
Verursacherprinzip?
Immer wieder wird betont, dass die Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip von den Abfallproduzenten getragen werden. Die Kostenverteilung ist in der Endlagervorausleistungsverordnung geregelt.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Aber es gibt natürlich Ausnahmen, so die Forschungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Endlagerung Weiterlesen