Die Informationsplattform wird zur Infoplattform

Dokumentenverzeichnis in Firefox

Die lange angekündigte neue Informationsplattform

Die seit längerer Zeit angekündigte neue Informationsplattform des BaSE ist jetzt unter der Adresse www.endlagersuche-infoplattform.de zu erreichen. Kern der Plattform ist das Dokumentenverzeichnis nach § 6 StandAG. Wer jedoch mit Firefox darauf zugreift, bekommt Datensalat: Zeichen werden nicht richtig dargestellt und Texte werden abgeschnitten. Um dieses zu beheben, muss entweder in Firefox der Darstellungsmaßstab auf 67 % reduziert oder der Browser Chrome (Google) benutzt werden.

Regionalkonferenzen ausgeblendet

In der Beschreibung wird mitgeteilt, dass hier Dokumente des BaSE und der BGE veröffentlicht werden. Damit wird nicht berücksichtigt, dass auch die Regionalkonferenzen § 10 Abs. 4 das Recht haben, auf dieser Plattform Unterlagen einzustellen.

Filter Zeitraum

Sehr gewöhnungsbedürftig ist der Filter zum Datum der Dokumente. Es können lediglich folgende Zeiträume gewählt werden:

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„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

Gemeinsamer Brief von BaSE und BGE

In einem gemeinsamen Brief des BaSE und der BGE sprechen sich beide Institutionen gegen ein Moratorium bei der Endlagerstandortauswahl wegen der CORONA-Pandemie aus, wie es in einem Offenen Brief vom BUND e.V. gefordert wurde.

Zwischenbericht Teilgebiete im Herbst

Die BGE geht in dem Schreiben davon aus, dass der Zwischenbericht Teilgebiete trotz CORONA im Herbst vorgelegt werden kann. Bisher wurde von Ende September gesprochen – der Herbst auf der Nordhalbkugel erstreckt sich vom 22.09. bis 21.12. Ähnliches war schon den Meldungen der dpa-AFX und der taz zu entnehmen.

„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

Betont wird, dass digitale Formen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sowieso eine zentrale Rolle spielen sollten:

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Geologiedatengesetz morgen im Wirtschaftsausschuss

Wie man der Tagesordnung entnehmen kann, wird das Geologiedatengesetz am 22.04.2020 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Auch was in den 14 Stellungnahmen

  1. 19(9)534 Stellungnahme
  2. 19(9)538 Stellungnahme
  3. 19(9)539 Stellungnahme
  4. 19(9)540 Stellungnahme
  5. 19(9)541 Stellungnahme
  6. 19(9)542 Stellungnahme
  7. 19(9)543 Stellungnahme
  8. 19(9)544 Stellungnahme
  9. 19(9)545 Stellungnahme
  10. 19(9)546 Stellungnahme
  11. 19(9)547 Stellungnahme
  12. 19(9)548 Stellungnahme
  13. 19(9)549 Stellungnahme
  14. 19(26)54-1 Stellungnahme PBnE

ausgeführt wird, ist nicht zugänglich.

Das Geologiedatengesetz soll dann laut Plenumstagesordnung auf der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23.04.2020 gegen 14:55 Uhr in zweiter und dritter Lesung behandelt werden.

CORONA – und was nun?

Meldung der BGE

Das Corona-Virus wird auch die Endlagerstandortauswahl beeinflussen. Die BGE betont in einer Meldung vom 26.03.2020 im Wesentlichen die Maßnahmen zur Betriebssicherheit der Bergwerke, die sie als Endlagergesellschaft betreibt, geht aber auf die konkreten Schritte bei der Standortauswahl nicht ein. Wird der Zwischenbericht Teilgebiete Ende September diesen Jahres vorgelegt werden können?

Meldung des BaSE

Auch das BaSE wird in seiner Meldung vom 19.03.2020 wenig konkret. Allein der letzte Satz in dieser Meldung lässt aufhorchen:

Zudem arbeitet das BASE daran, mit technischer Unterstützung Ersatz für ausgefallene Treffen zu schaffen.

Welche Treffen sind gemeint, in welcher Richtung wird bezüglich Ersatz gedacht?

Analyse des Partizipationsbeauftragten

Da geht die Analyse des beim NBG angesiedelten Partizipationsbeauftragten, die heute unter der Überschrift Unerwartet neue Wege veröffentlicht wurde, wesentlich weiter. Betont wird, dass die Standortauswahl an sich wie geplant weiter laufen kann, vielleicht mit ein wenig Zeitverzögerung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung aber kann in der angedachten und teilweise konkret im StandAG festgelegten Form vorerst nicht weiterverfolgt werden.

Unterschied zwischen wissenschaftlicher Auswertung und Öffentlichkeitsbeteiligung

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Endlich eigene BaSE-Abteilung „Öffentlichkeitsbeteiligung“

Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung mit fünf Fachgebieten

Nach der Ankündigung vom 08.11.2019 ist nun im BaSE eine eigene Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet worden. Die Abteilung besteht aus fünf Fachgebieten mit folgenden Bezeichnungen:

  • Grundsätze zur Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Fach- und Regionalkonferenzen,
  • Öffentlichkeitsbeteiligung gem. Planungsrecht,
  • Online, Social Media nach StandAG und
  • Information und Bürgerkommunikation.

