BGE/BGR-Vereinbarung: Mangelhaft und nicht mit StandAG vereinbar


Wortlaut der Vereinbarung ein Monat zurückgehalten

Bei der NBG-Sitzung am 18.09.2018 wurde in einer Kindergeburtstagsinszenierung die  Vereinbarung zur Zusammenarbeit BGE/BGR präsentiert. Zwar wurde nach der Unterzeichnung am 22.08.2018 eine Pressemitteilung herausgegeben, aber der Wortlaut der Vereinbarung wurde fast ein Monat lang zurückgehalten – und das trotz IFG-Anträgen vom 27.06.2018 und 22.08.2018. Noch heute fehlt unter der Pressemitteilung der Link zur Vereinbarung.
Im Grunde stellt die Vereinbarung die Gleichschaltung der BGR mit der BGE dar.

Mangelhafte Qualität

Schon gleich nach der Präambel stolpert man über folgenden Satz:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE und die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Es geht bei der Vereinbarung ausschließlich um Aufträge von der BGE an die BGR. Sollte man da nicht formulieren?:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE der BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Wiederholung?

Bei der Auflistung der zehn Aufgabenfelder stolpert man über

c) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE,..

und

i) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE in ihrer Rolle als Vorhabenträger bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE sowie…

Ist das nicht eine Wiederholung? Sollte die Anzahl von zehn bei den Aufgaben erreicht werden, war das eine Vorgabe? Hat die BGE eine andere Rolle als die des Vorhabenträgers?

Da stellt sich die Frage der Qualität dieses Papiers. Es ging mit Sicherheit durch mehrere Hierarchiestufen beider Organisationen, wo bleibt da die Qualitätssicherung? Man kann nur hoffen, dass bei der Facharbeit die Qualität besser sein wird.

Grundsätze aus dem StandAG – Transparenz

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Historische Chance zum Aufbau von Vertrauen verpasst

Bohrkernlager und geomechanisches Labor

Die 20. Sitzung des NBG fand am 18.09.2018 bei der BGR in Hannover statt. Bei der Besichtigung des Bohrkernlagers und des geomechanischen Labors wurde klar, dass zwar in Kooperation auch schon viel Forschungsarbeit in den Wirtsgesteinen Ton und Kristallin geleistet wurde, aber Salz in Deutschland immer noch am besten untersucht ist. Das liegt unter anderem auch daran, dass zum Beispiel Ton sich als recht komplex herausstellt.

Forschungsdefizit bei Ton und Kristallin und Diversität

Man kann also durchaus von Forschungsdefiziten bei Ton und Kristallin sprechen. Aus der Sicht von endlagerdialog.de spricht das dafür, geologische Barrieren zu kombinieren wie zum Beispiel Ton über Salz. Alle Forschungsdefizite aufzuarbeiten kostet viel Zeit und bezüglich Diversität wäre nichts gewonnen. Diversitäre Ansätze sind an mehreren Stellen zu finden: Ton über Kristallin (siehe unten, Golder Associates 2006, Seite 140/141), Salz über Kristallin (hier), Ton über Salz (Untertagedeponien für chemotoxische Abfälle).

Vereinbarung über Zusammenarbeit von BGE und BGR

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BfE: Da wendet sich etwas zum Positiven

von Seite 7 des BfE-Papiers Information, Dialog, Mitgestaltung

Entwurf der BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung war nach Einschätzung von endlagerdialog.de an vielen Stellen verbesserungswürdig, siehe Beitrag vom 31.01.2018. Im Beitrag vom 12.04.2018 über die 16. NBG-Sitzung wurde berichtet:

Das BfE wird in der kommenden Woche die geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen. Eine weitere Verständigung über das Positionspapier mit den anderen Akteuren insbesondere über die unterschiedlichen Rollen im Verfahren ist nicht vorgesehen. Auch wird es wohl kein Papier geben, in denen die Anregungen aus den Veranstaltungen des BfE am 17.01.2018 und des NBG am 03.02.2018 dargestellt werden und begründet wird, weshalb die Argumente übernommen oder nicht übernommen wurden. Eine transparente Nachvollziehbarkeit, wie es sonst selbst in althergebrachten Verwaltungsverfahren vorgesehen ist, ist nicht zu erwarten.

 BfE hat ein wenig Boden gutgemacht

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Personalkarussell BfE – Abteilungsleitung FA wieder vakant

Neues im Organigramm 01.08.2018

Das Organigramm des BfE vom 01.08.2018 zeigt interessante Änderung gegenüber der Version vom 01.04.2018. Neben der Umbenennung der Organisationseinheit
– ST: Korruptionsprävention/Interne Revision, QM, Compliance in
QR: Qualität und Revision
fällt auf, dass die Abteilungsleitung
FA: Aufgabenbezogene Forschung, berg‐, wasser‐ und atomrechtliche Verfahren
wieder vakant ist.

Woanders bessere Stelle gefunden?

