NBG: Akteneinsicht und Paradigmenwechsel

Fahrt nach Peine wegen zwei Stunden Sitzung

Die 59. Sitzung des NBG fand am 15.02.2022 in Peine statt. Ein Live-Streaming und eine Video-Aufzeichnung waren nicht vorgesehen. Um die Sitzung zu verfolgen, war eine Fahrt nach Peine unumgänglich. Bei der Anmeldung wurde noch eine Sitzung von 10 bis 17 Uhr in Aussicht gestellt, was dann aber bei der Veröffentlichung der Tagesordnung auf 14 bis 16 Uhr massiv reduziert wurde. Hier zeigt sich wieder der Trend, dass der größte Teil der Diskussionen inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet und die Öffentlichkeit kurz abgespeist wird. Transparenz war gestern.

Akteneinsicht bei der BGE durch einige NBG-Mitglieder am Vortag

Am Vortag haben einige NBG-Mitglieder bei der BGE Akten eingesehen. Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung sind dann einige Aspekte aus dieser Einsicht mit der BGE diskutiert worden. Eingesehen wurden laut Pressemitteilung vom 16.02.2022 folgende Vorgänge:

  1. Dokumentation des Austauschs mit den Autoren der SicherheitsVO (vgl. Quartalsbericht III/2021)
  2. Dokumentation der bisher geführten Fachgespräche und Workshops mit der Entsorgungskommission (ESK) seit 09/2020
  3. Dokumentationen der Fachgespräche und Workshops mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Endlagerforschung (DAEF) seit 09/2020
  4. Dokumentation der Fachgespräche und Workshops mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seit 09/2020
  5. Dokumente der Inhouse Workshops zu Schritt 2 der Phase 1
  6. Dokumentation des Treffens mit den Staatlichen Geologischen Diensten am 8. Dezember 2021 (Protokoll, Präsentation, ggf. weitere Unterlagen – GZ SG01201/3/42-2021#1-XX)
  7. Dokumentation der Umsetzung der Leitlinie der ESK zum Sicherheitsmanagement in Endlagerorganisationen
  8. Dokumentation der Ausschreibung und Vergabe des Projektes „Einfluss zyklischer Vergletscherungen auf Salzstrukturen als potenzielle Endlagerstandorte“ an die Firma SmartTectonics

Akteneinsicht bei der BGE steht jeder Bürger*in zu

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Externe Geologen zur Methodenentwicklung

Livestream 57.NBG-Sitzung, 1:34:00

Gutachtenpräsentation in der NBG-Sitzung

Auf der heutigen 57. NBG-Sitzung wurden vier Gutachten zur Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung vorgestellt. Die Gutachten wurden vorher auf der NBG-Site hier veröffentlicht. Die Autoren haben ihre Gutachten mit begleitende Präsentationen vorgestellt – siehe YouTube-Video, 1:20:20 bis 3:20:05. Gefragt war vom NBG, ob die Auswahl der Methodengebiete durch die NBG BGE nachvollziehbar ist und ob diese Teilgebiete zur Methodenentwicklung geeignet sind.

Kriterien nicht nachvollziehbar angewendet, keine Aufzeichnung vorhanden

Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Auswahl nicht nachvollziehbar ist, da weder genaue Kriterien formuliert noch nachvollziehbar angewendet wurden. Es existieren auch keine Aufzeichnungen über solch einen systematischen Auswahlprozess. Das ist jedoch nichts Neues, da die BGE im Nachgang zu der Entscheidung erläutert hat, dass es kein streng wissenschaftliches Auswahlverfahren auf der Grundlage von Kriterien gegeben hat. Andererseits kommen alle Gutachter zu dem Schluss, dass die vier Teilgebiete gut gewählt sind, um die Methodenentwicklung durchzuführen.

