Erster Bürger*innen -Workshop bei BaSE

Endlagerung und Mobilfunk?

Für Verwirrung sorgte die neue Bezeichnung des Amtes. BASE ist ein Mobilfunkunternehmen, das hat aber nichts mit dem Amt zu tun. Warum soll ein deutsches Amt englisch ausgesprochen werden, warum alles in Großbuchstaben und nicht BaSE, eigentlich BaSnE –Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Auch als Chemiker hat man sein Problem: Warum Base und nicht Säure?

Ganz anders als bei Gorleben?

Seitens BaSE wurde betont, dass man es jetzt ganz anders machen will als bei Gorleben. Erinnert sei aber an die Informationsveranstaltung im Rahmen des Energiedialogs der Bundesregierung am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow – Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben, in der bezahlt Rede und Gegenrede geboten wurden. Gegenreden gegen Honorar hatten im BaSE-Workshop keinen Platz. Insofern startete diese Veranstaltung auf einem niedrigeren Niveau als im Fall Gorleben.

Klare fachliche Kriterien?

Weiterhin wurde die Illusion vertreten, dass das StandAG klar fachliche Kriterien festlegt. Verfolgt man jedoch die bisherigen wenigen Ausführungen zur Anwendung der Kriterien, so wird folgendes Statement bestätigt (Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance, Seite 385):

Many decisions must be made that are not based on scientific evidence.

Dauerhaft sicherer Standort für 1 Mio. Jahre?

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Workshop für Bürger*innen – KLAR! e. V. macht Druck

Brief an den BaSE-Präsidenten

Im Vorfeld des morgigen Workshops für Bürger*innen des BaSE hat KLAR! e. V. einen weitverbreiteten Brief an den Präsidenten des BaSE geschrieben. In vier konkreten Punkten stellt die BI nochmals Forderungen für die Zusammenarbeit auf.

Weiter Weg nach Berlin

KLAR! e. V. hat den Standort Singen am Bodensee, der Weg nach Berlin ist weit. Betont wird, dass sie zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten diese weite Reise antreten werden. KLAR! e. V. hat schon diverse Erfahrungen bei der Standortsuche gesammelt. Das Schweizer Verfahren läuft vor ihrer Haustür ab. Geprägt von diesen Erfahrungen hat KLAR! e. V. sich auch schon mit den BMU-Entwürfen der Sicherheitsanforderungen auseinandergesetzt – siehe hier. Die vier Punkte sind:

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NBG-Sitzung in Notbesetzung

Bundestag und Bundesrat haben nicht rechtzeitig gewählt

Für sechs Mitglieder des NBG ist das Mandat Ende November 2019 abgelaufen. Sie gehören zur Gruppe der anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 Satz 6 StandAG. Bundestag und Bundesrat sind für deren Wahl nach Satz 7 zuständig, haben aber weder die Wahl von sechs Persönlichkeiten nach Gesetzesverabschiedung im Jahr 2017 noch die rechtzeitige Wahl vor Ablauf der Amtszeit der sechs weiteren bewerkstelligt. Die Bundesumweltministerin hat deshalb aus der Not heraus das Mandat der sechs bisher Gewählten mit einem Schreiben vom 11.12.2019 bis Ende Februar 2020 verlängert.

Bericht aus der internen NBG-Sitzung

Am Beginn der öffentlichen Sitzung wurde über die interne NBG-Sitzung berichtet. Danach war ein Punkt die Arbeitsschwerpunkte des NBG für das Jahr 2020. Warum das in einer internen Sitzung besprochen werden musste, wurde nicht mitgeteilt.

Beratungsgruppe und Bürger*innen-Workshop des BASE/BfE

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Übungen mit einem 3D-Modell

Die 3D-Modelle der Länder

Schon frühzeitig haben die Staatlichen Gelogischen Dienste (SGD) bei der Planung der unterirdischen Raumnutzung 3D-Modelle als Werkzeug entdeckt – siehe Unterirdische Raumnutzung…. Die BGE hat jetzt zur Standortsuche ebenfalls die 3D-Modelle entdeckt – siehe NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer. Dies wurde auch auf der BGE-Tagung in Braunschweig betont.

Entwurf des Geologiedatengesetzes

Im Entwurf des Geologiedatengesetzes (GeolDG) wird zu den 3D-Modellen Folgendes geregelt (§ 34 Abs. 4 Satz 4):

Für staatliche 3D-Modelle des Untergrunds, die über nichtstaatliche Fachdaten oder nichtstaatliche Bewertungsdaten Aufschluss geben könnten, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 [überwiegendes öffentliches Interesse an Fachdaten und nachgeforderten Fachdaten] und 2 [überwiegendes öffentliches Interesse an Bewertungsdaten] erfüllt sind, wenn die 3D-Modelle für die Suche und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erforderlich sind. Im Fall des Satzes 4 ist Absatz 3 [Pflicht zur Anhörung] nicht anzuwenden.

Eigentlich war es vorgesehen, dass die Bundesländer die Rohdaten an die BGE liefern und die Bundesgesellschaft die Daten auswertet. Man geht – wohl richtigerweise – jetzt offensichtlich davon aus, dass die 3D-Landesmodelle keine landespolitischen Komponenten enthalten.