Eine weitere Erläuterung und damit Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben der Fachgebiete untereinander und zum Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit wird auch in der entsprechenden Meldung des BaSE vom 10.03.2020 nicht gegeben.

Fehlkonstruktion endlich korrigiert

endlagerdialog.de hat immer wieder auf die Fehlkonstruktion des bisherigen Aufgabengebiets Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen – siehe zum Beispiel hier. Diese Aufgabe war organisatorisch in der Abteilung Standortauswahlverfahren angesiedelt. Damit war bisher keine unabhängige und kritische Öffentlichkeitsarbeit zum Auswahlverfahren möglich. Dies ist aber eine Voraussetzung für eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch eine Kritik an der Regulierungsbehörde für die Standortauswahl beinhalten sollte.

Regulierungsaufgabe vernachlässigt – Überwachung stand im Vordergrund

Das BaSE hat die Regulierungsaufgabe bisher nicht wirklich wahrgenommen, die Behörde war eher als reine Überwachungsinstitution aufgetreten. Zur Regulierung hätte zum Beispiel der massive Druck auf die Politik gehört, um rechtzeitig ein Geologiedatengesetz zur Verfügung zu haben.

Selbsthinterfragung – Fehlerdokumentation steht noch aus

Auf der Statuskonferenz am 15.11.2019 wurde von der BGE und dem BaSE im Sinne eines selbsthinterfragenden Verfahrens eine Fehlerdokumentation in Aussicht gestellt und vom BaSE unter dem Begriff Kurskorrektur immer wieder angekündigt, zum Beispiel hier. Bisher ist auf base.bund.de jedoch zu Kurskorrektur noch nichts zu finden (kurskorrektur site:base.bund.de).

Hierarchische Fehlanbindung

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Methodendiskussion zu den Ausschlusskriterien

Wo stehen die Kriterien?

Im Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 gab es diverse Fragen nach den Kriterien, die im Auswahlverfahren angewendet werden sollen. Einigen war nicht bekannt, dass diese im Gesetz (StandAG) selber stehen:

  • Ausschlusskriterien (§ 22),
  • Mindestanforderungen (§ 23),
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24 in Verbindung mit Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10, Anlage 11),
  • planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 25 in Verbindung mit Anlage 12).

Und die Auslegung der Kriterien?

Eine weitere Anmerkung war (siehe auch BASE-Verschriftlichung):

Es wäre hilfreich, wenn im Zwischenbericht deutlich gemacht wird, wo die BGE Spielraum bei Entscheidungen hatte bzw. wo sie Kriterien ausgelegt hat.

Die Auslegung der Kriterien wird von der BGE als Methode bezeichnet, es ist die jeweilige Methode, wie die Kriterien auf die Daten angewendet werden. D. h. die im StandAG festgelegten Kriterien bedürfen in der Regel einer Interpretation.

Wie sehen diese Methoden aus und werden diese vom BASE geprüft?

Dialog-Forum zu den Ausschlusskriterien

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Standortauswahl: Trifft die Politik die Entscheidung?

Sichtung von alten Bohrkernen aus Dessau und Umgebung

Am 24.01.2020 erschien in der Mitteldeutschen Zeitung ein Artikel mit der Überschrift Wird Dessau eine Endlagerstätte? – NATURKUNDEMUSEUM – Landesamt für Geologie untersucht 650 Bohrkerne aus Dessau und Umgebung. In diesem Artikel wird über die Sichtung von 650 Bohrkernen aus Dessau und Umgebung durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen berichtet. Sie dienen der Ergänzung der Landesbohrdatenbank, in der etwa 250.000 Bohrungen verzeichnet sind. Einige Bohrkerne sind im Dessauer Museum für Naturkunde und Vorgeschichte zu sehen.

Die Politik entscheidet!

Der Artikel endet mit:

Hinter einer möglichen Eignung, so Ehling [Abteilungsleiter Geologischer Dienst], „steht ein großes Fragezeichen“. Die Entscheidung trifft aber nicht das Landesamt, weist er hin, sondern die Politik. Er ahnt, wo auch immer in Deutschland eine Endlagerstätte errichtet wird: „Das wird eine Akzeptanzfrage sein.“

Was steht im Gesetz?

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Ablaufschema zur Veröffentlichung der Geologiedaten

Rückgriff allein auf vorhandene Geologiedaten

Mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und dem Regierungsentwurf zum Geologiedatengesetz (GeolDG) gibt es absehbare Regelungen zur öffentlichen Bereitstellung von geologischen Daten Dritter. In der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens muss allein auf schon vorhandene Daten des geologischen Untergrundes in Deutschland zurückgegriffen werden. Da zur Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete die geologischen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien angewendet werden, sind selbst schon für diesen Schritt alle notwendigen geologischen Daten zugrunde zu legen.

Erfordernis wegen Transparenzgrundsatzes

Der im StandAG festgelegte Transparenzgrundsatz macht es erforderlich, dass die Geologiedaten vor der Behandlung des Zwischenberichts in den Fachkonferenzen Teilgebiete öffentlich zugänglich gemacht werden. Für den Zeitplan ist es also wichtig, einen Ablaufplan zur Veröffentlichung der Geologiedaten Dritter zu erstellen. Bei Änderungen des Regierungsentwurfs des GeolDG in der parlamentarischen Beratung können damit auch umgehend die Auswirkungen auf den Ablauf zur öffentlichen Bereitstellung der Daten verfolgt werden.

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