Pragmatismus war wohl leitend

Offensichtlich hat sich die BGE in einer internen Runde pragmatisch für passende Teilgebiete entschieden. Es fehlt aber die Dokumentation dieses Prozesses. Pragmatismus sollte in dem Standortauswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden, um in einem realistischen Zeitraum zu einem guten Ergebnis zu kommen. Schon in dem Beitrag Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird wurden dazu Anmerkungen gemacht und folgende Kriterien formuliert:

  1. Der pragmatische Ansatz muss transparent formuliert und darf nicht zwischen den Zeilen versteckt werden.
  2. Es muss offengelegt werde, welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn kein Pragmatismus verfolgt wird. Pragmatismus ist in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nie alternativlos.
  3. Pragmatische Ansätze sind erst möglich, wenn eine starke Vertrauensbasis entwickelt worden ist und somit die Öffentlichkeit dieses Vorgehen mitträgt. Das ist bisher in keinster Weise geschehen.
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Immer wieder Bayern!

Regional- und Kommunalpolitik zur Endlagersuche

In der Mittelbayerischen Zeitung wurde am 08.04.2021 unter der Überschrift Politiker wollen kein Atommüll-Endlager von einer Arbeitstagung der Oberpfälzer Landräte mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und dem Regierungspräsidenten berichtet.

Aufschlussreich ist darin folgende Formulierung:

Der Amberg-Sulzbacher Landrat Richard Reisinger, zugleich Sprecher der Oberpfälzer Landräte, spürt beim Thema Endlagersuche in ganz Deutschland eine Stimmung pro Endlager in Bayern.

Bei bundesweiter Betrachtung nicht nachvollziehbar

Aus bayerischer regionalpolitischer Perspektive mag dieses Gefühl verständlich sein, ist aber bei der Gesamtbetrachtung nicht nachvollziehbar. Im Fokus stehen alle Teilgebiete bundesweit, die von der BGE in einem ersten kleinen Schritt bei der Standortauswahl für die Langzeitlagerung der hochradioaktiven Abfälle im tiefen geologischen Untergrund nicht ausgeschlossen wurden. Von den 90 Teilgebieten liegen Teile von gerade einmal 7 Teilgebieten in Bayern.

Landespolitik schlägt unlautere Wege ein

Andererseits bringt sich Bayern insbesondere durch die Landespolitik immer wieder ins kritische Gespräch. So versuchte Bayern über das CSU-geführte Innenministerium auf unlauterem Weg bei der Verabschiedung der Sicherheitsverordnungen das potenzielle Kristallingestein Granit aus dem Standortauswahlgesetz zu streichen – siehe Schreiben des BMU an das Kanzleramt vom 06.04.2020:

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ist fachlich nicht betroffen, hat aber gleichwohl Änderungswünsche geäußert. Danach sollte die Verordnung die Standortsuche in Granit ausschließen. Dies widerspricht den Bestimmungen des Standortauswahlgesetzes und muss deshalb unbeachtlich bleiben.

Wer mit solchen Taschenspielertricks sich aus der Affäre ziehen will, wird selbstverständlich sehr kritisch beobachtet. Man weiß ja nicht, wie das nächste Hütchenspiel von Bayern eingefädelt wird.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt vertritt unzutreffende Positionen

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Fehler: Salzstock Uchte?

Ermittlung mehrerer alternativer Standorte in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage – Entwicklungsvorhaben gefördert vom Bundesministerium für Forschung und Technologie (1974). Frankfurt/ M-Höchst, KEWA Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-GmbH. , Tabelle 1: Standortdaten der Regionaluntersuchungen

Frage vom 17.10.2020 nicht beantwortet

Auf der Auftaktveranstaltung am 17.10.2020 wurde von endlagerdialog.de folgende Frage gestellt – siehe hier:

Gehörte der Salzstock Uchte zu identifiziertem Endlagergestein, warum wurde er nicht zum IG?

