einmal im Grundgesetz

Die Nutzung der Atomkraft soll in Deutschland bis Ende 2022 beendet sein (§ 7 Abs. 1a AtG). Eine mögliche Festlegung des Atomausstiegs im Grundgesetz und damit ein Zweidrittel-Schutz vor einem Wiedereinstieg war bisher politisch nicht durchsetzbar – siehe auch Beitrag Atomausstieg ins Grundgesetz? Sieben Anwesende dafür, neun dagegen.

„Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd

Im Blog Nuclear Waste wurde jetzt ein umfangreicher Artikel mit dem Titel „Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd veröffentlicht, der insbesondere auch die Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der vierten Generation von Atomkraftwerken schildert. Der Artikel kommt zu folgendem Resümee:

Es kann nicht sein, dass Deutschland sich durch Hintertüren, Tricksereien und unter dem intransparenten Schleier der Euratom-Finanzierung an atomaren Renaissance-Versuchen von Frankreich und anderen Staaten beteiligt. Was weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit mit der deutschen Unterstützung von AKW der dritten Generation (EPR) bereits möglich war, darf sich keinesfalls bei Reaktorkonzepten der vierten Generation wiederholen. Das trojanische Pferd der ´Sicherheitsforschung´ dient letztendlich dazu, weltweit atomare Export- und Rüstungsmärkte aufzubauen – sogar in Ländern, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben. Damit untergräbt diese Forschung das Vertrauen in die Politik und in die internationale Ordnung.

Wo bleibt die Technikfolgenabschätzung des KIT in eigener Sache?

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¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

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Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen

Hat der Pluralismus bei der Endlagerung wieder Chancen?


Pluralistische Scientific Community und NBG-Workshop

In den letzten fast vierzig Jahren wurden in der Regel strittige Fragen bei der Endlagerung von offizieller Seite nicht öffentlich präsentiert und diskutiert. Eine funktionierende, pluralistische Scientific Community war nicht sichtbar – siehe Beitrag Was bedeutet wissenschaftsbasiert?

Beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums zu den geologischen Daten für die Ausschlusskriterien war das anders. Das erinnert ein wenig an die Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, wo nach dem Prinzip Rede und Gegenrede vorgegangen wurde. Diese Tradition wurde leider abgebrochen.

Eiszeitliche Auswirkungen

Offensichtlich wurde das beim Vortrag von Prof. Hübscher mit dem Titel Hebungen, Senkungen und eiszeitliche Auswirkungen auf den (auch tieferen) Untergrund. Bisher wurden Eiszeiteinwirkungen immer als geklärt dargestellt – siehe BGR-Studie zu eiszeitlichen Rinnen. Herr Hübscher erwähnte Rinnen bis 1000 m Tiefe und nach seiner Ansicht ist nicht geklärt, inwiefern vorhandene eiszeitliche Rinnen bei folgenden Eiszeiten vertieft werden können. Insgesamt ist er der Meinung, dass die eiszeitlichen Prozesse konzeptuell beschrieben seien, aber es fehle weitgehend an quantifizierende Studien. Weiterlesen