3D-Modelle im Internet – zum Üben

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Nuclear Waste Governance – Dritter und letzter Band

Nuclear Waste Governance – der dritter Band

Seit gut vier Monaten liegt der dritte Band der Reihe Nuclear Waste Governance – An International Comparison (Band I, Band II, Band III) auf meinem Schreibtisch. Was sollte nach den gut 800 Seiten in den ersten beiden Bände noch auf weiteren 400 Seiten zu sagen sein? Gibt es jetzt den Gesamtvergleich? Nein, der Vergleich der 26 Länderberichte, wie er in dem Beitrag zum zweiten Band in Aussicht gestellt wurde, ist nicht zu finden. Ein solcher Vergleich ist wohl auch nicht zu leisten.

Deutschland als Schwerpunkt

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BfE finanziert historische Forschung

BfE-Forschungsvorhaben

Das BfE hat ein Forschungsvorhaben mit dem Titel Bürgerdialog Kernenergie (1974-1983) – Staatliches Handeln in der Auseinandersetzung um die nukleare Entsorgung und seine Bedeutung für das heutige Standortauswahlverfahren ausgeschrieben. Die Bearbeitungsdauer ist mit drei Jahren angesetzt. Die Angebotsfrist läuft bis zum 30.01.2020.

Bürgerdialog Kernenergie

Der Bürgerdialog Kernenergie wurde 1975 vom Bundesforschungsminister Hans Matthöfer ins Leben gerufen – siehe auch Wikipedia. In diesem Rahmen wurden eine Reihe Veranstaltungen durchgeführt – siehe auch Bundestagsdrucksache 8/4371.

Format Rede/Gegenrede

endlagerdialog.de hat insbesondere immer wieder die Veranstaltung am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow mit dem Titel Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben angeführt, worüber es einen ausführlichen Tagungsband gibt. Darin sind zum Beispiel das Referat von Jaritz Vorkenntnisse über den Salzstock Gorleben und Gründe für die Annahme als Untersuchungsobjekt und das Ko-Referat von Appel Kenntnisse vor der Auswahl des Salzstockes Gorleben nachzulesen. Damals wurde das Format Rede/Gegenrede umgesetzt, das heute leider nicht mehr üblich ist. In zahlreichen Beiträgen auf endlagerdialog.de wurde das angeführt – siehe hier.

Endlagersuche ist kein Altherrenprojekt

BGE-Tage der Standortauswahl in Braunschweig

Drei Tage lang veranstaltete die BGE als Vorhabenträger einen Workshop zur Endlagerproblematik. Die ersten beiden Tage waren fachwissenschaftlich geprägt, der dritte Tag, ein Samstag, wandte sich an die interessierte Öffentlichkeit.

Forschungsfeld mit breit gestreuten Akteur*innen

Der fachwissenschaftliche Teil wurde zu einem großen Teil von externen Wissenschaftler*innen geprägt. Das Altersspektrum war breit gefächert und es stellte sich heraus, dass dieses Forschungsfeld offensichtlich keine reine Männerdomäne mehr ist. Das stimmt zuversichtlich. Auch erschien die Herangehensweise pluralistischer als bisher, was über Spin-off-Effekte auch Auswirkungen auf das wissenschaftliche und gesellschaftliche Umfeld haben sollte.

ENTRIA und Einstellungspraxis der BGE

Teilweise ist das wohl auf das Forschungsverbundprojekt ENTRIA und die Einstellungspraxis bei der BGE zurückzuführen. Erinnert sei an das Statement der BGE bei der zweiten NBG-Sitzung:

Frau Heinen-Esser sieht in der Umsetzung der Unabhängigkeit und im Aufbau eines selbsthinterfragenden Systems große Herausforderungen. Konkret wird sie dafür sorgen, dass die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen sich nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden. Die andere Hälfte sollte frisch aus der Ausbildung kommen.

Nach Außenwahrnehmung hat die BGE dieses Ziel erreicht, wenn nicht übererfüllt.

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Gorleben im Zwischenbericht Teilgebiete?

BGR.(2007). Description of the Gorleben site Part 2: Geology of the overburden and adjoining rock of the Gorleben salt dome. page 110

Zwischenbericht Teilgebiete und nicht hinreichende Daten

Die BGE hat für das vierte Quartal 2020 die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete angekündigt. Somit stellt sich die Frage, in welcher Weise der bekannte Standort Gorleben in diesem Zwischenbericht dort auftauchen wird.

Der Zwischenbericht Teilgebiete hat zwei Ziele: Benennung von

  • Teilgebieten, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen und
  • Regionen, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können.

Da die Region um Gorleben zu den bestuntersuchten Regionen Deutschlands gehört, ist auszuschließen, dass hier die geologischen Daten nicht zur Einordnung ausreichen.

Ist ein Standort als Teilgebiet möglich?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich der Zwischenbericht Teilgebiete mit dem Standort Gorleben befassen wird, da es ja ein Standort und kein Teilgebiet ist. In § 2 Nr. 6 StandAG ist erst einmal der Begriff Gebiet definiert. Gebiet ist ein räumlicher Bereich innerhalb Deutschlands, der hinsichtlich der Eignung als Endlagerstandort zu bewerten ist. Das Gebiet umfasst die übertägige Fläche und die darunterliegende Gesteinsformation.

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