Die Frage wurde nicht beantwortet. Sie wurde als zu speziell bezeichnet. Aber auch im Nachgang wurde von der BGE darauf bisher nicht eingegangen.

Master-Inventierungstabellen

Sieht man sich die Unterlagen der BGE und insbesondere den Datenbericht Teil 1 von 4 – Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG an, so muss man ab Seite 65 in den Master-Inventierungstabellen nach Potentiellem Wirtsgestein suchen. Eigentlich sollte es nach geologischem Sprachgebrauch eher Potenzielles Wirtsgebirge heißen – siehe Chaudry, S., V. Mintzlaff, et al. (2016). Der Beitrag der Geologie zur Tiefenlagerung hoch radioaktiver Reststoffe, in: U. Smeddinck, S. Kuppler und S. Chaudry (Hrsg.), Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe. Der Begriff Uchte kommt dort jedoch nicht vor.

KEWA und Jaritz 1983

Die oben genannte Frage ergab sich aus der Tatsache, dass in der KEWA-Studie 1974 der Standort Uchte unter F erwähnt wurde, aber schon in der Studie Jaritz, W. und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).(1983). Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. wird dieser Standort nicht mehr erwähnt.

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Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

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Keine eindeutige Planung der Endlagerung des deutschen Atommülls
Gastbeitrag von Herman Damveld, Wissenschaftsjournalist, Groningen, Niederlande

Wird im Jahr 2031 bekannt sein, ob Deutschland über ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle verfügt, das für eine Million Jahre sicher ist? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage konnte ich bei der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH) nicht bekommen. Unterdessen wird die deutsche Planung in den Niederlanden als Beweis dafür akzeptiert, dass die endgültige Lagerung ethisch vertretbar ist.

Situation in den Niederlanden

Seit 1976 sind Salzvorkommen im Norden der Niederlande für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Diskussion. Es handelt sich um die Salzstöcke

  • Ternaard in der Provinz Friesland,
  • Pieterburen und Onstwedde in der Provinz Groningen,
  • Schoonloo und Gasselte-Drouwen in Drenthe

und die weniger geeigneten Salzkissen

  • Hooghalen und Anloo in Drenthe.1 2 3

Doch Probebohrungen hat es bisher nicht gegeben.

Asse und Gorleben als Vorbild

Damals war Deutschland das Beispiel für die Niederlande. Zum Beispiel speziell Asse, wo bis 1978 rund 126.300 Fässer radioaktiver Abfälle im Salzstock gelagert wurden. Geplant ist jetzt die Bergung der Fässer. Das wird 3,5 Milliarden Euro kosten.4 Auch Gorleben wurde genannt. Doch am 28. September 2020 hat die BGE Gorleben nach 40 Jahren Forschung und Erkundung von der Liste gestrichen, weil dieser Salzstock die geologischen Kriterien nicht erfüllt.5 Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 1,6 Milliarden Euro.6

Seit November 2020 gibt es in den Niederlanden eine neue Projektstudie unter anderem auch zur Endlagerung im Salz.7 Darin wird festgestellt (Seite 28), dass die

Asse nicht dem aktuellen hohen internationalen Sicherheitsstandard für eine Endlagerung im Steinsalz genügt.

Und weiter:

Für die Entsorgung von HLW ist eine neue, eigens dafür zu errichtende Anlage anstelle der Wiederverwendung alter Salzbergwerke geplant.

Interessant ist dabei, dass die negativen Ergebnisse zur Asse und das Ende von Gorleben nicht genannt werden. Und das, obwohl es für diese Studie einen Beirat gibt mit u. a. Frau Dr. Nina Müller-Hoeppe von der BGE Technology GmbH (Tochtergesellschaft der BGE).

Situation Deutschland: Sicher für eine Million Jahre?

Ich lese des Öfteren, dass bis 2031 das Auswahlverfahren beendet werden soll. Dann soll feststehen, so hatte ich es verstanden, an welchem Standort das Endlager für hochradioaktive Abfälle mit der bestmöglichen Sicherheit gebaut werden kann.