Anders als beim Personalkarussell im BMU – siehe hier, wo durch Aufstieg zur Unterabteilungsleitung IG I die Referatsleitung
S III 2: Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung
vakant wurde, findet man den bisherigen Abteilungsleiter FA nicht mehr im Organigramm des BfE. Hat der Abteilungsleiter woanders eine bessere Stelle gefunden oder ist er dem Aufbau des übersteilen Hierarchiesystems im BfE zum Opfer gefallen?

Werden hier Befürchtungen sichtbar?

Werden hier die im Beitrag Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren im BfE besetzt geäußerten und aus eigener Erfahrung genährten Befürchtungen sichtbar?

Zu befürchten ist, dass beim BfE die bisher im BfS existierende, ans Despotische grenzende übersteile Hierarchie eingeführt wird – siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin. Weiterhin wird wohl im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht der aus dem Jahr 2009 stammende Verwaltungserlass (oder neuere Ausgaben – siehe Anfrage über FragdenStaat.de) zur Anwendung kommen und alle Personen ab Referats-/Fachgebietsleitung aufwärts vom BMUB handverlesen werden – siehe auch Beitrag Die „selbstständige“ Bundesoberbehörde BfS.

Dynamik und übersteile Hierarchie nicht förderlich

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Genehmigte und betriebene Endlager in Deutschland

Endlager nach Deponieverordnung

In Deutschland gibt es mehrere genehmigte Endlager, in die chemotoxische Abfälle eingelagert werden. Es sind die Endlager nach Deponieverordnung Abs. 2 Punkt 10

Deponie der Klasse IV (Deponieklasse IV, DK IV): Untertagedeponie, in der Abfälle
a) in einem Bergwerk mit eigenständigem Ablagerungsbereich, der getrennt von einer Mineralgewinnung angelegt ist, oder
b) in einer Kaverne, vollständig im Gestein eingeschlossen, abgelagert werden

Eines dieser Endlager ist die Untertagedeponie Herfa-Neurode.

Die Untertagedeponie Herfa-Neurode

In der WELT vom 06.07.2018 erschien dazu ein Artikel mit der Überschrift Endlager – Giftig bis in alle Ewigkeit. Weiterlesen

Das selbsthinterfragende System und seine Systemgrenzen

aus Ropohl

Selbsthinterfragendes System

In § 1 Abs. 2 StandAG wird ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gefordert. Zurück geht das auf Kapitel B-6.4 des Abschlussberichts der Endlagerkommission mit dem Titel Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System (S. 235 – 239).

System und Systemgrenzen

Jeder, der seinen Kondepudi, Hanssmann, Ropohl, Mayntz oder auch Luhmann gelesen hat, muss sich fragen, was das System und was die Umgebung ist? Es stellt sich die wichtige Frage der Systemgrenzen. Darüber gibt weder Gesetz, Gesetzesbegründung noch Abschlussbericht Auskunft. Zweifellos sind BfE und BGE Systemkomponenten. Aber wo ist das NBG zu verorten. Soll es Teil des Systems sein oder eher von außen auf das System schauen? Soll es sich dabei auch den Abfallzulieferer, die BGZ, ansehen? Gehört die BGZ auch zum System, oder gehört diese zur Umgebung?

BMU und System

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Dient die Endlagerstandortsuche dem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung?

Atomausstieg nicht einmal im Grundgesetz

Die Nutzung der Atomkraft soll in Deutschland bis Ende 2022 beendet sein (§ 7 Abs. 1a AtG). Eine mögliche Festlegung des Atomausstiegs im Grundgesetz und damit ein Zweidrittel-Schutz vor einem Wiedereinstieg war bisher politisch nicht durchsetzbar – siehe auch Beitrag Atomausstieg ins Grundgesetz? Sieben Anwesende dafür, neun dagegen.

„Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd

Im Blog Nuclear Waste wurde jetzt ein umfangreicher Artikel mit dem Titel „Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd veröffentlicht, der insbesondere auch die Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der vierten Generation von Atomkraftwerken schildert. Der Artikel kommt zu folgendem Resümee:

Es kann nicht sein, dass Deutschland sich durch Hintertüren, Tricksereien und unter dem intransparenten Schleier der Euratom-Finanzierung an atomaren Renaissance-Versuchen von Frankreich und anderen Staaten beteiligt. Was weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit mit der deutschen Unterstützung von AKW der dritten Generation (EPR) bereits möglich war, darf sich keinesfalls bei Reaktorkonzepten der vierten Generation wiederholen. Das trojanische Pferd der ´Sicherheitsforschung´ dient letztendlich dazu, weltweit atomare Export- und Rüstungsmärkte aufzubauen – sogar in Ländern, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben. Damit untergräbt diese Forschung das Vertrauen in die Politik und in die internationale Ordnung.

Wo bleibt die Technikfolgenabschätzung des KIT in eigener Sache?

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¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

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