Ist also im Jahr 2031 alles klar und bleibt Deutschland ein Vorbild für die Niederlande? Das ist zum Beispiel die Meinung der Initiatiefgroep Kernergie, die mehrere neue Kernkraftwerke in den Niederlanden bauen möchte. Der Wortführer, George Verberg, schrieb am 21. November 2020:

Die endgültige Wahl von Standorten, an denen radioaktive Abfälle für mindestens eine Million Jahre entsorgt werden können, ist für 2030 geplant. Damit wird die moralische Seite, ob es zu verantworten ist, diese Abfälle zu produzieren, ebenfalls beantwortet.8

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Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal

Wer redet ist nicht tot

Holger Klein bietet eine Sammlung von kostenlosen PODCASTs an unter dem Motto Wer redet ist nicht tot (WRINT), einem Satz aus Gottfried Benns Gedicht Kommt. In WR1157 Endlagersuche führt er ein gut einstündiges Gespräch mit Klaus Jürgen Röhlig, Mathematiker und Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal.

Ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch

Der Podcast ist zwar lang, aber es wird ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch über die Endlagersuche aus dem aktuellen Anlass des Zwischenberichts Teilgebiete geführt. Aber auch viele Nebenaspekte werden angesprochen. So auch die Projekte Asse und Konrad. Das Anhören lohnt sich, wenn man demnächst trotz Pandemie elektromobil mit der Deutschen Bahn länger unterwegs ist. An drei Stellen kam endlagerdialog.de jedoch ins Stutzen.

Gesteine so kombinieren, dass mehrere Vorteile genutzt werden

Nach der Schilderung der Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin kam der Gesprächspartner von Herrn Röhlig auf die Idee, diese Gesteine zu kombinieren, um so möglichst viele Vorteile nutzen zu können. Er formuliert das etwas ungeschickt mit (12:33)

Oder wir finden eine Ecke, wo es Mischgestein gibt.

Dies wird von Röhlig abgewehrt, da hier eine Charakterisierung nicht möglich sei. Er greift es nicht in dem Sinne auf, dass unterschiedliche geologische Barrieren zu einem diversitären Endlagersystem mit einem geringeren Risiko der Freisetzung benutzt werden können als es bei lediglich einer geologischen Barriere in der Regel der Fall ist. Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal. Und der Professor bemerkt es nicht einmal.

Strahlenschutzgrundsatz der Optimierung nicht angeführt

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Wie ein promovierter Betriebswirt zum Obergeologen wird

aus Anlage 1B (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG) Ergebnisse der Bewertung: Teil B (Keine Teilgebiete), S. 153-155

Der politische Wirbel um die Gorleben-Beurteilung

Die Tatsache, dass der Salzstock Gorleben nicht Teilgebiet nach § 13 StandAG ist, führte insbesondere in Bayern zu politischem Wirbel. So lässt sich Dr. Peter Ramsauer, promovierter Betriebswirt, dazu hinreißen, gegenüber dem Traunsteiner Tageblatt zu verkünden:

Die Bundesgesellschaft für Endlager besteht offensichtlich aus lauter durchgeknallten Narren: Gorleben soll plötzlich vollkommen unmöglich sein! Da kann ich nur sagen: Ich bin in meiner politischen Laufbahn kaum einmal derart belogen worden.

Herr Ramsauer als promovierter Betriebswirt

Da stellt sich die Frage, wie Herr Ramsauer zu diesem Urteil über ein Ergebnis einer geowissenschaftliche Bearbeitung kommt? Aus seinem Lebenslauf wird nicht deutlich, dass er sich geologisches Fachwissen angeeignet hat. Während seiner Schulzeit bis 1973 war Geologie nicht einmal ein Schulfach – wie heute leider immer noch.

Herr Ramsauer als interessierter Laie?

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